Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt wie folgt:
Die folgende
Straße in der Stadt Hilden wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028
ff.) in der z. Z. gültigen Fassung
- als Gemeindestraße, bei der die Belange
der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NW), dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Straße |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
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Flur |
Flurstück |
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1 |
Heideweg |
Wendehammer |
20 |
949 |
Erläuterungen und Begründungen:
Die lfd. Nr. 1 wird
dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße erstmalig gewidmet, obwohl sie
schon seit ihrer Herstellung dem öffentlichen Verkehr dient. Sie war aber
bisher nicht als eigenständiges Grundstück parzelliert. Der Wendehammer dient als
Abschluss der Straße und zugleich als Erschließung zur anschließenden
Kleingartenanlage.
Um die Reinigungs-
und Winterdienstpflichten eindeutig zuordnen zu können, ist eine Widmung der
öffentlichen Verkehrsfläche notwendig.
Diese Widmung wird
gemäß dem vorhandenen Straßenausbau und den Festsetzungen des Bebauungsplans
durchgeführt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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