Betreff
Fallzahlenentwicklung Asyl
Vorlage
WP 20-25 SV 51/136
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Fallzahlenentwicklung im Bereich Asyl zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Deutschland

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2022 wurden 44.908 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 27.995 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 60,4 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im bisherigen Berichtsjahr 2022 am stärksten vertreten:

 

-      Syrien mit 13.081 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 1 mit 12.029 Erstanträgen (+8,7 %),

-      Afghanistan mit 8.416 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 2 mit 3.200 Erstanträgen (+163,0 %),

-      Irak mit 4.432 Erstanträgen, im Vorjahr Rang 3 mit 2.525 Erstanträgen (+75,5 %).

Im bisherigen Berichtsjahr 2022 waren 6.476 der Asylerstantragstellenden (14,4 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2022 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (17.687 Folgeanträge) um 62,2 % auf 6.681 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 51.589 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (45.682 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 12,9 %.

 

Insgesamt wurden 51.054 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2022 entschieden, davon:

-      Syrien mit 14.778 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 85,9 %),

-      Afghanistan mit 6.688 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 68,4 %),

-      Irak mit 6.007 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 19,6 %).

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Jan bis Mrz 2022 bei 46,4 %.

Ende März 2022 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 116.299 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (117.194) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 0,8 % gesunken.

 

(Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, März 2022).

 

Die Anzahl der Asylanträge liegt damit auf einem vergleichbaren Niveau wie im vierten Quartal 2021. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erstanträge im Zeitraum Januar bis März damit um 63,2 % gestiegen. Ursächlich hierfür könnten weiterhin die zunehmenden globalen Krisenherde, eine Wideraufnahme der Zuweisungen nach pandemiebedingtem Stillstand und eine Neubewertung der Sicherheitslange in einigen bisher als sicher geltenden Ländern sein.

 

 

Asylanträge:

 

Zeitraum

 

Asylanträge gesamt

davon Erstanträge

davon Folgeanträge

2022

2021

Anstieg in %

2022

2021

Anstieg in %

2022

2021

Anstieg in %

Jan

16.029

14.448

10,9

13.726

8.524

61,0

2.303

5.924

-61,1

Feb

15.869

13.533

17,3

13.915

7.577

83,6

1.954

5.956

-67,2

Mrz

16.276

11.756

38,4

14.135

9.503

48,7

2.141

2.253

-5,0

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

Im bisherigen Berichtsjahr wurden insgesamt 51.054 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 43.353 Entscheidungen; dies bedeutet einen Anstieg um 17,8 %. Dabei lag die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten (Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) bei 46,4 % (23.678 positive Entscheidungen von insgesamt 51.054). Im Vergleich zum Vorjahreswert (34,0 %) stieg die Gesamtschutzquote um 12,4 %.

Das BAMF weist regelmäßig in seinen Veröffentlichungen darauf hin, dass die erhobenen Zahlen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu sehen sind.

 


Aktuelle Fallzahlenentwicklung in Hilden

 

Im Jahr 2022 haben sich die Flüchtlingszahlen in Hilden bisher wie folgt entwickelt:

 

Fallzahlenentwicklung Flüchtlinge

31.03.2022

21.12.2021

Differenz

Flüchtlinge in Übergangsheimen

599

436

163

Anzahl Leistungsempfänger AsylbLG

418

264

154

Zuschussberechtigte nach FlüAG (gemeldete Fälle)

456

130

326

davon privat untergebracht

174

0

174

Flüchtlinge im Leistungsbezug AsylblG ohne FlüAG-Berechtigung

136

134

2

 

 

Für die Flüchtlinge in städtischen Unterkünften ergibt sich dabei folgende Struktur:

 

Altersstruktur zum 31.03.2022

Gesamt

Davon weiblich

Davon männlich

Volljährig

384

152

232

Unter 18

Gesamt

215

115

100

U3

41

20

21

3-6

54

25

29

7-11

63

39

24

12-17

57

33

24

 

 

Statistik der Bezirksregierung Arnsberg zur Aufnahmeverpflichtung in Hilden:

 

 

Anrechenbare Personen nach §§ 2 und 3 FlüAG

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Stand 01.04.2022

Vergleich 21.12.2021

Stand        03.04.2022

Vergleich 21.12.2021

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

443 (davon 314 nach
§ 24 AufenthG)

111

528

340

Weitere Aufnahmeverpflichtung

17

14

119

295

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

96,37 %

88,52 %

81,63 %

53,53 %

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

460

125

647

635

 

Durch die Ukraine-Krise reisen derzeit viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein. Die meisten von Ihnen haben einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Diese Personengruppe wird auch ohne formale Zuweisung durch die Bezirksregierung auf die Aufnahmequote der Stadt Hilden angerechnet. Durch die Dynamik der Situation kommt es hier zu starken Veränderungen der Erfüllungsquoten. Zum Vergleich: in der Verteilstatistik vom 13.03.2022 wurde für Hilden eine Erfüllungsquote von 139% (66 Personen über Aufnahmesoll) ausgewiesen.

 

 

Übersicht der geplanten Erträge und Aufwendungen im Produkt 050303:

 

 

 

Bis 31.03.2022

Im Haushalt geplant

Anteil in % der verausgabten Mittel

Erträge

 

Benutzungsgebühren der Unterkünfte

167.704 Euro

832.541 Euro

20 %

FlüAG-Pauschale (ohne März)

203.875 Euro

696.543 Euro

29 %

FlüAG Ausgleichszahlung

696.543 Euro

696.543 Euro

100 %

Aufwendungen

AsylbLG

640.458 Euro

2.424.975 Euro

26 %

 

 

 

gez.

In Vertretung

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter