Betreff
Antrag des Ratsmitgliedes Werner Erbe (fraktionslos) vom 18.05.2022: Gebührenfreies Parken in den ersten 20 Minuten auf den oberirdischen, gebührenpflichtigen Parkflächen im Stadtgebiet Hilden
Vorlage
WP 20-25 SV 32/012
Aktenzeichen
II/32-MS
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

1. Um sich nicht dem Vorwurf des „Abzockens“ auszusetzen, halte ich es für zweifelsfrei gegeben, den Bürgern der Stadt Hilden, die Möglichkeit zu geben, kleinere Erledigungen (z.B. Post, SSK, Behördengang) mit unentgeltlichem Parken zu tätigen.

 

2. In Gesprächen mit motorisierten Hildener Bürgern wurde der Wunsch geäußert oder dem Vorschlag uneingeschränkt zugestimmt, dass ein Kurzparken in der Hildener Innenstadt sehr wünschenswert wäre.

 

3. Dem Beispiel vieler Städte in NRW folgend, wäre dies ein Schritt zur Bürgernähe.

 

4. Der Rat der Stadt entscheidet, aber der Verdruss darf der Stadtverwaltung mit ihrem Bürgermeister nicht vor die Füße fallen.

 

5. Die Bürger machen die Stadtverwaltung für etwas verantwortlich, was sie so nicht beschlossen hat.

 


Antragstext:

 

„Schaltung aller städtischen Parkuhren auf Freiparken für die ersten 20 Minuten mit entsprechendem Parkscheinbeleg.“


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der vorliegende Antrag steht im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Gebührenordnung für oberirdische, gebührenpflichtige Parkflächen im Hildener Stadtgebiet (SV 32/010).

 

Die Verwaltung hat hierbei konkret eine Gebührenstaffelung in drei Schritten (0-20 Min., 21-40Min, 41-60 Min.) für die erste Stunde des Parkens vorgeschlagen.

 

Der Antragsteller schlägt aus den im Antrag genannten Gründen eine Befreiung von der Gebührenpflicht in den ersten 20 Minuten des Parkens vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden daher auch die Ablehnung des Antrags:

 

1.    Die Verwaltung erkennt nicht, warum durch die Erhebung eines angemessenen Parkentgeltes für die Nutzung von Parkflächen auch in den ersten 20 Minuten der Vorwurf des „Abzockens“ aufkommen sollte. Durch die verwaltungsseitig vorgeschlagene Staffelung wird ja der nur kurzzeitige Parkvorgang schon gegenüber längerfristigen Parken berücksichtigt.

 

2.    Auch wenn keine valide Daten hierzu vorliegen, geht die Verwaltung erfahrungsgemäß davon aus, dass das sog. Kurzzeitparken bis zu 20 Minuten eher die Ausnahme als die Regel darstellt. Der betroffene Personenkreis dürfte somit überschaubar sein. In aller Regel und dies lässt sich anhand der Erträge aus Parkentgelten ablesen, dauert der durchschnittliche Parkvorgang länger als 20 Minuten an; dies trifft insbesondere für das Parken in der Innenstadt zu.

 

3.    Anders als durch den Antragsteller behauptet, ist das gebührenfreie Kurzzeitparken eben nicht die Regel in vielen Städten in Nordrhein-Westfalen, sondern stellt eher die Ausnahme dar. In der Nachbarstadt Langenfeld gibt es eine entsprechende Reglung. Dort kann mittels der sog. „Brötchentaste“ bis zu 15 Minuten gebührenfrei geparkt werden.             

 

4.    Die Verwaltung kann nicht genau die Höhe der Ertragsminderung beziffern, die mit einer Zustimmung zu dem Antrag verbunden wäre. Es würde sie aber geben und dies wahrscheinlich in einem höheren fünfstelligen Rahmen. Dies korrespondiert aber nicht mit den Bestrebungen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes.

 

5.    Die Verwaltung sieht in dem Antrag auch keinen Beitrag zu einem geänderten Mobilitätsverhalten. Vielmehr ist anzunehmen, dass für „schnelle“ Erledigungen im Zweifel das eigene Fahrzeug genutzt wird. Dies führt dann wiederum zu mehr insbesondere innerstädtischem Fahrzeugverkehr und belastet somit die Umwelt.

 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister                 

 

 

Klimarelevanz:

 

Eine abschließende Bewertung ist nicht möglich.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke