Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Hilden; hier: Wendehammer des Heideweges
Vorlage
WP 20-25 SV 61/079
Aktenzeichen
IV/61.2 6123-12 Nr. 152
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt wie folgt:

 

Die folgende Straße in der Stadt Hilden wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW), dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

 

Lfd. Nr.

 

Straße

 

von - bis

 

Gemarkung Hilden

 

Flur

 

Flurstück

 

1

 

Heideweg

 

Wendehammer

 

20

 

949

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die lfd. Nr. 1 wird dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße erstmalig gewidmet, obwohl sie schon seit ihrer Herstellung dem öffentlichen Verkehr dient. Sie war aber bisher nicht als eigenständiges Grundstück parzelliert. Der Wendehammer dient als Abschluss der Straße und zugleich als Erschließung zur anschließenden Kleingartenanlage.

 

Um die Reinigungs- und Winterdienstpflichten eindeutig zuordnen zu können, ist eine Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche notwendig.

 

Diese Widmung wird gemäß dem vorhandenen Straßenausbau und den Festsetzungen des Bebauungsplans durchgeführt.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer