Betreff
Antrag der Fraktion BA vom 07.10.2009:
"Barrierefreie Fahrradnutzung auch in Gewerbegebieten"
Vorlage
WP 09-14 SV 61/004
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-VEP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07. Oktober 2009 stellte die BA- Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag.

 

Die Überschrift, „Barrierefreie Fahrradnutzung auch in Gewerbegebieten“, ist dabei etwas irreführend.

Es geht in dem Antrag zum einen darum, ein neues Fahrradförderkonzept ausarbeiten zu lassen. Zum anderen geht es darum, einige ganz konkrete Detailprobleme aus dem tiefbautechnischen Bereich anzusprechen und einer Lösung zuzuführen.

 

Zunächst zu den tiefbautechnischen Aspekten:

 

Angesprochen werden im Antrag zwei konkrete Situationen, die Zufahrt zur Weststraße vom nördlichen Geh-/Radweg an der Düsseldorfer Straße aus (in das Gewerbegebiet Hilden-Südwest) und die Zufahrt zum Gewerbepark Terrania vom nördlichen Geh-/Radweg an der Ellerstraße aus.

 

Grundsätzlich ist eine Verbesserung im Sinne des Antragstellers denkbar, also eine Bordsteinabsenkung zur Fahrbahn hin. Hier ist aber eine nähere Prüfung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit erforderlich. Es handelt sich bei beiden zu querenden Straßen um Landes- bzw. Bundesstraßen mit einem höheren Geschwindigkeitsniveau. Zudem ist aufgrund der Klassifizierung der Straßen eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW nötig.

Diese Abstimmung ist seitens der Verwaltung ohne besonderen Beschluss des Fachausschusses möglich.

Über das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.

 

Hinsichtlich der Gestaltung von Regeneinlaufabdeckungen kann hier ausgeführt werden, dass i.d.R. solche Abdeckungen eingesetzt werden, die für Radler keine Gefahrenpunkte darstellen (d.h. mit schmalen Abständen zwischen den Stegen, zukünftig auch mit Querstegen).

Dies gilt umso mehr bei einer ordnungsgemäßen Benutzung der Verkehrsflächen. Ohne Angabe von konkreten potenziellen Gefahrenpunkten durch „falsche“ Abdeckungen kann derzeit nicht mehr ausgeführt werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Thema Fahrradförderkonzept werden in dem Antrag keinerlei neue Aspekte angesprochen, insbesondere nicht solche, die von der Stadt Hilden selbst realisiert werden könnten.

 

Alle Hildener Gewerbegebiete (Hilden-West, Hilden-Nordwest, Hilden-Südwest, Hilden-Süd, Hilden-Ost und Hilden-Mitte/Itterpark) sind an das Hildener Fahrradroutennetz angebunden. Alle diese Fahrradrouten sind als solche beschildert und durch zahlreiche Einzelmaßnahmen für Fahrradfahrer leichter benutzbar geworden. Hindernisse für den Gebrauch des Fahrrades im Sinne von „Barrieren“ bestehen daher im öffentlichen Raum mit wenigen Ausnahmen praktisch nicht.

 

Das Problem der Fahrradnutzung in Gewerbegebieten liegt nicht in der Erreichbarkeit der Gewerbegebiete. Ein Problem stellen vielmehr die unzureichenden Fahrradabstellanlagen auf den privaten Gewerbegrundstücken dar (wobei es hier sicher Ausnahmen gibt, die aber die Regel bestätigen).

 

Ein weiteres Problem sind die oft fehlenden Umziehräume in den Firmen. Gewerbegebiete haben ein großes Einzugsgebiet, nicht nur bei ihren Kunden, auch bei ihren Arbeitskräften.

Fahrradfahrer legen so u.U. weitere Strecken zurück, üblicherweise in angepasster funktioneller Kleidung. Wird an der Arbeitsstelle eine bestimmte Kleidung benötigt, dann muss man sich umziehen können. Fehlen dafür Einrichtungen/Räume, wird meist auf das KFZ als Verkehrsmittel zurückgegriffen.

 

In beiden Fällen hat die Stadt Hilden keine Möglichkeit des Eingreifens.

 

Über die Gewerbegebiets-Aspekte des BA-Antrages hinaus kann an dieser Stelle nur auf folgendes verwiesen werden:

Konzeptionelle Fahrradförderung wird in Hilden seit fast 20 Jahren betrieben, selbstverständlich immer im Rahmen des haushaltstechnisch gegebenen Rahmens.

 

Hilden verfügt über ein kohärentes Netz ausgeschilderter Fahrradrouten, über durch flächenhafte Verkehrsberuhigung leicht nutzbare Nebenstrecken, über tausende von guten Fahrradständern an städtischen Schulen, Sporteinrichtungen, Kindergärten und Jugendzentren, über mehr als 400 Abstellplätze im Umfeld der Fußgängerzone, über Fahrradboxenanlagen an den beiden S-Bahn-Haltepunkten, über beschilderte Freizeitstrecken, eine Freizeitkarte mit eingetragenen Fahrradrouten (Fahrradstadtplan), über ein weitgestreutes Netz kleiner Abkürzungswege, über für Fahrradfahrer in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen, über vorgelagerte Aufstellbereiche für Fahrradfahrer an Knotenpunkten und anderes mehr.

 

Alle diese Dinge sind nicht statisch, sondern werden im Rahmen des Möglichen (sowohl personell als auch finanziell) stetig angepasst, ergänzt, erweitert und modernisiert.

 

Die Spielräume der Fahrradfördermaßnahmen, die ohne massive finanzielle Mittel auskommen und/oder ohne eine explizite Entscheidung gegen den KFZ-Verkehr, sind damit ausgeschöpft.

 

Die Antragsteller der BA haben völlig recht, wenn sie schreiben, dass das Fahrrad in Hilden ein schnelles, kostengünstiges, platzsparendes, umweltfreundliches und von fast allen Bevölkerungsgruppen nutzbares Verkehrsmittel ist.

Auch die Topographie tut in Hilden das ihrige hinzu mit ihren geringen Steigungen und dem kompakten Stadtgebiet mit geringen Entfernungen zwischen den Wohngebieten und der Innenstadt, den Gewerbebereichen oder den Naherholungsgebieten.

 

Dieses Potential ist durch die Stadt Hilden bereits vor vielen Jahren erkannt worden und mit zahllosen Einzelmaßnahmen auf Basis eines vom Rat der Stadt Hilden beschlossenen und fortgeschriebenen Konzeptes gefördert worden.

Der Verkehrsentwicklungsplan aus 2004 hat daher für den Binnenverkehr Hildens (also innerhalb der Stadtgrenzen) einen Radverkehrsanteil an der Verkehrsmittelwahl von 21 % feststellen können.

Um diesen Anteil auszubauen, enthält der Verkehrsentwicklungsplan auch für den Fahrradverkehr Maßnahmenvorschläge, die schrittweise umgesetzt wurden und werden.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, auf dem bisher beschrittenen Wege weiter zu gehen. Der Antrag der BA kann aus Verwaltungssicht als längst erfüllt angesehen werden und muss daher nicht beschlossen werden.

 

 

 

 

Horst Thiele