Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens für den Bereich Westring / Schalbruch zu und beauftragt
die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vorlage zum
Aufstellungsbeschluss in die Beratung einzubringen.
oder
Alternative 2:
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich Westring / Schalbruch ab.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Vabali Spa
Düsseldorf GmbH & Co. KG hat mit beigefügtem Schreiben (Anlage 1) den Antrag
gestellt, im Bereich Westring / Schalbruch einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen. Das geplante Bauvorhaben
(Stellplatzanlage) befindet sich an der nordwestlichen Gemeindegrenze von
Hilden.
Im Vorfeld wurde
auf Grundlage eines Antrages des Vorhabenträgers in den Jahren 2019/2020
zwischen Stadtverwaltung und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Mettmann diskutiert, ob das Vorhaben auf Grundlage des § 35 Baugesetzbuch
planungsrechtlich zulässig sein könnte. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass für
eine Umsetzung eines solchen Vorhabens die planungsrechtlichen Grundlagen nur
mit Hilfe der Aufstellung eines Bebauungsplans städtebaulich abgewogen und
ggfs. geschaffen werden können.
Planungsanlass
Im Bereich
Westring / Schalbruch befindet sich ein genehmigter öffentlich nutzbarer Parkplatz
mit 159 Stellplätzen. Um den steigenden Parkdruck im Bereich der
Naherholungsflächen am Menzel- und Elbsee sowie den steigenden Besucherzahlen
der Wellnessanlage angemessen Rechnung zu tragen, soll der vorhandene Parkplatz
Menzel- und Elbsee erweitert werden.
Vorhaben
Östlich des
bestehenden Parkplatz soll er gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans um
153 Stellplätze auf der dort gelegenen Ackerfläche um ca. 4.850m² erweitert
werden, wobei davon ca. 3.400m² teilversiegelt werden sollen. Die restliche
Fläche soll als Vegetationsfläche zur „Eingrünung“ des Parkplatzes genutzt
werden. In der Diskussion mit dem Kreis und der Stadt wurde von der
Antragstellerin erläutert, dass das Vorhaben durch die geplante Begrünung und
Teilversiegelung im Hinblick auf eine Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz auf
Grundlage eines landschaftspflegerischen Begleitplans einen positiven Wert
aufwiesen würde, so dass es sich bilanziell gegenüber der heutigen Ackernutzung
um eine ökologische Verbesserung handelt.
Künftig soll der
bereits vorhandene Parkplatz dann ausschließlich den Besuchern der
Wellnessanlage zugeordnet werden. Die Stellplätze der geplanten
Erweiterungsfläche sollen den sonstigen Erholungssuchenden (Wandernde,
Radfahrende, die Besuchenden der Surf- und Segelschule) zugeordnet werden.
Auf Bitte der
Stadtverwaltung hat der Vorhabenträger prüfen lassen, ob neben der Errichtung
der Parkplatzanlage auch eine Umgestaltung bzw. ein Umbau des Knotenpunktes
Westring/Schalbruch vorgesehen werden kann bzw. soll (siehe Anlage 2). Da an
diesem Knotenpunkt in den letzten Jahren häufiger Unfälle geschahen, soll der
Fokus vor allem auf den Freizeitverkehren zwischen dem Ortskern von Hilden und
den im Westen liegenden Seen liegen. Die Qualität der Fußgänger- und
Radverkehrswege soll im Zuge des Planverfahrens optimiert und die Führung der
Verkehrsströme verbessert werden.
Durchführung
Die Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co. KG erklärt sich als
Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben und Erschließungsmaßnahmen
(Vorhaben- und Erschließungsplan) im Sinne des §12 BauGB bereit und in der
Lage.
Diese Aussage gilt hinsichtlich der Umgestaltung des Knotenpunktes nur
wesentlich eingeschränkt. Wie hoch hier eine Beteiligung des Vorhabenträgers
ausfallen könnte, wäre im Laufe des Bebauungsplanverfahrens zu klären.
Des Weiteren hat die Vabali Spa Düsseldorf GmbH & Co. KG das
Planungsbüro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH mit Leistungen für die
Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beauftragt. Die
Planungskosten inklusive erforderlicher Gutachten sind durch den Vorhabenträger
zu tragen.
Fazit
Der Antrag wird
aus Sicht der Verwaltung einerseits begrüßt, weil mit der Umsetzung der in dem
Antrag formulierten Idee nicht nur zusätzliche Stellplätze im Bereich der
Naherholungsflächen am Menzel- und Elbsee entstehen, sondern durch eine
Umgestaltung des Knotenpunktes Westring/Schalbruch das Unfallrisiko reduziert
werden kann. Zudem werden die zusätzlichen Stellplätze dazu beitragen, den
bestehenden Parkdruck zu senken.
Andererseits
könnte die im Flächennutzungsplan vorgesehene Erweiterung des Parkplatzes auch
als Erweiterung der Siedlungsfläche interpretiert werden.
Daher werden dem Stadtentwicklungsausschuss zwei Beschlussentwürfe vorgelegt,
um dem Ausschuss die Abwägung dieser Belange zu ermöglichen.
Bei einer
Zustimmung könnte in einer der folgenden Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses eine Sitzungsvorlage mit dem Aufstellungsbeschluss
vorgelegt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss und dessen Bekanntmachung im
städtischen Amtsblatt würde dann das Aufstellungsverfahren offiziell beginnen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister