Machbarkeitsstudie für den Ausbau der städt. Sportanlage Furtwänglerstraße
Begründung:
Im Rahmen einer strategischen Modernisierung und Belegung von Sportanlagen erscheint es uns sinnvoll, über eine Weiterentwicklung der städtischen Sportanlage an der Furtwänglerstraße nachzudenken. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Hildener Sportanlagen darstellen. Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation wollen wir die Anliegen aller Sportvereine bündeln und mit ihnen gemeinsam ein neues Sportanlagenkonzept erarbeiten.
Antragstext:
Die Ratsfraktionen von CDU und
SPD beantragen für das städtische Sportgelände an der Furtwänglerstraße eine
Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung der Anlage durchzuführen. Die
Machbarkeitsstudie soll prüfen, ob der Bau eines weiteren Fußballplatzes, der
Bau eines neuen Funktionsgebäudes mit Tribünenelementen oder eine Erweiterung
des bestehenden Funktionsgebäudes mit Tribünenelementen sowie die Erschließung
einer neuen Stellplatzanlage von der Hochdahler Straße aus möglich sind. Dazu
soll ermittelt werden, welche Auswirkungen eine neue Tribünenanlage sowie
weitere Stellplatzanlagen auf die Lärmentwicklung im Wohnquartier haben.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Folge der Beratung des
Stadtentwicklungsausschusses zum Bürgerantrag nach § 24 GO NRW „Parkverbote
Kreuzung Bogenstraße - Hoffeldstraße“ (s.a. Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/028)
wurden durch die Ratsfraktionen von CDU und SPD der als Anlage 1 beigefügte Antrag
Nr. 112-22 gestellt mit einer Machbarkeitsstudie zu ermitteln, ob die
städtischen Sportanlage an der Furtwänglerstraße weiterentwickelt werden kann.
Dabei soll
untersucht werden, ob der Bau eines weiteren Fußballplatzes, der Bau eines
neuen Funktionsgebäudes mit Tribünenelementen oder eine Erweiterung des
bestehenden Funktionsgebäudes mit Tribünenelementen sowie die Erschließung
einer neuen Sportplatzanlage von der Hochdahler Straße aus möglich ist.
In einer
Machbarkeitsstudie ist zu ermitteln, ob eine Erweiterung der Sportstätte
Furtwänglerstraße möglich ist, um anschließend bewerten zu können, ob sich
durch Bündelung und Zusammenlegung von Sportplätzen Synergien erschließen
lassen und das Sportfreiflächenangebot der Stadt Hilden den veränderten
Anforderungen angepasst werden könnte.
Es sind die
rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, funktionale Anforderungen der
zukünftigen Nutzer zu berücksichtigen aber auch grundlegende Aussagen zu den zu
erwartenden Kosten zu treffen.
Sollte der Antrag
beschlossen werden, muss ein Ingenieurbüro eine aussagekräftige
Machbarkeitsstudie erstellen.
Die Verwaltung hat
eine entsprechende Leistungsbeschreibung entwickelt, die als Anlage der
Sitzungsvorlage beigefügt ist. Sie würde zur Definition und Abgrenzung des
Untersuchungsumfanges der Machbarkeitsstudie sowie als Basis für die Einholung
von Angeboten dienen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie besitzt keine
Klimarelevanz.
Sollte die Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kommen, dass die Sportanlage
erweitert werden kann und der Rat beschließen, dieses auch umzusetzen, wären in
den weiteren Planungsschritten - wie z.B. die Aufstellung eines Bebauungsplans
- die klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens abzuschätzen und zu bewerten.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080102 |
Bau und Betrieb von
Sportaussenanlagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile
ErgPlan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
080201 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
100.562 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile
ErgPlan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
080201 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
160.562 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile
ErgPlan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
011201 Grundstücks-management - unbebaute
Grundstücke |
05 07 |
Privatrechliche Leistungsentgelte Sonstige ordentliche Erträge |
60.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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