Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Haupt- und
Finanzsausschuss:
„Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Aufnahme des Ausgabe-Ansatzes von 10.000 € in
die Änderungsliste.“
Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
"Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt nach
Vorberatug im Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 113 Abs. 5 GO NKF zu, dass
sich die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Monheim
am Rhein bis zu 44 Arbeitstage / Jahr als Prüfer bedient. Sofern auch seitens
der Stadt Monheim am Rhein der zeitweise Bedarf an Unterstützung im Bereich der
techn. Prüfung gesehen wird, stimmt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
ebenfalls zu."
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 den Antrag der Fraktion „Bürgeraktion
Hilden“ vom 26.09.2005 zur Wiederbesetzung bzw. Einrichtung einer
Halbtagsstelle für die technische Prüfung - SV 14/018 - beraten und
mehrheitlich abgelehnt. Es bestand im Rahmen der Beratung und Diskussion
Einigkeit darüber, dass bei Bedarf eine erneute Kooperation mit Monheim oder
dem Kreis Mettmann angestrebt werden sollte. Eine solche Zusammenarbeit war vor
der Einrichtung der zweiten Stelle eines Technischen Prüfers im RPA Hilden
bereits einmal mit der Stadt Velbert vereinbart worden, als das dortige RPA bei
einem personellen Engpass im RPA Hilden zeitweise ausgeholfen hat.
In den Gesprächen
der Verwaltung konnte eine Kooperation mit der Stadt Monheim am Rhein vereinbart
werden. Dort sind durch die Einrichtung eines PPP-Modells für die Monheimer
Schulen und das dadurch bedingte Herausfallen der Schulbaumaßnahmen aus der
technischen Prüfung Freiräume entstanden, die eine Kooperation mit der Stadt
Hilden ermöglichen.
Sollte der
Technische Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes Hilden urlaubsabwesend sein, durch
Krankheit oder Kur ausfallen oder durch andere unaufschiebbare Prüfungen
ausgelastet sein, so kann eine Reihe von Aufgaben durch einen externen Prüfer
des RPA Monheims am Rhein wahrgenommen werden. Solche externen Prüfungen sind
im Wesentlichen bei den folgenden Aufgaben möglich und sollen dann durchgeführt
werden, wenn die Erledigung der Prüfungen nicht warten kann, bis der Hildener
Prüfer wieder im Dienst ist bzw. die Aufgabe(n) selbst übernehmen kann:
- Die Prüfungen von Vergaben im
bautechnischen Bereich (VOB und VOF) einschließlich der Prüfung der Leistungsverzeichnisse,
- die Prüfung von Kostenermittlungen nach
§14 GemHVO NKF,
- die Prüfung von Abschlags- und
Schlussrechnungen,
- die Wahrnehmung von unaufschiebbaren
Prüfaufträgen,
- die Prüfung von Zustand- und
Wertermittlungen sowie der festgelegten Abschreibungszeiträume für die
Jahresbilanzen bei allen hoch- und tiefbaulichen Anlagengütern,
- die Prüfung der Abgrenzung von
Unterhaltungs- zu Investitionsmaßnahmen bei allen hoch- und tiefbautechnischen
Maßnahmen,
- die Prüfung von zu aktivierenden
Eigenleistungen bei Investitionen im bautechnischen Bereich.
Angesichts des
jährlichen Urlaubsanspruches des Technischen Prüfers der Stadt Hilden von 35
Arbeitstagen und einer angenommenen erkrankungsbedingten Ausfallzeit von 8
Arbeitstagen pro Jahr wurde mit der Stadt Monheim eine Vereinbarung über eine
Inanspruchnahme des dortigen Prüfers von maximal
44 Arbeitstagen pro Jahr - entsprechend 2 Monaten - vorbereitet.
Die von dem
Technischen Prüfer der Stadt Monheim am Rhein wahrgenommenen Prüfungen sollen
stundenweise erfasst und nach dem KGSt-Stundensatz für einen Technischen Prüfer
nach Bes. Gruppe A 12 abgerechnet werden. Dieser Stundensatz beträgt zurzeit
58,64 €[1].
Bei 44 Arbeitstagen und 8,2 Stunden pro Tag ergeben sich Gesamtkosten von max.
21.200,-- € pro Jahr. Eine erste Inanspruchnahme wird im Jahr 2006 allerdings
voraussichtlich nicht vor dem Sommer geschehen, so dass in diesem Jahr von
maximal ca. 20 Arbeitstagen entsprechend max. ca. 10.000,00 € ausgegangen wird.
In einem
Vorbereitungsgespräch zwischen dem RPA der Stadt Monheim am Rhein und der Stadt
Hilden wurde außerdem das Angebot gemacht, auch umgekehrt eine Unterstützung
des RPAes der Stadt Monheim am Rhein im Bereich der Technischen Prüfung durch
das hiesige Rechnungsprüfungsamt ermöglichen zu wollen, falls in Monheim einmal
ein solcher Bedarf entstehen sollte. Dabei könnten die Bedingungen der
Vereinbarung ebenfalls angewandt werden. Dieses Angebot, das sich Kosten
minimierend auswirken würde, wird zur Zeit von der Stadt Monheim geprüft.
Zur weiteren
Information des Ausschusses ist der Entwurf des „Öffentlich-rechtlicher Vertrages
zur teilweisen Wahrnehmung von Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der
Stadt Hilden durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Monheim am Rhein“ dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Entsprechend der
Sitzungstermine und der zeitlichen Vorgaben zum Beschluss des Haushaltsplans
2006 wird diese Sitzungsvorlage im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor
sie im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wird. Beschließender Ausschuss
hinsichtlich der Inanspruchnahme Dritter als Prüfer ist gemäß § 113 Abs. 5
GO NKF ohnehin der Rechnungsprüfungsausschuss.
Günter Scheib
Berechnung des Stundenverrechnungssatzes auf
Basis des KGSt Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand 06/2005:
Personalkosten Technischer Dienst A 12 |
Sachkosten Büroarbeitsplatz |
Gemeinkosten 20 % der Personalkosten |
Summe |
Stundensatz bei 1680 Jahresstunden (41 Std./Woche) |
69.100 € |
15.600 € |
13.820 € |
98.520 € |
58,64 € |
Berechnung des Stundenverrechnungssatzes auf
Basis des KGSt Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Stand 06/2005:
Personalkosten Technischer Dienst A 12 |
Sachkosten Büroarbeitsplatz |
Gemeinkosten 20 % der Personalkosten |
Summe |
Stundensatz bei 1680 Jahresstunden (41 Std./Woche) |
69.100 € |
15.600 € |
13.820 € |
98.520 € |
58,64 € |