Beschlussvorschlag:
- Der Rat entsendet
a.
auf Antrag der FDP Fraktion
in den
Wahlausschuss
als
stimmberechtigtes Mitglied Frau Ilka Sobirey (sB)
(anstelle von Frau
Heidi Weiner (sB))
b.
auf Antrag der Fraktion Allianz für Hilden
in den Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss
als beratendes Mitglied Herr
Roland Krüger (sB)
(anstelle von Herr Jérôme Knott (sB))
als 1. stellv. beratendes Mitglied Herr
Oliver Kohl
(anstelle von Frau Kerstin Knott (sB))
- Der Rat entsendet auf Antrag der
Fraktion Allianz für Hilden
in den Aufsichtsrat der
Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden GmbH
als beratendes Mitglied Herr
Franz-Josef Verhalen (sB)
(anstelle von Frau
Kerstin Knott (sB))
in
den Aufsichtsrat der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH
als
beratendes Mitglied Herr
Franz-Josef Verhalen (sB)
(anstelle
von Frau Kerstin Knott (sB))
in den Aufsichtsrat Stadtmarketing GmbH
als ordentliches Mitglied
Frau Birgit Behner (sB)
(anstelle von Kerstin Knott (sB))
als stellv. ordentliches Mitglied Frau Oliver
Kohl
(anstelle
von Birgit Behner (sB))
in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH
als stellv. beratender
Teilnehmer
für Oliver Kohl Herr
Franz-Josef Verhalen (sB)
(anstelle von Kerstin Knott (sB))
in den
Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH
als stellv. beratendes Mitglied
für
Ernst Kalversberg Herr
Oliver Kohl
(anstelle von Herr Jérôme Knott (sB))
- Der Rat der Stadt Hilden weist die
Vertreterin der Gesellschafterversammlung der Stadt Hilden Holding GmbH
an, als weitere/n VertreterIn in den Aufsichtsrat der Wasserwerk Baumberg
GmbH zu wählen:
Herrn/Frau ___________________
(Bündnis90/Die Grünen)
sowie als seine/ihre Stellvertretung:
Herrn/Frau ___________________
(Bündnis90/Die Grünen)
Erläuterungen und Begründungen:
Zu 1.
Die beantragte Umbesetzung ist grundsätzlich gesetzeskonform.
Die Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse ist grundsätzlich Angelegenheit des Rates (§ 58 Abs. 1 GO NRW), gem. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister jedoch bei der Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse nicht mit.
Zu 2.
Die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden vom Rat bestellt (§ 113 Abs. 1 und 2 GO NRW). Mangels fehlenden Ausnahmetatbestand in § 40 GO hat der Bürgermeister hierbei Stimmrecht.
Zu 3.
Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages
besteht der Aufsichtsrat der Wasserwerk Baumberg GmbH aus 8 Mitgliedern; diese
werden von der Gesellschafterversammlung (Geschäftsführerin Stadt Hilden
Holding GmbH und GF Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH) gewählt.
Die 8 Mitglieder des Aufsichtsrates werden je zur Hälfte von den Städten
Solingen und Hilden entsandt. Gem. § 113 GO, muss der Bürgermeister oder ein/e
von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Gemeinde dazuzählen.
Ein Sitz wurde bislang von der Stadtwerke Düsseldorf AG (Beteiligung an den
Stadtwerken Hilden mit 24,9 %) besetzt. Es ist davon auszugehen, dass die
bisherige Mitgesellschafterin (SW Düsseldorf AG) ihren Sitz im Aufsichtsrat der
Wasserwerk Baumberg GmbH zeitnah niederlegt. Um hier ggfls. kurzfristig eine
Nachbesetzung zu ermöglichen soll ein entsprechender Vorratsbeschluss gefasst
werden.
Die bisherige Besetzung sieht wie folgt aus:
|
|
Ordentliche Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
1 |
Verwaltung |
Dr. Claus Pommer |
Kämmerin Anja Franke |
2 |
CDU |
Tristan Zeitter |
Philipp Razum |
3 |
SPD |
Torsten Brehmer |
Kevin Buchner |
4 |
-------- |
Vertreter SW Düsseldorf AG |
Vertreter SW Düsseldorf AG |
Nach § 113 Abs. 4 der Gemeindeordnung
erfolgt die Bestellung der gemeindlichen Vertreter nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer, sofern nur eine Bestellung oder ein Vorschlag
erforderlich ist, erfolgt die Wahl durch Mehrheitsentscheidung. Da der
Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Bediensteter/eine von ihm benannte
Bedienstete) kraft Gesetz dazugehört bleiben drei Sitze zu besetzen.
Entsprechend
dem Ergebnis der Kommunalwahlen steht der dritte zu vergebende Sitz der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zu.
Für jedes ordentliche Mitglied kann ein
persönlicher Stellvertreter gewählt werden
Die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen an denen die Gemeinde
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden vom Rat bestellt (§ 113 Abs. 1
und 2 GO NRW). Mangels fehlenden Ausnahmetatbestand in § 40 GO hat der
Bürgermeister hierbei Stimmrecht.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister