Beschlussvorschlag:
1. Der
Hauptausschuss empfiehlt die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 011001
- Technikunterstützte Informationsverarbeitung in Höhe von 146.700 €.
2. Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die überplanmäßige
Mittelbereitstellung im Produkt 011001 - Technikunterstützte
Informationsverarbeitung in Höhe von 146.700 €.
Erläuterungen und Begründungen:
1)
Derzeitiger
Stand des iPad Einsatzes
Im aktuellen Medienentwicklungsplan 2021 – 2024
(MEP) wird auf den Seiten 23 und 24 ausgeführt, dass Apple iPads die von allen
Schulen bevorzugten mobilen Endgeräte sind und wie die iPad-Ausstattung
umgesetzt werden soll. Aktuell befinden sich in den Schulen ca. 1.300 iPads für
Schülerinnen und Schüler (SuS) im Einsatz, hinzu kommen noch 150 iPads für
Lehrkräfte. Die Gesamtinvestitionen betrugen ca. 645.000 €, wovon 90% aus
Mitteln des Digitalpaktes Schulen sowie weiteren Förderprogramme
gegenfinanziert werden konnten.
Gemäß MEP sollen die Schulen eine modifizierte 1 zu
1 Ausstattung mit iPads erhalten. Dies meint, dass ab der 3. Klasse alle SuS
ein persönliches iPad erhalten, während die SuS in der 1. und 2. Klasse
numerisch eine 1 zu 2 Ausstattung erhalten, bei der die iPads nicht persönlich
zugeordnet sind, sondern wechselnd genutzt werden. Zur Teil-Finanzierung des
iPad-Einsatzes ist im MEP eine monatliche Elternbeteiligung von 5 € pro Gerät
eingeplant.
Die iPads werden mit dem Mobile Device Management
„JAMF school“ verwaltet. Mit entsprechende Profilen in JAMF school können die
beiden Einsatzszenarien geteiltes iPad (Shared iPad) und persönliches iPad
abgebildet werden.
Für Administration und Support der insgesamt
angestrebten ca. 2.860 iPads (inkl. Lehrergeräte) wurde ein zusätzlicher
Mitarbeiter im Sachgebiet Informationstechnologie eingestellt, für dessen
Personalkosten eine Förderung aus dem Digitalpakt-Programm „IT-Administration“
beantragt und bewilligt wurde.
2)
Leistungen
des Schulträgers Stadt Hilden
Die Stadt Hilden stellt ihren Schulen eine
vollständige Schul-Infrastruktur mit einem umfangreichen Support bereit:
•
IT-Team - bestehend aus 3 Mitarbeitern -, welches
ausschließlich für die Schulen zuständig ist
•
Umfangreiche technische Ausstattung
•
WLAN (Glasfaseranschlüsse), Digitaltafeln, PC,
iPads, neues Schulsystem „MNSpro Hybrid“
•
Bereitstellung von Online-Lernmitteln
•
Kurze Reaktionszeiten im Support der IT-Ausstattung
(Hardware und Software)
•
Regelmäßige Updates durch die IT der Stadt Hilden
•
Individuelle, schulspezifische Einrichtung der
Endgeräte
•
Kinder- & Jugendsicherung (keine zusätzliche
Ausstattung seitens der Eltern notwendig)
•
Beratung bei Fragen zu Medien- und Technikeinsatz
•
Nutzung der iPads außerhalb der Schule möglich
Um
in der gegebenen finanziellen Situation der Stadt Hilden dauerhaft ein solches
„Full-Service“ Portfolio anbieten zu können, sollen die Elternbeiträge eine
angemessene Co-Finanzierung vor allem im Supportbereich darstellen.
3)
Ausgestaltung
der Elternbeiträge
Eine Erhebung von Elternbeiträgen mit Bezug auf die
iPads (Hardware), erscheint allerdings nicht sachgerecht, da fast die Hälfte
der insgesamt benötigten iPads aus Förderprogrammen beschafft wurde. Hierfür
dürfen keine Elternbeiträge erhoben werden. Um alle Familien gleich zu
behandeln, wurde ursprünglich ein von allen Eltern zu leistender
Service-Beitrag in Betracht gezogen. Im Haushaltsplan sind für die Jahre 2022 –
2025 als Erträge aus Elternbeiträgen jährlich 86.880 € eingeplant.
Folgende Variante für Elternbeiträge wurden dabei
unter Einbeziehung der Leistungsfähigkeit (siehe Punkt 4) kalkuliert:
·
37 € jährlich => Gesamtertrag ca. 88.000 € p.a.
4)
Zielgruppe /
Sozialklausel
Bei den Elternbeiträgen sollen soziale Kriterien
berücksichtigt werden, die sich an den Regelungen des SGB II orientieren und
bereits in ähnlicher Form bei den Beiträgen zum Offenen Ganztag an den
Grundschulen angewendet werden. Eltern, die in diesem Sinne als bedürftig
anzusehen sind, sollen vollständig von den Elternbeiträgen befreit sein.
Für das Helmholtz-Gymnasium und die
Marie-Colinet-Schule müssten die notwendigen Daten zur Ausgestaltung der
Sozialklausel noch ermittelt werden. Für die Berechnung der o.g. Elternbeiträge
wurden zur Einbeziehung der Sozialklausel folgenden Werte verwendet bzw. ohne
konkrete Datenermittlung als Schätzung zu Grunde gelegt:
·
Grundschule insgesamt: 25% Bedürftige Eltern / SuS
(OGS-Zahlen Stufe 1)
·
Marie-Colinet-Schule: 50% Bedürftige Eltern / SuS
(Schätzung)
·
Helmholtz-Gymnasium: 10 % Bedürftige Eltern / SuS
(Schätzung)
5)
Rechtliche
Situation von Elternbeiträgen
Gemäß § 79 SchulG NRW sind die Schulträger
verpflichtet, „die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am
allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“ Damit wären digitale Endgeräte, die in
der Schule verbleiben, derzeit als vom Schulträger zu finanzierende
Schulausstattung einzuordnen.
Nach derzeitiger Rechtslage ist in NRW die Erhebung
von Elternbeiträgen für die Schul-IT nur auf freiwilliger Basis der Eltern
möglich, so die Auskunft der Medienberatung NRW, einer gemeinsamen
Beratungsstelle von Schulministerium und den Landschaftsverbänden Rheinland und
Westfalen-Lippe. Eine Rechtsgrundlage für eine Elternbeteiligung als
IT-Servicebeitrag ist nicht vorhanden.
Eine Stellungnahme des Teams Recht der Stadt Hilden
hält eine Elternbeteiligung nur im Sinne eines Mietmodells für rechtlich
möglich, allerdings für nicht „absolut wasserdicht“. Dieses Modell scheidet
wegen der bereits über Fördermittel beschafften Geräte aus (s.o.)
Insgesamt wird an den rechtlichen Rahmenbedingungen
für digitale Lernmedien derzeit „gefeilt“, was dann tatsächlich in den neuen
Lernmittelerlass der Landesregierung einfließen wird, ist zurzeit allerdings
nicht absehbar.
Der Medienberater bei der Bezirksregierung
Düsseldorf teilte auf Anfrage mit, dass ihm „keine Kommune bekannt sei, die
einen solchen Weg geht“.
Eine Kostentragungspflicht der Eltern ist derzeit
rechtlich also nicht durchsetzbar. Denkbar ist ein freiwilliger Elternbeitrag
für die Administration und den Support von IT-Ausstattung, zu der die
Versorgung der SuS mit iPads gehört.
6)
Position der
Schulen bzw. Schulleitungen
Die Hildener Schulen wurden bislang noch nicht
offiziell beteiligt, allerdings ist das Thema Elternbeiträge im aktuellen MEP
adressiert und dürfte somit allen Schulen grundsätzlich seit Sommer 2021
bekannt sein.
Konkrete Informationen zur Positionierung der
Schulen bzgl. der avisierten Elternbeiträge konnten nur über Gespräche oder
sonstige Rückmeldungen mit/von einzelnen Schulleitungen gewonnen werden. Danach
zeichnet sich als Grundtenor bisher eine ablehnende Haltung zu den
Elternbeiträgen ab.
7)
Auswirkungen,
falls die Erträge im IT-Budget nicht realisiert werden können
Ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung der
Elternbeiträge ohne entsprechende Kompensation würde sich auf den Umfang des
Supports für die Schul-IT auswirken und zu einer Reduzierung auf das technisch
notwendige Minimum führen. Die technische grundlegende Funktionsfähigkeit und
Administrierung der eingesetzten IT-Systeme blieben zwar erhalten, ohne den
bislang von der Stadt geleisteten Support würde das Unterrichten und Arbeiten
mit den schulischen digitalen Geräten allerdings deutlich eingeschränkt sein:
a.
Reduzierte Technische Ausstattung (z.B. keine 1:1
iPad Ausstattung für alle im MEP vorgesehenen Klassen)
b.
Konsequente Reduzierung der Betreuung auf den 2nd
und 3rd Level-Support
c.
Längere Reaktionszeiten im Support der
IT-Ausstattung
d.
Keine Bereitstellung von Online-Lernmitteln durch
die Stadt
e.
Standardisierte, nicht schulspezifische Einrichtung
der Endgeräte
f.
Deutlich eingeschränkte Beratung bei Fragen zum
Medien- und Technikeinsatz
Daher wird vorgeschlagen, auf die Elternbeiträge zu verzichten und die sich daraus ergebenen Mindererträge durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 86.880 € zu kompensieren.
8)
Finanztechnische
Abrechnung der Breitbandanbindung (Glasfaserprojekt) der Grundschulen
Für die Anbindung der städtischen Grundschulen an ein Glasfasernetz erhielt die Stadt Hilden am 29.11.2019 einen Zuwendungsbescheid über 80% der Errichtungskosten. Die Anbindung erfolgte durch die Stadtwerke Hilden.
Ursprünglich sollte die Anbindung zum Jahresende 2020 abgeschlossen sein, aus verschiedenen Gründen verzögerte sich die komplette Fertigstellung bis 24.03.2022.
Die vom Land NRW zu 80% geförderte Breitbandanbindung der Schulen umfasst nach den Regelungen des hier federführend agierenden Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE NRW) lediglich die Förderung des Nettobetrages. Die Regelungen des für alle anderen Fördermaßnahmen im Bereich Schule zuständigen Ministeriums für Schule und Bildung (MSB NRW) sehen grundsätzlich die Förderung des Bruttobetrages vor.
Aus diesem Grund entsteht im Produkt nach der Fertigstellung und Rechnungstellung ein Mehraufwand in Höhe 59.826,74 € der zwar im Jahr 2020 eingeplant war, aber im Jahr 2022 nicht mehr im Budget zur Verfügung steht.
Insgesamt ergibt sich aus dem Minderertrag und dem Mehraufwand ein Mehrbedarf von 146.706,74 €.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011001 |
Technikunterstützte Informationsverarbeitung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt
011001 |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
ErgHH Zeile 06 |
|
Kostenerstattung |
99.811 |
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2022 |
ErgHH Zeile 13 |
|
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
1.039.548 |
||
|
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt
011001 |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
ErgHH Zeile 06 |
|
Kostenerstattung |
12.931 |
||
2022 |
ErgHH Zeile 13 |
|
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
1.186.248 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Produkt 160101 |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
ErgHH Zeile 01 |
|
Steuern |
146.700 |
||
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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