Betreff
Neufassung der Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge mit den Fußballvereinen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/369
Aktenzeichen
Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

„Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales stimmt der Rat der Stadt der Neufassung der Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge mit den Fußballvereinen auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes zu.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Rahmen des Haushaltsplanes 2009 berücksichtigt und bereitgestellt.“


Erläuterungen und Begründungen:

In den 80er Jahren wurden die klassischen Platzwartaufgaben zur Betreuung der Fußballplätze in Hilden auf die Sportvereine übertragen. Die damals bestehenden Stellen der städtischen Platz- und Sportwarte wurden dadurch aufgelöst und dauerhaft eingespart. Seit Mitte der 90er Jahre wird die tägliche Unterhaltsreinigung, die Grundreinigung und die Glasreinigung der Umkleidegebäude auf den Sportplatzanlagen durch die Vereine vorgenommen. Schließlich wurden Ende der 90er Jahre auch die verschiedenen Unterhaltungs- und Pflegearbeiten auf die Fußballvereine übertragen. Die Vereine erhalten seit jeher für diese übertragenen Betreuungsaufgaben und für die Reinigungs-, Unterhaltungs- und Pflegearbeiten Zuschüsse auf der Grundlage der seinerzeit festgelegten Entschädigungssätze. Die Höhe wurde bis heute nicht verändert, sodass die vereinbarten Zuschüsse je nach Abschluss der Verträge und Übertragung der Arbeiten seit ca. 25 Jahren, 12 Jahren oder 10 Jahren nicht angehoben worden sind.

 

Es besteht eine Vielzahl von Änderungsverträgen je Verein, die sukzessive den „Grundlagenvertrag“ aus den 80er Jahren jeweils anpassten und aktualisierten. Ein klarer und eindeutiger Überblick über die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen wird damit den wechselnden Verantwortlichkeiten in den Vereinsvorständen als auch für die Verwaltung nicht erleichtert.

 

Die Verwaltung hat daher die Vertragsgrundlagen in enger Abstimmung mit den Vereinen und dem Stadtsportverband grundlegend überarbeitet und die einzelnen Verpflichtungen präzisiert. Zudem wurden die Zuschusshöhen dem veränderten und erweiterten Aufgabenspektrum angepasst. Der Entwurf des neuen Vertrages ist als Anlage beigefügt. Als Beispiel ist der Vertrag mit dem SV Hilden Nord beigefügt. Für die anderen Vereine gilt der gleiche Vertragstext.

 

Insbesondere wurde folgendes veranlasst und berücksichtigt:

 

-                     Die Pflichten der Vereine zur Betreuung, Reinigung und Pflege wurden konkretisiert und präzisiert. Allen Aufgaben wurden überarbeitete und sehr konkrete Leistungsbeschreibungen zugeordnet. Damit wird künftig die Kontrollaufgabe der Stadt erleichtert. Bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Leistungen greifen nunmehr Maßnahmen, die zur Kürzung der Zuschüsse führen.

 

-                     Alle Flächen, die im Rahmen der Reinigungs- und Pflegearbeiten Vertragsbestandteil sind, wurden neu aufgenommen und neu ermittelt.

 

-                     Die haftungsrechtlichen Aspekte wurden ebenfalls in Abstimmung mit dem zuständigen Kommunalversicherer der Stadt Hilden als auch mit dem zuständigen Sportversicherer der Vereine abgestimmt und neu gefasst. Mögliche Deckungslücken im Versicherungsschutz bestehen somit nicht.

 

-                     Eine eminent wichtige Rolle spielte die Beurteilung der umsatzsteuerlichen Behandlung der städtischen Zuschüsse an die Vereine. Die Stadt Hilden hat dazu ein Fachgutachten eingeholt, das die Frage klären sollte, ob die Zahlungen der Stadt nicht steuerbare (echte) Zuschüsse oder steuerbare und steuerpflichtige Entgelte darstellen. Wie erwartet wurde festgestellt, dass es sich bei den bisherigen als auch bei den neuen Verträgen umsatzsteuerlich zweifellos um ein Leistungsaustauschverhältnis zwischen den Leistenden (den Vereinen) und dem Leistungsempfänger (der Stadt Hilden) handelt. Der Verein erbringt eine Leistung in Form der Betreuung der Sportplätze und deren Pflege. Der Verein übernimmt durch die vertraglichen Vereinbarungen Leistungen, die grundsätzlich dem Kompetenzbereich der Stadt Hilden obliegen. Der Verein übernimmt die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Hilden und erhält im Zusammenhang damit Geldzahlungen. Durch die vertragliche Verpflichtung ist die Leistung des Vereins derart mit der Zahlung verknüpft, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung richtet. Die auf der Grundlage des Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegevertrages nachhaltig zu erbringenden Tätigkeiten stellen umsatzsteuerlich sonstige Leistungen dar, welche der Verein im Rahmen seines Unternehmens und im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbringt.

 

Damit ist klargestellt, dass die Vereine hinsichtlich der Zuschussgewährung umsatzsteuerpflichtig sind. Praktisch führt dies auch zur Minderung der bisherigen Zuschusshöhen. Das Gutachten wurde den Vereinen zur Verfügung gestellt und auf die steuerrechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Auch der neue Vertrag enthält die eindeutige Formulierung, dass die Vereine selbst für eine etwaige Versteuerung der Zuschüsse zu sorgen haben.

 

-                     Die Betreuungszeiten für die Platzanlagen wurden erheblich ausgeweitet. Derzeit ist es so, dass die Vereine die Betreuung der Platzanlagen mit Beginn des täglichen Trainingsbetriebes – in der Regel ab 17:00 – 22:00 Uhr – und für den Meisterschaftsbetrieb am Samstag und Sonntag übernehmen und dafür einen Zuschuss erhalten. Die Pflichten sind im § 2 Abs. 6 entsprechend beschrieben. Künftig übernehmen die Vereine die eigenverantwortliche Betreuung der Sportanlagen montags bis freitags bereits ab 14:00 Uhr. Dazu kommt nunmehr auch die Betreuung der Sportanlage in den gesamten Ferienzeiten montags bis freitags von 11:00 – 20:00 Uhr. In dieser Zeit ist der Verein verpflichtet, einen volljährigen Beauftragten für die Platzaufsicht zu stellen.

 

Diese Ausweitung der Betreuungszeiten ist ein sehr großer Vorteil für die Stadt Hilden.

 

Damit kann die Bereitstellung der Sportplatzflächen für eine öffentliche und nicht vereinsgebundene Nutzung in dem Zeitfenster von 14:00 – 17:00 Uhr außerhalb der Ferien und von 11:00 – 20:00 Uhr innerhalb der Ferien sichergestellt werden.

 

Die im Rahmen der umfangreichen Sportplatzmodernisierungen hergestellten Kunstrasenflächen als auch das in gleicher Weise modernisierte Sportplatzumfeld werden erfahrungsgemäß im Rahmen einer unkontrollierten Nutzung oftmals verunreinigt und beschädigt. Dies wird durch die Platzaufsicht künftig ausgeschlossen. Andererseits ist es nun in Hilden weiter möglich, auch außerhalb der Nutzungszeiten der Vereine „auf den Fußballplatz zu gehen“ und dort auf sehr attraktiven Platzbelägen zu spielen. Die Zusage zu dieser zeitlichen Ausdehnung der Aufsichtspflicht ist den Vereinen nicht leicht gefallen, da es neue zusätzliche organisatorische Herausforderungen mit sich bringt. Es ist jedoch ein besonderer Zugewinn für die Stadt, dass eine kontrollierte Nutzung der attraktiven Sportplätze für die Kinder und Jugendlichen und für alle Bürger und Bürgerinnen damit möglich wird.

 

-                     Die Zuschüsse wurden entsprechend der Aufgabenausweitung angepasst. Bei den bisherigen Kostensätzen für die Pflege- und Reinigungsarbeiten, die einen entsprechenden Eurobetrag pro m² beinhalten – je nach unterschiedlichen Pflegeflächen – wurde ein Anhebung um 16% vorgenommen, um die in den zurückliegenden Jahren erfolgte Kostensteigerung aufzufangen. Die sogenannte Pauschale für die „kleine Gebäudeunterhaltung“ von bislang 512 Euro wurde auf 1.000 Euro angehoben. Mit dieser Pauschale war und ist der Verein in der Lage, bestimmte Arbeiten der Gebäudeunterhaltung selbst durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben. Künftig übernimmt der Verein die Ausführungen der Leistungen in voller Höhe auf seine Kosten, maximal bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Jahr (siehe § 3 Abs. 1c). Darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten der Stadt.

 

Bislang wurde den Vereinen für die klassischen Platzwartaufgaben eine Betreuungspauschale in der Regel in Höhe von 9.203 Euro gezahlt. Künftig soll dafür ein Entgelt von 17.000 Euro gezahlt werden.

 

Einerseits ist zu berücksichtigen, dass die „alten“ Vergütungen seit 25 Jahren keine Erhöhung erfahren haben, andererseits ist ein Äquivalent für die erhebliche Ausweitung der Betreuungs- und Aufsichtszeiten einzuräumen. Die Summe entspricht den Lohnkosten eines städtischen Platzwartes, der mit der Hälfte der tariflichen Arbeitszeit beschäftigt wäre. Die Anhebung der Zuschüsse ist notwendig und vertretbar. Vereine als auch Stadt profitieren von den neuen vertraglichen Regelungen.

 

Die neuen Regelungen sehen eine Indexklausel vor, die zu einer automatischen Anpassung der Zuschusshöhe führt. Damit erübrigen sich künftig weitere Beratungen und vertragliche Änderungen.

 

Die Zuschusshöhen für die einzelnen Vereine gehen aus der Anlage hervor.

 

Bislang wurden jährlich für die Vereine auf der Grundlage der jetzigen vertraglichen Regelungen ca. 100.000 Euro gezahlt. Künftig werden Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 127.300 Euro benötigt.

 

Die neuen Verträge sind das Ergebnis eines über ein Jahr andauernden Diskussions- und Abstimmungsprozesses mit den beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung und den Fußballvereinen und dem Stadtsportverband. Alle Vereine wie auch der Stadtsportverband haben der Entwurfsfassung zugestimmt. Die neue vertragliche Regelung bringt für alle Seiten mehr Planungssicherheit und ist auch aus wirtschaftlicher Hinsicht für die Vereine als auch für die Stadt ein deutlicher Vorteil.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

080201

Bezeichnung: 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

teilweise

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2009 ff

129.730,--

 

Nein

Zahlungen laut Vertrag

2009 ff

    2.500,--

 

Nein

Einsparungen „Kleine Gebäude-

 

 

 

 

unterhaltung“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer