Betreff
Haushaltsplanaufstellung 2023 ff.
Vorlage
WP 20-25 SV 20/088
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Vorgehensweise zur Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 10.03.2021 einen Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung wie folgt gefasst.  

 

Der Rat der Stadt Hilden verpflichtet sich für die Haushaltsjahre 2022 - 2025 Haushaltssatzungen aufzustellen, die keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen (§ 76 GO NRW). Der Rat strebt einen strukturell ausgeglichenen Haushalt an. Der Rat der Stadt Hilden wird eigenständig die notwendigen Entscheidungen zu einer deutlichen Verringerung des Haushaltsdefizits gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung treffen, damit die allgemeine Rücklage nur in dem für die Erreichung dieses Ziels vertretbaren Umfang in Anspruch genommen wird.“

 

Die Verwaltung wird auf dieser Prämisse einen Haushaltsplan 2023 ff. erarbeiten und vorlegen, der pro Jahr mindestens eine Ergebnisverbesserung von 1 Mio. € gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. vorsieht, damit innerhalb von 10 Jahren (bis 2031) der angestrebte Haushaltsausgleich voraussichtlich erreicht wird: 

 

2023:   -   6,3 Mio. €

2024:   -   8,5 Mio. €

2025:   -   7,4 Mio. €

2026:   -   6,3 Mio. €

 

Diese Entwicklung ist abgeleitet aus einer linearen Verbesserung der Ergebnisrechnung zu Überschüssen in der Planung im Zeitraum 2022 - 2032 ausgehend vom geplanten Planergebnis für 2022, wobei für das Haushaltsjahr 2023 ein einmaliger Sondereffekt aus Grundstücksverkäufen berücksichtigt ist.

 

in Mio. €

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2042

-10,7

-9,6

-8,5

-7,4

-6,3

-5,2

-4,1

-3

-1,9

-0,8

0,3

 

Der Zeitplan für die Aufstellung ergibt sich wie folgt:

 

bis 31.08.2022: Fertigstellung Entwurf auf Grundlage einer Haushaltsaufstellungsverfügung.

bis 07.09.2022: Haushaltssatzung und Vorbericht und Anlagen

14.09.2022:      Einbringung Entwurf Haushaltsplan in den Rat

 

Vorberatung zum Haushaltsplan sind in den folgenden Sitzungen vorgesehen:

 

24.10.2022: Paten- und Partnerschaftsausschuss

03.11.2022: Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss

09.11.2022: Sozialausschuss

10.11.2022: Schul- und Sportausschuss

16.11.2022: Jugendhilfeausschuss

23.11.2022: Stadtentwicklungsausschuss

24.11.2022: Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

25.11.2022: Ausschuss für Kultur und Heimatpflege

 

30.11.2022: Hauptausschuss

07.12.2022: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

 

Der Haushaltsbeschluss ist für den 13.12.2022 vorgesehen.

 

Für die Beratung von Änderungen ist das standardisierte Verfahren gemäß Geschäftsordnung des Rates in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung vorgesehen:

 

Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurfs werden mit Beratungsunterlagen zu den zuständigen Ausschüssen vorgelegt, soweit diese bis 21 Tage vor der Sitzung jeweiligen Sitzung eingereicht werden.

Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurfs werden ohne Beratungsunterlagen zu den zuständigen Ausschüssen vorgelegt, soweit diese bis 14 Tage vor der Sitzung jeweiligen Sitzung eingereicht werden.

 

Sofern Anträge bereits zu Fachausschusssitzungen vorliegen, werden diese auch im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und im Rat beraten, sofern sie nicht zuvor zurückgezogen oder für erledigt erklärt werden.

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister