Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales stimmt der
Rat der Stadt der Neufassung der Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge mit
den Fußballvereinen auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes zu.
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Rahmen des Haushaltsplanes
2009 berücksichtigt und bereitgestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
In den 80er Jahren
wurden die klassischen Platzwartaufgaben zur Betreuung der Fußballplätze in
Hilden auf die Sportvereine übertragen. Die damals bestehenden Stellen der
städtischen Platz- und Sportwarte wurden dadurch aufgelöst und dauerhaft
eingespart. Seit Mitte der 90er Jahre wird die tägliche Unterhaltsreinigung,
die Grundreinigung und die Glasreinigung der Umkleidegebäude auf den
Sportplatzanlagen durch die Vereine vorgenommen. Schließlich wurden Ende der
90er Jahre auch die verschiedenen Unterhaltungs- und Pflegearbeiten auf die
Fußballvereine übertragen. Die Vereine erhalten seit jeher für diese
übertragenen Betreuungsaufgaben und für die Reinigungs-, Unterhaltungs- und
Pflegearbeiten Zuschüsse auf der Grundlage der seinerzeit festgelegten Entschädigungssätze.
Die Höhe wurde bis heute nicht verändert, sodass die vereinbarten Zuschüsse je
nach Abschluss der Verträge und Übertragung der Arbeiten seit ca. 25 Jahren, 12
Jahren oder 10 Jahren nicht angehoben worden sind.
Es besteht eine
Vielzahl von Änderungsverträgen je Verein, die sukzessive den „Grundlagenvertrag“
aus den 80er Jahren jeweils anpassten und aktualisierten. Ein klarer und
eindeutiger Überblick über die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen wird
damit den wechselnden Verantwortlichkeiten in den Vereinsvorständen als auch
für die Verwaltung nicht erleichtert.
Die Verwaltung hat
daher die Vertragsgrundlagen in enger Abstimmung mit den Vereinen und dem
Stadtsportverband grundlegend überarbeitet und die einzelnen Verpflichtungen
präzisiert. Zudem wurden die Zuschusshöhen dem veränderten und erweiterten
Aufgabenspektrum angepasst. Der Entwurf des neuen Vertrages ist als Anlage
beigefügt. Als Beispiel ist der Vertrag mit dem SV Hilden Nord beigefügt. Für
die anderen Vereine gilt der gleiche Vertragstext.
Insbesondere wurde
folgendes veranlasst und berücksichtigt:
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Die Pflichten der Vereine zur Betreuung, Reinigung
und Pflege wurden konkretisiert und präzisiert. Allen Aufgaben wurden
überarbeitete und sehr konkrete Leistungsbeschreibungen zugeordnet. Damit wird
künftig die Kontrollaufgabe der Stadt erleichtert. Bei Nichteinhaltung der
vertraglich festgelegten Leistungen greifen nunmehr Maßnahmen, die zur Kürzung
der Zuschüsse führen.
-
Alle Flächen, die im Rahmen der Reinigungs- und
Pflegearbeiten Vertragsbestandteil sind, wurden neu aufgenommen und neu
ermittelt.
-
Die haftungsrechtlichen Aspekte wurden ebenfalls in
Abstimmung mit dem zuständigen Kommunalversicherer der Stadt Hilden als auch
mit dem zuständigen Sportversicherer der Vereine abgestimmt und neu gefasst.
Mögliche Deckungslücken im Versicherungsschutz bestehen somit nicht.
-
Eine eminent wichtige Rolle spielte die Beurteilung
der umsatzsteuerlichen Behandlung der städtischen Zuschüsse an die Vereine. Die
Stadt Hilden hat dazu ein Fachgutachten eingeholt, das die Frage klären sollte,
ob die Zahlungen der Stadt nicht steuerbare (echte) Zuschüsse oder steuerbare
und steuerpflichtige Entgelte darstellen. Wie erwartet wurde festgestellt, dass
es sich bei den bisherigen als auch bei den neuen Verträgen umsatzsteuerlich
zweifellos um ein Leistungsaustauschverhältnis zwischen den Leistenden (den
Vereinen) und dem Leistungsempfänger (der Stadt Hilden) handelt. Der Verein
erbringt eine Leistung in Form der Betreuung der Sportplätze und deren Pflege.
Der Verein übernimmt durch die vertraglichen Vereinbarungen Leistungen, die
grundsätzlich dem Kompetenzbereich der Stadt Hilden obliegen. Der Verein
übernimmt die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Hilden und erhält im Zusammenhang
damit Geldzahlungen. Durch die vertragliche Verpflichtung ist die Leistung des
Vereins derart mit der Zahlung verknüpft, dass sie sich auf die Erlangung einer
Gegenleistung richtet. Die auf der Grundlage des Nutzungs-, Betreuungs- und
Pflegevertrages nachhaltig zu erbringenden Tätigkeiten stellen umsatzsteuerlich
sonstige Leistungen dar, welche der Verein im Rahmen seines Unternehmens und im
Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbringt.
Damit ist klargestellt, dass die Vereine hinsichtlich der
Zuschussgewährung umsatzsteuerpflichtig sind. Praktisch führt dies auch zur
Minderung der bisherigen Zuschusshöhen. Das Gutachten wurde den Vereinen zur
Verfügung gestellt und auf die steuerrechtlichen Konsequenzen hingewiesen. Auch
der neue Vertrag enthält die eindeutige Formulierung, dass die Vereine selbst
für eine etwaige Versteuerung der Zuschüsse zu sorgen haben.
-
Die Betreuungszeiten für die Platzanlagen wurden
erheblich ausgeweitet. Derzeit ist es so, dass die Vereine die Betreuung der
Platzanlagen mit Beginn des täglichen Trainingsbetriebes – in der Regel ab
17:00 – 22:00 Uhr – und für den Meisterschaftsbetrieb am Samstag und Sonntag
übernehmen und dafür einen Zuschuss erhalten. Die Pflichten sind im § 2 Abs. 6
entsprechend beschrieben. Künftig übernehmen die Vereine die
eigenverantwortliche Betreuung der Sportanlagen montags bis freitags bereits ab
14:00 Uhr. Dazu kommt nunmehr auch die Betreuung der Sportanlage in den
gesamten Ferienzeiten montags bis freitags von 11:00 – 20:00 Uhr. In dieser
Zeit ist der Verein verpflichtet, einen volljährigen Beauftragten für die
Platzaufsicht zu stellen.
Diese Ausweitung der Betreuungszeiten ist ein sehr großer Vorteil für
die Stadt Hilden.
Damit kann die Bereitstellung der Sportplatzflächen für eine öffentliche
und nicht vereinsgebundene Nutzung in dem Zeitfenster von 14:00 – 17:00 Uhr
außerhalb der Ferien und von 11:00 – 20:00 Uhr innerhalb der Ferien
sichergestellt werden.
Die im Rahmen der umfangreichen Sportplatzmodernisierungen hergestellten
Kunstrasenflächen als auch das in gleicher Weise modernisierte Sportplatzumfeld
werden erfahrungsgemäß im Rahmen einer unkontrollierten Nutzung oftmals
verunreinigt und beschädigt. Dies wird durch die Platzaufsicht künftig
ausgeschlossen. Andererseits ist es nun in Hilden weiter möglich, auch
außerhalb der Nutzungszeiten der Vereine „auf den Fußballplatz zu gehen“ und
dort auf sehr attraktiven Platzbelägen zu spielen. Die Zusage zu dieser
zeitlichen Ausdehnung der Aufsichtspflicht ist den Vereinen nicht leicht
gefallen, da es neue zusätzliche organisatorische Herausforderungen mit sich
bringt. Es ist jedoch ein besonderer Zugewinn für die Stadt, dass eine
kontrollierte Nutzung der attraktiven Sportplätze für die Kinder und
Jugendlichen und für alle Bürger und Bürgerinnen damit möglich wird.
-
Die Zuschüsse wurden entsprechend der
Aufgabenausweitung angepasst. Bei den bisherigen Kostensätzen für die Pflege-
und Reinigungsarbeiten, die einen entsprechenden Eurobetrag pro m² beinhalten –
je nach unterschiedlichen Pflegeflächen – wurde ein Anhebung um 16%
vorgenommen, um die in den zurückliegenden Jahren erfolgte Kostensteigerung
aufzufangen. Die sogenannte Pauschale für die „kleine Gebäudeunterhaltung“ von
bislang 512 Euro wurde auf 1.000 Euro angehoben. Mit dieser Pauschale war und
ist der Verein in der Lage, bestimmte Arbeiten der Gebäudeunterhaltung selbst
durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben. Künftig übernimmt der Verein die
Ausführungen der Leistungen in voller Höhe auf seine Kosten, maximal bis zu
einer Höhe von 1.000 Euro pro Jahr (siehe § 3 Abs. 1c). Darüber hinausgehende
Kosten gehen zu Lasten der Stadt.
Bislang wurde den Vereinen für die klassischen Platzwartaufgaben eine
Betreuungspauschale in der Regel in Höhe von 9.203 Euro gezahlt. Künftig soll
dafür ein Entgelt von 17.000 Euro gezahlt werden.
Einerseits ist zu berücksichtigen, dass die „alten“ Vergütungen seit 25
Jahren keine Erhöhung erfahren haben, andererseits ist ein Äquivalent für die
erhebliche Ausweitung der Betreuungs- und Aufsichtszeiten einzuräumen. Die
Summe entspricht den Lohnkosten eines städtischen Platzwartes, der mit der
Hälfte der tariflichen Arbeitszeit beschäftigt wäre. Die Anhebung der Zuschüsse
ist notwendig und vertretbar. Vereine als auch Stadt profitieren von den neuen
vertraglichen Regelungen.
Die neuen Regelungen sehen eine Indexklausel vor, die zu einer
automatischen Anpassung der Zuschusshöhe führt. Damit erübrigen sich künftig
weitere Beratungen und vertragliche Änderungen.
Die Zuschusshöhen
für die einzelnen Vereine gehen aus der Anlage hervor.
Bislang wurden
jährlich für die Vereine auf der Grundlage der jetzigen vertraglichen
Regelungen ca. 100.000 Euro gezahlt. Künftig werden Haushaltsmittel in Höhe von
jährlich 127.300 Euro benötigt.
Die neuen Verträge
sind das Ergebnis eines über ein Jahr andauernden Diskussions- und Abstimmungsprozesses
mit den beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung und den Fußballvereinen und dem
Stadtsportverband. Alle Vereine wie auch der Stadtsportverband haben der
Entwurfsfassung zugestimmt. Die neue vertragliche Regelung bringt für alle
Seiten mehr Planungssicherheit und ist auch aus wirtschaftlicher Hinsicht für
die Vereine als auch für die Stadt ein deutlicher Vorteil.
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
080201 |
Bezeichnung: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2009 ff |
129.730,-- |
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Nein |
Zahlungen laut Vertrag |
2009 ff |
2.500,-- |
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Nein |
Einsparungen „Kleine Gebäude- |
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unterhaltung“ |
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Sichtvermerk
Kämmerer |