Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt den Bericht über die Aufgabenstellungen des Sportstättenbetriebs in Abhängigkeit verschiedener Rechtsformen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 28.10.2021 wurde vom Rat der Stadt Hilden der Entwurf des
Ausgliederungsplans des Sportstättenbetriebes zur Neustrukturierung „Konzern Stadt Hilden“ beschlossen.
Nach Maßgabe des Ausgliederungsplans soll der Sportstättenbetrieb mit allen
Aktiva und Passiva in eine neu gegründete Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft
mbH übergehen. Dies betrifft neben der Übernahme von acht Sportstätten/
Liegenschaften und der zugeordneten laufenden Verträge durch die neue GmbH auch
den gesamten Bereich „Sportbüro der Stadt Hilden“ inkl. der Mitarbeiterinnen
mit deren zugeordneten konzeptionellen und administrativen Aufgaben.
Die Ausgliederung wurde u.a. unter dem Vorbehalt
beschlossen, dass eine verbindliche Auskunft zu verschiedenen steuerlichen
Fragestellungen erteilt wird. Diese liegt aktuell noch nicht vor. Da eine
Ausgliederungsbilanz höchstens 12 Monate alt sein darf, verschiebt sich der
Stichtag einer möglichen Ausgliederung nach Vorliegen einer verbindlichen
Auskunft nunmehr auf den 31.12.2021. In Vorbereitung der Ausprägung von
Geschäftsbeziehungen der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH als
aufnehmende Gesellschaft des Vermögens, der Schulden und der Aufgaben mit der
Stadt Hilden sowie Dritten zur Erfüllung des vorgesehenen Gesellschaftszwecks
hat eine Leistungsinventur des Sportstättenbetriebes stattgefunden. Mit dieser
Sitzungsvorlage soll zunächst ein Überblick über die bisherigen Aufgabenfelder
des Sportbüros unter Einbeziehung anderer Dienststellen geleistet werden als
Grundlage für eine Überleitung der Aufgaben in die neue
„Sportstättenbetriebsgesellschaft“ oder für eine Fortschreibung der Aufgaben
als Regiebetrieb. Weiter werden im Folgenden die sich aus den ggf. ergebenden
neuen Rollenbildern erwachsenen neuen / verlagerten Aufgaben und
Zuständigkeiten dargestellt. Zuletzt soll ein Überblick über wesentliche
aktuelle Entwicklungsfelder in der Sportstättenlandschaft geliefert werden, die
neben den Bestandsaufgaben und den Aufgaben aus Neustrukturierung das
Tätigkeitsfeld des Sportstättenbetriebes prägen sollen.
Das Sportbüro führt bisher folgende Aufgaben aus:
·
Sport-
und Gesundheitsförderung
o
Konzeptionierung,
Implementierung und ständige Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Projekte
o
Sport- und Bewegungsmodell
incl. „CHECK!“ und „Re-CHECK!“, Bewegungs- und Talentförderung
o
Schwimmförderung
einschließlich Evaluation
o
Durchführung von Fortbildungen
und Angeboten
o
Durchführung von
Sportveranstaltungen
o
Sportlerehrung
o
Netzwerkarbeit
o
Gesundheitsberatung
o
Vereinsberatung
o
Zuschussverwaltung / Vertragsmanagement
·
Verwaltung städtischer
Sporteinrichtungen
o
Jährliche Sicherheitsüberprüfungen mobiler und fest
installierter Sportgeräte unter Einbeziehung externer Fachfirmen
o
Mitwirkung bei der Sportstättenentwicklungsplanung/
Sportstättenbedarfsanalysen, Erhebung und Analyse von Nutzerdaten Mitwirkung
bei der Planung und Modernisierung von Sportanlagen
o
Koordination der Instandhaltung städtischer Sportstätten,
Durchführung von Reparaturmaßnahmen (Abwicklung durch Amt 26 / Amt 66 / Bauhof)
o
Beschaffung und Unterhaltung des Inventars, der
Sportgeräte und der sonstigen Betriebsmittel – einschl. Erstausstattung für die
städtischen Sporteinrichtungen
o
Inventarverwaltung gemäß Inventarordnung
o
Aufstellung und Fortschreibung von
Benutzungsbestimmungen, Hallenordnung
o
Aufstellung und Fortschreibung von Nutzerplänen für
Schulen und Vereine in städtischen Sporteinrichtungen, Nutzeranalyse,
regelmäßige Bedarfsabfrage
o
Vertragsmanagement - Betreuungs-/Pflege- und
Nutzerverträge
o
Regelmäßige Nutzertreffen
Die Mittel für die unmittelbare Ausführung der
vorgenannten Tätigkeiten stehen dem Sportbüro in den Produkten 0800101 und
080201 zur Verfügung.
Als Vorstufe einer geplanten Ausgliederung wurde
ein Regiebetrieb Sportstättenbetriebe begründet, dem die Finanzanlagen „Stadt
Hilden Holding GmbH“ und „Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH“ zugeordnet
wurden. Die wirtschaftliche Steuerung dieses Regiebetriebes wurde in Folge der
Größenverhältnisse der zugeordneten Vermögenswerte dem Dezernat II zugeordnet.
Die operative Steuerung obliegt aktuell den Dezernaten II und III in laufender
Abstimmung miteinander.
Gemäß Ratsbeschluss werden folgende Sportstätten/Standorte (inkl. der zugeordneten Nebenanlagen und der zugeordneten Rechte und Pflichten) aus dem Regiebetrieb in die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH ausgegliedert:
• Freiluftsportanlagen der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch 1
• Sportplätze Furtwänglerstraße
• Sportplatz Hoffeldstraße
• Sportplatz Kalstert
• Sportplatz Schützenstraße inkl. der Sporthalle Schützenstraße 16
• Sportplatz Weidenweg 3
• Sporthalle Grünstraße 4 (Stadtwerke Hilden Arena)
• Dirt-Bike/BMX-Anlage Reisholzstraße
Die anderen Sportanlagen sind aus heutiger Sicht zurzeit aus rechtlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht von den restlichen städtischen Immobilien zu trennen, so dass diese zunächst weiterhin in der Unterhaltungsverpflichtung der Stadtverwaltung bleiben.
Durch eine Ausgliederung in eine neue
Gesellschaft müssten bei einer Weiterführung dieser Aufgaben bestehende, den
Geschäftsbetrieb aufrechterhaltende Dienstleistungsbeziehungen übernommen und
weitere, einer neuen Struktur angepasste Geschäftsbeziehungen zwischen Stadtverwaltung
und der neuen Gesellschaft begründet werden, in denen die Verantwortlichkeiten
zwischen der neuen Gesellschaft und der Stadtverwaltung sowie die
Zur-Verfügung-Stellung von Personal zur Durchführung der Dienstleistungen klar
zu regeln sind.
Die Verwaltung geht davon aus, dass in den im Falle der Ausgliederung abzuschließenden Dienstleistungsverträgen der Leistungsaustausch zwischen den Ämtern 26, 66 und 68 und der SHB klar definiert wird. Die Aufgabenstellung wird dadurch komplexer, dass nicht alle Sportstätten übergeleitet werden können und die Abwicklung des Leistungsaustausches neue Anforderungen auch steuerlicher Natur mit sich bringt. Ziel sollte unabhängig von der Betriebsform eine nutzer- und kostenorientierte Optimierung des Leistungsbildes „bedarfsgerechte Bereitstellung von funktionellen Spotstätten“ sein. Dabei sind alle Leistungsbeziehungen in einen Optimierungsprozess einzubeziehen.
Die Verantwortlichkeiten sind klar zu regeln; hinsichtlich der
Planung und Koordination
und Durchführung der Instandhaltung und Unterhaltung ist eine
Aufgabenwahrnehmung aus einem Guss zu gewährleisten[1].
Der um die Eigentümer- / Bauherrenrolle erweiterte Aufgabenbestand der Verwaltung städtischer Sporteinrichtungen in der Rechtsform einer GmbH stellt sich mindestens wie folgt dar:
·
Verwaltung städtischer
Sporteinrichtungen
o
Jährliche Sicherheitsüberprüfungen mobiler und fest
installierter Sportgeräte unter Einbeziehung externer Fachfirmen
o
Jährliche Sicherheitsüberprüfungen der
Sportimmobilien (in Hinblick auf festverbaute Teile in den Sporthallen bisher
26 und Sportplätze bisher 66) unter Einbeziehung externer Fachfirmen
o
Sportstättenentwicklungsplanung/
Sportstättenbedarfsanalysen, Investitions- und Sanierungsplanung (inkl.
Betreuung der zu beauftragenden Ingenieur- und Planungsbüros)
o
Erhebung und Analyse von Nutzerdaten
o
Planung und Erneuerung von Sportanlagen
o
Planung, Koordination und Durchführung der
Instandhaltung und Unterhaltung der übertragenen Sportstätten, wie z.B.
Durchführung von Reparaturmaßnahmen, Sicherstellung der Wasserhygiene,
Sicherstellung der Wartung technischer Anlagen, Reinigung unter Einbeziehung
externer Firmen, Mastprüfung der Flutlichtanlagen an Sportplätzen (inkl.
Vergabeverfahren, Beauftragung, Bauleitung, Abnahme und
Gewährleistungsverfolgung)
o
Energieversorgung und Abfallentsorgung der
Sportstätten
o
Versicherung der Sportstätten
o
Hausmeister- und Schließdienste (unter Beachtung
der Stundenkontingente der heute verantwortlichen Personen, die für
übergeleitete und nicht übergeleitete Sportstätten arbeiten)
o
Beschaffung und Unterhaltung des Inventars, der
Sportgeräte und der sonstigen Betriebsmittel – einschl. Erstausstattung für die
städtischen Sporteinrichtungen
o
Inventarverwaltung gemäß Inventarordnung
o
Aufstellung und Fortschreibung von
Benutzungsbestimmungen, Hallenordnung
o
Aufstellung und Fortschreibung von Nutzerplänen für
Schulen und Vereine in städtischen Sporteinrichtungen, Nutzeranalyse, regelmäßige
Bedarfsabfrage
o
Vertragsmanagement - Betreuungs-/Pflege- und
Nutzerverträge sowie Qualitätskontrolle der Vertragspartner
o
halbjährliche Begehung der ungedeckten Sportstätten
o
jährliche Begehung/Kontrolle Funktionsgebäude
o
Regelmäßige Nutzertreffen
Für die Durchführung und Auswertung der Fitnesstestung im Rahmen des Sport- und Bewegungsmodells sollte nach wie vor wissenschaftliche Unterstützung einbezogen werden.
Die Nutzung der
Wasserflächen und der nach einer Überleitung weiterhin kommunalen Sportstätten,
sowie die Nutzung der Kreissporthalle sollten auf Grundlage der bestehenden
Vereinbarungen im Dialog mit den Nutzern nach Beratung im Schul- und
Sportausschuss fortgeschrieben werden.
Aus
der Steuerung der bisher unmittelbar der Stadt Hilden zugeordneten
Beteiligungsgesellschaften ergibt sich ein weiteres Aufgabenbild, dass durch
kaufmännische Funktionen abgedeckt werden soll. Im Falle der Ausgliederung soll
die Beteiligungssteuerung von der Stadt Hilden Holding GmbH auf die
Beteiligungsgesellschaft Hilden mbH überführt und ausgebaut werden. Hier
sollten dann bei wirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit weitere Service- Funktionen
gebündelt werden, um größtmögliche Synergien in den Beteiligungsunternehmen zu
heben.
Unabhängig
von der Rechtsform der Aufgabenwahrnehmung ergeben sich auf Grund bestehender
Konflikte zwischen Nutzern und Anwohnern von Sportanlagen, veränderter
Nutzerzahlen und -gewohnheiten und der eingeschränkten wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Stadt Hilden weitere Anforderungen an eine nutzer- und
kostenorientierte Optimierung des Leistungsbildes „bedarfsgerechte
Bereitstellung von funktionellen Spotstätten“. Die Verwaltung bestehender
Sporteinrichtung ist um die Planung und nutzer- und kostenorientierte
Entwicklung zukünftiger Sporteinrichtungen zu ergänzen. In die weiteren
Planungen sind neben den städtischen Akteuren die Sportvereine und der
Stadtsportbund einzubeziehen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
[1] Am
Beispiel der Pflege der Naturrasenplätze sollen die gegenseitigen
Abhängigkeiten verdeutlicht werden:
Nur bei einer umfänglichen Ausführung der Sportplatzpflege können auch die
damit verbundenen „Rand“-arbeiten erledigt werden. Neben den Reparaturen
gehören dazu auch die Arbeiten zur Bodenanalyse, zum Düngen und zur
Schädlingsbekämpfung, die kurzfristige Beseitigung von Spielschäden nach
Wochenenden, Betreuung der Beregnungsanlagen bei Ausfällen und bei