Betreff
Konzept zur dauerhaften Fortsetzung des Projektes "Zukunft aktiv gestalten" (ZAG)
Vorlage
WP 20-25 SV III/032
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Umsetzung des Projektes „Zukunft aktiv gestalten“ (ZAG) ab 1.1.2023


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2022 stellte die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage SV WP 20-25 SV 51 126 einen Bericht über die äußerst erfolgreiche Arbeit des Projektes Zukunft aktiv gestalten (ZAG) vor. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung in der kommenden Sitzung ein Konzept zur dauerhaften Fortführung der Arbeit vorzulegen.

 

In gleicher Sitzung stellte die Verwaltung eine Übersicht zu den Aktivitäten der Arbeit mit schulmüden Jugendlichen in Hilden vor SV WP 20-25 SV 51 120.  Inhalte waren hier die umfangreichen Netzwerkaktivitäten des Amtes für Jugend, Schule und Sport am Campus Holterhöfchen, sowie das Schulmüdenangebot des SKFM Erkrath, Zündstoff. Der Ausschuss bat auch hier die Verwaltung, entsprechende, konzeptionelle Ideen zu entwickeln.

 

Die Verwaltung stellt mit der hier vorliegenden Sitzungsvorlage in der Anlage ein integriertes Konzept dieser beiden Maßnahmenpakete vor. Zentraler Kooperationspartner ist der Träger B³, der im fachlichen Segment eine sehr hohe Expertise aufweist und mit dem in den vergangenen Jahrzehnten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut werden konnte. Eingangs möchte das Fachamt auch in enger Abstimmung mit B³ noch einmal die grundsätzliche Handlungsmaxime im Themenfeld verdeutlichen.

 

Vorrang bei allen Maßnahmen zum Thema Schulverweigerung/Übergang Schule Beruf hat ein präventiver Ansatz. Individuelle, negative Entwicklungen bei Schülerinnen und Schülern sind in aller Regel schon sehr früh und in unterschiedlichen Ausprägungsgraden zu erkennen. Schulverweigerung und spätere Schwierigkeiten beim Übergang in eine berufliche Perspektive fallen in aller Regel nicht vom Himmel, sondern sind Ergebnis längerfristiger Fehlentwicklungen im Umfeld der betroffenen Schülerinnen und Schüler. Diese gilt es so früh wie möglich zu erkennen und diesen, durch ein konsequent vernetztes Agieren aller beteiligten pädagogischen Fachkräfte, zu begegnen. So ist das in den vergangenen Jahren aufgestellte Fachkräftenetzwerk am Campus Holterhöfchen aufgestellt und wirkmächtig.

 

Nachvollziehbarerweise werden nicht alle individuellen Problemstellungen primärpräventiv zu verhindern sein. Hier greifen dann sekundärpräventive Ansätze wie ZAG oder die in diesem Zusammenhang neu gegründete Jugendberufsagentur, die jungen Erwachsenen zielgenaue Hilfestellungen geben, um sich aus der negativen Eskalationsspirale zu befreien.  Auch das Projekt Zündstoff greift auf schulischer Ebene in diesem Segment ein, indem es schulunwillige Schülerinnen und Schüler, unter der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen, wieder schulfähig machen will.

 

Ziel aller sekundärpräventiver Maßnahmen ist die mittel-  bis langfristige Reintegration der Jugendlichen in die jeweiligen Regelsysteme. Bei der erheblichen Belastung vieler betroffenen Schülerinnen und Schüler durch psychische Störungen, Suchterkrankungen und Belastungen der familiären Umgebung sind in diesen Fällen Erfolge nur durch konsequentes und nachhaltiges Handeln zu erzielen. Es ist keine Übertreibung, wenn man auf Grund der Folgen einer jetzt zweijährigen Pandemieerfahrung prognostiziert, dass diese Problemlagen sich zukünftig quantitativ und qualitativ erheblich vergrößern werden.

 

Vorrang auf allen präventiven Ebenen sollte, bei der Schwere der zu erwartenden individuellen Konsequenzen, das Unterbrechen der negativen Eskalationsspirale sein. Je früher es Eltern, Schule und Jugendhilfe gelingt hier begehbare Wege für die Betroffenen aufzuzeigen, umso größer ist die Chance für einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf. So versteht sich auch das hier in Folge dargestellte Konzept zur Fortsetzung der Arbeit von ZAG.

 

 

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung bringt die neue Aufstellung eine Reihe struktureller Vorteile mit sich. 

 

  • Die erfolgreichen Erkenntnisse der Arbeit von ZAG der vergangenen sieben Jahre werden weiterentwickelt. 
  • Der bisher für Zündstoff reservierte Anteil wird in das lokale Projekt ZAG integriert.
  • Die installierten Unterstützungsnetzwerke werden lokal in die kommunalen Aktivitäten integriert und gebündelt.
  • Eine Koordinationsinstanz wird in enger Kooperation zwischen dem kommunalem Träger und dem Träger B³ installiert.
  • Die Jugendberufsagentur sorgt für die Anbindung des lokalen Systems an den Rechtskreis des SGB II
  • Der Bildungsträger B³ sorgt für den Anschluss der Netzwerke in die regionalen Zusammenhänge.
  • Eine finanziell entlastende Projektförderung wird über den Träger B³ jederzeit möglich sein und von der Fachstelle im Dezernat III kontinuierlich und proaktiv recherchiert.

 

 

Zündstoff

 

Das Projekt Zündstoff stellte in der Vergangenheit einen sinnvollen Baustein in der Arbeit mit schulmüden Jugendlichen dar. Über die Organisation des SKFM Erkrath, in Zusammenarbeit mit der Stadt Erkrath und ausgestattet mit Bundesmitteln, konnte sich die Stadt Hilden zu relativ geringen Kosten insgesamt 6 Plätze im Projekt (2x3 pro Schulhalbjahr) einkaufen ( 10.200€ p.a.). In der Rückschau ist allerdings zu beobachten, dass nur in wenigen Jahren die Maximalzahl an Plätzen überhaupt in Anspruch genommen worden ist. Dies liegt sicherlich auch in der räumlichen Distanz der Maßnahme. Jugendliche in biografischen Ausnahmesituationen müssen erst einmal in der Lage sein den Weg von Hilden nach Erkrath regelmäßig zu meistern. Das ist leider in nicht wenigen Fällen an der Praxis gescheitert. Der von Schulen kommunizierte Bedarf an Plätzen wich von diesem Faktum immer deutlich ab. Eine schulnahe Installation von Angeboten im Rahmen von ZAG könnte diese Hürde zumindest abschwächen.

 

Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Finanzierung des Projektes Zündstoff in Erkrath aktuell auf neue Füße gestellt wird. Auch hier laufen Bundesmittel aus. Ob und wenn ja welche Auswirkungen das auf die zukünftige Preisgestaltung von Plätzen bei Zündstoff haben könnte, ist noch nicht absehbar.

 

Allerdings muss auch deutlich formuliert werden, dass die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kapazitäten ein zahlenmäßiges Ausweiten der Plätze nicht erlaubt. Der Schwerpunkt von ZAG 2023 liegt wie oben ausgeführt auch nicht in diesem, sondern im primärpräventiven Bereich.

 

Alternativ kann der Ausschuss sich natürlich auch zusätzlich für die weitere Beteiligung an Zündstoff aussprechen. Dann stünden die bisher eingeplanten 10.200 € allerdings nicht als Refinanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Ggfls. müssten sie bei einer Veränderung der Preisstruktur sogar noch angepasst werden.

 

Kommunale Beteiligung

 

ZAG war und bleibt ein Kooperationsprojekt zwischen der Jugendförderung der Stadt Hilden und dem Träger B³. Stellenanteile in Höhe von 0,5 VZÄ werden bereits seit 2014 dem Projekt aus städtischer Kapazität zur Verfügung gestellt. Es sind dies im Wesentlichen die Stellenanteile der Jugendberatung. Dies macht inhaltlich großen Sinn, war aber auch Förderungsvoraussetzung. Eine neue Stelle musste dafür seinerzeit nicht geschaffen werden. Das Projekt wurde aus der im Kinder und Jugendförderplan verankerten Leistung nach § 13 SGB VIII versorgt. Auch zukünftig sollen diese 0,5 VZÄ der Koordinationsstelle ZAG dauerhaft angelagert werden. In dem Kontext wird von der verantwortlichen Fachkraft neben der Jugendberatung auch die Jugendberufsagentur gemanagt. Zusätzlich sollte von dieser Fachkraft zukünftig auch die Koordination der Netzwerkarbeitskreise gesteuert werden. Diese Aufgabe ist aktuell noch im Bildungs- und Planungsbüro verortet. Sie sollte aber perspektivisch auf die operative Ebene verlagert werden. Die zuständige Fachkraft ist mit einer weiteren 0,5 VZÄ- Stelle auch im Area 51 tätig. Je nach Verlauf des Prozesses im Area 51 erwägt die Verwaltung weitere Stellenanteile aus dieser Ressource bei ZAG anzulagern. Dies kann aber erst nach Ablauf des Prozesses Area 51 entschieden werden. Das Konzept ZAG wäre dann entsprechend fortzuschreiben.

 

Finanzierung

 

Die bislang für ZAG zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Bundes laufen am 30.6.2022 unwiderruflich aus. Eine Verlängerung oder Neubeantragung ist aus diesem Fördertopf nicht möglich. Für die zweite Hälfte 2022 ist es gelungen eine Anschlussfinanzierung aus den Mitteln Aufholen nach Corona zu sichern. Damit stellt sich die Frage der Finanzierung für die Stadt Hilden erst ab 01.01.2023.

 

Die Stabsstelle Fördermittel im Dezernat III ist dauerhaft auf der Suche nach möglichen Drittmitteltöpfen. Bislang konnte noch nichts Adäquates erschlossen werden. Mit dem Träger B³, der ja auch als Mittelempfänger sehr geeignet ist wurde vereinbart, bei der Erschließung von Drittmitteln den städtischen Zuschussanteil in der jährlichen Rückschau dann entsprechend zu reduzieren.

 

Die Verwaltung hat bei der Refinanzierung des Projektes einen Zuschuss von 30.000 € der Stadt an B³ eingepreist. Dieser Zuschuss fließt seit vielen Jahren an den Träger für den städtischen Eigenanteil ZAG und im Übrigen auch schon für das Vorgängerprojekt SAB. Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, durch die inhaltliche Integration der Arbeitsschwerpunkte von Zündstoff, die hier eingeplanten 10.200 € für das Projekt zu verwenden. Die Beträge sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt enthalten

 

Der Träger B³ hat der Verwaltung für die Einrichtung eine 1,0 VZÄ, inklusive angemessener Raum-, Sach- und Overheadkosten eine Kostenkalkulation über 73.705 € zukommen lassen. Abzüglich der bereits im Haushalt befindlichen Aufwände ergäbe sich ein zusätzlicher Betrag von 33.505 €, die in die Finanzplanung der Stadt Hilden aufgenommen werden müssten, um das Projekt ab 1.1.2023 zu realisieren.

 

Fazit

 

Die Verwaltung und der Träger B³ zeigen mit dem hier beigefügten Konzept einen Weg für ein vernetztes Vorgehen in der Thematik Schulverweigerung/ Übergang Schule/Beruf auf. Die in den vergangenen Jahren erarbeiteten Handlungsansätze werden nachhaltig verstetigt, die Kosten für die Stadt Hilden sind wohlüberlegt und kalkulierbar und durch konsequente Fördermittelrecherche weiter zu reduzieren.

 

Das Projekt ZAG bleibt, trotz einer örtlichen Fokussierung auf den Campus Holterhöfchen, ein gesamtstädtisches und für alle Hildener Schüler und Schülerinnen, gleich welcher Schule und Schulform, offen. Vor dem Hintergrund der nach der Pandemie zu erwartenden „Welle“ in diesem Themenkomplex bittet die Verwaltung um Zustimmung zum beschriebenen Projekt.

 

 

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060107

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023 ff

0601070010

531520

Zuschuss ZAG

30.000

2023 ff

 

 

Belegplätze Zündstoff

10.200

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023 ff

0601070010

 

Trägerzuschuss ZAG 23

73.705

Unter Einrechnung der vorhandenen Mittel s.o. verbleiben

33.505 €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

1/2026

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer