Betreff
CO-Pipeline; laufende Klageverfahren bez. Besitzeinweisung in städt. Grundstücke
Vorlage
WP 20-25 SV 30/007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)    die Fortsetzung der laufenden Klageverfahren gegen die Besitzeinweisung in städtische Grundstücke

 

oder

 

b)    die Rücknahme der laufenden Klagen gegen die Besitzeinweisung in städtische Grundstücke


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bekanntermaßen sind die Musterklagen privater Kläger gegen die CO-Pipeline rechtskräftig abgeschlossen. Die Verfahren hatten keinen Erfolg.

 

Die Trassenplanung verläuft zum Teil über städtische Grundstücke. Die Firma Covestro (vormals Bayer-Material Science) musste, um die CO-Pipeline dort verlegen zu können, sogenannte Besitzeinweisungsbeschlüsse erwirken. Gegen die Besitzeinweisungsbeschlüsse hat die Stadt Hilden Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht hat diese Klageverfahren ruhend gestellt.

 

Grundsätzlich ist es so, dass private Kläger mehr Rechte bei Besitzeinweisungen geltend machen können als kommunale Kläger.

 

Entsprechend muss davon ausgegangen werden, dass auch die städtischen Klageverfahren gegen die Besitzeinweisung in städtische Grundstücke, bei Fortsetzung vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben werden.

 

Bei Fortsetzung des Verfahren ist mit weiteren Kosten von ca. 5.000 € je Verfahren (= 15.000 €) zu rechnen. Die Mittel stehen aus Rückstellungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Es ist zu entscheiden ob, um Kosten einzusparen, die Klageverfahren zurückgenommen werden oder ob man die Verfahren fortsetzt.

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter