Betreff
Stellplatzsatzung für Hilden:
1. Vorstellung des Entwurfes
2. Freigabe zum Beteiligungsverfahren
Vorlage
WP 20-25 SV 61/067
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP_StPlS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Entwurf zur Stellplatzsatzung Hilden zu und beauftragt die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Vorgeschichte

 

Der Stadtentwicklungsausschuss diskutiert bereits seit 2018 über die Möglichkeit, für die Stadt Hilden eine eigene Stellplatzsatzung erstellen zu lassen. Grundlage für diese Diskussionen war seinerzeit ein entsprechender Antrag der Fraktion Bürgeraktion.

 

Vor einem konkreten Auftrag an die Verwaltung wurde zunächst die Überarbeitung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) abgewartet. Denn die Möglichkeit für eine Stellplatzsatzung ergibt sich aus der aktuellen Landesbauordnung. Der Entwurf der „Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder“ befindet sich in den Endzügen seiner Erarbeitung. Daneben enthält die BauO NRW in § 89 „Örtliche Bauvorschriften“, Abs 1 Nr. 4 (Fahrradabstellplätze) und Nr. 5 (Kfz-Abstellplätze) die Möglichkeit, dass die Kommunen eigene Regelungen trifft (Satzungsermächtigung).

 

Weiterhin wurde auch der Beginn der Arbeiten am städtischen Mobilitätskonzept abgewartet. Inhaltlich lassen sich Aspekte und Erkenntnisse aus diesem Arbeitsprozess auch für die Aufstellung der Stellplatzsatzung verwenden.

 

Vor diesem Hintergrund beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2021 die Verwaltung einstimmig, den Vorschlag für eine Stellplatzsatzung für Hilden zu erarbeiten.

Im Juni 2021 wurde die Aufgabe an das BüroStadtVerkehr, Hilden, vergeben, welches auch mit der Erarbeitung des stadtweiten Mobilitätskonzeptes beauftragt ist.

 

Inhaltlicher Überblick zum Satzungsentwurf

 

Inzwischen liegt ein Entwurf zum Satzungstext vor. Inhaltlich macht dieser Entwurf Aussagen zu den Stellplatzzahlen für Kfz und Fahrräder bei Neu- oder Umbauvorhaben; ebenso wird auf das Thema Stellplatz-Ablöse eingegangen.

 

Auf der Basis einer umfangreichen Datenanalyse über das Stadtgebiet hinsichtlich von Nutzungs- und Bebauungsstrukturen in den Stadtteilen sowie der dort jeweils zugelassenen privaten Kraftfahrzeuge werden konkrete Vorschläge zum Stellplatznachweis gemacht. Das bezieht sich sowohl auf die Quantität als auch auf die Qualität der betroffenen Stellplätze.

 

In der Richtzahlentabelle werden so jeweils Vorgaben für die Erfüllung des Stellplatznachweises durch Bauherren auf den privaten Grundstücken gemacht. (siehe Anlage 1: Entwurf zur Satzung)

Um diesen Bauherren auch die Möglichkeit der Flexibilität zu bieten, gibt es in der Satzung auch die Alternative, durch die Vorlage eines qualifizierten „Mobilitätskonzeptes“ einige Stellplätze einzusparen.

 

Grundsätzliches Ziel bleibt jedoch die Umsetzung der Erkenntnis, dass es in Hilden erforderlich ist, den öffentlichen Straßenraum von bestimmten privaten Nutzungen (wie dem Abstellen privater KFZ in Ermangelung ausreichender privater Stellplätze auf eigenen Grundstücken) zu entlasten und so Raum zu gewinnen für andere Nutzungen (Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, Baumstandorte).

 

Beteiligungsverfahren

 

Die aktuelle Landesbauordnung ermächtigt die Gemeinden, zu bestimmten Themen eigene Satzungen aufzustellen:

 

Ein besonderes Verfahren wird dabei für die Aufstellung dieser Satzungen nicht vorgegeben. Die Stadt Hilden hat jedoch in der Vergangenheit gute Erfahrungen damit gemacht, auch bei der Aufstellung von Satzungen auf der Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung nicht auf ein Beteiligungsverfahren zu verzichten.

Daher ist seitens der Verwaltung vorgesehen, den hier vorgestellten Entwurf bei entsprechender Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss auch außerhalb des Rathauses zur Diskussion zu stellen.

 

Folgende externe Stellen sollen darum gebeten werden, eine Stellungnahme zu dem Satzungsentwurf abzugeben:

  • Haus&Grund Hilden e.V.
  • Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
  • Handwerkskammer Düsseldorf
  • ADAC Nordrhein e.V.
  • ADFC Ortsgruppe Hilden
  • Gemeinnütziger Bauverein Hilden e.G.

 

Nach einer angemessenen Beteiligungszeit, in der Anregungen und Stellungnahmen eingebracht werden können, beabsichtigt die Verwaltung, den dann möglicherweise anzupassenden Entwurf der Satzung dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat der Stadt Hilden zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen und, bei einer positiven Beschlussfassung, durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hilden rechtswirksam werden zu lassen.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister