Betreff
Antrag der Fraktion BA zum Thema Lkw-Parkplätze
Vorlage
WP 09-14 SV 66/001
Aktenzeichen
66.1 Straßenübergreifend Antrag
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt

 

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktion Bürgeraktion Hilden hat den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Unter straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten ist dazu anzumerken:

 

Nach § 12 Abs. 3a StVO ist das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

 

Beim Ordnungsamt gibt es immer mal wieder Beschwerden über parkende Lkw in Wohngebieten, allerdings haben sie von Ihrer Zahl her bisher einen untergeordneten Stellenwert. Betroffen ist vorrangig der Hildener Norden und Osten.

 

Nach Erfahrungen des Ordnungsamtes handelt es sich oftmals um Mitarbeiter/Fahrer eines Unternehmens, die ihren Wohnort in unmittelbarer Nähe zum Abstellort ihres Fahrzeuges haben. Es hat sich in der Praxis bewährt, den Fahrer, wenn bekannt, ansonsten den Halter des LKW mittels Anruf oder Anschreiben auf die Ordnungswidrigkeit hinzuweisen und bei zukünftiger Nichtbeachtung mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld zu "drohen".

 

Insofern bedarf es keines Konzeptes, um gegen das Abstellen von LKW in Wohngebieten vorzugehen. Die Rechtslage ist eindeutig, und Kenntnis bzw. Hinweis vorausgesetzt, geht die Verwaltung dagegen vor.

 

Dem beantragten Parkraumkonzept für Lkw steht die Verwaltung skeptisch gegenüber:

 

1. In den Wohngebieten (WR) selbst wären diese Flächen weder gewünscht noch zulässig.

2. Am Stadtrand sind verfügbare Flächen dieser Art nicht erkennbar

3. Es bestünde die Gefahr, dass sie zu Dauerabstellflächen werden

4. Wegen des Parkraummangels für Lkw an den Autobahnraststätten könnten sich wegen der Autobahnnähe ungewünschte Nutzungen ergeben.

 

Da andere Städte sich auch mit dieser Thematik beschäftigen, ist ergänzend eine Sitzungsvorlage der Stadt Erkrath zur Kenntnis beigefügt.

 

 

Anlagen:          Antrag der BA

                        SV Stadt Erkrath

 

 

 

 

Horst Thiele