Betreff
Aufgabenstellung des Sportstättenbetriebes der Stadt Hilden
Vorlage
WP 20-25 SV II/008
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt den Bericht über die Aufgabenstellungen des Sportstättenbetriebs in Abhängigkeit verschiedener Rechtsformen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Am 28.10.2021 wurde vom Rat der Stadt Hilden der Entwurf des Ausgliederungsplans des Sportstättenbetriebes zur Neustrukturierung „Konzern Stadt Hilden“ beschlossen. Nach Maßgabe des Ausgliederungsplans soll der Sportstättenbetrieb mit allen Aktiva und Passiva in eine neu gegründete Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH übergehen. Dies betrifft neben der Übernahme von acht Sportstätten/ Liegenschaften und der zugeordneten laufenden Verträge durch die neue GmbH auch den gesamten Bereich „Sportbüro der Stadt Hilden“ inkl. der Mitarbeiterinnen mit deren zugeordneten konzeptionellen und administrativen Aufgaben.

Die Ausgliederung wurde u.a. unter dem Vorbehalt beschlossen, dass eine verbindliche Auskunft zu verschiedenen steuerlichen Fragestellungen erteilt wird. Diese liegt aktuell noch nicht vor. Da eine Ausgliederungsbilanz höchstens 12 Monate alt sein darf, verschiebt sich der Stichtag einer möglichen Ausgliederung nach Vorliegen einer verbindlichen Auskunft nunmehr auf den 31.12.2021. In Vorbereitung der Ausprägung von Geschäftsbeziehungen der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH als aufnehmende Gesellschaft des Vermögens, der Schulden und der Aufgaben mit der Stadt Hilden sowie Dritten zur Erfüllung des vorgesehenen Gesellschaftszwecks hat eine Leistungsinventur des Sportstättenbetriebes stattgefunden. Mit dieser Sitzungsvorlage soll zunächst ein Überblick über die bisherigen Aufgabenfelder des Sportbüros unter Einbeziehung anderer Dienststellen geleistet werden als Grundlage für eine Überleitung der Aufgaben in die neue „Sportstättenbetriebsgesellschaft“ oder für eine Fortschreibung der Aufgaben als Regiebetrieb. Weiter werden im Folgenden die sich aus den ggf. ergebenden neuen Rollenbildern erwachsenen neuen / verlagerten Aufgaben und Zuständigkeiten dargestellt. Zuletzt soll ein Überblick über wesentliche aktuelle Entwicklungsfelder in der Sportstättenlandschaft geliefert werden, die neben den Bestandsaufgaben und den Aufgaben aus Neustrukturierung das Tätigkeitsfeld des Sportstättenbetriebes prägen sollen.

 

Das Sportbüro führt bisher folgende Aufgaben aus:

 

·        Sport- und Gesundheitsförderung

o   Konzeptionierung, Implementierung und ständige Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Projekte

o   Sport- und Bewegungsmodell incl. „CHECK!“ und „Re-CHECK!“, Bewegungs- und Talentförderung

o   Schwimmförderung einschließlich Evaluation

o   Durchführung von Fortbildungen und Angeboten

o   Durchführung von Sportveranstaltungen

o   Sportlerehrung

o   Netzwerkarbeit

o   Gesundheitsberatung

o   Vereinsberatung

o   Zuschussverwaltung / Vertragsmanagement

 

·        Verwaltung städtischer Sporteinrichtungen

o   Jährliche Sicherheitsüberprüfungen mobiler und fest installierter Sportgeräte unter Einbeziehung externer Fachfirmen

o   Mitwirkung bei der Sportstättenentwicklungsplanung/ Sportstättenbedarfsanalysen, Erhebung und Analyse von Nutzerdaten Mitwirkung bei der Planung und Modernisierung von Sportanlagen

o   Koordination der Instandhaltung städtischer Sportstätten, Durchführung von Reparaturmaßnahmen (Abwicklung durch Amt 26 / Amt 66 / Bauhof)

o   Beschaffung und Unterhaltung des Inventars, der Sportgeräte und der sonstigen Betriebsmittel – einschl. Erstausstattung für die städtischen Sporteinrichtungen

o   Inventarverwaltung gemäß Inventarordnung

o   Aufstellung und Fortschreibung von Benutzungsbestimmungen, Hallenordnung

o   Aufstellung und Fortschreibung von Nutzerplänen für Schulen und Vereine in städtischen Sporteinrichtungen, Nutzeranalyse, regelmäßige Bedarfsabfrage

o   Vertragsmanagement - Betreuungs-/Pflege- und Nutzerverträge

o   Regelmäßige Nutzertreffen

 

Die Mittel für die unmittelbare Ausführung der vorgenannten Tätigkeiten stehen dem Sportbüro in den Produkten 0800101 und 080201 zur Verfügung.

 

Als Vorstufe einer geplanten Ausgliederung wurde ein Regiebetrieb Sportstättenbetriebe begründet, dem die Finanzanlagen „Stadt Hilden Holding GmbH“ und „Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH“ zugeordnet wurden. Die wirtschaftliche Steuerung dieses Regiebetriebes wurde in Folge der Größenverhältnisse der zugeordneten Vermögenswerte dem Dezernat II zugeordnet. Die operative Steuerung obliegt aktuell den Dezernaten II und III in laufender Abstimmung miteinander.

 

Gemäß Ratsbeschluss werden folgende Sportstätten/Standorte (inkl. der zugeordneten Nebenanlagen und der zugeordneten Rechte und Pflichten) aus dem Regiebetrieb in die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH ausgegliedert:

 

           Freiluftsportanlagen der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch 1

           Sportplätze Furtwänglerstraße

           Sportplatz Hoffeldstraße

           Sportplatz Kalstert

           Sportplatz Schützenstraße inkl. der Sporthalle Schützenstraße 16

           Sportplatz Weidenweg 3

           Sporthalle Grünstraße 4 (Stadtwerke Hilden Arena)

           Dirt-Bike/BMX-Anlage Reisholzstraße

 

Die anderen Sportanlagen sind aus heutiger Sicht zurzeit aus rechtlichen, technischen und organisatorischen Gründen nicht von den restlichen städtischen Immobilien zu trennen, so dass diese zunächst weiterhin in der Unterhaltungsverpflichtung der Stadtverwaltung bleiben.

 

Durch eine Ausgliederung in eine neue Gesellschaft müssten bei einer Weiterführung dieser Aufgaben bestehende, den Geschäftsbetrieb aufrechterhaltende Dienstleistungsbeziehungen übernommen und weitere, einer neuen Struktur angepasste Geschäftsbeziehungen zwischen Stadtverwaltung und der neuen Gesellschaft begründet werden, in denen die Verantwortlichkeiten zwischen der neuen Gesellschaft und der Stadtverwaltung sowie die Zur-Verfügung-Stellung von Personal zur Durchführung der Dienstleistungen klar zu regeln sind.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass in den im Falle der Ausgliederung abzuschließenden Dienstleistungsverträgen der Leistungsaustausch zwischen den Ämtern 26, 66 und 68 und der SHB klar definiert wird. Die Aufgabenstellung wird dadurch komplexer, dass nicht alle Sportstätten übergeleitet werden können und die Abwicklung des Leistungsaustausches neue Anforderungen auch steuerlicher Natur mit sich bringt. Ziel sollte unabhängig von der Betriebsform eine nutzer- und kostenorientierte Optimierung des Leistungsbildes „bedarfsgerechte Bereitstellung von funktionellen Spotstätten“ sein. Dabei sind alle Leistungsbeziehungen in einen Optimierungsprozess einzubeziehen.

 

Die Verantwortlichkeiten sind klar zu regeln; hinsichtlich der Planung und Koordination und Durchführung der Instandhaltung und Unterhaltung ist eine Aufgabenwahrnehmung aus einem Guss zu gewährleisten[1].

 

Der um die Eigentümer- / Bauherrenrolle erweiterte Aufgabenbestand der Verwaltung städtischer Sporteinrichtungen in der Rechtsform einer GmbH stellt sich mindestens wie folgt dar:

 

 

·        Verwaltung städtischer Sporteinrichtungen

o   Jährliche Sicherheitsüberprüfungen mobiler und fest installierter Sportgeräte unter Einbeziehung externer Fachfirmen

o   Jährliche Sicherheitsüberprüfungen der Sportimmobilien (in Hinblick auf festverbaute Teile in den Sporthallen bisher 26 und Sportplätze bisher 66) unter Einbeziehung externer Fachfirmen

o   Sportstättenentwicklungsplanung/ Sportstättenbedarfsanalysen, Investitions- und Sanierungsplanung (inkl. Betreuung der zu beauftragenden Ingenieur- und Planungsbüros)

o   Erhebung und Analyse von Nutzerdaten

o   Planung und Erneuerung von Sportanlagen

o   Planung, Koordination und Durchführung der Instandhaltung und Unterhaltung der übertragenen Sportstätten, wie z.B. Durchführung von Reparaturmaßnahmen, Sicherstellung der Wasserhygiene, Sicherstellung der Wartung technischer Anlagen, Reinigung unter Einbeziehung externer Firmen, Mastprüfung der Flutlichtanlagen an Sportplätzen (inkl. Vergabeverfahren, Beauftragung, Bauleitung, Abnahme und Gewährleistungsverfolgung)

o   Energieversorgung und Abfallentsorgung der Sportstätten

o   Versicherung der Sportstätten

o   Hausmeister- und Schließdienste (unter Beachtung der Stundenkontingente der heute verantwortlichen Personen, die für übergeleitete und nicht übergeleitete Sportstätten arbeiten)

o   Beschaffung und Unterhaltung des Inventars, der Sportgeräte und der sonstigen Betriebsmittel – einschl. Erstausstattung für die städtischen Sporteinrichtungen

o   Inventarverwaltung gemäß Inventarordnung

o   Aufstellung und Fortschreibung von Benutzungsbestimmungen, Hallenordnung

o   Aufstellung und Fortschreibung von Nutzerplänen für Schulen und Vereine in städtischen Sporteinrichtungen, Nutzeranalyse, regelmäßige Bedarfsabfrage

o   Vertragsmanagement - Betreuungs-/Pflege- und Nutzerverträge sowie Qualitätskontrolle der Vertragspartner

o   halbjährliche Begehung der ungedeckten Sportstätten

o   jährliche Begehung/Kontrolle Funktionsgebäude

o   Regelmäßige Nutzertreffen

 

Für die Durchführung und Auswertung der Fitnesstestung im Rahmen des Sport- und Bewegungsmodells sollte nach wie vor wissenschaftliche Unterstützung einbezogen werden.

 

Die Nutzung der Wasserflächen und der nach einer Überleitung weiterhin kommunalen Sportstätten, sowie die Nutzung der Kreissporthalle sollten auf Grundlage der bestehenden Vereinbarungen im Dialog mit den Nutzern nach Beratung im Schul- und Sportausschuss fortgeschrieben werden.

 

Aus der Steuerung der bisher unmittelbar der Stadt Hilden zugeordneten Beteiligungsgesellschaften ergibt sich ein weiteres Aufgabenbild, dass durch kaufmännische Funktionen abgedeckt werden soll. Im Falle der Ausgliederung soll die Beteiligungssteuerung von der Stadt Hilden Holding GmbH auf die Beteiligungsgesellschaft Hilden mbH überführt und ausgebaut werden. Hier sollten dann bei wirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit weitere Service- Funktionen gebündelt werden, um größtmögliche Synergien in den Beteiligungsunternehmen zu heben.

 

Unabhängig von der Rechtsform der Aufgabenwahrnehmung ergeben sich auf Grund bestehender Konflikte zwischen Nutzern und Anwohnern von Sportanlagen, veränderter Nutzerzahlen und -gewohnheiten und der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Hilden weitere Anforderungen an eine nutzer- und kostenorientierte Optimierung des Leistungsbildes „bedarfsgerechte Bereitstellung von funktionellen Spotstätten“. Die Verwaltung bestehender Sporteinrichtung ist um die Planung und nutzer- und kostenorientierte Entwicklung zukünftiger Sporteinrichtungen zu ergänzen. In die weiteren Planungen sind neben den städtischen Akteuren die Sportvereine und der Stadtsportbund einzubeziehen.

 

gez.

 

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister



[1] Am Beispiel der Pflege der Naturrasenplätze sollen die gegenseitigen Abhängigkeiten verdeutlicht werden:
Nur bei einer umfänglichen Ausführung der Sportplatzpflege können auch die damit verbundenen „Rand“-arbeiten erledigt werden. Neben den Reparaturen gehören dazu auch die Arbeiten zur Bodenanalyse, zum Düngen und zur Schädlingsbekämpfung, die kurzfristige Beseitigung von Spielschäden nach Wochenenden, Betreuung der Beregnungsanlagen bei Ausfällen und bei