Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Fallzahlenentwicklung im Bereich Asyl zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen
in Deutschland
Im bisherigen
Berichtsjahr 2022 wurden 44.908 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im
Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 27.995 Erstanträge gestellt; dies
bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 60,4 % im Vergleich zum Vorjahr.
Folgende
Staatsangehörigkeiten waren im bisherigen Berichtsjahr 2022 am stärksten
vertreten:
-
Syrien
mit 13.081 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 12.029 Erstanträgen (+8,7 %),
-
Afghanistan
mit 8.416 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 3.200 Erstanträgen (+163,0 %),
-
Irak
mit 4.432 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 3 mit 2.525 Erstanträgen (+75,5 %).
Im bisherigen
Berichtsjahr 2022 waren 6.476 der Asylerstantragstellenden (14,4 %) in
Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Die Zahl der
Folgeanträge im Berichtsjahr 2022 sank gegenüber dem vergleichbaren
Vorjahreswert (17.687 Folgeanträge) um 62,2 % auf 6.681 Folgeanträge. Damit
nahm das Bundesamt insgesamt 51.589 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr
entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (45.682 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg
um 12,9 %.
Insgesamt wurden
51.054 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2022 entschieden,
davon:
-
Syrien
mit 14.778 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 85,9 %),
-
Afghanistan
mit 6.688 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 68,4 %),
-
Irak
mit 6.007 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 19,6 %).
Die
Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Jan bis Mrz 2022 bei
46,4 %.
Ende März 2022 lag
die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 116.299 Verfahren. Im Vergleich
zum Vormonat (117.194) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um
0,8 % gesunken.
(Quelle: Aktuelle
Zahlen zu Asyl des BAMF, März 2022).
Die Anzahl der
Asylanträge liegt damit auf einem vergleichbaren Niveau wie im vierten Quartal
2021. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erstanträge im Zeitraum Januar
bis März damit um 63,2 % gestiegen. Ursächlich hierfür könnten weiterhin die
zunehmenden globalen Krisenherde, eine Wideraufnahme der Zuweisungen nach
pandemiebedingtem Stillstand und eine Neubewertung der Sicherheitslange in
einigen bisher als sicher geltenden Ländern sein.
Asylanträge:
Zeitraum |
Asylanträge gesamt |
davon Erstanträge |
davon Folgeanträge |
||||||
2022 |
2021 |
Anstieg in % |
2022 |
2021 |
Anstieg in % |
2022 |
2021 |
Anstieg in % |
|
Jan |
16.029 |
14.448 |
10,9 |
13.726 |
8.524 |
61,0 |
2.303 |
5.924 |
-61,1 |
Feb |
15.869 |
13.533 |
17,3 |
13.915 |
7.577 |
83,6 |
1.954 |
5.956 |
-67,2 |
Mrz |
16.276 |
11.756 |
38,4 |
14.135 |
9.503 |
48,7 |
2.141 |
2.253 |
-5,0 |
Die
Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem
Jahreswert addiert werden.
Im bisherigen Berichtsjahr wurden insgesamt 51.054 Entscheidungen über
Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 43.353
Entscheidungen; dies bedeutet einen Anstieg um 17,8 %. Dabei lag die
Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten (Rechtsstellung eines
Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz gem. § 4
Abs. 1 AsylG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) bei 46,4 %
(23.678 positive Entscheidungen von insgesamt 51.054). Im Vergleich zum
Vorjahreswert (34,0 %) stieg die Gesamtschutzquote um 12,4 %.
Das BAMF weist
regelmäßig in seinen Veröffentlichungen darauf hin, dass die erhobenen Zahlen
unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu sehen sind.
Aktuelle Fallzahlenentwicklung in Hilden
Im Jahr 2022 haben sich die Flüchtlingszahlen
in Hilden bisher wie folgt entwickelt:
Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge |
31.03.2022 |
21.12.2021 |
Differenz |
Flüchtlinge in
Übergangsheimen |
599 |
436 |
163 |
Anzahl
Leistungsempfänger AsylbLG |
418 |
264 |
154 |
Zuschussberechtigte
nach FlüAG (gemeldete Fälle) |
456 |
130 |
326 |
davon privat
untergebracht |
174 |
0 |
174 |
Flüchtlinge im
Leistungsbezug AsylblG ohne FlüAG-Berechtigung |
136 |
134 |
2 |
Für die Flüchtlinge in städtischen
Unterkünften ergibt sich dabei folgende Struktur:
Altersstruktur
zum 31.03.2022 |
Gesamt |
Davon weiblich |
Davon männlich |
|
Volljährig |
384 |
152 |
232 |
|
Unter 18 |
Gesamt |
215 |
115 |
100 |
U3 |
41 |
20 |
21 |
|
3-6 |
54 |
25 |
29 |
|
7-11 |
63 |
39 |
24 |
|
12-17 |
57 |
33 |
24 |
Statistik der Bezirksregierung Arnsberg zur
Aufnahmeverpflichtung in Hilden:
|
Anrechenbare Personen nach §§ 2 und 3 FlüAG |
Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz |
|||
Stand 01.04.2022 |
Vergleich 21.12.2021 |
Stand 03.04.2022 |
Vergleich 21.12.2021 |
||
Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden |
443 (davon 314 nach
|
111 |
528 |
340 |
|
Weitere Aufnahmeverpflichtung |
17 |
14 |
119 |
295 |
|
Erfüllungsquote der Bezirksregierung |
96,37 % |
88,52 % |
81,63 % |
53,53 % |
|
Gesamtzahl aufzunehmender Personen |
460 |
125 |
647 |
635 |
|
Durch die Ukraine-Krise reisen derzeit viele
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein. Die meisten von Ihnen haben einen
Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Diese
Personengruppe wird auch ohne formale Zuweisung durch die Bezirksregierung auf
die Aufnahmequote der Stadt Hilden angerechnet. Durch die Dynamik der Situation
kommt es hier zu starken Veränderungen der Erfüllungsquoten. Zum Vergleich: in
der Verteilstatistik vom 13.03.2022 wurde für Hilden eine Erfüllungsquote von
139% (66 Personen über Aufnahmesoll) ausgewiesen.
Übersicht der geplanten Erträge und
Aufwendungen im Produkt 050303:
|
|
Bis 31.03.2022 |
Im Haushalt
geplant |
Anteil in % der verausgabten Mittel |
Erträge |
Benutzungsgebühren der Unterkünfte |
167.704 Euro |
832.541 Euro |
20 % |
FlüAG-Pauschale (ohne März) |
203.875 Euro |
696.543 Euro |
29 % |
|
FlüAG Ausgleichszahlung |
696.543 Euro |
696.543 Euro |
100 % |
|
Aufwendungen |
AsylbLG |
640.458 Euro |
2.424.975 Euro |
26 % |
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
Erster
Beigeordneter