Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet auf Vorschlag der Verwaltung
in den Vorstand Bergisch-Rheinischer
Wasserverband
als ordentliches Vorstandsmitglied Herrn
Uwe Schielke, Leiter des Amtes
Tiefbau und Grünflächen
als stellv. Vorstandsmitglied Frau Katrin Olbertz, Leiterin SG
Stadtentwässerung
Erläuterungen und Begründungen:
Die Besetzung/Umbesetzung der Ausschüsse und anderer Gremien ist grundsätzlich Angelegenheit des Rates.
Jedes Verbandsmitglied kann ein ordentliches und ein stellvertretendes Vorstandsmitglied stellen. Die Benannten können Ratsmitglieder, sachkundige Bürger/innen oder Angehörige der Verwaltung sein. In der Sitzung am 10.03.2021 hat der Rat beschlossen die Leitungen des Fachamtes in den Vorstand zu übersenden, um die operative Ebene in die Zusammenarbeit mit dem BRW besser einzubinden und die Kommunikation auf Fachebene zu stärken
Aufgrund der Neubesetzungen dieser beiden Stellen zum 01.01. und 01.03.2022 muss eine Umbesetzung erfolgen.
Das „Kontroll- und Entlastungsgremium“ für Geschäftsführung und Vorstand des BRW ist die Ver-bandsversammlung, in der die Stadt durch die politischen Wahlbeamten vertreten ist. Die Vorstandsmitglieder werden von der Verbandsversammlung aufgrund der Vorschläge der Räte der Verbandsmitglieder gewählt (§ 113 Abs. 4 GO NW i.V.m. § 19 der Satzung des BRW). Insofern kann der Rat nur einen Bindungsbeschluss fassen.
Die beantragte Umbesetzung ist gesetzeskonform.
Gem. § 58 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 40 Abs. 2 GO NRW stimmt der Bürgermeister nicht mit.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister