Betreff
"Sammlung Breloh"
Vorlage
WP 20-25 SV 41/038
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss Kultur und Heimatpflege sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

 

1. den Nutzungsvertrag mit der Erbengemeinschaft Breloh um 10 Jahre zu verlängern und zu erweitern

 

2. im Sinne der Erläuterungen die Veränderungen am Grundstück der Alten Apotheke und des ehemaligen Gebäudes des griechischen Vereins vorzunehmen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das ehemalige Apothekengebäude Benrather Straße 24 wurde mit einem Nutzungsüberlassungs-vertrag vom 21.02.2011 der Erbengemeinschaft Breloh (nach Heinz Breloh und Krimhild Becker) zu Lagerzwecken zur Verfügung gestellt. Gelagert sind dort ein großer Teil des künstlerischen Nachlasses des Bildhauers Heinz Breloh sowie der künstlerische Nachlass seiner Frau, der Fotokünstlerin Krimhild Becker. Hintergrund waren und sind die Überlegungen der Stadt Hilden, an dieser Stelle ein neues Wilhelm-Fabry-Museum zu bauen. Die Erbengemeinschaft ist weiterhin bereit, der Stadt Hilden bzw. dem Wilhelm-Fabry-Museum anlässlich der Eröffnung eines neuen Hauses ein repräsentatives Konvolut des künstlerischen Nachlasses des international hoch angesehenen Künstlers, Heinz Breloh, zu schenken.

 

Bereits in den vergangenen Jahren wurden durch Ankäufe und Schenkungen an andere Museen
größere Konvolute von Werken Brelohs übertragen und häufig ausgestellt. In diesem Zusammenhang sind so renommierten Häuser wie das Kolumba Museum in Köln, das Lehmbruck Museum in Duisburg sowie die Museen in Bochum und Magdeburg zu nennen. Es ist der Wunsch und die Absicht der Erbengemeinschaft Breloh, dass zukünftig eine wichtige und repräsentative Sammlung des künstlerischen Nachlasses von Heinz Breloh in seiner Geburtsstadt Hilden verbleibt.

 

Die Erbengemeinschaft beabsichtigt die Aufwertung des Apothekengebäudes, das sich an einer exponierten Stelle der Stadt Hilden befindet. Dazu soll der Apothekenraum zu einer Präsentationsfläche für Kunst und Kultur umgestaltet werden. Über eine Schaufensterpräsentation sollen den Passanten im Wechsel Exponate von Heinz Breloh nähergebracht werden. Ferner beabsichtigt die Erbengemeinschaft, den Garten unter Beibehaltung des Baumbestandes zu urbanisieren und auch hier Skulpturen aufstellen zu lassen.

 

Voraussetzung für die Umsetzung:

Einige der in dem Apothekenraum deponierten Kunstwerke müssten in das dafür geeignete Gebäude umgelagert werden, das vormals vom griechischen Kulturverein genutzt wurde.

Der aktuelle Miet- und Nutzungsvertrag für die Apotheke müsste entsprechend um die Nutzung des Gartens sowie des ehemaligen griechischen Kulturvereins mit einer Laufzeit von 10 Jahren ergänzt werden.

 

Aus diesem Grunde bittet die Erbengemeinschaft die Stadt Hilden, um zwei unterstützende Maßnahmen. Zum einen müsste die Garage abgerissen und durch eine Toranlage ersetzt werden, um einen kontrollierten Zugang zum Skulpturengarten sicherzustellen. Zusätzlich bittet die Erbengemeinschaft, dass der städtische, bereits sehr instabile Zaun (bzw. das Tor) entlang der Benrather Straße erneuert oder instandgesetzt wird, damit dieses Tor für die Ein- und Auslagerung von Skulpturen im ehemaligen griechischen Kulturverein genutzt werden könne. Die Kosten für diese beiden Erfordernisse müsste die Stadt Hilden übernehmen, da es sich um ursächliche Maßnahmen handelt, die in der Regel von den Eigentümern einer Immobilie zu leisten sind.

 

Die Erbengemeinschaft ist bereit, ergänzend zur Renovierung der Innenräume, sowohl die Außenfassade der Apotheke als auch die des ehemaligen griechischen Kulturvereins reparieren und auf eigene Kosten streichen zu lassen.

 

Aus Sicht des Kulturamtes würde der Standort durch die marginalen Renovierungsarbeiten eine erhebliche Aufwertung erfahren. Ein Museumsneubau an dieser Stelle erscheint aus Kostengründen kurzfristig nicht realisierbar.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer