Betreff
Besetzung des Aufsichtsrates der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH
Vorlage
WP 20-25 SV 01/077
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 der Gemeindeordnung NRW die Entsendung der in der Anlage aufgeführten Personen in den Aufsichtsrat der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am Donnerstag, 14.04.2022, wurde die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH vom Amtsgericht Düsseldorf in das Handelsregister eingetragen. Damit die Gesellschaft ihre Arbeit zügig aufnehmen kann und handlungsfähig ist, muss die Besetzung des Aufsichtsrates kurzfristig erfolgen.

 

Nach § 113 Abs. 2 GO NRW muss in allen Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen,

Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde vertreten sein. Sobald weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Gemeinde dazuzählen. Diese Vertretungsregelung bezieht sich auf alle juristischen Personen oder Personenvereinigungen des öffentlichen und privaten Rechtes.

 

Der Aufsichtsrat der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH besteht gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus neun Mitgliedern. Eines dieser Mitglieder ist der Bürgermeister der Stadt Hilden oder der oder die von ihm benannte Bedienstete der Stadt Hilden. Die übrigen acht Mitglieder des Aufsichtsrates werden auf Beschluss des Rates der Stadt Hilden entsandt.

 

Gem. § 113 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 u. 4 GO NRW erfolgt der Beschluss des Rates nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer, sofern sich der Rat nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt und über diesen einstimmig beschließt. Die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer bei 8 zu verteilenden Sitzen sieht wie folgt aus:

 

Gremium mit 8 Sitzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnung

ganze Zahlen

Höchstzahlen Nachkomma

gesamt

 

CDU

2,75

2

1

3

 

SPD

1,875

1

1

2

 

Grüne

1,625

1

1

2

 

FDP

0,5

 

1

1

 

AfD

0,5

 

1

1

 

BA

0,375

 

 

0

 

Allianz

0,375

 

 

0

 

Linke

0

 

 

0

 

 

 

4

5

9

 

Der 8. Sitz wird per Losverfahren zw. FDP und AfD entschieden

 

 

 

 

 

In § 10 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages wird dem Rat der Stadt Hilden das Recht eingeräumt, für ein Aufsichtsratsmitglied eine Vertreterin / einen Vertreter zu benennen, die bei Verhinderung des Aufsichtsratsmitglieds vertretungsberechtigt sind.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister