Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss Kultur und Heimatpflege sowie
im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
1. den
Nutzungsvertrag mit der Erbengemeinschaft Breloh um 10 Jahre zu verlängern und
zu erweitern
2. im Sinne der
Erläuterungen die Veränderungen am Grundstück der Alten Apotheke und des
ehemaligen Gebäudes des griechischen Vereins vorzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
Das
ehemalige Apothekengebäude Benrather Straße 24 wurde mit einem
Nutzungsüberlassungs-vertrag vom 21.02.2011 der Erbengemeinschaft Breloh (nach Heinz Breloh und Krimhild Becker) zu Lagerzwecken
zur Verfügung gestellt. Gelagert sind dort ein großer Teil des künstlerischen
Nachlasses des Bildhauers Heinz Breloh sowie der künstlerische Nachlass seiner
Frau, der Fotokünstlerin Krimhild Becker. Hintergrund waren und
sind die Überlegungen der Stadt Hilden, an dieser Stelle ein neues Wilhelm-Fabry-Museum zu bauen. Die
Erbengemeinschaft ist weiterhin bereit, der Stadt Hilden bzw. dem Wilhelm-Fabry-Museum anlässlich der Eröffnung eines neuen Hauses ein repräsentatives Konvolut des
künstlerischen Nachlasses des international hoch angesehenen Künstlers, Heinz Breloh, zu schenken.
Bereits
in den vergangenen Jahren wurden durch Ankäufe und Schenkungen an andere Museen
größere Konvolute
von Werken Brelohs übertragen und häufig ausgestellt. In diesem Zusammenhang
sind so renommierten Häuser wie das Kolumba Museum in Köln, das Lehmbruck
Museum in Duisburg sowie die Museen in Bochum und Magdeburg zu nennen. Es ist
der Wunsch und die
Absicht der Erbengemeinschaft Breloh, dass zukünftig eine wichtige und repräsentative Sammlung des
künstlerischen Nachlasses von Heinz Breloh in seiner Geburtsstadt Hilden verbleibt.
Die
Erbengemeinschaft beabsichtigt die Aufwertung des Apothekengebäudes, das sich
an einer exponierten Stelle der Stadt Hilden befindet. Dazu soll der
Apothekenraum zu einer Präsentationsfläche für Kunst und Kultur umgestaltet
werden. Über eine Schaufensterpräsentation sollen den Passanten im Wechsel
Exponate von Heinz Breloh nähergebracht werden. Ferner beabsichtigt die
Erbengemeinschaft, den Garten unter Beibehaltung des Baumbestandes zu
urbanisieren und auch hier Skulpturen aufstellen zu lassen.
Voraussetzung für die Umsetzung:
Einige der in dem Apothekenraum deponierten Kunstwerke müssten in das dafür geeignete Gebäude umgelagert werden, das vormals vom griechischen Kulturverein genutzt wurde.
Der aktuelle Miet- und Nutzungsvertrag für die Apotheke müsste entsprechend um die Nutzung des Gartens sowie des ehemaligen griechischen Kulturvereins mit einer Laufzeit von 10 Jahren ergänzt werden.
Aus diesem Grunde bittet die Erbengemeinschaft die Stadt Hilden, um zwei unterstützende Maßnahmen. Zum einen müsste die Garage abgerissen und durch eine Toranlage ersetzt werden, um einen kontrollierten Zugang zum Skulpturengarten sicherzustellen. Zusätzlich bittet die Erbengemeinschaft, dass der städtische, bereits sehr instabile Zaun (bzw. das Tor) entlang der Benrather Straße erneuert oder instandgesetzt wird, damit dieses Tor für die Ein- und Auslagerung von Skulpturen im ehemaligen griechischen Kulturverein genutzt werden könne. Die Kosten für diese beiden Erfordernisse müsste die Stadt Hilden übernehmen, da es sich um ursächliche Maßnahmen handelt, die in der Regel von den Eigentümern einer Immobilie zu leisten sind.
Die Erbengemeinschaft ist bereit, ergänzend zur Renovierung der Innenräume, sowohl die Außenfassade der Apotheke als auch die des ehemaligen griechischen Kulturvereins reparieren und auf eigene Kosten streichen zu lassen.
Aus Sicht des Kulturamtes würde der Standort durch die marginalen Renovierungsarbeiten eine erhebliche Aufwertung erfahren. Ein Museumsneubau an dieser Stelle erscheint aus Kostengründen kurzfristig nicht realisierbar.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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