Neuanschaffung eines elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeuges
Erläuterungen zum
Antrag:
Durch die Ausführung der SV WP
20-25 SV 68/012 zum FDP-Antrag "Umstellung der städtischen
Nutzfahrzeugflotte und Einrichtung einer Wasserstofftankstelle" wird
deutlich, dass Neubeschaffungen von Abfallsammelfahrzeugen kurz bevorstehen.
Zudem führt die Verwaltung aus, dass für eine Neubeschaffung von
Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb derzeitig noch keine
Infrastruktur vorhanden ist.
Aus der Sicht der Fraktion von
Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion ist es dennoch wichtig, auf
Antriebsarten zu setzen, die emissionsfrei und damit deutlich klimaschonender
als der fossile Verbrennungsmotor sind.
Große Abfallsammelfahrzeuge
sind heute so zu bestellen oder umzurüsten, dass sie mit Elektroantrieb durch
eine 200 Kwh - Batterie etwa zwei bis drei Umläufe fahren können. Mit
Zwischenladung ca. drei bis vier. Damit kann solch ein Fahrzeug laut USB Bochum
einen kompletten Arbeitstag bestreiten (Quelle 1).
Im Dezember fand am Lade-Park
Kreuz Hilden ein entsprechendes Treffen der Hildener und Bochumer
Bauhofmitarbeiter*innen statt, um sowohl die Fahrzeuge kennenzulernen als auch
in den fachlichen Austausch zu gelangen.
Der Lade-Park diente hier als
Pilottankstelle für die Stadt Bochum, die prüfte, ob es möglich sei ein solch
großes Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit zu laden.
Innerhalb 1 Stunde war das
Fahrzeug wieder von 39% auf 93% geladen. Im Vergleich zu Abfallsammelfahrzeugen
mit Verbrennungsmotor kann die bei den häufigen Bremsvorgängen freigesetzte
Energie durch Rekuperation erneut in Reichweite umgewandelt werden.
Die Anschaffungskosten liegen
nach heutigen Erkenntnissen bei Faktor 1,3 bis 1,5 gegenüber einem
Sammelfahrzeug mit Verbrennungsmotor, also bei circa 500.000 €.
Die Differenz zu den
Anschaffungskosten herkömmlicher Fahrzeuge kann über Fördermittel ausgeglichen
werden.
Darüber hinaus ist davon
auszugehen, dass Dieseltreibstoff aufgrund der aktuellen Kriegsereignisse
dauerhaft teuer bleibt und sich die höheren Anschaffungskosten für ein Fahrzeug
mit Elektroantrieb mittelfristig amortisieren.
Durch die bereits gut
ausgebaute Lade-Infrastruktur in Hilden, sind selbst bei längerem Betrieb
Zwischenladungen wenig zeitaufwendig. Die Grundladung dieses Fahrzeuges kann
über Nacht auch auf dem Bauhof selbst erfolgen.
Darüber hinaus erhalten die
Mitglieder des Ausschusses und des Rats durch den Erfahrungsbericht nach
einjähriger Nutzung zusätzliche Informationen zur Evaluation verschiedener
Antriebstechnologien.
Bei zukünftigen
Neuanschaffungen kann auf diese Daten und Erfahrungen, die den spezifischen
Einsatz in Hilden widerspiegeln, zurückgegriffen werden.
Quelle 1: https://www.usb-bochum.de/elektrisches-abfallsammelfahrzeug-unterwegs/
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden möge
nach Vorberatung im UKS und AFB wie folgt beschließen:
1. Die nächste Anschaffung/Ersatzbeschaffung
eines Abfallsammelfahrzeuges erfolgt mit der Vorgabe des Elektroantriebes für
das Fahrzeug.
2. Die Verwaltung legt dem UKS nach einem Jahr
einen Erfahrungsbericht vor.
3. Die notwendigen Mittel für die Anschaffung werden in den HH-Plan eingebracht.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Alternative Antriebe sind in aller Munde. Derzeit ist zu
beobachten, dass auch Hersteller von Großfahrzeugen die ersten Fahrzeuge mit
akzeptablen Kennwerten anbieten. Daher haben auch Mitarbeitende des Zentralen
Bauhofes den von den Antragstellerinnen erwähnten kurzfristig anberaumten
Termin zur Teilnahme an einem Ladevorgang im Ladepark Hilden wahrgenommen.
Gleichzeitig bot sich die Möglichkeit mit Praktikern der USB Bochum GmbH ins
Gespräch zu kommen. Auch wenn das im Ladepark Hilden vorgeführte Abfallsammelfahrzeug
aufgrund zu geringer Kenndaten für den Einsatz in der Abfallbeseitigung in
Hilden nicht geeignet ist, konnten doch viele nützliche Informationen gewonnen
werden.
Die USB Bochum GmbH, der kommunale Entsorger der Stadt
Bochum testet in seinem im Vergleich zu Hilden sehr umfangreichen Fuhrpark
unterschiedliche alternative Antriebskonzepte. Neben dem im Ladepark Hilden
vorgeführtem Abfallsammelfahrzeug mit Elektroantrieb werden auch Fahrzeuge mit
Wasserstoffantrieb oder ein mit Erd- oder Biogas
(CNG) angetriebenes Abfallsammelfahrzeug getestet. Auf der Homepage der
USB Bochum GmbH ist hierzu zu lesen:
„Die unterschiedlichen Antriebe
(CNG, Wasserstoff, Elektro) werden ausführlich in der Praxis getestet, damit
anschließend entschieden werden kann, welche Technik sich im Alltag bei der
Abfallsammlung am besten bewährt. „Um unter anderem den CO2-Austoß zu
reduzieren, wollen wir nicht nur allein auf das Pferd Elektromobilität setzen,
sondern auch andere Antriebe, wie Wasserstoff oder Gas im Auge behalten“
Vergleichbare Teststellungen sind in der Hildener
Abfallbeseitigung mit einem vergleichsweise kleinen, überschaubaren Fahrzeugpark
nicht darstellbar.
Unabhängig von diesem Erfahrungsaustausch waren die
Mitarbeitende des Zentralen Bauhofes nicht untätig und haben die letzten Monate
zur Markterkundung genutzt.
Die nächste Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Die Vorarbeiten haben schon begonnen. Dabei stellt der zu erwartende Energiebedarf eine wesentliche Kenngröße dar. Um eine Vergabe vorzubereiten, ist es notwendig, die konkreten Anforderungen an den Antrieb samt mitzuführender „Energie“ hildenspezifisch zu ermitteln und vorab festzulegen. Dies betrifft sowohl die Variante eines Elektroantriebes als auch eines Wasserstoffantriebes. Das erforderliche Volumen eines Dieseltanks ist der Stadtverwaltung hinlänglich bekannt. Die tatsächlich für einen gesicherten Betrieb erforderliche Ladekapazität der Batterien oder das tatsächlich erforderliche Volumen der Wasserstofftanks sind jedoch unbekannt. Der Energiebedarf ist einerseits von der Topographie der Touren, der bei der Abfallsammlung in niedriger Geschwindigkeit und bei den Fahrten zur Abgabestellen in höheren Geschwindigkeiten zurückzulegenden Strecke sowie von der Anzahl der Mülltonnenleerung und der Kompressionsanzahl abhängig und muss laut Angaben der Anbieter aufgrund der lokalen Verhältnisse im praktischen Betrieb ermittelt werden. Nach den von der Verwaltung eingeholten Infoangeboten beeinflussen die notwendigen Energiekapazitäten aber den Kaufpreis erheblich.
Daher hatte der Zentrale Bauhof Hilden geplant, für das Haushaltsjahr 2023 zusätzliche Mittel für eine Tourdatenanalyse in Höhe von 15.000 € zu beantragen. Mit der Tourdatenanalyse wird der Energiebedarf für den Einsatz eines Abfallsammelfahrzeuges für das Abfuhrgebiet konkret ermittelt. Dazu wird ein mit zusätzlicher Messtechnik ausgestattetes Abfallsammelfahrzeug im Alltagsbetreib eingesetzt. Zu groß dimensionierte Batteriesets oder zu groß dimensionierte Wasserstofftanks treiben nicht nur den Preis des Fahrzeuges unnötig nach oben, sondern sie verursachen ein zusätzliches Gewicht, das zu Lasten der Zuladung geht. Zu niedrig ausgelegte Energiekapazitäten wirken sich ebenfalls erheblich auf die Logistik aus. Im Antrag selbst wird von einer Stand-Lade-Zeit von einer Stunde geschrieben, die tagsüber aufgrund der damit verbundenen unproduktiven Standzeit einen kontinuierlichen Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt.
Aufgrund der optimierten Tourenplanung und dem vielseitigen Einsatz der Fahrzeuge für die unterschiedlichen Abfallfraktionen (Rest-, Biomüll, Papier/Pappe/Kartonage) erzielt die Abfallbeseitigung in Hilden eine extrem hohe Auslastung aller Fahrzeuge, so dass Verluste durch eine verringerte Zuladung nicht im derzeitigen Fahrzeug- und Mitarbeiterbestand kompensiert werden können.
Zum Thema Wasserstoffantrieb wurde in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 68/012 „Umstellung der städtischen Nutzfahrzeugflotte und Einrichtung einer Wasserstofftankstelle“ bereits ausgeführt, dass Stand heute die erforderliche Infrastruktur nicht zur Verfügung steht.
Die damalige Empfehlung der Verwaltung lautete:
„Die Verwaltung empfiehlt, weiterhin bei Ersatz- und Neubeschaffungen von Fahrzeugen die Berücksichtigung von alternativen Antrieben zu prüfen. Hierbei wird - entsprechend der bisher geübten Praxis - die Alternative eines Fahrzeuges mit Wasserstoffantrieb einbezogen.
Aufgrund der aus heutigen Sicht geringen Inanspruchnahme wird keine Wasserstoff-Tankstelle auf dem Gelände des Zentralen Bauhofes errichtet.“
Aber auch die zeitgleiche Ladung von elektroangetriebenen Großfahrzeugen - in der Regel über Nacht - ist nicht unproblematisch. Die Leistungsfähigkeit der Anschlussleitungen des Grundstückes Auf dem Sand 31 oder auch die im Straßenraum verlegten Zuleitungen können zu Beschränkungen führen. Daher wurde der zuständige Energieversorger gebeten, eine verlässliche Aussage/Prognose zu treffen. Ausgelöst durch den aktuellen Antrag wurde die Abfrage jetzt auf den Weg gegeben. Ursprünglich sollte sie parallel zur Tourdatenanalyse erfolgen.
Nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hilden wäre es am städtischen Bauhof möglich, ein Müllfahrzeug mit Elektro-Antrieb mit den geforderten Leistungen (64 A bzw. 44 KW) in der Zeit von 17.00 Uhr bis 5.00 Uhr zu laden. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Aufladen nicht möglich.
Um den Ladezeitraum zu erweitern bzw. zusätzliche Fahrzeuge gleichzeitig laden zu können, wäre ein neuer Hausanschluss notwendig.
Das Netz der Stadtwerke im dortigen Bereich der Hauptversorgungsleitungen könnte diese Erweiterung auffangen, da dort ein Mittelspannungsnetz vorhanden ist.
Ein neuer und für diese Erweiterungen sinnvoller Hausanschluss an das Mittelspannungsnetz wäre auf 1000 KW pro Tag ausgelegt, würde allerdings Kosten im Bereich von 100.000 € verursachen.
Potentielle Lieferanten haben auf Nachfrage mitgeteilt, das
für hildenspezifische Abfallsammelfahrzeuge mit Elektroantrieb nach derzeitigem
Stand bis zu 935.000 € gezahlt werden müssten.
Kaufpreis
für ein konventionelles Müllfahrzeug 352.835,24
€
Kaufpreis
Elektromüllfahrzeug 935.816,00
€
Mehrkosten
für die Anschaffung eines vergleichbaren Neufahrzeugs 582.980,76 €
Evtl.
Förderung 80% der Mehrkosten 466.384,61
€
Kaufpreis
für ein Elektromüllfahrzeug abzüglich Förderung 469.431,39
€
Ein Förderantrag würde derzeit
über das Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden. Die derzeitige Förderung
beträgt 80% der Investitionsmehrausgaben. Die Förderprogramme entwickeln
sich dynamisch. Auch sind Fördertöpfe nicht unbegrenzt mit Finanzmitteln
ausgestattet. Ob und welche Förderprogramme zum Beschaffungszeitpunkt vorhanden
sind und ob die Fördertöpfe nicht erschöpft sind, kann heute nicht zuverlässig
beurteilt werden.
Die Haushaltsmittel zur
Beschaffung eines Fahrzeuges und zur Vereinnahmung eventueller Fördermittel
sind getrennt im Haushalt darzustellen. Eine Förderung erleichtert eine
Beschaffungsentscheidung für ein Abfallsammelfahrzeug mit alternativem Antrieb.
Dem Gebührenhaushalt werden die Beschaffungskosten nicht unmittelbar
zugeordnet. In die Abfallentsorgungsgebühr werden die kalkulatorischen Kosten
(Abschreibung und Verzinsung) eingerechnet. Bei der Ermittlung der Abschreibung
wird grundsätzlich vom tatsächlichen Kaufpreis (ohne Berücksichtigung der
Förderung) ausgegangen. Abfallentsorgungsfahrzeuge werden in Hilden bisher über
einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Elektroangetriebene
Abfallentsorgungsfahrzeuge sollten gemäß 6.03 der NRW-Abschreibungstabelle über
einen Zeitraum von höchstens 8 Jahren abgeschrieben werden. Beide Szenarien
werden eine Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren zur Folge haben. Die
Erhöhung wird teilweise durch die gebührenmindernde Anrechnung der
kalkulatorischen Zuschussauflösung (der Förderung) kompensiert, wenn die Stadt
zur Anschaffung des Fahrzeugs einen Zuschuss erhält.
Sofern gewünscht, kann die Tourdatenanalyse auch nach 2022 vorgezogen werden, sofern zusätzlich Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der extremen Kostensteigerungen bei Kraftstoffen und auch bei Ersatzteilen sind im Budget Fuhrparkmanagement jedoch keinerlei freien Mittel vorhanden.
Der Mehrbedarf zur Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges aufgrund eines alternativen Antriebes sowie die zu erwartenden Einnahme von Fördergeldern (derzeit zwischen 60 und 80 % des Mehrbedarfs) müssen zu Lasten des Haushalts 2024 veranschlagt werden.
Da die in früheren Jahren erfolgte Beratung der anstehenden Fahrzeugbeschaffungen im Stadtentwicklungsausschuss aufgrund der gleichlautenden Erläuterungen im Haushaltsentwurf nicht mehr notwendig ist, beabsichtigt die Verwaltung, im Zuge der gemeinsamen Berichterstattung zum Klimaschutz und Klimaanpassung auch über die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen bei der Beschaffung und dem Betrieb der Fahrzeuge im Fuhrpark der Stadtverwaltung Hilden zu berichten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültige Festlegung der zukünftigen Antriebsart vorzunehmen. Gleichzeitig stellt die Verwaltung dem Ausschuss anheim, vorzeitig Mittel zur Durchführung der Tourdatenanalyse zur Ermittlung des tatsächlichen Energiebedarfs bereit zu stellen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben dient der CO2-Reduktion
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110202 Abfallwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO68260028 |
Hausmüllsammelfahrzeug |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
IO68260028 |
075002 |
Zugänge Fahrzeuge |
330.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2024 |
IO68260028 |
075002 |
Zugänge Fahrzeuge |
935.900 |
||
Unter der Annahme, dass das aktuelle
Förderprogramm auch in 2024 zu gleichen Konditionen wie heute zur Verfügung
steht und der Stadt ein Zuschuss gewährt würde: |
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2024 |
IO68260028 |
3795* |
Zuwendung |
466.400 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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