Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 der
Gemeindeordnung NRW die Entsendung der in der Anlage aufgeführten Personen in
den Aufsichtsrat der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH.
Erläuterungen und Begründungen:
Am Donnerstag, 14.04.2022, wurde die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH vom Amtsgericht Düsseldorf in das Handelsregister eingetragen. Damit die Gesellschaft ihre Arbeit zügig aufnehmen kann und handlungsfähig ist, muss die Besetzung des Aufsichtsrates kurzfristig erfolgen.
Nach § 113 Abs. 2
GO NRW muss in allen Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsräten
oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat
bestellter Vertreter die Gemeinde vertreten sein. Sobald weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein/e
von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Gemeinde dazuzählen.
Diese Vertretungsregelung bezieht sich auf alle juristischen Personen
oder Personenvereinigungen des öffentlichen und privaten Rechtes.
Der Aufsichtsrat der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH besteht gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus neun Mitgliedern. Eines dieser Mitglieder ist der Bürgermeister der Stadt Hilden oder der oder die von ihm benannte Bedienstete der Stadt Hilden. Die übrigen acht Mitglieder des Aufsichtsrates werden auf Beschluss des Rates der Stadt Hilden entsandt.
Gem. § 113 Abs. 4
i.V.m. § 50 Abs. 3 u. 4 GO NRW erfolgt der Beschluss des Rates nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer, sofern sich der Rat nicht
auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt und über diesen einstimmig
beschließt. Die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer bei 8 zu verteilenden Sitzen
sieht wie folgt aus:
Gremium
mit 8 Sitzen |
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Berechnung |
ganze Zahlen |
Höchstzahlen Nachkomma |
gesamt |
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CDU |
2,75 |
2 |
1 |
3 |
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SPD |
1,875 |
1 |
1 |
2 |
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Grüne |
1,625 |
1 |
1 |
2 |
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FDP |
0,5 |
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1 |
1 |
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AfD |
0,5 |
|
1 |
1 |
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BA |
0,375 |
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0 |
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Allianz |
0,375 |
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0 |
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Linke |
0 |
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0 |
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4 |
5 |
9 |
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Der 8. Sitz wird per Losverfahren zw. FDP und AfD
entschieden |
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In § 10 Abs. 7 des
Gesellschaftsvertrages wird dem Rat der Stadt Hilden das Recht eingeräumt, für
ein Aufsichtsratsmitglied eine Vertreterin / einen Vertreter zu benennen, die
bei Verhinderung des Aufsichtsratsmitglieds vertretungsberechtigt sind.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister