Betreff
Digitalpakt für Schulen - überplanmäßige Mittelbereitstellung
Vorlage
WP 20-25 SV 10/031
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hauptausschuss empfiehlt die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 011001 - Technikunterstützte Informationsverarbeitung in Höhe von 146.700 €.

 

2. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 011001 - Technikunterstützte Informationsverarbeitung in Höhe von 146.700 €.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1)    Derzeitiger Stand des iPad Einsatzes

Im aktuellen Medienentwicklungsplan 2021 – 2024 (MEP) wird auf den Seiten 23 und 24 ausgeführt, dass Apple iPads die von allen Schulen bevorzugten mobilen Endgeräte sind und wie die iPad-Ausstattung umgesetzt werden soll. Aktuell befinden sich in den Schulen ca. 1.300 iPads für Schülerinnen und Schüler (SuS) im Einsatz, hinzu kommen noch 150 iPads für Lehrkräfte. Die Gesamtinvestitionen betrugen ca. 645.000 €, wovon 90% aus Mitteln des Digitalpaktes Schulen sowie weiteren Förderprogramme gegenfinanziert werden konnten.

Gemäß MEP sollen die Schulen eine modifizierte 1 zu 1 Ausstattung mit iPads erhalten. Dies meint, dass ab der 3. Klasse alle SuS ein persönliches iPad erhalten, während die SuS in der 1. und 2. Klasse numerisch eine 1 zu 2 Ausstattung erhalten, bei der die iPads nicht persönlich zugeordnet sind, sondern wechselnd genutzt werden. Zur Teil-Finanzierung des iPad-Einsatzes ist im MEP eine monatliche Elternbeteiligung von 5 € pro Gerät eingeplant.

Die iPads werden mit dem Mobile Device Management „JAMF school“ verwaltet. Mit entsprechende Profilen in JAMF school können die beiden Einsatzszenarien geteiltes iPad (Shared iPad) und persönliches iPad abgebildet werden.

Für Administration und Support der insgesamt angestrebten ca. 2.860 iPads (inkl. Lehrergeräte) wurde ein zusätzlicher Mitarbeiter im Sachgebiet Informationstechnologie eingestellt, für dessen Personalkosten eine Förderung aus dem Digitalpakt-Programm „IT-Administration“ beantragt und bewilligt wurde.

2)    Leistungen des Schulträgers Stadt Hilden

Die Stadt Hilden stellt ihren Schulen eine vollständige Schul-Infrastruktur mit einem umfangreichen Support bereit:

       IT-Team - bestehend aus 3 Mitarbeitern -, welches ausschließlich für die Schulen zuständig ist

       Umfangreiche technische Ausstattung

       WLAN (Glasfaseranschlüsse), Digitaltafeln, PC, iPads, neues Schulsystem „MNSpro Hybrid“

       Bereitstellung von Online-Lernmitteln

       Kurze Reaktionszeiten im Support der IT-Ausstattung (Hardware und Software)

       Regelmäßige Updates durch die IT der Stadt Hilden

       Individuelle, schulspezifische Einrichtung der Endgeräte

       Kinder- & Jugendsicherung (keine zusätzliche Ausstattung seitens der Eltern notwendig)

       Beratung bei Fragen zu Medien- und Technikeinsatz

       Nutzung der iPads außerhalb der Schule möglich

Um in der gegebenen finanziellen Situation der Stadt Hilden dauerhaft ein solches „Full-Service“ Portfolio anbieten zu können, sollen die Elternbeiträge eine angemessene Co-Finanzierung vor allem im Supportbereich darstellen.

 

 

3)    Ausgestaltung der Elternbeiträge

Eine Erhebung von Elternbeiträgen mit Bezug auf die iPads (Hardware), erscheint allerdings nicht sachgerecht, da fast die Hälfte der insgesamt benötigten iPads aus Förderprogrammen beschafft wurde. Hierfür dürfen keine Elternbeiträge erhoben werden. Um alle Familien gleich zu behandeln, wurde ursprünglich ein von allen Eltern zu leistender Service-Beitrag in Betracht gezogen. Im Haushaltsplan sind für die Jahre 2022 – 2025 als Erträge aus Elternbeiträgen jährlich 86.880 € eingeplant.

Folgende Variante für Elternbeiträge wurden dabei unter Einbeziehung der Leistungsfähigkeit (siehe Punkt 4) kalkuliert:

·         37 € jährlich => Gesamtertrag ca. 88.000 € p.a.

4)    Zielgruppe / Sozialklausel

Bei den Elternbeiträgen sollen soziale Kriterien berücksichtigt werden, die sich an den Regelungen des SGB II orientieren und bereits in ähnlicher Form bei den Beiträgen zum Offenen Ganztag an den Grundschulen angewendet werden. Eltern, die in diesem Sinne als bedürftig anzusehen sind, sollen vollständig von den Elternbeiträgen befreit sein.

Für das Helmholtz-Gymnasium und die Marie-Colinet-Schule müssten die notwendigen Daten zur Ausgestaltung der Sozialklausel noch ermittelt werden. Für die Berechnung der o.g. Elternbeiträge wurden zur Einbeziehung der Sozialklausel folgenden Werte verwendet bzw. ohne konkrete Datenermittlung als Schätzung zu Grunde gelegt:

·         Grundschule insgesamt: 25% Bedürftige Eltern / SuS (OGS-Zahlen Stufe 1)

·         Marie-Colinet-Schule: 50% Bedürftige Eltern / SuS (Schätzung)

·         Helmholtz-Gymnasium: 10 % Bedürftige Eltern / SuS (Schätzung)

5)    Rechtliche Situation von Elternbeiträgen

Gemäß § 79 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet, „die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“ Damit wären digitale Endgeräte, die in der Schule verbleiben, derzeit als vom Schulträger zu finanzierende Schulausstattung einzuordnen.

Nach derzeitiger Rechtslage ist in NRW die Erhebung von Elternbeiträgen für die Schul-IT nur auf freiwilliger Basis der Eltern möglich, so die Auskunft der Medienberatung NRW, einer gemeinsamen Beratungsstelle von Schulministerium und den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe. Eine Rechtsgrundlage für eine Elternbeteiligung als IT-Servicebeitrag ist nicht vorhanden.

Eine Stellungnahme des Teams Recht der Stadt Hilden hält eine Elternbeteiligung nur im Sinne eines Mietmodells für rechtlich möglich, allerdings für nicht „absolut wasserdicht“. Dieses Modell scheidet wegen der bereits über Fördermittel beschafften Geräte aus (s.o.)

Insgesamt wird an den rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Lernmedien derzeit „gefeilt“, was dann tatsächlich in den neuen Lernmittelerlass der Landesregierung einfließen wird, ist zurzeit allerdings nicht absehbar.

Der Medienberater bei der Bezirksregierung Düsseldorf teilte auf Anfrage mit, dass ihm „keine Kommune bekannt sei, die einen solchen Weg geht“.

Eine Kostentragungspflicht der Eltern ist derzeit rechtlich also nicht durchsetzbar. Denkbar ist ein freiwilliger Elternbeitrag für die Administration und den Support von IT-Ausstattung, zu der die Versorgung der SuS mit iPads gehört.

6)    Position der Schulen bzw. Schulleitungen

Die Hildener Schulen wurden bislang noch nicht offiziell beteiligt, allerdings ist das Thema Elternbeiträge im aktuellen MEP adressiert und dürfte somit allen Schulen grundsätzlich seit Sommer 2021 bekannt sein.

Konkrete Informationen zur Positionierung der Schulen bzgl. der avisierten Elternbeiträge konnten nur über Gespräche oder sonstige Rückmeldungen mit/von einzelnen Schulleitungen gewonnen werden. Danach zeichnet sich als Grundtenor bisher eine ablehnende Haltung zu den Elternbeiträgen ab.

7)    Auswirkungen, falls die Erträge im IT-Budget nicht realisiert werden können

Ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge ohne entsprechende Kompensation würde sich auf den Umfang des Supports für die Schul-IT auswirken und zu einer Reduzierung auf das technisch notwendige Minimum führen. Die technische grundlegende Funktionsfähigkeit und Administrierung der eingesetzten IT-Systeme blieben zwar erhalten, ohne den bislang von der Stadt geleisteten Support würde das Unterrichten und Arbeiten mit den schulischen digitalen Geräten allerdings deutlich eingeschränkt sein:

a.    Reduzierte Technische Ausstattung (z.B. keine 1:1 iPad Ausstattung für alle im MEP vorgesehenen Klassen)

b.    Konsequente Reduzierung der Betreuung auf den 2nd und 3rd Level-Support

c.     Längere Reaktionszeiten im Support der IT-Ausstattung

d.    Keine Bereitstellung von Online-Lernmitteln durch die Stadt

e.    Standardisierte, nicht schulspezifische Einrichtung der Endgeräte

f.      Deutlich eingeschränkte Beratung bei Fragen zum Medien- und Technikeinsatz

 

Daher wird vorgeschlagen, auf die Elternbeiträge zu verzichten und die sich daraus ergebenen Mindererträge durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 86.880 € zu kompensieren.

 

8)    Finanztechnische Abrechnung der Breitbandanbindung (Glasfaserprojekt) der Grundschulen

Für die Anbindung der städtischen Grundschulen an ein Glasfasernetz erhielt die Stadt Hilden am 29.11.2019 einen Zuwendungsbescheid über 80% der Errichtungskosten. Die Anbindung erfolgte durch die Stadtwerke Hilden.

 

Ursprünglich sollte die Anbindung zum Jahresende 2020 abgeschlossen sein, aus verschiedenen Gründen verzögerte sich die komplette Fertigstellung bis 24.03.2022.

 

Die vom Land NRW zu 80% geförderte Breitbandanbindung der Schulen umfasst nach den Regelungen des hier federführend agierenden Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE NRW) lediglich die Förderung des Nettobetrages. Die Regelungen des für alle anderen Fördermaßnahmen im Bereich Schule zuständigen Ministeriums für Schule und Bildung (MSB NRW) sehen grundsätzlich die Förderung des Bruttobetrages vor.

 

Aus diesem Grund entsteht im Produkt nach der Fertigstellung und Rechnungstellung ein Mehraufwand in Höhe 59.826,74 € der zwar im Jahr 2020 eingeplant war, aber im Jahr 2022 nicht mehr im Budget zur Verfügung steht.

 

Insgesamt ergibt sich aus dem Minderertrag und dem Mehraufwand ein Mehrbedarf von 146.706,74 €.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011001

Technikunterstützte

Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt 011001

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

ErgHH Zeile 06

 

Kostenerstattung

99.811

2022

ErgHH Zeile 13

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

1.039.548

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt 011001

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

ErgHH Zeile 06

 

Kostenerstattung

12.931

2022

ErgHH Zeile 13

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

1.186.248

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Produkt 160101

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

ErgHH Zeile 01

 

Steuern

146.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke