Betreff
Freiwilliger Betriebskostenzuschuss für die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V.
Vorlage
WP 20-25 SV III/033
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen entscheidet jeweils über die drei in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen freiwilligen Betriebskostenzuschüsse

 

  1. Nicht auf die Produkte umlegbare Verwaltungskosten                                115.648,69€
  2. Differenz zur ortsüblichen Miete                                                                   28.895,34€
  3. Leerstand + kostenfreie Nutzung durch gemeinnützige Organisationen     22.801,53€

 

Die Verwaltung wird für den Rat im Abschluss eine finale SV erstellen, welche die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse beinhaltet. Aufgrund von Urlaub und Befangenheit konnte eine Fachberatung im Sozialausschuss nicht stattfinden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2022 wurde die Beratung der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 51/122 „Aufgaben- und Anforderungsprofile der Leistungen der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. vertagt. Seitens der CDU-Fraktion wurde um Vorlage eines zwischen der Verwaltung und dem Träger abgestimmten Gesamtkonzeptes gebeten.

 

Um den Kommunikations- und Abstimmungsprozess gut zu gestalten, wurde mit dem Träger ein extern moderierter Prozess abgestimmt. Durch den geschäftsführenden Vorstand der Freizeitgemeinschaft wurde für die Moderation Herr Peter Groß vorgeschlagen. Die Verwaltung stimmte dem Vorschlag zu.

Es fanden mehrere aufeinanderfolgende Termine per Videokonferenz statt, mit dem Ziel zum 14.04.2022 ein Ergebnis zur Vorlage in den politischen Gremien zu erarbeiten.

 

Zum 14.04.22 lagen der Verwaltung noch keine abschließenden Dokumente vor, so dass dem Träger eine weitere Frist bis 26.04.22 eingeräumt wurde. Die zu diesem Zeitpunkt eingereichten Unterlagen sind als Anlagen beigefügt. Eine Plausibilitätsprüfung der Betriebsabrechnungsbögen war der Verwaltung bis zur Einbringung in die Fachausschüsse nicht mehr möglich.

Der Verwaltung liegen für die Produkte die Planzahlen für das Jahr 2022 vor. Eine mittelfristige Finanzplanung der nächsten drei Jahre wurde nicht vorgelegt.

 

 

Der Gesamtzuschussbedarf für alle Produkte (ausgenommen Produkt 06 Familienunterstützender Dienst) liegt laut Freizeitgemeinschaft bei 507.635€ (vgl. Anlage 3 Seite 11-12).

 

Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:

 

Kostenart / Leistung

Freiwilliger Betriebskostenzuschuss

Nicht auf die Produkte umlegbare Verwaltungskosten        

115.648,69€

Differenz zur ortsüblichen Miete / vorab aus allem raus gerechnet!

28.895,34€

Leerstand + kostenfreie Nutzung durch gemeinnützige Organisationen

22.801,53€

Beratung Demenzinfocenter DIC Produkt 02          

6.532,72€

Freizeitangebote Produkt 03

6.258,25€

Musikalische Freizeitangebote Produkt 03

7.487,14€

Abenteuerspielplatz Produkt 05 (ohne Abzug Fördermittel)

320.009,81€

Gesamtfördersumme

507.633,48€

 

Hinzu kommen 9.027€ für einmalige Produktfinanzierungen im Jahr 2022.

 

In der Anlage sind die zwischen dem Träger und der Verwaltung gemeinsam abgestimmten Aufgaben- und Anforderungsprofile beigefügt.

 

In den jeweiligen Fachausschüssen kann nur über die dem Fachbereich zuzuordnenden Leistungen und deren Kosten beraten und beschlossen werden.

 

Die Übernahme der Kosten der nicht umlegbaren Verwaltungskosten, der Differenzbetrag zur ortsüblichen Miete sowie die Kosten, die durch den Leerstand der Veranstaltungs- und Besprechungsräume entstehen, können nicht im Sozialausschuss und im Jugendhilfeausschuss beraten und beschlossen werden.

 

In dem vorangegangenen Prozess wurde dem Träger signalisiert, dass die derzeitige nicht ortsübliche Miete im Rahmen eines freiwilligen Betriebskostenzuschusses übernommen werden kann. Voraussetzung hierfür war die Darlegung der Verteilung der Mietkosten auf die jeweiligen Produkte und die Ausweisung des verbleibenden, nicht umlagefähigen Anteils. Dieser liegt laut Freizeitgemeinschaft bei 28.895,34€.

Aktuell liegen der Stadt nur die Planzahlen für das Jahr 2022 vor. Eine mittelfristige Finanzplanung wurde nicht vorgelegt. Eine Entscheidung für die Gewährung von Zuschüssen kann aus Sicht der Verwaltung nur auf Basis der konkret vorliegenden Zahlen erfolgen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übernahme von sonstigen, nicht umlegbaren Overheadkosten als Einzelfallentscheidung für den Träger Freizeitgemeinschaft Hilden e.V. getroffen werden sollte und diese Entscheidung keine Allgemeingültigkeit für andere freie Träger darstellt.

 

Die Verwaltung wird das Ergebnis des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen und die daraus resultierende Höhe des Zuschusses in eine neue SV zur Entscheidung im Rat einbringen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist über drei freiwillige Betriebskostenzuschüsse auf Basis der Planzahlen für das Jahr 2022 zu entscheiden:

 

  1. Die Verwaltung zahlt der Freizeitgemeinschaft auf Basis der Planzahlen 2022 einen einmaligen freiwilligen Betriebskostenzuschuss für nicht auf die Produkte umlegbare Verwaltungskosten in Höhe von 115.648,69€.

Es erfolgt eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Zuschüssen für das erste Halbjahr 2022.

 

Nach Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2025 wird im Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen am 07.12.2022 über die weitere längerfristige Finanzierung des freiwilligen Betriebskostenzuschusses entschieden.

 

  1. Die Verwaltung zahlt der Freizeitgemeinschaft auf Basis der Planzahlen 2022 einen einmaligen freiwilligen Betriebskostenzuschuss für die Differenz zur ortsüblichen Miete in Höhe von 28.895,34€.

Es erfolgt eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Zuschüssen für das erste Halbjahr 2022.

 

Nach Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2025 wird im Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen am 07.12.2022 über die weitere längerfristige Finanzierung des freiwilligen Betriebskostenzuschusses entschieden.

 

  1. Die Verwaltung zahlt der Freizeitgemeinschaft auf Basis der Planzahlen 2022 einen einmaligen freiwilligen Betriebskostenzuschuss für den Leerstand der Veranstaltungs- und Besprechungsräume sowie kostenfreie Nutzung durch gemeinnützige Organisationen in Höhe von 22.801,53€.

Es erfolgt eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Zuschüssen für das erste Halbjahr 2022.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen entscheidet jeweils über die drei in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen freiwilligen Betriebskostenzuschüsse.

 

Die Verwaltung wird für den Rat im Abschluss eine finale SV erstellen, welche die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse beinhaltet. Aufgrund von Urlaub und Befangenheit konnte eine Fachberatung im Sozialausschuss nicht stattfinden.

 

Nach Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2025 wird im Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen am 07.12.2022 über die weitere längerfristige Finanzierung des freiwilligen Betriebskostenzuschusses entschieden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Auswirkungen auf Haushaltsansätze werden in der Sitzungsvorlage für die Ratssitzung dargestellt.

 

Franke