Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden bestellt Herrn Beigeordneten Peter Stuhlträger zum stellvertretenden
Kämmerer der Stadt Hilden
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hat im Dezember 2018 Frau Franke „ab dem Tag der Einstellung als
Leiterin des Amtes für Finanzservice“ zur Kämmerin bestellt. Die Bestellung
wurde mit ihrer Wahl zur Beigeordneten nicht wiederholt, sondern es wurde
unterstellt, dass die einmal erfolgte Bestellung solange weiter gilt, bis sie
widerrufen wird (oder sie aus dem Dienst austritt).
Ohne Beteiligung des
Rates wurde in einer Sitzung des VV eine Stellvertreterregelung für Dezernenten
vereinbart, die vorsieht, dass sich Frau Franke und Herr Stuhlträger
gegenseitig in den jeweiligen Geschäftsbereichen des anderen im
Verhinderungsfall vertreten.
Es gibt auch keine
konkrete Regelung dazu, ob die Vertretungsregelung für die Funktion als
Kämmerer durch den Rat oder den Bürgermeister zu erfolgen hat. Es spricht
jedoch einiges dafür, dass dies durch den Bürgermeister erfolgen kann:
- Gem. § 73 GO NRW kann der Rat, die
Geschäftskreise der Beigeordneten festlegen. Nimmt der Rat seine
Entscheidungsbefugnisse nicht wahr, kann der Bürgermeister gemäß seiner
Geschäftsleitungsbefugnis aus § 62 GO NRW eine Entscheidung treffen. Er
kann also die Aufgaben verteilen, die durch den Rat noch nicht verteilt
wurden. Hier hat der Rat zwar Frau Franke als Kämmerin bestellt, aber
keinem Beigeordneten die Vertretung von Frau Franke als Aufgabe
zugewiesen.
In Anbetracht
dieser Rechtslage wird dem Rat hiermit Gelegenheit gegeben, die Funktion des
Stellvertretenden Kämmerers wie zuvor schon die Funktion des Kämmerers/der
Kämmerin einem Beigeordneten zuzuweisen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister