Betreff
Bereich Westring / Schalbruch; Antrag auf Einleitung eines Bauleitplan-Verfahrens
Vorlage
WP 20-25 SV 61/078
Aktenzeichen
IV/61.1 Felsmann_BPlan
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich Westring / Schalbruch zu und beauftragt die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss in die Beratung einzubringen.

 

oder

 

Alternative 2:

Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich Westring / Schalbruch ab.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co. KG hat mit beigefügtem Schreiben (Anlage 1) den Antrag gestellt, im Bereich Westring / Schalbruch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen. Das geplante Bauvorhaben (Stellplatzanlage) befindet sich an der nordwestlichen Gemeindegrenze von Hilden.

 

Im Vorfeld wurde auf Grundlage eines Antrages des Vorhabenträgers in den Jahren 2019/2020 zwischen Stadtverwaltung und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann diskutiert, ob das Vorhaben auf Grundlage des § 35 Baugesetzbuch planungsrechtlich zulässig sein könnte. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass für eine Umsetzung eines solchen Vorhabens die planungsrechtlichen Grundlagen nur mit Hilfe der Aufstellung eines Bebauungsplans städtebaulich abgewogen und ggfs. geschaffen werden können.

 

 

Planungsanlass

Im Bereich Westring / Schalbruch befindet sich ein genehmigter öffentlich nutzbarer Parkplatz mit 159 Stellplätzen. Um den steigenden Parkdruck im Bereich der Naherholungsflächen am Menzel- und Elbsee sowie den steigenden Besucherzahlen der Wellnessanlage angemessen Rechnung zu tragen, soll der vorhandene Parkplatz Menzel- und Elbsee erweitert werden.

 

Vorhaben

Östlich des bestehenden Parkplatz soll er gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans um 153 Stellplätze auf der dort gelegenen Ackerfläche um ca. 4.850m² erweitert werden, wobei davon ca. 3.400m² teilversiegelt werden sollen. Die restliche Fläche soll als Vegetationsfläche zur „Eingrünung“ des Parkplatzes genutzt werden. In der Diskussion mit dem Kreis und der Stadt wurde von der Antragstellerin erläutert, dass das Vorhaben durch die geplante Begrünung und Teilversiegelung im Hinblick auf eine Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz auf Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplans einen positiven Wert aufwiesen würde, so dass es sich bilanziell gegenüber der heutigen Ackernutzung um eine ökologische Verbesserung handelt.

 

Künftig soll der bereits vorhandene Parkplatz dann ausschließlich den Besuchern der Wellnessanlage zugeordnet werden. Die Stellplätze der geplanten Erweiterungsfläche sollen den sonstigen Erholungssuchenden (Wandernde, Radfahrende, die Besuchenden der Surf- und Segelschule) zugeordnet werden. 

 

Auf Bitte der Stadtverwaltung hat der Vorhabenträger prüfen lassen, ob neben der Errichtung der Parkplatzanlage auch eine Umgestaltung bzw. ein Umbau des Knotenpunktes Westring/Schalbruch vorgesehen werden kann bzw. soll (siehe Anlage 2). Da an diesem Knotenpunkt in den letzten Jahren häufiger Unfälle geschahen, soll der Fokus vor allem auf den Freizeitverkehren zwischen dem Ortskern von Hilden und den im Westen liegenden Seen liegen. Die Qualität der Fußgänger- und Radverkehrswege soll im Zuge des Planverfahrens optimiert und die Führung der Verkehrsströme verbessert werden.

 

Durchführung

Die Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co. KG erklärt sich als Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) im Sinne des §12 BauGB bereit und in der Lage.
Diese Aussage gilt hinsichtlich der Umgestaltung des Knotenpunktes nur wesentlich eingeschränkt. Wie hoch hier eine Beteiligung des Vorhabenträgers ausfallen könnte, wäre im Laufe des Bebauungsplanverfahrens zu klären.

 

Des Weiteren hat die Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co. KG das Planungsbüro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH mit Leistungen für die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beauftragt. Die Planungskosten inklusive erforderlicher Gutachten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. 

 

Fazit

Der Antrag wird aus Sicht der Verwaltung einerseits begrüßt, weil mit der Umsetzung der in dem Antrag formulierten Idee nicht nur zusätzliche Stellplätze im Bereich der Naherholungsflächen am Menzel- und Elbsee entstehen, sondern durch eine Umgestaltung des Knotenpunktes Westring/Schalbruch das Unfallrisiko reduziert werden kann. Zudem werden die zusätzlichen Stellplätze dazu beitragen, den bestehenden Parkdruck zu senken.

 

Andererseits könnte die im Flächennutzungsplan vorgesehene Erweiterung des Parkplatzes auch als Erweiterung der Siedlungsfläche interpretiert werden.

 

Daher werden dem Stadtentwicklungsausschuss zwei Beschlussentwürfe vorgelegt, um dem Ausschuss die Abwägung dieser Belange zu ermöglichen.

 

 

Bei einer Zustimmung könnte in einer der folgenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eine Sitzungsvorlage mit dem Aufstellungsbeschluss vorgelegt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt würde dann das Aufstellungsverfahren offiziell beginnen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister