Betreff
Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 23.02.2022:
Machbarkeitsstudie für den Ausbau der städt. Sportanlage Furtwänglerstraße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/039
Aktenzeichen
IV /Furthwänglerstr /STT
Art
Antragsvorlage

Begründung:

 

Im Rahmen einer strategischen Modernisierung und Belegung von Sportanlagen erscheint es uns sinnvoll, über eine Weiterentwicklung der städtischen Sportanlage an der Furtwänglerstraße nachzudenken. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Hildener Sportanlagen darstellen. Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation wollen wir die Anliegen aller Sportvereine bündeln und mit ihnen gemeinsam ein neues Sportanlagenkonzept erarbeiten.


Antragstext:

 

Die Ratsfraktionen von CDU und SPD beantragen für das städtische Sportgelände an der Furtwänglerstraße eine Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung der Anlage durchzuführen. Die Machbarkeitsstudie soll prüfen, ob der Bau eines weiteren Fußballplatzes, der Bau eines neuen Funktionsgebäudes mit Tribünenelementen oder eine Erweiterung des bestehenden Funktionsgebäudes mit Tribünenelementen sowie die Erschließung einer neuen Stellplatzanlage von der Hochdahler Straße aus möglich sind. Dazu soll ermittelt werden, welche Auswirkungen eine neue Tribünenanlage sowie weitere Stellplatzanlagen auf die Lärmentwicklung im Wohnquartier haben.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In Folge der Beratung des Stadtentwicklungsausschusses zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW „Parkverbote Kreuzung Bogenstraße - Hoffeldstraße“ (s.a. Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/028) wurden durch die Ratsfraktionen von CDU und SPD der als Anlage 1 beigefügte Antrag Nr. 112-22 gestellt mit einer Machbarkeitsstudie zu ermitteln, ob die städtischen Sportanlage an der Furtwänglerstraße weiterentwickelt werden kann.

Dabei soll untersucht werden, ob der Bau eines weiteren Fußballplatzes, der Bau eines neuen Funktionsgebäudes mit Tribünenelementen oder eine Erweiterung des bestehenden Funktionsgebäudes mit Tribünenelementen sowie die Erschließung einer neuen Sportplatzanlage von der Hochdahler Straße aus möglich ist.

 

In einer Machbarkeitsstudie ist zu ermitteln, ob eine Erweiterung der Sportstätte Furtwänglerstraße möglich ist, um anschließend bewerten zu können, ob sich durch Bündelung und Zusammenlegung von Sportplätzen Synergien erschließen lassen und das Sportfreiflächenangebot der Stadt Hilden den veränderten Anforderungen angepasst werden könnte.

Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, funktionale Anforderungen der zukünftigen Nutzer zu berücksichtigen aber auch grundlegende Aussagen zu den zu erwartenden Kosten zu treffen.

 

Sollte der Antrag beschlossen werden, muss ein Ingenieurbüro eine aussagekräftige Machbarkeitsstudie erstellen.

Die Verwaltung hat eine entsprechende Leistungsbeschreibung entwickelt, die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist. Sie würde zur Definition und Abgrenzung des Untersuchungsumfanges der Machbarkeitsstudie sowie als Basis für die Einholung von Angeboten dienen.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie besitzt keine Klimarelevanz.
Sollte die Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kommen, dass die Sportanlage erweitert werden kann und der Rat beschließen, dieses auch umzusetzen, wären in den weiteren Planungsschritten - wie z.B. die Aufstellung eines Bebauungsplans - die klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens abzuschätzen und zu bewerten.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080102

Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgPlan

Bezeichnung

Betrag €

2022

080201

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

100.562

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgPlan

Bezeichnung

Betrag €

2022

080201

13

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

160.562

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgPlan

Bezeichnung

Betrag €

2022

011201

Grundstücks-management - unbebaute Grundstücke

05

 

 

07

Privatrechliche Leistungsentgelte

 

Sonstige ordentliche Erträge

60.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke