Erläuterungen zum
Antrag:
Die Bürgeraktion
sieht bei einer massiven Erhöhung der Parkentgelte - wie vorgeschlagen -
wesentliche Standortfaktoren insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung
der Hildener Innenstadt beeinträchtigt. Im Einzelnen sind folgende
Gesichtspunkte entscheidungserheblich:
• Keine Erhöhung
der Parkentgelte, soweit dies nicht mit einer umfassenden, qualitativen
Verbesserung des Mobilitätsangebots einhergeht und die Mehrerlöse der
Mobilitätswende zugute kommen;
• Verzicht auf
jegliche Maßnahmen, die die Belastbarkeit der Innenstadt herausfordern und ihre
Wirtschaftskraft nachteilig beeinflussen;
• Berücksichtigung
der Wettbewerbssituation und wirtschaftlichen Lage des örtlichen Einzelhandels
und der Gastronomie in einer krisengeschüttelten Zeit;
• Beachtung der hohen
Abhängigkeit des Hildener Einzelhandels und der innerstädtischen
Besucherfrequenz vom Umland (Einzelhandelszentralität);
• Verbesserung des
vergleichsweise unattraktiven regionalen ÖPNV-Angebots für die
Verkehrs-beziehung zwischen Hilden und dem Umland, das bisher nicht zum
„Umsteigen“ einlädt und im Sinne einer Mobilitätswende für auswärtige Besucher
keine ausreichende Alternative darstellt;
• Würdigung und
umfassende konzeptionelle Analyse der Mobilitätserfordernisse für die
Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf Einzelhandel
und Gastronomie und einer vergleichenden Betrachtung regionaler Alternativen
(besonders hinsichtlich der Angebots-situation in den Zentren der Nachbarstädte
Langenfeld und Solingen);
• Beachtung der Auswirkungen
drastischer Gebühren-Erhöhungen auf den absehbar zunehmenden Parksuchverkehr in
innenstadtnahen Wohnstraßen durch entsprechende präventive Maßnahmen. (Dass den
Anwohnern vieler dieser Straßen bislang gleichzeitig das „Bewohnerparken“ im
Rahmen einer Bewohner-Parkzone versagt wird, spricht nicht für ein
konzeptionell abgestimmtes Vorgehen.)
Antragstext:
Abweichend
vom Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 20-25 SV32/010 möge der Rat
beschließen:
„Auf eine
Erhöhung der Parkgebühren wird aktuell gänzlich verzichtet. Der Aufsichtsrat
der Verkehrsgesellschaft wird ersucht, seinen über die Presse kolportierten
Beschluss auf Erhöhung der Parkentgelte in den seitens der VGH betriebenen
Parkhäusern zu revidieren und einstweilen ebenfalls auf eine Anhebung der
Entgelte zu verzichten.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der
vorliegende Antrag steht im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Verwaltung zur
Anpassung der Gebührenordnung für oberirdische, gebührenpflichtige Parkflächen
im Hildener Stadtgebiet (SV 32/010).
Die Antragstellerin empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden,
- auf eine Erhöhung der städtischen Parkgebühren zu verzichten;
- und dass der Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Hilden ersucht wird, ebenfalls auf die Gebührenerhöhung auf 1,50 € je Stunde in den betriebenen Parkhäusern zu verzichten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden die Ablehnung des Antrags. Im Folgenden wird auf einzelne Antragsbegründungen eingegangen:
Dem Rat der Stadt Hilden steht es unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Haushaltswirtschaft frei, Haushaltsmittel für eine Mobilitätswende einzusetzen. Einer der allgemeinen Haushaltsgrundsätze lautet: „Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.“ Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel dabei primär, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, (sowie im Übrigen aus Steuern) zu beschaffen. Eine Zweckbindung von Parkentgelten wie bei den Gebührenhaushalten (s.g. kostenrechnende Einrichtungen) besteht zunächst nicht. Grundsätzlich sind etwaige Mehreinnahmen für Mehrausgaben an anderer Stelle geeignet. Eine stetige Aufgabenerfüllung kann aber nur über ausgeglichene Haushalte gewährleistet werden. Daher sollten zusätzliche Einnahmen zunächst für die Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden. Der Haushaltsplan sieht bereits Ausgaben zur Entwicklung der Mobilitätswende vor, diese werden aktuell für eine Analyse des Mobilitätsverhalten und eine Ist-Analyse sowie die Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes eingesetzt.
Die Verwaltung geht nicht von einer Schwächung der Innenstadt bei steigenden Parkentgelten aus. Vielmehr ist von einer Steuerungswirkung für die Wahl des Verkehrsmittels in die Innenstadt auszugehen.
Die Hildener Innenstadt verfügt
dank ihrer Attraktivität über Wettbewerbsvorteile, die nach Einschätzung der
Verwaltung nicht durch höhere Parkentgelte entwertet werden. Auch in den
umliegenden Städten werden Parkentgelte erhoben; dies allein kann nicht
Gradmesser für die Wettbewerbsfähigkeit des örtlichen Handels sein. Zudem ist
die geplante Anhebung insbesondere bei Betrachtung der absoluten Beträge als
sehr moderat zu bewerten.
Wie bereits in der SV 32/010 ausgeführt bezeichnet auch die Stadtmarketing Hilden GmbH eine Erhöhung um 50 Cent/Stunde „noch als günstig“.
Der Parksuchverkehr findet bereits heute schon statt. Neben der Nähe zum Ziel, der Ausstattungsqualität und der Verfügbarkeit von Parkplätzen stellt auch die Höhe der Parkgebühr ein Instrument da, den Parksuchverkehr zu kanalisieren.
Die Verkehrsgesellschaft Hilden mbH (VGH) ist Eigentümerin von drei Parkhäusern in der Innenstadt von Hilden. Der Rat hat sich für Parkraumverwaltung und Parkraumbewirtschaftung in dem Gemeindegebiet der Stadt Hilden in privatrechtlicher Rechtsform entschieden. Die VGH erhält für den Betrieb der Parkhäuser keinen Zuschuss, sie ist auf kostendeckende Entgelte insofern wirtschaftlich angewiesen. Die dortige Erhöhung der Parkentgelte dient dem Ausgleich von Kostensteigerungen. Eine abweichende Entscheidung zöge die Finanzierungsfrage nach sich, die den städtischen Haushalt belasteten und ebenfalls vom Gesellschafter zu beantworten wäre. Die Preisgestaltung für die Parkhäuser obliegt grundsätzlich der Geschäftsführung, die dem Gesellschafter gegenüber treuhänderisch zur Erhaltung des Gesellschaftsvermögens verpflichtet ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden zusammengefasst die Ablehnung des Antrags aus vorstehenden Gründen.
gez. Dr.
Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Eine abschließende Bewertung ist nicht möglich.