Betreff
Integrationsarbeit im Flüchtlingsbereich
Vorlage
WP 20-25 SV 51/131
Aktenzeichen
III/51/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 15.03.2022 informierte die Verwaltung den Integrationsrat im Rahmen einer Zoom-Video-Konferenz über Veränderungen in der Organisationsstruktur innerhalb der Verwaltung.

 

Der Bereich der „Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen“, die dazugehörige Verwaltung der Unterkünfte, die Leistungsstelle für Flüchtlinge und das Integrationsbüro, die bis dato als die Abteilung „Besondere Soziale Dienste“ dem Amt für Soziales, Integration und Wohnen als Abteilung 50.02 angegliedert waren, gehören nun dem Geschäftsbereich 2 des Amtes für Jugend, Schule, Integration und Sport an.

 

Das Integrationsbüro bzw. von nun an „der Integrationsbeauftragte der Stadt Hilden“ ist direkt der Amtsleitung des Geschäftsbereiches 2 unterstellt. Die Stelle bleibt durch Herrn Tobias Wobisch besetzt.

 

Mit der Neustrukturierung ergibt sich sogleich folgende organisatorische Änderung:

Die Inhalte der Sitzungsvorlage „Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“, die dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss in jeder Sitzung vorgelegt wird, wird zukünftig in mehrere Vorlagen aufgeteilt. So wird es eine Vorlage zu den aktuellen Zahlen und deren Entwicklung und einen Sachstandsbericht aus dem Fachbereich Asyl sowie eine Vorlage mit den Themenschwerpunkten Integrationsarbeit, Maßnahmen und Projekte geben.

 

Der Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine steht derzeit im Mittelpunkt aller Bemühungen zur Integration. Relativ schnell war es gelungen, die Hilfsangebote aus der Bevölkerung über die Hotline und über das Mail-Postfach ukraine-hilfe@hilden.de zu strukturieren.

 

Im Seniorenzentrum an der Hummelsterstraße 1 findet derzeit drei Mal pro Woche eine Ausgabe von Spenden statt, welche durch ehrenamtliche Kräfte erfolgt.

 

Über das Sachgebiet der Sozialen Dienste konnte mit zwei Trägern der freien Jugendhilfe eine zunächst für drei Monate befristete Vereinbarung getroffen werden.

Der Unterstützungsbedarf geflüchteter Kinder und Jugendlicher ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Welche Erfahrungen wurden auf der Flucht gemacht, gab es eine Trennung von Familienmitgliedern, wie alt sind die Kinder und Jugendlichen.

Um diesen individuellen Unterstützungsbedarf feststellen zu können, soll ein in der Muttersprache pädagogisch durchgeführtes Clearing stattfinden. Ziel soll es sein, die Bedarfe zu erheben und entsprechende Hilfestellungen für die Kinder und Jugendlichen zielgerichtet einzuleiten.

Dies kann neben der Aufarbeitung belastender Erfahrungen auch der Aufbau neuer sozialer Netzwerke, die Umsetzung eines Bedürfnisses nach Lernen bzw. Sprachförderung in der Bildungssprache oder Hilfestellungen in der Erziehung sein.

 

Der Kreis Mettmann hat aus dem KOMM-AN Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen kurzfristig Mittel zur Verfügung gestellt, um ehrenamtliches Engagement auch auf den Kreis der ukrainischen Flüchtlinge auszudehnen. Zusätzlich zu der bestehenden Förderung aus KOMM-AN über 9.990 € im Jahr 2022 wurde Hilden eine zusätzliche Förderung über 2.000 € zugesagt.

 

Stand Ende März waren 76 schulpflichtige Kinder aus der Ukraine nach Hilden gekommen.

36 von ihnen besuchen eine Grundschule, was innerhalb der Stadt zu koordinieren war und 40 besuchen eine weiterführende Schule, was durch das Kreisintegrationszentrum organisiert wird.

 

In der Planung sind weiterhin frühkindliche Bildungsprojekte, die über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) als sogenannte Brückenprojekte in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen aktuell geplant werden.

 

 

gez.

 

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister