Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 30.03.22: Installation von Photovaltaikanlagen auf den Gebäuden des ZentralenBauhofes
Vorlage
WP 20-25 SV 68/017
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf den Gebäuden des Zentralen Bauhofs ist angesichts der aktuellen Situation mit höchster Priorität zu betrachten. Darüber hinaus sollte zukünftig die Möglichkeit bestehen, Elektrofahrzeug, sowie elektrische Werkzeuge auf dem Gelände des Zentralen Bauhofs mit Hilfe von Sonnenenergie kostengünstig und klimaneutral zu laden. Wünschenswert wäre so viele Werkzeuge wie möglich von fossiler Antriebstechnik auf Elektro- bzw. Akkubetrieb umzustellen.

 


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird gebeten wie folgt zu prüfen:

 

1.  Ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden des Zentralen Bauhofs möglich und innerhalb welchen Zeitraums wäre das zu realisieren?

2.  Inwieweit besteht die Möglichkeit vorhandene Gerätschaften und Maschinen des Zentralen Bauhofs mit fossiler Antriebstechnik auf Akku-Betrieb umzustellen?

 

Die Kosten sind zu ermitteln und der Antrag dem Rat der Stadt Hilden in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorzulegen.


Hinweise zum Verfahren:

 

Gemäß § 6 Absatz 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates werden die „Angelegenheiten des Amtes für Gebäudewirtschaft insbesondere investive Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen“ im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nur vorberaten.
Laut § 5a Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen über die Festlegung eines langfristigen Investitionsprogramms.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.

Derzeit befinden sich rund 120 Gebäude im städtischen Besitz und werden vom Amt für Gebäudewirtschaft unterhalten. Vier Gebäude sind mit PV-Anlagen ausgestattet. Eines dieser Gebäude ist das Werkstattgebäude des Bauhofs, auf dem im Jahr 2012 426 Photovoltaik-Module mit einer Gesamtfläche von ca. 580 m² installiert wurden. Dieses wurde einhergehend mit einer Dachsanierung und Modernisierung der Dachdämmung umgesetzt.

 

Die Installation dieser PV-Anlage basierte auf den Ergebnissen des Berichtes für „CO2-Einsparpotentiale Hilden“ der EUtech aus dem Jahre 2010. In diesem wurden die Gebäude der Stadt Hilden hinsichtlich CO2-Austoß und möglichen Verbesserungsmaßnahmen untersucht. Hierbei waren das Werkstatt- und das Verwaltungsgebäude des städtischen Bauhofs Inhalt der Untersuchung. Aufgrund der höheren Einsparpotentiale, der nutzbaren Dachfläche, der Dachausrichtung, Verschattung etc. wurde von einer PV-Nutzung des Daches des Verwaltungsgebäudes des Bauhofs abgesehen und sich für eine Realisierung auf dem Dach des Werkstattgebäudes entschieden.

 

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. WP 20-25 SV 26/021/1 wird von der Verwaltung der Vorschlag der Fraktion Bündnis´90 / DIE GRÜNEN unterstützt, für die Installation von PV-Anlagen bei Neu- und Umbauprojekten an städtischen Gebäude eine standardisierte Vorgehensweise festzulegen. In der Sitzungsvorlage schlägt die Verwaltung vor, den Antragstext wie folgt zu modifizieren:

     „Bei Neubauten und Dacherneuerungen von Gebäuden der Stadt Hilden sowie ihrer Töchter wird im Rahmen der Vorplanung geprüft, ob solare Strahlungsenergie wirtschaftlich nutzbar ist. Sofern die wirtschaftliche Nutzbarkeit durch einen zertifizierten Energieberater zum Abschluss der Vorplanung bestätigt wird, erfolgt die Ausstattung des Gebäudes mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie.“

 

Neben dieser Ergänzung des Planungsverfahrens wird eine systematische Ermittlung der Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien auf städtischen Gebäude, um das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, zur Beratung gestellt. In dem zu beauftragenden Gutachten (Potentialanalyse) sollen Restriktionen (Statik, Denkmalschutz) und gegebenenfalls geplante Sanierungen detailliert erfasst und überprüft werden. Fester Bestandteil und Ergebnis der Analyse soll die Identifizierung und Ausweisung von Vorranggebäuden darstellen. Weitergehende Informationen sind der o.g. Sitzungsvorlage SV 26/021/1 zu entnehmen.

 

Für die Beantwortung der ersten Frage des Antrages „Ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden des Zentralen Bauhofs möglich und innerhalb welchen Zeitraums wäre das zu realisieren?“ sind die Gebäude und sonstigen Dachflächen des Bauhofs in die angesprochene Potentialanalyse mitaufzunehmen und zu bewerten. Nach Auswertung des zu beauftragenden Gutachtens kann eine belastbare Aussage zur Realisierungsmöglichkeit und ggf. einer ersten groben Kostenschätzung getroffen werden.

 

 

 

Zu 2.

Die Umstellung von Gerätschaften und Maschinen mit fossiler Antriebstechnik auf Akku-Betrieb erfolgt schon seit einigen Jahren. Das erste akku-betriebene Gerät wurde 2009 beschafft. Die Umstellung auf Akkuantriebe wurde im Zuge von notwendigen Ersatzbeschaffungen realisiert. Nachdem die Marktpräsenz von akkubetriebenen und zugleich leistungsstarken Geräten und Maschinen anfänglich noch spärlich war, wird inzwischen der Umstellungsprozess erleichtert, da viele Hersteller immer mehr leistungsstarke akkubetriebene Geräte und Maschinen ins Angebot genommen haben, so dass sie auch eine Alternative im Profieinsatz darstellen. Im Regelfall sind akkubetriebene Geräte und Maschinen in der Anschaffung jedoch teurer als vergleichbare Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor.

Inzwischen werden im Zentralen Bauhof 24 akkubetriebene Geräte und Maschinen eingesetzt. Im Jahr 2021 wurden fünf Geräte und im Jahre 2022 bisher schon vier weitere Geräte beschafft. Dabei waren die ersetzten Geräte nicht immer mit Verbrennungsmotor ausgestattet. Oft waren sie auch elektrisch betrieben. Sofern kein fester Stromanschluss zur Verfügung stand, musste mit einem mit Verbrennungsmotor betriebenen Stromaggregat gearbeitet werden. Die nachfolgende Tabelle berücksichtigt nur Maschinen und Geräte, die bisher unmittelbar mit Verbrennungsmotor betrieben werden.

 

 

Gesamt

davon Akku

Richtwert Ersatzbeschaffung

Handrasenmäher

12

0

2.100 €

Laubblasgeräte

43

2

2.700 €

Freischneider

18

3

3.000 €

Heckenscheren

20

3

1.875 €

Kantenschneider

4

0

k.A.

Motorsägen

16

2

3.000 €

Rüttelplatten

11

0

k.A.

Erdbohrer

1

0

k.A.

 

Die hohen Kosten werden oft durch teure Akkus verursacht. Hier wird versucht, Akkus zu beschaffen, die zu unterschiedlichen Geräten und Maschinen passen. Da es jedoch keine einheitlichen Standards gibt, sind Akkus oft nur bei von einem Hersteller angebotenen Geräte und Maschinen verwendbar.

 

Die beabsichtigte Umstellung auf akkubetriebene Geräte und Maschinen ist auch in die Planung des neuen Gärtnerhofes eingeflossen, in dem dort ein separater Raum zur Akkuladung mit den notwendigen Anschlusswerten eingeplant ist.

 

Die Umstellung auf akkubetriebene Geräte und Maschinen wurde und wird nicht nur aus ökologischer Sicht vorgenommen. Im Regelfall lösen akkubetriebene Geräte und Maschinen geringere Lärmemissionswerte aus. Gleichzeitig produzieren sie im Einsatz keine Abgase, denen, da die Maschinen oft körpernah eingesetzt werden müssen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar ausgesetzt werden. Insofern bieten akkubetriebene Geräte und Maschinen für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 

 

Derzeit ist beabsichtigt, diesen Austauschprozess bei den kommenden Ersatzbeschaffungen weiterzuführen.

 

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

 

Bei Nutzung von klimaunschädlich bzw. -schonend erzeugter Energie bieten akkubetriebene Geräte und Maschinen hinsichtlich der Klimarelevanz gegenüber Geräten mit Verbrennungsmotoren Vorteile, wenn vergleichbare Betriebsdauer gewährleistet ist und die Akkus recycelt werden können.