Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2022:
Beitritt zur Städte-Initiative "Lebenwerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit"
Vorlage
WP 20-25 SV 61/080
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die neue Bundesregierung hat eine Überarbeitung der Straßenverkehrsgesetze und der Stra-ßenverkehrsordnung in Aussicht gestellt.

Die Straßenverkehrsordnung in ihrer jetzigen Fassung erweist sich vielfach als Hindernis, um durch geeignete Maßnahmen der örtlichen Straßenverkehrsbehörden die einseitige Privilegierung des Autos zu Gunsten des Umweltverbundes abzubauen.

Der Regelungszweck des Straßenverkehrsrechts sollte daher dahingehend erweitert werden, dass er neben der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auch Belange des Klima-und Umweltschutzes, des Lärmschutzes, des Gesundheitsschutzes und stadtplanerische Belange umfasst. Das betrifft insbesondere die Generalklausel des § 45 StVO. Dies würde z.B. bedeuten, dass keine besondere Gefahr mehr nachgewiesen werden müsste, um verkehrsbeschränkende Maßnahmen vorzunehmen.

 

Die Städte-Initiative fordert: „Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenver-kehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.“

Es geht an dieser Stelle vorrangig um die Schaffung eines größeren Handlungs- und Entschei-dungsspielraum für Kommunen, entsprechende Regelungen selbstständig zu treffen.

 

Die Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass ein großer Wunsch nach diesem Entscheidungsspielraum bezüglich verkehrsbeschränkender Maßnahmen in Hilden besteht.

Aus diesem Grund sollte sich die Stadt Hilden der Initiative anschließen.

Auf das beigefügte Positionspapier wird verwiesen.

 


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadt Hilden schließt sich der Städte-Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene

Geschwindigkeiten“ an und unterstützt die im Positionspapier formulierten Ziele:

 

1.  Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

 

2.  Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3.  Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4.  Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzel-aspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In dem dem Antrag beigefügten „Positionspapier“ (Anlage 2) werden zahlreiche Gründe aufgeführt, warum es sinnvoll ist, den Städten die Möglichkeit zu eröffnen, anstelle einer Regelgeschwindigkeit von 50km/h auch eine Regelgeschwindigkeit von 30km/h auf den Straßen innerhalb der Stadt anzuordnen und einzurichten bzw. einrichten zu lassen. Das soll auch auf (klassifizierten) Hauptverkehrsstraßen erfolgen können.

 

Im Kern geht es der Initiative zunächst jedoch darum, eine Reform des bundesweit geltenden Straßenverkehrsrechtes zu erreichen. Das bezieht sich auf das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung.

 

Es sind diese Gesetzesgrundlagen, die den Rahmen für das tägliche Straßenverkehrsgeschehen in den Städten bilden. Also, so die richtige Argumentation der Initiatoren, muss dort zuerst angesetzt werden, wenn man den Kommunen ihre individuellen Möglichkeiten verschaffen möchte.

 

Die Initiative selbst bzw. die dahinterstehenden Städte sind überparteilich. Im Umfeld der Stadt Hilden sind derzeit nur die Stadt Düsseldorf und die Stadt Wuppertal dieser Initiative beigetreten.

Eine Übersicht über die bisher der Initiative beigetretenen Städte zeigt Anlage 3.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Gründe, der Initiative nicht beizutreten. Wenn durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Straßenverkehrsrechtes die einzelnen Kommunen mehr Spielraum für ihre eigenen Entscheidungen bekommen, kann auch die Stadt Hilden davon nur profitieren.

 

Gleichzeitig ist mit einem Beitritt zu der Initiative nicht schon ein Präjudiz geschaffen, dass auch in Hilden stadtweit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt würde.

Derartige Überlegungen können einerseits im Rahmen der Diskussionen im Laufe der Erstellung des Mobilitätskonzeptes erfolgen, sie sind andererseits auch nur dann sinnvoll, wenn die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden - und das muss auf Bundesebene geschehen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Der Beitritt zu der Städteinitiative selbst hat keine klimarelevanten Aspekte.

 

Sollte zu einem späteren Zeitpunkt einmal die rechtliche Möglichkeit entstehen, eine innerstädtische Regelgeschwindigkeit von 30km/h festzusetzen, könnten dadurch umwelttechnische Entlastungen für den städtischen Raum erwartet werden.