Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur teilweisen Wahrnehmung von Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Hilden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Monheim am Rhein
Vorlage
WP 04-09 SV 14/022
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzsausschuss:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme des Ausgabe-Ansatzes von 10.000 € in die Änderungsliste.“

 

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

"Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt nach Vorberatug im Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 113 Abs. 5 GO NKF zu, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim am Rhein bis zu 44 Arbeitstage / Jahr als Prüfer bedient. Sofern auch seitens der Stadt Monheim am Rhein der zeitweise Bedarf an Unterstützung im Bereich der techn. Prüfung gesehen wird, stimmt der Rechnungsprüfungsausschuss dem ebenfalls zu."

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 den Antrag der Fraktion „Bürgeraktion Hilden“ vom 26.09.2005 zur Wiederbesetzung bzw. Einrichtung einer Halbtagsstelle für die technische Prüfung - SV 14/018 - beraten und mehrheitlich abgelehnt. Es bestand im Rahmen der Beratung und Diskussion Einigkeit darüber, dass bei Bedarf eine erneute Kooperation mit Monheim oder dem Kreis Mettmann angestrebt werden sollte. Eine solche Zusammenarbeit war vor der Einrichtung der zweiten Stelle eines Technischen Prüfers im RPA Hilden bereits einmal mit der Stadt Velbert vereinbart worden, als das dortige RPA bei einem personellen Engpass im RPA Hilden zeitweise ausgeholfen hat.

 

In den Gesprächen der Verwaltung konnte eine Kooperation mit der Stadt Monheim am Rhein vereinbart werden. Dort sind durch die Einrichtung eines PPP-Modells für die Monheimer Schulen und das dadurch bedingte Herausfallen der Schulbaumaßnahmen aus der technischen Prüfung Freiräume entstanden, die eine Kooperation mit der Stadt Hilden ermöglichen.

 

Sollte der Technische Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes Hilden urlaubsabwesend sein, durch Krankheit oder Kur ausfallen oder durch andere unaufschiebbare Prüfungen ausgelastet sein, so kann eine Reihe von Aufgaben durch einen externen Prüfer des RPA Monheims am Rhein wahrgenommen werden. Solche externen Prüfungen sind im Wesentlichen bei den folgenden Aufgaben möglich und sollen dann durchgeführt werden, wenn die Erledigung der Prüfungen nicht warten kann, bis der Hildener Prüfer wieder im Dienst ist bzw. die Aufgabe(n) selbst übernehmen kann:

 

  • Die Prüfungen von Vergaben im bautechnischen Bereich (VOB und VOF) einschließlich der Prüfung der Leistungsverzeichnisse,
  • die Prüfung von Kostenermittlungen nach §14 GemHVO NKF,
  • die Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen,
  • die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Prüfaufträgen,
  • die Prüfung von Zustand- und Wertermittlungen sowie der festgelegten Abschreibungszeiträume für die Jahresbilanzen bei allen hoch- und tiefbaulichen Anlagengütern,
  • die Prüfung der Abgrenzung von Unterhaltungs- zu Investitionsmaßnahmen bei allen hoch- und tiefbautechnischen Maßnahmen,
  • die Prüfung von zu aktivierenden Eigenleistungen bei Investitionen im bautechnischen Bereich.

 

Angesichts des jährlichen Urlaubsanspruches des Technischen Prüfers der Stadt Hilden von 35 Arbeitstagen und einer angenommenen erkrankungsbedingten Ausfallzeit von 8 Arbeitstagen pro Jahr wurde mit der Stadt Monheim eine Vereinbarung über eine Inanspruchnahme des dortigen Prüfers von maximal 44 Arbeitstagen pro Jahr - entsprechend 2 Monaten - vorbereitet.

 

Die von dem Technischen Prüfer der Stadt Monheim am Rhein wahrgenommenen Prüfungen sollen stundenweise erfasst und nach dem KGSt-Stundensatz für einen Technischen Prüfer nach Bes. Gruppe A 12 abgerechnet werden. Dieser Stundensatz beträgt zurzeit 58,64 €[1]. Bei 44 Arbeitstagen und 8,2 Stunden pro Tag ergeben sich Gesamtkosten von max. 21.200,-- € pro Jahr. Eine erste Inanspruchnahme wird im Jahr 2006 allerdings voraussichtlich nicht vor dem Sommer geschehen, so dass in diesem Jahr von maximal ca. 20 Arbeitstagen entsprechend max. ca. 10.000,00 € ausgegangen wird.

 

In einem Vorbereitungsgespräch zwischen dem RPA der Stadt Monheim am Rhein und der Stadt Hilden wurde außerdem das Angebot gemacht, auch umgekehrt eine Unterstützung des RPAes der Stadt Monheim am Rhein im Bereich der Technischen Prüfung durch das hiesige Rechnungsprüfungsamt ermöglichen zu wollen, falls in Monheim einmal ein solcher Bedarf entstehen sollte. Dabei könnten die Bedingungen der Vereinbarung ebenfalls angewandt werden. Dieses Angebot, das sich Kosten minimierend auswirken würde, wird zur Zeit von der Stadt Monheim geprüft.

 

Zur weiteren Information des Ausschusses ist der Entwurf des „Öffentlich-rechtlicher Vertrages zur teilweisen Wahrnehmung von Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Hilden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Monheim am Rhein“ dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Entsprechend der Sitzungstermine und der zeitlichen Vorgaben zum Beschluss des Haushaltsplans 2006 wird diese Sitzungsvorlage im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor sie im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wird. Beschließender Ausschuss hinsichtlich der Inanspruchnahme Dritter als Prüfer ist gemäß § 113 Abs. 5 GO NKF ohnehin der Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

Berechnung des Stundenverrechnungssatzes auf Basis des KGSt Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand 06/2005:

 

Personalkosten

Technischer Dienst A 12

Sachkosten

Büroarbeitsplatz

Gemeinkosten

20 % der

Personalkosten

Summe

Stundensatz bei 1680 Jahresstunden

(41 Std./Woche)

 

69.100 €

 

15.600 €

13.820 €

98.520 €

58,64 €

 



[1]

Berechnung des Stundenverrechnungssatzes auf Basis des KGSt Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand 06/2005:

 

Personalkosten

Technischer Dienst A 12

Sachkosten

Büroarbeitsplatz

Gemeinkosten

20 % der

Personalkosten

Summe

Stundensatz bei 1680 Jahresstunden

(41 Std./Woche)

 

69.100 €

 

15.600 €

13.820 €

98.520 €

58,64 €

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

Wird erst in der Änderungsliste festgelegt.

Bezeichnung:

Siehe links

Kosten       ca. max. 10.000 €

 

Folgekosten  ca. max. 21.200 €

vorgesehen im

 

Haushaltsjahr

 

2006

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:      

Sichtvermerk Kämmerer