Betreff
Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße:
Vorstellung des Sachstands und eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
Vorlage
WP 20-25 SV 61/074
Aktenzeichen
IV/61.1_BPlan 67C-00
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum städtebaulichen Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis, das im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67C durchgeführt wird.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der unmittelbar am Rand der Innenstadt gelegene Bereich zwischen Itterstraße, Neustraße und Itter soll einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden. Es handelt sich um eine der letzten großen Potenzialflächen in zentraler Lage. Derzeit ist das Areal überwiegend von einer gewerblich-industriellen Nutzung geprägt, die aufgegeben werden soll.

 

Bereits im Jahr 2019 hat die Firma Brüninghaus & Drissner GmbH für ihre Grundstücksflächen im Bereich Itterstraße/ Neustraße/ Itter einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Mit dem Bebauungsplan soll die Grundlage für eine Wohnbebauung geschaffen werden, mit der wiederum die Verlagerung des Gesamtbetriebes in den Bereich Siemensstraße/Heinrich-Hertz-Straße wirtschaftlich ermöglicht werden soll. Seitens Stadtentwicklungsausschuss sowie Stadtverwaltung wurde dies als große städtebauliche Chance für die Stadt Hilden gesehen, das Areal künftig neu zu gestalten. Deshalb hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 11.09.2019 der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit dem Planungsziel, dort eine Wohnbebauung zu entwickeln, zugestimmt (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/246).

 

Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses hat die Brüninghaus & Drissner GmbH im Weiteren ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Für dieses Verfahren hat der Stadtentwicklungs-ausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2020 städtebauliche Rahmenbedingungen formuliert (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/272).

 

Die Firma Interboden ist als Gewinner aus diesem Investorenauswahlverfahren hervorgegangen und konnte sich in der Zwischenzeit mit der Brüninghaus & Drissner GmbH hinsichtlich des Erwerbs ihrer Grundstücke einigen.

 

Der Stadtverwaltung ist es gelungen, die Akteure zu überzeugen, zur Auswahl eines städtebaulichen Entwurfs für den aufzustellenden Bebauungsplan ein vorgeschaltetes Qualifizierungsverfahren durchzuführen, um ein hohes Maß an städtebaulicher Qualität zu erzielen. Basis des Qualifizierungsverfahren sind die vom Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2020 formulierten städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie eine Reihe von Fachgutachten, die z.B. Themen wie Lärm, Verkehr und Artenschutz bereits frühzeitig beleuchten. Gegenstand des Verfahrens ist die Findung einer zukunftsweisenden und nachhaltigen städtebaulichen Konzeption für das Plangebiet zur Schaffung unterschiedlicher Wohnformen im urbanen Kontext am Rande der Hildener Innenstadt.

Im Rahmen dieses Qualifizierungsverfahrens beauftragen die Investoren drei von ihnen unabhängige und anerkannte Planungsbüros städtebauliche Konzepte als Grundlage für ein nachfolgendes Bauleitplanverfahren zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen durch eine Jury bewertet werden.

 

Zudem ist es der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Firma Interboden gelungen, mit der Jost Schad Grundstücksverwaltung den Eigentümer der südlich anschließenden, derzeit überwiegend gewerblich genutzten Flächen ebenfalls für das Projekt zu gewinnen. Dadurch ist es nun möglich, das gesamte Quartier zwischen Itterstraße/Neustraße/Itter ganzheitlich, städtebaulich zu betrachten und in zwei Schritten aufzuwerten. Zwar wird aus heutiger Sicht die Jost Schad Grundstücksverwaltung ihre Grundstücke später als die Firma Interboden entwickeln, aber sie beteiligt sich bereits heute ebenfalls am Qualifizierungs- und an dem anschließenden Bebauungsplanverfahren.

Die Firmen Interboden und Jost Schad Grundstücksverwaltung wollen sich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses kurz vorstellen.

 

In der Anlage ist die zwischen den Investoren und der Stadtverwaltung abgestimmte Aufgabenbeschreibung für das Qualifizierungsverfahren beigefügt.

 

Im Rahmen des Verfahrens sollen die drei Planungsbüros Rheinflügel Severin, Düsseldorf; Scheuvens + Wachten Plus, Dortmund sowie De Zwarte Hond, Köln beauftragt werden. Die entwickelten städtebaulichen Konzepte werden durch eine Jury bewertet werden, die sich neben Herrn Dr. Pommer als Vertreter der Stadt Hilden und zwei Vertretern der Investoren überwiegend aus Fachleuten sowie dem Vorsitz des Gestaltungsbeirates der Stadt Hilden zusammensetzt.

 

Das durch die Jury bewertete Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird dann im Stadtentwicklungsausschuss - voraussichtlich in der Sitzung am 28.09.2022 - vor- und zur Diskussion gestellt.

Im Idealfall kann das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens als Grundlage für das Bauleitplanverfahren bestätigt werden. Gleichwohl steht es dem Stadtentwicklungsausschuss natürlich frei, einen anderen der drei städtebaulichen Entwürfe für die weitere Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens auszuwählen. Auch besteht die Möglichkeit, ergänzende Vorstellungen und Anregungen des Stadtentwicklungsausschusses in den städtebaulichen Entwurf einfließen zulassen.

 

Auf Grundlage des ausgewählten Entwurfes soll anschließend das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan durchgeführt werden. Das Bauleitplanverfahren ist ergebnisoffen. Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange könnten zur Modifikation der Planung führen.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Stadtverwaltung Hilden zudem im üblichen Rahmen mit den Investoren jeweils einen städtebaulichen Vertrag abschließen, um die städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele abzusichern. Für weitergehende Infrastrukturfolgeverträge besteht aufgrund der Plangebietsgröße und der integrierten Lage im Stadtgefüge kein Raum.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister