Betreff
Antrag der Fraktion ALLIANZ für Hilden vom 02.03.2022:
Angebot personalisiert signierter Pflastersteine auf einem Fußgängerüberweg oder in der Fußgängerzone
Vorlage
WP 20-25 SV 66/041
Aktenzeichen
IV / 66.1 / BüSt / Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In verschiedenen Gemeinden Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens, aber bspw. auch in Duisburg, gibt oder gab es die Möglichkeit für Bürger*innen „Bürgersteine“ zu erwerben. Die Einnahmen, die über die Deckung der Kosten hinausgehen, könnten dann für wohltätige Projekte verwendet werden.

 

Durch ein Sponsoring bieten sich gleich mehrere Chancen:

-    Bei Instandsetzungs- und Ausbesserungsverfahren könnte ein Teil der anfallenden Kosten durch Sponsoring refinanziert werden

-    Falls der vorige Punkt nicht in Frage kommt, können die Einnahmen für andere, wohltätige Projekte genutzt werden

-    Durch den frei zugänglichen Pflasterstein kann die Verbundenheit der Investoren zu ihrem Wohnort oder Firmensitz gesteigert werden

-    Ab einer bestimmten Anzahl dieser Steine kann eine solche Fläche eine Touristenattraktion darstellen

-    Diese Flächen mit gesponsorten Pflaster- oder Bürgersteinen machen den Fußgänger offener und empfänglicher für die deutlich anders designten Stolpersteine und die Geschichte dahinter.


Antragstext:

 

Die Allianz für Hilden beantragt, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Stadtmarketing GmbH prüft, ob sich ein Verfahren umsetzen ließe, durch das Bürger*innen oder Unternehmen in Hilden individuell signierte Pflastersteine, sog. „Bürgersteine“, sponsern können und welche Standorte dafür in Frage kommen.

Ziel soll es sein, dass Bürger*innen gegen Zahlung eines bestimmten Betrages eine Signatur für einen Pflasterstein erwerben können. In Frage kommen aus unserer Sicht der geplante Fußgängerüberweg am Fritz-Gressard-Platz, bereits mit Pflastersteinen versehene Abschnitte der Fußgängerzone oder von Plätzen, bei denen ggf. bauliche Nachbesserungsmaßnahmen anfallen. Ein guter Standort wäre sicherlich auch der Vorplatz der Stadthalle.

 

Die Prüfung soll folgende Ergebnisse liefern:

-    Welche Abschnitte der Fußgängerzone, Plätze oder geplante baulichen Maßnahmen kommen dafür in Frage?

-    Ließe sich ein solches Sponsoring-Verfahren umsetzen und wo und wie sollte es umworben werden?

-    Ab welchen Sponsoring-Betrag macht so ein Verfahren ggf. Sinn und ab wann könnte ein Sponsoring-Verfahren angeboten werden? (in einigen Kommunen in Bayern wird eine Plakette bspw. für ca. 250,00 € angeboten)


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Antrag vom 02.03.2022 hat die Fraktion der Allianz für Hilden den Antrag gestellt, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Stadtmarketing Hilden GmbH prüfen soll, ob sich ein Verfahren umsetzen ließe, durch das Bürger*innen oder Unternehmen in Hilden individuell signierte Pflastersteine, sog. „Bürgersteine“, sponsern können und welche Standorte dafür in Frage kämen (siehe Anlage 1).

 

 

Hinweise und Stellungnahmen von externen Stellen:

 

Neben der an die Stadtmarketing Hilden GmbH formulierte Bitte um Stellungnahme, wurden auch der Hildener Arbeitskreis Stolpersteine (da es in der Vergangenheit in Städten, die diese Art der „Bürgersteine“ anbieten, auch kritische Stimmen demgegenüber gab), um eine Bewertung / Einschätzung des Vorschlages gebeten.

Darüber hinaus hat die Verwaltung auch Kontakt mit einer Bürgerstiftung einer Stadt aus Bayern (Neumarkt in der Oberpfalz) aufgenommen und deren Erfahrungen und Einschätzungen zum Thema „Bürgersteine“ erfragt.

 

Die Stellungnahmen der vorgenannten Organisationen / Ämter werden hier im Folgenden (sinngemäß) aufgeführt.

 

+   Arbeitskreis Stolpersteine Hilden (siehe auch Anlage 2):

 

     Auf der einen Seite begrüßt der Arbeitskreis Stolpersteine grundsätzlich die Möglichkeit, bürgerschaftliches Engagement zu zeigen.
Allerdings sollte dabei das Kriterium erfüllt sein, dass das finanzielle Sponsoring stets an konkrete Projekte gebunden sein sollte: - wie z.B.:

+   Unterstützung für die Reparaturkosten der Stadtmauer von Rothenburg ob der Tauber oder

+   in Duisburg werden die Bürgersteine mit der Love-Parade in Verbindung gebracht.

 

     Auf der anderen Seite wird befürchtet, dass es in gewisser Weise zu Verwechselungen zwischen den sog. „Bürgersteinen“ und den in der Stadt Hilden verlegten „Stolpersteinen“ des Künstlers Gunter Demnig kommen könnte.

Von daher wird aus Sicht des Arbeitskreises durch solche „Bürgersteine“ das Projekt „Stolpersteine“ des Künstlers verwässer, und es wäre unvorstellbar, dass sogenannte „Bürgersteine“ neben „Stolpersteinen“ in der Mittelstraße zu liegen kämen.
Dies würde zu Verunsicherung führen und die Aussage der „Stolpersteine“ mit den Namen der Opfer des NS-Regimes herabwürdigen.

Da es auch andere Möglichkeiten gibt, Sponsoren zu ehren, wird der Antrag der Ratsfraktion „Allianz für Hilden“, bei augenscheinlicher Abstellung auf die Verlegung von Pflastersteinen, seitens des Arbeitskreises Stolpersteine nicht befürwortet.

 

 

+   Stadtmarketing Hilden GmbH:

 

     Das Stadtmarketing Hilden GmbH verweist neben den fehlenden personellen Ressourcen darauf, dass aus ihrer Sicht weder die Stadtverwaltung noch die Stadtmarketing Hilden GmbH als überzeugender Initiator / Promotor einer solchen Idee auftreten könne.

Um ein solches Projekt erfolgreich durchzuführen, sei eine tiefe Verwurzelung (beispielsweise) im Vereinswesen bzw. in der bürgerlichen „DNA“ der jeweiligen Stadt zwingend erforderlich.
Beispielhaft wurde hier die Hildener Karnevalisten (hier gäbe es die Idee zum Verkauf von „Jecken Steine“, der dann beispielsweise zugunsten des Karnevalsmuseums erfolgen könnte) und die Mitglieder des Schützenvereins benannt.
In Neuss hat es vor ca. 20 Jahren eine vergleichbare Aktion gegeben. In einer innerstädtischen Straße (Fußgängerzone in unmittelbarer Nähe zum Quirinusmünster) wurden sog. „Schützensteine“ verlegt. Die Aktion in Neuss war erfolgreich, da der Neusser Bürgerschützenverein als Initiator und Organisator aufgetreten ist und man mit dem Kauf eines Steines seine Verbundenheit zum Neusser Schützenwesen und der Stadt Neuss zeigen konnte.
Der Info-Flyer der damaligen Aktion ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

+   Bürgerstiftung Region Neumarkt i.d.OPf.:

 

     Im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz wurde zwischen der Bürgerstiftung und den an der Aktion „Bürgersteine“ teilnehmenden Städten und Kommunen vereinbart, dass für die gesamte „Abwicklung“ (angefangen von der Bestellung eines Bürgersteines, über die Vereinnahmung des Kaufpreises, bis hin zum Einbau und der Unterhaltung dieser Steine) die Bürgerstiftung zuständig ist.
Im Prinzip wird dieses Idee als Erfolg gewertet. Allerdings werden nun trotzdem keine weiteren „Bürgersteine“ mehr angeboten, da es sich herauskristallisiert hat, dass durch Diebstahl und aber auch durch die (bauliche) Unterhaltung dieser Steine, es zu aufwändig ist, diese Idee weiter fortzuführen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Im Hinblick auf die Stellungnahmen des Arbeitskreises Stolpersteine, der Stadtmarketing Hilden GmbH und der Bürgerstiftung Region Neumarkt i. d. OPf. kommt die Stadtverwaltung Hilden ebenfalls zu einer negativen Bewertung hinsichtlich eines möglichen Angebotes von sog. „Bürgersteinen“ durch die Stadtverwaltung bzw. die Stadtmarketing GmbH.

 

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen, wird darauf hingewiesen, dass die Zuordnung etwaiger Einnahmen für „Bürgersteine“ oder darüber hinaus gehende Maßnahmen zur Ergebnisrechnung als Erträge aus Zuwendungen oder zur Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen“ von der tatsächlichen Verwendung der Einnahmen abhängen. Bei der Schaffung von Sachanlagevermögen entstehen ggf. Folgekosten wie Unterhaltung und Abschreibungen. Den Abschreibungen stünde hier die Auflösung der Sonderposten gegenüber.

Die Mittelbereitstellung für etwaige Mehraufwendungen oder -auszahlungen richtet sich nach der jeweiligen Haushaltssatzung und der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin für den jeweiligen Haushalt.

Für jede einzelne Sponsoringleistung wäre ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Es wäre vor der Annahme von Zuwendungen eindeutig abzugrenzen, inwieweit es sich um Sponsoring oder um eine Spende handelt. Weiterhin ist jeweils die Prüfung hinsichtlich Korruptionsprävention und –bekämpfung zu dokumentieren.

Der interne Personal- und Verwaltungsaufwand wäre durch das Sponsoring zu erwirtschaften. Erst darüberhinausgehende Sponsorengelder bringen einen finanziellen Nutzen für die Verwaltung.

 

Aufgrund der vorgenannten äußeren (negativen) Randbedingungen und auch aufgrund dessen, dass eine derartige Zusatzaufgabe personell weder durch die Stadtverwaltung noch durch die Stadtmarketing Hilden GmbH geleistet werden kann, empfiehlt die Stadtverwaltung, den Antrag insgesamt nicht zu befürworten und somit die im Antrag benannten Einzelprüfungen (hinsichtlich möglicher Standorte oder kosteneffizienter Sponsoring-Beträge) derzeit nicht weiter zu verfolgen.

 

 

Exkurs:

 

Der Fraktion Allianz für Hilden steht es natürlich frei, Kontakt mit privaten Vereinen (o.ä.) aufzunehmen und diese für die Federführung einer derartigen Idee zu gewinnen.

 

Der Verwaltung müsste durch diese Organisation ein tragfähiges Konzept - analog zur Bürgerstiftung Region Neumarkt in der Oberpfalz - vorgelegt werden, in dem unter anderem Aussagen zur Standortwahl (wobei zu beachten ist, dass die gesamte Mittelstraße, und auch das jeweilige nähere Umfeld von „Stolpersteinen“, ausgeschlossen ist), die Sicherstellung der Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht inkl. deren Kosten sowie zu dem Mindest-Sponsoring-Betrag getroffen werden. Bei positiver Prüfung des Konzepts ist dann ein Vertrag zwischen der Stadt Hilden und der federführenden Organisation zu schließen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Bei Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung, ergeben sich außer den Emissionen, die mit der Durchführung von Baumaßnahmen verbunden sind, keine negativen Auswirkungen auf das Klima.