Betreff
Antrag der Fraktion CDU vom 27.10.2021:
Barrierefreier Übergang am Alten Markt
Vorlage
WP 20-25 SV 66/032/1
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1289 / Sm.
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die CDU Fraktion wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es für Personen, die einen barrierefreien Übergang brauchen, am Alten Markt so gut wie unmöglich ist, den östlichen Bereich, der durch das Auslaufen der Treppenanlage dafür ausgelegt ist, zu nutzen. Die dort ansässigen Lokale und Restaurants haben sich so weit ausgebreitet, dass dieser Übergang nicht barrierefrei genutzt werden kann.

Aus diesem Grund bittet die CDU Fraktion die Verwaltung zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt einen zusätzlichen barrierefreien Übergang zu schaffen.

 


Antragstext:

 

Die CDU bittet die Verwaltung zu prüfen, wie durch eine Rampe in der Nähe des Fabry-Denkmals eine Möglichkeit geschaffen werden kann, einen barrierefreien Übergang zwischen Altem Markt und Mittelstraße zu schaffen.


Stand: 31.03.2022

Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 26.01.2022 wurde die Sitzungsvorlage SV 66/032 beraten und die Entscheidung vertagt.

 

 

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2022:

 

„Herr Englich, Vertreter des Behindertenbeirats, führte aus, dass Menschen mit Handikap, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen seien, täglich auf Schwierigkeiten stoßen. Das auf die Anlegung einer Rampe verzichtet werde, sei verständlich. Er habe jedoch zwei Alternativvorschläge. Zum einen käme die Herstellung einer kleinen Mulde in Betracht (die techn. Ausführung wurde ausführlich erläutert), zum anderen bestehe die Möglichkeit, das Pflaster der Mittelstraße entsprechend anzuheben und die Fläche mit Blumenkübeln einzugrenzen.

Beigeordneter Stuhlträger schlug vor, dass die Verwaltung die Vorschläge prüfe und die Sitzungsvorlage mit dem Prüfungsergebnis zu ergänzen.

 

Die Sitzungsvorlage könne dann in der Sitzung am 11.05.2022 erneut zur Beratung vorgelegt werden.

 

Der Vorschlag fand Zustimmung.“

 

 

Am 02.02.2022 wurde dazu ein gemeinsamer Ortstermin von Vertretern der Stadtverwaltung und des Behindertenbeirates durchgeführt.

Im Rahmen dieses Ortstermins wurde der von Herrn Englich gemachte Vorschlag (Anhebung des Pflasters) genauer beleuchtet und der als Anlagen (siehe Anlagen 1 bis 3: Fotomontagen Pflasteranhebung) beigefügte Vorschlag gemeinsam erarbeitet.

 

Dieser Vorschlag wurde dem Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt (Amt 60), der Feuerwehr Hilden (Amt 37) und dem Ordnungsamt (Amt 32) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Alle vorgenannten Ämter haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Art der Pflasteranhebung geäußert. Jedoch weist das Ordnungsamt vorsorglich darauf hin, dass die Pflasteranhebung mit der damit verbundenen Verpflichtung, diese als barrierefreie Wegefläche auch von Sondernutzungen freizuhalten, ggf. den Unmut derjenigen Gastronomen auslösen könnte, die eine weiterreichende Außengastronomie betreiben möchten.

 

Vorausgesetzt, dass der Stadtentwicklungsausschuss dieser Maßnahme zustimmt, kann diese durch den Jahresvertragsunternehmer des Tiefbau- und Grünflächenamtes kurz- bis mittelfristig (auch unter Berücksichtigung des Bauvorhabens Mittelstraße 81) umgesetzt werden.

 

Die geschätzten Kosten für die Pflasteranhebung belaufen sich auf ca. 3.500,- Euro und stehen in der Haushaltsstelle für Straßenunterhaltungsarbeiten zur Verfügung.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Hinweis:
Die Anlagen aus der ursprünglichen Sitzungsvorlage 66/032 wurde aus dieser Sitzungsvorlage gelöscht, so dass die entsprechenden Bezüge in den folgenden Erläuterungen nicht mehr stimmen.

 

Stand: 14.01.2022

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund dessen, dass der eigentlich barrierefreie Übergang von der Mittelstraße auf den Marktplatz durch die derzeit intensive Nutzung der Außengastronomie belegt worden ist, soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob es in der Nähe des Fabry-Denkmals die Möglichkeit gibt, einen weiteren barrierefreien Übergang herzustellen (siehe Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion).

Hierzu ist jedoch zunächst festzuhalten, dass der westlich des Denkmals gelegene Teil, sowohl derjenige der Mittelstraße als auch derjenige des Marktplatzes, sich weder im Eigentum der Stadt Hilden befindet noch öffentlich-rechtlich gewidmet ist (siehe Anlage 2 Luftbild).

Insofern kann westlich des Denkmals, unter den derzeit vorherrschenden Gegebenheiten, kein städtischer Übergang geschaffen werden.

 

Östlich des Denkmals befinden sich die Flächen zwar im Eigentum der Stadt Hilden und sind öffentlich-rechtlich gewidmet, jedoch wird, aufgrund der notwendigen Abmessungen einer barrierefreien Rampe, eine derartige bauliche Ausbildung in diesem Bereich, sowohl durch das Tiefbau- und Grünflächenamt als auch durch das Ordnungsamt, als eher kritisch eingeschätzt.

 

Gemäß den vorliegenden Erkenntnissen beträgt der Höhenunterschied von der Mittelstraße zum Marktplatz östlich der Statue ca. 36 cm. Unter Annahme dieser Höhendifferenz und einer max. zul. Rampenneigung von 6 % ergibt sich hier eine voraussichtliche Rampenlänge von 6,0 Metern. Bei einer längeren Rampe müssten Zwischenpodeste mit einer Länge von 1,50 m vorgesehen werden. Die Rampe wäre zudem mit einem Geländer zu versehen.

 

Damit ergeben sich zwei mögliche Varianten:

 

+ Anlage 3:   Luftbild mit Rampe östlich des Denkmals - Rampe senkrecht zur bestehenden Treppenanlage in Richtung Alter Markt orientiert

 

+ Anlage 4:   Luftbild mit Rampe östlich des Denkmal - Rampe parallel zur bestehenden Treppenanlage orientiert

 

Werden die schematisch dargestellten Standorte betrachtet, so ist festzuhalten, dass sich die Errichtung einer Rampe (egal wie diese ausgerichtet wird) auf die Mittelstraße oder den Alten Markt auswirken würde:

Zum einen wird die Durchfahrtbreite der Mittelstraße und zum anderen das Platzangebot auf dem Marktplatz eingeschränkt.

 

Gerade hier ist jedoch zu bedenken, dass der Bereich zwischen Alter Markt und Mittelstraße sehr beliebt ist, um dort Infostände, wie z.B. für politische Parteien, aufzustellen. Eine zusätzliche Rampe würde diese Fläche hierfür räumlich begrenzen.

 

 

Die Herstellungskosten einer Rampe werden im Rahmen einer vorläufigen ersten Einschätzung auf ca. 10.000,- Euro geschätzt, die aus dem Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zu tragen wären.

 

 

Nach Rücksprache mit dem für die Erteilung und Überwachung von Sondernutzungen (u.a. auch der Außengastronomie) zuständigen Ordnungsamt (Amt 32) lässt sich festhalten, dass auch durch das Ordnungsamt das Errichten einer Rampe in diesem Bereich eher kritisch beurteilt wird und stattdessen der Vorschlag gemacht wurde, die notwendigen Flächen im Bereich des bestehenden Übergangsbereiches vom Mobiliar der Außengastronomie freizuhalten und somit einen barrierefreien Übergang weiter bzw. wieder zu ermöglichen.

 

Von daher empfiehlt die Verwaltung, dass auf die zusätzliche Anlage einer barrierefreien Rampe in diesem Bereich verzichtet wird, und stattdessen die Verwaltung, in Abstimmung mit den Ämtern 32 (Ordnungsamt), 37 (Feuerwehr) und 66 (Tiefbau- und Grünflächenamt) im Frühjahr 2022 einen Bereich (einen Korridor) festlegt und entsprechend markiert, der sowohl das barrierefreie Erreichen des Marktplatzes als auch die Befahrbarkeit dieses Bereiches mit Lösch- und Rettungsfahrzeugen dauerhaft gewährleisten soll.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Durchführung der Baumaßnahme hätte geringfügige klimatische Auswirkungen, da durch die Baumaschinen CO2 (und ähnliches) ausgestoßen wird.
Da die eventuell betroffenen Flächen bereits versiegelt sind, sind keine weitergehenden negativen klimatischen Auswirkungen zu erwarten.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

1201010010

521151

Verkehrsflächen

3.500,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer