Betreff
Anpassung der Gebührensatzung der Musikschule für JeKits
Vorlage
WP 20-25 SV 41/041
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege und im Finanz- und Beteiligungsausschuss die Anpassung der Gebührensatzung für Jekits.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Landesprogramm „JeKits - Jedem Kind Instrumente Tanzen Singen“, an dem die Musikschule als außerschulischer Partner der Hildener Grundschulen seit vielen Jahren teilnimmt (seit 2008 unter der Bezeichnung „JeKi“, nachfolgend zu „JeKits“ umgewandelt), wurde mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 auf 4-Jährigkeit ausgeweitet. Den beteiligten Schulen und ihren Partnern wurde dabei freigestellt, ob sie die Ausweitung bereits zu diesem Zeitpunkt oder erst ab dem Schuljahr 2022/2023 umsetzen wollen. Die Hildener Grundschulen und die Musikschule als ihr außerschulischer Partner haben sich für die Ausweitung ab 2022/2023 entschieden.

 

Mit der Umstellung verbunden ist, neben diversen organisatorischen und didaktischen Anpassungen, die Aufnahme der Unterrichtsgebühr für den JeKits-Unterricht im dritten und (ab dem Schuljahr 2023/2024 dann) vierten Schuljahr in die Gebührensatzung der Musikschule mit Gültigkeit ab 01.08.2022. Gemäß Vorgaben des Landesprogramms sind für das 3./4. JeKits-Jahr Elternbeiträge bis zu maximal 35 € im Monat möglich.

 

Für den JeKits-Unterricht im dritten und vierten Schuljahr soll in der Gebührensatzung der Musikschule eine Gebühr von 29 € / Monat (= 348 € im Jahr) vorgesehen werden.

(Siehe Anlage 1 / Synopse)

 

Zur Information:

Im Rahmen von „JeKits“ wird eine Sozialermäßigung von 100% für entsprechend berechtigte Familien gewährt, die der Stadt von der Bezirksregierung vollständig erstattet wird. Außerdem ist die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstrumentes Bestandteil des Programms.

 

 

Zusätzlich zu dieser Ergänzung der Gebührensatzung sollen folgende Änderungen / Anpassungen in der Gebührensatzung vorgenommen werden:

 

1.         Anpassung der Gebühr für den Gruppenunterricht 45 Minuten mit 3 - 6 Teilnehmer*innen

 

Begründung:

Im Vergleich zur (neuen) Gebühr für den JeKits-Unterricht im 3./4. Schuljahr erscheint die Gebühr für diesen, in der Gruppenstärke vergleichbaren Instrumentalunterricht in der aktuellen Gebührensatzung zu gering. Deshalb soll hier eine Anpassung erfolgen.

 

2.         Verschlankung der Gebührensatzung durch Streichung zweier Tarife

            (siehe Anlage 1 / Synopse)

 

Begründungen:

  • Die Erfahrung zeigt, dass in aller Regel im Instrumentalbereich keine Unterrichtsgruppen mit mehr als 6 Teilnehmer*innen gebildet werden können. Deshalb soll der entsprechende Tarif wegfallen.
  • Der Tarif für Online-Unterricht á 15 Minuten wurde bei der letzten Satzungsänderung eingefügt, um die Unterrichtszeit im Falle einer Pandemie auf einzelne Schüler*innen aufteilen zu können. Die Berechnung eines Sondertarifes für eine solche (nicht zwingend erforderliche) Gruppenteilung hat sich verwaltungstechnisch als extrem aufwendig erwiesen. Hier stehen Nutzen und Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis.

 

Die Änderungen im Einzelnen sind auch der Anlage 1 / Synopse zu entnehmen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister