Betreff
Sachstandsbericht zum Katalog für kurzfristige Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz
Vorlage
WP 20-25 SV 66/042
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung wurde im Rat am 14.12.2021 auf Antrag der Fraktion Bündnis`90 / DIE GRÜNEN vom 26.07.2021 (WP 20-25 SV 66/021/2) beauftragt, einen Katalog zu kurzfristigen Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz im II. Quartal 2022 vorzulegen.

 

Einleitung

 

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass kein abschließender Hochwasser- oder Überflutungsschutz möglich ist. Das Kanalnetz auf die Ableitung extremer Niederschlagsereignisse auszulegen, ist aus betrieblichen und finanziellen Argumenten nicht möglich. Auch der Ausbau der Gewässer zur schadfreien Ableitung von Hochwasserwellen für Ereignisse mit einer statistischen Häufigkeit von seltener als 100 Jahren ist aus ökologischen Gesichtspunkten weder ratsam noch in der Regel genehmigungsfähig. Ziel der Hochwasservorsorge ist auf Seiten der Gewässer und der Kanäle somit, die Hochwasserabflussspitze durch geringere Einleitungen und Erhöhung des Retentionsvolumens abzuflachen.

 

Die Zuständigkeiten für den Überflutungsschutz aus Gewässern und Kanalisation verteilen sich im Hildener Stadtgebiet auf den Bergisch Rheinischen Wasserverband, die Stadt Hilden, den Kreis Mettmann als Genehmigungsbehörde und die potentiell von Hochwasser bedrohten Eigentümer:

Gemäß §5 Abs. 2 WHG ist jede Person, die prinzipiell von Hochwasser gefährdet ist, dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu treffen. Die Kommune ist erst für die Hochwasservorsorge der Allgemeinheit im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge (Art. 28 Abs. 2 GG) sowie für die Ableitung des Niederschlagswassers im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht zuständig. Durch Übertragung an den BRW ist dieser für die Aufgaben Gewässerausbau und Ausgleich der Wasserführung verantwortlich. Im Rahmen der Aufgabe Ausgleich der Wasserführung errichtet und betreibt der BRW Hochwasserrückhaltebecken und die eventuell beim Gewässerausbau errichteten Anlagen / Verwallungen am Rande der Gewässer.

 

Negative Auswirkungen durch Hochwasser lassen sich nicht vollständig ausschließen. Entstehenden Schäden durch Überflutung lässt sich am effektivsten durch den individuellen Objektschutz vorbeugen. Derzeit wird vom Kreis Mettmann ein Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hildener Bürgerinnen und Bürger, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Architekturbüros erarbeitet. Als Vorlage dient hier der Leitfaden der Stadtentwässerungsbetriebe Köln. Die Veröffentlichung dieses Leitfadens ist für Sommer 2022 angekündigt.

 

Rückhaltung von Niederschlägen

 

Die Stadt Hilden hat in den Jahren 2008-2010 den Generalentwässerungsplan fortgeschrieben. Bestandteil davon war auch ein Regenwasserbehandlungskonzept auf Grundlage des Runderlasses "Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren" ("Trennerlass"). Dieses Konzept sieht eine Reihe von Regenwasser-Behandlungsmaßnahmen vor, für die entsprechende Planungen erstellt werden.

Es bildet den Rahmen, das Entwässerungsnetz zu ertüchtigen und durch den Bau von Regenrückhaltungen - als Rückhaltebecken und Staukanäle - die Einleitungsmenge in die Gewässer zu verringern.

 

Weiterhin wird in allen Bebauungsplänen, die seit den 1990er Jahren neu aufgestellt werden, geprüft und wenn möglich auf Grundlage des § 51a Landeswassergesetz festgesetzt, dass das Niederschlagswasser auf den privaten Grundstücken zu versickern ist. Auch wird immer wieder festgesetzt, dass möglichst wenig Fläche versiegelt wird, sondern Wege und ähnliche Nebenflächen versickerungsfähig auszuführen sind.

 

Auch die Einführung der versiegelten Fläche eines Grundstücks als Maßstab für die Höhe der Abwassergebühr für das Niederschlagswasser findet ihre Begründung darin, dass ein Anreiz geschaffen werden soll, das Niederschlagswasser möglichst vor Ort zu versickern und nicht über den Regenwasserkanal in die örtlichen Gewässer einzuleiten.

 

Besonders während des Starkregenereignisses am 14.07.2021 sind dennoch einige Schwachstellen deutlich geworden, die in SV 66/035 vorgestellt wurden. Auch um diese Schwachstellen kurzfristig zu beseitigen und um die Maßnahmen des Regenwasserrückhalts und der Niederschlagswasserableitung zu priorisieren und die gegenseitigen Wechselwirkungen abzuschätzen wurde die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs thematisiert.

 

Katalog kurzfristiger Maßnahmen

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Katalog für kurzfristige Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz zu erstellen. Die Basis dieses Kataloges sind die im Handlungskonzept zum Starkregenmanagement enthaltenen Vorschläge. Dabei ist zu untersuchen und in diesem Rahmen zu prüfen, welche städtischen Flächen kurzfristig entsiegelt werden können und auf welchen städtischen Flurstücken weitergehende Maßnahmen ergriffen werden können, um zusätzlichen Rückhalteraum zu schaffen. Hierzu hat die Verwaltung ein Projekt definiert und das Ingenieurbüro Fischer Teamplan mit der Bearbeitung beauftragt. Die ersten Ergebnisse des Projektes werden durch einen Vertreter des Ingenieurbüros im Ausschuss präsentiert. Ein beispielhafter Auszug der Präsentation und der vorliegende, noch nicht abgestimmte Entwurf der Maßnahmensteckbriefe befinden sich im Anhang zu dieser Sitzungsvorlage. Dass es sich um einen ersten Entwurf handelt, wird beispielsweise bei den seitens Fischer Teamplan vorgeschlagenen Maßnahmen 7 und 47 sehr deutlich.

 

Maßnahmen an Gewässern / Hochwasserschutzkonzept

 

Zur Reduzierung der Hochwasserabflusswelle muss auch der Retentionsraum innerhalb der Gewässer erhöht werden. Für die Unterhaltung der Gewässer ist der BRW verantwortlich.

 

Im Zusammenhang mit der ökologischen Umgestaltung wurde für die Itter ein Trittsteinkonzept im Stadtentwicklungsausschuss am 27.05.2020 (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/175) vorgestellt und grundsätzlich beschlossen, hierfür städtische Grundstücke zur Verfügung zu stellen.
Daneben gibt es auch für den Garather Mühlenbach Überlegungen, den Bach insbesondere im Abschnitt zwischen Richrather Straße und Spielplatz Pestalozzistraße unter Einbezug und Veränderung der städtischen Grünanlage und Wegeverbindung in ein natürlicher gestaltetes Bett zu verlegen.

 

Auch die Bewirtschaftung der Gewässer unterliegt dem BRW. Vor allem die Aufrechterhaltung des abflusswirksamen Querschnitts der Gewässer ist dabei zur Vorbeugung und Vermeidung von Hochwasser wesentlich. Hierzu gehört neben der Verhinderung und Entfernung von den den Gewässerquerschnitt wesentlich verändernden bzw. einengenden Elementen vor allem die Unterhaltung und ggfs. Räumung vor den Brücken und Durchlässen. Wenn deren Querschnitt sich durch Schwemmgut verringert, entsteht die Gefahr von Rückstau, so dass es abhängig von der einfließenden Wassermenge zu Überflutungen kommen kann. Die Priorisierung der Reinigung der Durchlässe erfolgt laut Aussage des BRW nach dem möglichen Schadenspotential. Die Durchlässe werden in der Regel im 14-tägigen Rhythmus kontrolliert und bei Bedarf gereinigt. Das Durchlassmanagement des BRW wird derzeit aufgrund der Erkenntnisse aus dem Starkregenereignis am 14.07.2021 überarbeitet.

 

Zur weiteren Planung von lang- und kurzfristigen Maßnahmen entlang der Gewässer kann ein Hochwasserschutzkonzept gemeinsam von Stadt und BRW erarbeitet werden. Allerdings kann auch hier nur ein Schutzziel angestrebt werden, das eine schadlose Ableitung eines Hochwassers umfasst, das nach der Statistik alle Hundert Jahre auftritt.
Die hierfür erforderlichen Flächen („Überschwemmungsgebiete“) sind entlang der großen Gewässer in Hilden - wie die Itter, der Hoxbach sowie der Garather Mühlenbach - in den entsprechenden Verordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Wasserbehörde dargestellt. Aufgrund eklatanter Widersprüche zwischen den Karten der Bezirksregierung und den Starkregenkarten der Stadt Hilden wird der BRW prüfen, ob entlang des Garather Mühlenbaches in Hilden Gebäude innerhalb der ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete der Gewässer für HQ100 liegen und so hinsichtlich des Hochwassers der Gewässer - insbesondere im Bereich zwischen Autobahn A3 und der Kölner Straße / Lindenstraße - ein weiterer Handlungsbedarf besteht. Derzeit weist alles darauf hin, dass hier bebaute Gebiete nur geringfügig betroffen sind und somit ein umfangreiches Hochwasserschutzkonzept nicht notwendig sein wird. Es ist zwischen Stadtverwaltung und BRW abgesprochen, dass unter Federführung des BRW ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines punktuellen Handlungskonzepts beauftragt wird. Die Kosten zur Erstellung des Konzepts werden zwischen BRW und Stadt Hilden hälftig geteilt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Das im Rahmen des Antrags beauftragte Maßnahmenkonzept, welches durch Ingenieurbüro Fischer erstellt wurde, hat 19.000 € gekostet. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sowie die Beauftragung eines Hochwasserschutzkonzepts werden ebenfalls finanzielle Auswirkungen haben, die derzeit jedoch noch nicht absehbar sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Beauftragung des Konzepts aus dem Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsbudget der Stadtentwässerung getragen werden kann.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister