Betreff
Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/ Niedenstraße: Erneute öffentliche Auslegung (Ergänzendes Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB)
Vorlage
WP 20-25 SV 61/075
Aktenzeichen
IV/61.1_BPlan 103_3Änd
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, die erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) n der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.

 

Das Plangebiet befindet sich an der Düsseldorfer Straße im Westen des Stadtgebietes Hilden. Es umfasst Grundstücksflächen im Bereich der Düsseldorfer Straße und der Niedenstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hilden Flur 1 die Flurstücke 307, 308, 313 und 194 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Bebauungsplan zu entnehmen. Die Größe des Plangebietes beträgt rd. 7.130 m².

 

Ziel der dritten Änderung des Bebauungsplans 103 ist es, im Plangebiet eine gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll die Bereitstellung neuer Gewerbeflächen verfolgt werden.

 

Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Stand vom 24.03.2022 zugrunde.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 10.07.2019 den Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung zur Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hilden am 19.08.2019 in Kraft getreten.

 

Wie in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/028 in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.05.2021 und im Rat am 12.05.2021 berichtet, wurden innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung gegen den Bebauungsplan zwei Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt.

Der Rat der Stadt Hilden hat daraufhin in seiner Sitzung am 12.05.2021 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.07.2019 für den Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung und die Einleitung eines ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung von Mängeln in diesem Bebauungsplan beschlossen.

 

Durch das ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB sollen materielle und formelle Fehler behoben werden. Am Planungsziel soll weiterhin festgehalten werden. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

 

Mit dem Bebauungsplan 103, 3. Änderung sollen einem bereits ortsansässigen Unternehmen angemessene Expansionsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe seines Betriebes angeboten werden. Dadurch soll eine Abwanderung von in Hilden ansässigen und expansionswilligen Betrieben in andere Städte verhindert werden. Der Erhalt, die Sicherung und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist ein vorrangiges Ziel dieses Bauleitplanverfahrens. Darüber hinaus soll durch die Entwicklung des städtebaulich integrierten Standortes eine Innenentwicklung begünstigt werden. Der Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung, soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante gewerbliche Entwicklung schaffen. 

 

 

In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung die vorgebrachten Bedenken - teilweise unter Mithilfe des Lärmgutachters - geprüft:

 

Aufgrund der neu durchgeführten schalltechnischen Untersuchung ergeben sich geänderte Lärmkontingente für das Plangebiet, welche in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Neben der Änderung der Emissionskontingente in der Planzeichnung wurden auch die Ausführungen zur schalltechnischen Untersuchung in der Begründung und Umweltbericht überarbeitet.

 

Des Weiteren wurden in der Planurkunde textliche Hinweise zu der bereits im Plan dargestellten Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone ausgenommen. Auch wurden die textlichen Hinweise um das Thema Kampfmittel ergänzt, vormals waren diese Ausführungen der Begründung zu entnehmen.

 

Zudem wurden die Aussagen des Bebauungsplans hinsichtlich der geplanten Erschließung nochmals präzisiert, sodass in allen Textpassagen von Begründung und Umweltbericht bezüglich der Erschließung eine einheitliche Beschreibung der Erschließung über die Niedenstraße erfolgt. Diese Überarbeitung hinsichtlich der Erschließung dient der Klarstellung und Konkretisierung.

 

Ebenfalls ergänzt wurden in der Begründung und Umweltbericht die Ausführungen zur geplanten Entwässerung. Der Umweltbericht wurde zudem auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Grundlage aktualisiert.

 

Da sich in der Planungspraxis die Konvention durchgesetzt hat, dass Daten einer ökologischen Bestandserfassung bis zu einem Alter von etwa 5 Jahren als aktuell anzusehen sind, wurde die Artenschutzprüfung durch das Planungsbüro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH aktualisiert. Im Rahmen der Aktualisierung wurde das Messtischblatt erneuert sowie die artenschutzrechtliche Einschätzung auf Aktualität geprüft. Die Ergebnisse der vormaligen Artenschutzprüfung aus dem Jahr 2017 konnten dabei bestätigt werden.

 

Alle Anpassungen und Ergänzungen im Zuge des ergänzenden Verfahrens gegenüber dem Stand vom Satzungsbeschluss am 10.07.2019 sind in der Begründung und im Umweltbericht kursiv und unterstrichen kenntlich gemacht. In der Planurkunde sind die Anpassungen und Ergänzungen in lila eingetragen. In der Anlage 3 textliche Festsetzungen sind die Anpassungen und Ergänzungen lila, kursiv und unterstrichen kenntlich gemacht.

 

Wie in Hilden üblich, sind die im Laufe des Verfahrens erstellten Unterlagen und Fachgutachten auf der städtischen Internetseite unter www.hilden.de/stadtplanung -> Bauplanungsrecht -> aktuelle Verfahren … -> 103-03 eingestellt.
Unter folgendem Link können Sie sofort auf die Unterlagen - wie z.B. das neue Lärmgutachten sowie die aktualisierte Artenschutzprüfung - zu dem zugreifen:

https://www.o-sp.de/hilden/plan?pid=16451

 

Mit dem vorgelegten Beschlussvorschlag soll der Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung geheilt werden. Nach der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt eine erneute Abwägung der eingehenden Stellungnahmen. Die Verwaltung schlägt vor, anzustreben, dass der erneute Satzungsbeschluss im zweiten Halbjahr 2022 gefasst werden kann.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister