Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Die Fraktion Bürgeraktion Hilden hat den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Unter straßenverkehrsrechtlichen Gesichtspunkten ist dazu anzumerken:
Nach § 12 Abs. 3a StVO ist das regelmäßige
Parken von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht innerhalb
geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit
von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Beim Ordnungsamt gibt es immer mal wieder
Beschwerden über parkende Lkw in Wohngebieten, allerdings haben sie von Ihrer
Zahl her bisher einen untergeordneten Stellenwert. Betroffen ist vorrangig der
Hildener Norden und Osten.
Nach Erfahrungen des Ordnungsamtes handelt
es sich oftmals um Mitarbeiter/Fahrer eines Unternehmens, die ihren Wohnort in
unmittelbarer Nähe zum Abstellort ihres Fahrzeuges haben. Es hat sich in der
Praxis bewährt, den Fahrer, wenn bekannt, ansonsten den Halter des LKW mittels
Anruf oder Anschreiben auf die Ordnungswidrigkeit hinzuweisen und bei zukünftiger
Nichtbeachtung mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld zu "drohen".
Insofern bedarf es keines Konzeptes, um
gegen das Abstellen von LKW in Wohngebieten vorzugehen. Die Rechtslage ist
eindeutig, und Kenntnis bzw. Hinweis vorausgesetzt, geht die Verwaltung dagegen
vor.
Dem beantragten Parkraumkonzept für Lkw
steht die Verwaltung skeptisch gegenüber:
1. In den Wohngebieten (WR) selbst wären
diese Flächen weder gewünscht noch zulässig.
2. Am Stadtrand sind verfügbare Flächen
dieser Art nicht erkennbar
3. Es bestünde die Gefahr, dass sie zu
Dauerabstellflächen werden
4. Wegen des Parkraummangels für Lkw an den
Autobahnraststätten könnten sich wegen der Autobahnnähe ungewünschte Nutzungen
ergeben.
Da andere Städte sich auch mit dieser
Thematik beschäftigen, ist ergänzend eine Sitzungsvorlage der Stadt Erkrath zur
Kenntnis beigefügt.
Anlagen: Antrag
der BA
SV
Stadt Erkrath
Horst Thiele