Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen die Umsetzung des Projektes „Zukunft aktiv gestalten“
(ZAG) ab 1.1.2023
Erläuterungen
und Begründungen:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
03.03.2022 stellte die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage SV WP 20-25 SV 51 126
einen Bericht über die äußerst erfolgreiche Arbeit des Projektes Zukunft aktiv
gestalten (ZAG) vor. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung in der kommenden
Sitzung ein Konzept zur dauerhaften Fortführung der Arbeit vorzulegen.
In gleicher Sitzung stellte die Verwaltung
eine Übersicht zu den Aktivitäten der Arbeit mit schulmüden Jugendlichen in
Hilden vor SV WP 20-25 SV 51 120. Inhalte waren hier die umfangreichen
Netzwerkaktivitäten des Amtes für Jugend, Schule und Sport am Campus
Holterhöfchen, sowie das Schulmüdenangebot des SKFM Erkrath, Zündstoff. Der
Ausschuss bat auch hier die Verwaltung, entsprechende, konzeptionelle Ideen zu
entwickeln.
Die Verwaltung stellt mit der hier
vorliegenden Sitzungsvorlage in der Anlage ein integriertes Konzept dieser
beiden Maßnahmenpakete vor. Zentraler Kooperationspartner ist der Träger B³,
der im fachlichen Segment eine sehr hohe Expertise aufweist und mit dem in den
vergangenen Jahrzehnten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut werden
konnte. Eingangs möchte das Fachamt auch in enger Abstimmung mit B³ noch einmal
die grundsätzliche Handlungsmaxime im Themenfeld verdeutlichen.
Vorrang bei allen Maßnahmen zum Thema
Schulverweigerung/Übergang Schule Beruf hat ein präventiver Ansatz.
Individuelle, negative Entwicklungen bei Schülerinnen und Schülern sind in
aller Regel schon sehr früh und in unterschiedlichen Ausprägungsgraden zu
erkennen. Schulverweigerung und spätere Schwierigkeiten beim Übergang in eine
berufliche Perspektive fallen in aller Regel nicht vom Himmel, sondern sind
Ergebnis längerfristiger Fehlentwicklungen im Umfeld der betroffenen
Schülerinnen und Schüler. Diese gilt es so früh wie möglich zu erkennen und
diesen, durch ein konsequent vernetztes Agieren aller beteiligten pädagogischen
Fachkräfte, zu begegnen. So ist das in den vergangenen Jahren aufgestellte
Fachkräftenetzwerk am Campus Holterhöfchen aufgestellt und wirkmächtig.
Nachvollziehbarerweise werden nicht alle
individuellen Problemstellungen primärpräventiv zu verhindern sein. Hier
greifen dann sekundärpräventive Ansätze wie ZAG oder die in diesem Zusammenhang
neu gegründete Jugendberufsagentur, die jungen Erwachsenen zielgenaue
Hilfestellungen geben, um sich aus der negativen Eskalationsspirale zu
befreien. Auch das Projekt Zündstoff
greift auf schulischer Ebene in diesem Segment ein, indem es schulunwillige
Schülerinnen und Schüler, unter der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen,
wieder schulfähig machen will.
Ziel aller sekundärpräventiver Maßnahmen ist
die mittel- bis langfristige
Reintegration der Jugendlichen in die jeweiligen Regelsysteme. Bei der
erheblichen Belastung vieler betroffenen Schülerinnen und Schüler durch
psychische Störungen, Suchterkrankungen und Belastungen der familiären Umgebung
sind in diesen Fällen Erfolge nur durch konsequentes und nachhaltiges Handeln
zu erzielen. Es ist keine Übertreibung, wenn man auf Grund der Folgen einer
jetzt zweijährigen Pandemieerfahrung prognostiziert, dass diese Problemlagen
sich zukünftig quantitativ und qualitativ erheblich vergrößern werden.
Vorrang auf allen präventiven Ebenen sollte,
bei der Schwere der zu erwartenden individuellen Konsequenzen, das Unterbrechen
der negativen Eskalationsspirale sein. Je früher es Eltern, Schule und
Jugendhilfe gelingt hier begehbare Wege für die Betroffenen aufzuzeigen, umso
größer ist die Chance für einen gelingenden Übergang von der Schule in den
Beruf. So versteht sich auch das hier in Folge dargestellte Konzept zur
Fortsetzung der Arbeit von ZAG.
Aus Sicht der Verwaltung bringt die neue
Aufstellung eine Reihe struktureller Vorteile mit sich.
- Die
erfolgreichen Erkenntnisse der Arbeit von ZAG der vergangenen sieben Jahre
werden weiterentwickelt.
- Der bisher
für Zündstoff reservierte Anteil wird in das lokale Projekt ZAG
integriert.
- Die
installierten Unterstützungsnetzwerke werden lokal in die kommunalen
Aktivitäten integriert und gebündelt.
- Eine
Koordinationsinstanz wird in enger Kooperation zwischen dem kommunalem
Träger und dem Träger B³ installiert.
- Die
Jugendberufsagentur sorgt für die Anbindung des lokalen Systems an den
Rechtskreis des SGB II
- Der
Bildungsträger B³ sorgt für den Anschluss der Netzwerke in die regionalen
Zusammenhänge.
- Eine
finanziell entlastende Projektförderung wird über den Träger B³ jederzeit
möglich sein und von der Fachstelle im Dezernat III kontinuierlich und
proaktiv recherchiert.
Zündstoff
Das Projekt Zündstoff stellte in der Vergangenheit einen sinnvollen
Baustein in der Arbeit mit schulmüden Jugendlichen dar. Über die Organisation
des SKFM Erkrath, in Zusammenarbeit mit der Stadt Erkrath und ausgestattet mit
Bundesmitteln, konnte sich die Stadt Hilden zu relativ geringen Kosten
insgesamt 6 Plätze im Projekt (2x3 pro Schulhalbjahr) einkaufen ( 10.200€
p.a.). In der Rückschau ist allerdings zu beobachten, dass nur in wenigen
Jahren die Maximalzahl an Plätzen überhaupt in Anspruch genommen worden ist.
Dies liegt sicherlich auch in der räumlichen Distanz der Maßnahme. Jugendliche
in biografischen Ausnahmesituationen müssen erst einmal in der Lage sein den
Weg von Hilden nach Erkrath regelmäßig zu meistern. Das ist leider in nicht
wenigen Fällen an der Praxis gescheitert. Der von Schulen kommunizierte Bedarf
an Plätzen wich von diesem Faktum immer deutlich ab. Eine schulnahe
Installation von Angeboten im Rahmen von ZAG könnte diese Hürde zumindest
abschwächen.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass die
Finanzierung des Projektes Zündstoff in Erkrath aktuell auf neue Füße gestellt
wird. Auch hier laufen Bundesmittel aus. Ob und wenn ja welche Auswirkungen das
auf die zukünftige Preisgestaltung von Plätzen bei Zündstoff haben könnte, ist
noch nicht absehbar.
Allerdings muss auch deutlich formuliert
werden, dass die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kapazitäten ein
zahlenmäßiges Ausweiten der Plätze nicht erlaubt. Der Schwerpunkt von ZAG 2023
liegt wie oben ausgeführt auch nicht in diesem, sondern im primärpräventiven
Bereich.
Alternativ kann der Ausschuss sich natürlich
auch zusätzlich für die weitere Beteiligung an Zündstoff aussprechen. Dann
stünden die bisher eingeplanten 10.200 € allerdings nicht als
Refinanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Ggfls. müssten sie bei einer
Veränderung der Preisstruktur sogar noch angepasst werden.
Kommunale
Beteiligung
ZAG war und bleibt ein Kooperationsprojekt
zwischen der Jugendförderung der Stadt Hilden und dem Träger B³. Stellenanteile
in Höhe von 0,5 VZÄ werden bereits seit 2014 dem Projekt aus städtischer
Kapazität zur Verfügung gestellt. Es sind dies im Wesentlichen die
Stellenanteile der Jugendberatung. Dies macht inhaltlich großen Sinn, war aber
auch Förderungsvoraussetzung. Eine neue Stelle musste dafür seinerzeit nicht
geschaffen werden. Das Projekt wurde aus der im Kinder und Jugendförderplan
verankerten Leistung nach § 13 SGB VIII versorgt. Auch zukünftig sollen diese
0,5 VZÄ der Koordinationsstelle ZAG dauerhaft angelagert werden. In dem Kontext
wird von der verantwortlichen Fachkraft neben der Jugendberatung auch die
Jugendberufsagentur gemanagt. Zusätzlich sollte von dieser Fachkraft zukünftig
auch die Koordination der Netzwerkarbeitskreise gesteuert werden. Diese Aufgabe
ist aktuell noch im Bildungs- und Planungsbüro verortet. Sie sollte aber
perspektivisch auf die operative Ebene verlagert werden. Die zuständige
Fachkraft ist mit einer weiteren 0,5 VZÄ- Stelle auch im Area 51 tätig. Je nach
Verlauf des Prozesses im Area 51 erwägt die Verwaltung weitere Stellenanteile
aus dieser Ressource bei ZAG anzulagern. Dies kann aber erst nach Ablauf des
Prozesses Area 51 entschieden werden. Das Konzept ZAG wäre dann entsprechend
fortzuschreiben.
Finanzierung
Die bislang für ZAG zur Verfügung stehenden
Finanzmittel des Bundes laufen am 30.6.2022 unwiderruflich aus. Eine Verlängerung
oder Neubeantragung ist aus diesem Fördertopf nicht möglich. Für die zweite
Hälfte 2022 ist es gelungen eine Anschlussfinanzierung aus den Mitteln Aufholen
nach Corona zu sichern. Damit stellt sich die Frage der Finanzierung für die
Stadt Hilden erst ab 01.01.2023.
Die Stabsstelle Fördermittel im Dezernat III
ist dauerhaft auf der Suche nach möglichen Drittmitteltöpfen. Bislang konnte
noch nichts Adäquates erschlossen werden. Mit dem Träger B³, der ja auch als
Mittelempfänger sehr geeignet ist wurde vereinbart, bei der Erschließung von
Drittmitteln den städtischen Zuschussanteil in der jährlichen Rückschau dann
entsprechend zu reduzieren.
Die Verwaltung hat bei der Refinanzierung
des Projektes einen Zuschuss von 30.000 € der Stadt an B³ eingepreist. Dieser
Zuschuss fließt seit vielen Jahren an den Träger für den städtischen
Eigenanteil ZAG und im Übrigen auch schon für das Vorgängerprojekt SAB.
Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, durch die inhaltliche Integration der
Arbeitsschwerpunkte von Zündstoff, die hier eingeplanten 10.200 € für das
Projekt zu verwenden. Die Beträge sind in der mittelfristigen Finanzplanung der
Stadt enthalten
Der Träger B³ hat der Verwaltung für die
Einrichtung eine 1,0 VZÄ, inklusive angemessener Raum-, Sach- und Overheadkosten
eine Kostenkalkulation über 73.705 € zukommen lassen. Abzüglich der bereits im
Haushalt befindlichen Aufwände ergäbe sich ein zusätzlicher Betrag von 33.505
€, die in die Finanzplanung der Stadt Hilden aufgenommen werden müssten, um das
Projekt ab 1.1.2023 zu realisieren.
Fazit
Die Verwaltung und der Träger B³ zeigen mit
dem hier beigefügten Konzept einen Weg für ein vernetztes Vorgehen in der
Thematik Schulverweigerung/ Übergang Schule/Beruf auf. Die in den vergangenen
Jahren erarbeiteten Handlungsansätze werden nachhaltig verstetigt, die Kosten
für die Stadt Hilden sind wohlüberlegt und kalkulierbar und durch konsequente
Fördermittelrecherche weiter zu reduzieren.
Das Projekt ZAG bleibt, trotz einer
örtlichen Fokussierung auf den Campus Holterhöfchen, ein gesamtstädtisches und
für alle Hildener Schüler und Schülerinnen, gleich welcher Schule und
Schulform, offen. Vor dem Hintergrund der nach der Pandemie zu erwartenden
„Welle“ in diesem Themenkomplex bittet die Verwaltung um Zustimmung zum beschriebenen
Projekt.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 |
Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 ff |
0601070010 |
531520 |
Zuschuss ZAG |
30.000 |
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2023 ff |
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Belegplätze
Zündstoff |
10.200 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 ff |
0601070010 |
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Trägerzuschuss ZAG 23 |
73.705 Unter
Einrechnung der vorhandenen Mittel s.o. verbleiben 33.505 € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
1/2026 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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