Betreff
Mittelbereitstellung für den Ausbau der Warnsysteme
Vorlage
WP 20-25 SV 37/002
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermächtigungen für die investive Maßnahme „Ausbau der Warnsysteme“ in Höhe von 110.000 € im Produkt 021501 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

 

Die Deckung erfolgt durch Fördermittel des Landes in der gleichen Höhe.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Kreisgebiet Mettmann wird flächendeckend das Sirenenwarnsystem erneuert. Im Rahmen dieses Projekts werden im Stadtgebiet Hilden insgesamt 14 Sirenenanlagen erneuert.

 

Federführend ist der Kreis Mettmann, der auch die Vergabe des Auftrags vorgenommen hat. Zwischen Konzeption und Umsetzungen haben sich Verzögerungen ergeben, so dass sich das Projekt über mehrere Jahre erstreckt hat. Im Laufe des Jahres 2021 konnten die ersten Sirenenanlagen erneuert werden.

 

Erstmalig waren im Haushaltsplan der Stadt Hilden 2019 Mittel in Höhe von 254.000 € veranschlagt, die auf den damaligen Kostenschätzungen aus 2018 beruhten. Seit 2019 haben sich einige Änderungen gegenüber der Planung ergeben. Zwei Sirenenanlagen mussten aus statischen Gründen statt in einer Dach-Installation nunmehr in einer kostenintensiveren Mast-Installation realisiert werden. Eine Alarmierungsmöglichkeit über den digitalen Behördenfunk wurde zusätzlich eingerichtet. Zudem haben sich Preissteigerungen ergeben.

 

Nach aktuellen Berechnungen belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf ca. 110.000 €, denen nicht eingeplante Fördergelder von 177.900,- € aus Fördergeldern des Landes NRW gegenüberstehen.

 

8 Sirenen-Anlagen wurden bereits aufgestellt, die weiteren 6 Sirenen befinden sich im Bau. In dieser Vorlage geht es um die Bereitstellung der in 2022 benötigten Finanzmittel. Diese sind überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus den bisher nicht eingeplanten Fördermitteln des Landes NRW.

 

Mit dem vollständigen Abschluss der Maßnahme ist bis Mitte 2022 zu rechnen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

021501

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I370000018

Ausbau der Warnsysteme-Erneuerung-Sirenenstandorte

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

 

Betrag €

2022

0215010030 / I370000018

Erwerb von bewegl.

Anlagevermögen

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

 

Betrag €

2022

0215010030 / I370000018

Erwerb von bewegl. Anlagevermögen

110.000

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

 

Betrag €

2022

0215010030 / I370000018

Zuweisung Land

110.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Franke