Betreff
Neuwahl des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes
Vorlage
WP 20-25 SV 51/135
Aktenzeichen
III/51/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat wählt in einer Nachwahl Frau/Herrn ……..zur/zum neuen Vorsitzenden.

 

Gegebenenfalls:

 

Der Integrationsrat wählt in einer Nachwahl Frau/Herrn ……..zur/zum neuen 1.stellv. Vorsitzenden.

Der Integrationsrat wählt in einer Nachwahl Frau/Herrn ……..zur/zum neuen 2.stellv. Vorsitzenden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In der ersten Sitzung des aktuellen Integrationsrates der Stadt Hilden am 13.11.2020 wurde Herr Hamza El Halimi zum Vorsitzenden, Herr Martin Falke zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Frau Sema Polat-Papuc zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums gewählt.

 

In der Sitzung vom 28.04.2022 des Integrationsrates erklärte der Vorsitzende Herr Hamza El Halimi, den Vorsitz mit der folgenden Sitzung niederlegen zu wollen.

 

In einem Schreiben vom 19.08.2022, das dieser SV als Anlage beigefügt ist, erklärte Herr El Halimi auch gegenüber der Verwaltung noch einmal schriftlich seinen Rücktritt.

 

Aus diesem Grund ist eine Neuwahl eines oder einer Vorsitzenden notwendig.

 

Alle gewählten oder von den Fraktionen entsandten Mitglieder des Integrationsrates kommen für die Wahl zum Vorsitz in Betracht.

 

Je nachdem, wer für den Vorsitz kandidiert und gewählt wird, sind verschieden viele Wahlgänge denkbar:

 

Einen einzigen Wahlgang gibt es nur, wenn jemand zur/ zum Vorsitzenden gewählt wird, die/ der bisher nicht stellvertretend tätig war. In diesem Fall gibt es keinen Grund, die Stellvertretungen neu zu wählen.

 

Ansonsten sind auch zwei oder drei Wahlgänge denkbar, je nachdem, ob auch die Stellvertretungen neu zu besetzen sind.

 

§ 8 der Geschäftsordnung des Integrationsrates sieht vor, dass jeder Wahlgang einzeln und in geheimer Wahl stattfindet. Bei gleicher Stimmenzahl erfolgt ein Losentscheid.

 

 

 

 

In Vertretung

gez.

 

Sönke Eichner

1.Beigeordneter