Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen für die investive Maßnahme „Ausbau der Warnsysteme“ in Höhe von 110.000 € im Produkt 021501 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Die Deckung erfolgt durch Fördermittel des Landes in der gleichen Höhe.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Kreisgebiet Mettmann wird flächendeckend das Sirenenwarnsystem erneuert. Im Rahmen dieses Projekts werden im Stadtgebiet Hilden insgesamt 14 Sirenenanlagen erneuert.
Federführend ist der Kreis Mettmann, der auch die Vergabe des Auftrags vorgenommen hat. Zwischen Konzeption und Umsetzungen haben sich Verzögerungen ergeben, so dass sich das Projekt über mehrere Jahre erstreckt hat. Im Laufe des Jahres 2021 konnten die ersten Sirenenanlagen erneuert werden.
Erstmalig
waren im Haushaltsplan der Stadt Hilden 2019 Mittel in Höhe von 254.000 €
veranschlagt, die auf den damaligen Kostenschätzungen aus 2018 beruhten. Seit
2019 haben sich einige Änderungen gegenüber der Planung ergeben. Zwei Sirenenanlagen
mussten aus statischen Gründen statt in einer Dach-Installation nunmehr in
einer kostenintensiveren Mast-Installation realisiert werden. Eine Alarmierungsmöglichkeit über den digitalen
Behördenfunk wurde zusätzlich eingerichtet. Zudem haben sich Preissteigerungen
ergeben.
Nach
aktuellen Berechnungen belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf ca. 110.000 €,
denen nicht eingeplante Fördergelder
von 177.900,- € aus Fördergeldern des Landes NRW gegenüberstehen.
8 Sirenen-Anlagen wurden bereits aufgestellt, die weiteren 6 Sirenen befinden sich im Bau. In dieser Vorlage geht es um die Bereitstellung der in 2022 benötigten Finanzmittel. Diese sind überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus den bisher nicht eingeplanten Fördermitteln des Landes NRW.
Mit dem vollständigen Abschluss der Maßnahme ist bis Mitte 2022 zu rechnen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
021501 |
Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I370000018 |
Ausbau der
Warnsysteme-Erneuerung-Sirenenstandorte |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
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Betrag € |
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2022 |
0215010030 / I370000018 |
Erwerb von bewegl. Anlagevermögen |
0 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
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Betrag € |
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2022 |
0215010030 / I370000018 |
Erwerb von bewegl.
Anlagevermögen |
110.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
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Betrag € |
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2022 |
0215010030 / I370000018 |
Zuweisung Land |
110.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Franke |
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