Vorstellung des Sachstands und eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum städtebaulichen Qualifizierungsverfahren zur Kenntnis, das im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67C durchgeführt wird.
Erläuterungen und Begründungen:
Der unmittelbar am Rand der Innenstadt gelegene Bereich zwischen Itterstraße, Neustraße und Itter soll einer städtebaulichen Neuordnung zugeführt werden. Es handelt sich um eine der letzten großen Potenzialflächen in zentraler Lage. Derzeit ist das Areal überwiegend von einer gewerblich-industriellen Nutzung geprägt, die aufgegeben werden soll.
Bereits im Jahr 2019
hat die Firma Brüninghaus & Drissner GmbH für ihre Grundstücksflächen im
Bereich Itterstraße/ Neustraße/ Itter einen Antrag auf Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens gestellt. Mit dem Bebauungsplan soll die Grundlage für eine
Wohnbebauung geschaffen werden, mit der wiederum die Verlagerung des
Gesamtbetriebes in den Bereich Siemensstraße/Heinrich-Hertz-Straße
wirtschaftlich ermöglicht werden soll. Seitens Stadtentwicklungsausschuss sowie
Stadtverwaltung wurde dies als große städtebauliche Chance für die Stadt Hilden
gesehen, das Areal künftig neu zu gestalten. Deshalb hat der Stadtentwicklungsausschuss
in seiner Sitzung am 11.09.2019 der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit
dem Planungsziel, dort eine Wohnbebauung zu entwickeln, zugestimmt (Sitzungsvorlage
WP 14-20 SV 61/246).
Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses hat
die Brüninghaus & Drissner GmbH im Weiteren ein Investorenauswahlverfahren
durchgeführt. Für dieses Verfahren hat der Stadtentwicklungs-ausschuss
in seiner Sitzung am 29.01.2020 städtebauliche Rahmenbedingungen formuliert
(Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/272).
Die Firma Interboden ist als Gewinner aus
diesem Investorenauswahlverfahren hervorgegangen und konnte sich in der
Zwischenzeit mit der Brüninghaus & Drissner GmbH hinsichtlich des Erwerbs
ihrer Grundstücke einigen.
Der Stadtverwaltung ist es gelungen, die
Akteure zu überzeugen, zur Auswahl eines städtebaulichen Entwurfs für den
aufzustellenden Bebauungsplan ein vorgeschaltetes Qualifizierungsverfahren
durchzuführen, um ein hohes Maß an städtebaulicher Qualität
zu erzielen. Basis des Qualifizierungsverfahren sind die vom Stadtentwicklungsausschuss
in seiner Sitzung am 29.01.2020 formulierten städtebaulichen Rahmenbedingungen
sowie eine Reihe von Fachgutachten, die z.B. Themen wie Lärm, Verkehr und
Artenschutz bereits frühzeitig beleuchten. Gegenstand des Verfahrens ist die Findung
einer zukunftsweisenden und nachhaltigen städtebaulichen Konzeption für das
Plangebiet zur Schaffung unterschiedlicher Wohnformen im urbanen Kontext am
Rande der Hildener Innenstadt.
Im Rahmen dieses Qualifizierungsverfahrens beauftragen die Investoren drei von ihnen unabhängige und anerkannte Planungsbüros städtebauliche Konzepte als Grundlage für ein nachfolgendes Bauleitplanverfahren zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen durch eine Jury bewertet werden.
Zudem ist es der Stadtverwaltung in
Zusammenarbeit mit der Firma Interboden gelungen, mit der Jost Schad
Grundstücksverwaltung den Eigentümer der südlich anschließenden, derzeit überwiegend
gewerblich genutzten Flächen ebenfalls für das Projekt zu gewinnen. Dadurch ist
es nun möglich, das gesamte Quartier zwischen Itterstraße/Neustraße/Itter
ganzheitlich, städtebaulich zu betrachten und in zwei Schritten aufzuwerten.
Zwar wird aus heutiger Sicht die Jost
Schad Grundstücksverwaltung ihre Grundstücke später als die Firma Interboden
entwickeln, aber sie beteiligt sich bereits heute ebenfalls am Qualifizierungs-
und an dem anschließenden Bebauungsplanverfahren.
Die Firmen Interboden und Jost Schad Grundstücksverwaltung wollen sich in
der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses kurz vorstellen.
In
der Anlage ist die zwischen den Investoren und der Stadtverwaltung abgestimmte
Aufgabenbeschreibung für das Qualifizierungsverfahren beigefügt.
Im Rahmen des Verfahrens sollen die drei Planungsbüros Rheinflügel Severin, Düsseldorf; Scheuvens + Wachten Plus, Dortmund sowie De Zwarte Hond, Köln beauftragt werden. Die entwickelten städtebaulichen Konzepte werden durch eine Jury bewertet werden, die sich neben Herrn Dr. Pommer als Vertreter der Stadt Hilden und zwei Vertretern der Investoren überwiegend aus Fachleuten sowie dem Vorsitz des Gestaltungsbeirates der Stadt Hilden zusammensetzt.
Das
durch die Jury bewertete Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird dann im Stadtentwicklungsausschuss
- voraussichtlich in der Sitzung am 28.09.2022 - vor- und zur Diskussion
gestellt.
Im
Idealfall kann das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens als Grundlage für das
Bauleitplanverfahren bestätigt werden. Gleichwohl steht es dem
Stadtentwicklungsausschuss natürlich frei, einen anderen der drei
städtebaulichen Entwürfe für die weitere Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens
auszuwählen. Auch besteht die Möglichkeit, ergänzende Vorstellungen und
Anregungen des Stadtentwicklungsausschusses in den städtebaulichen Entwurf
einfließen zulassen.
Auf
Grundlage des ausgewählten Entwurfes soll anschließend das
Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan durchgeführt werden. Das
Bauleitplanverfahren ist ergebnisoffen. Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange könnten zur
Modifikation der Planung führen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Stadtverwaltung Hilden zudem im üblichen Rahmen mit den Investoren jeweils einen städtebaulichen Vertrag abschließen, um die städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele abzusichern. Für weitergehende Infrastrukturfolgeverträge besteht aufgrund der Plangebietsgröße und der integrierten Lage im Stadtgefüge kein Raum.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister