Betreff
Anpassung der Kosten- und Leistungsrechnung
Vorlage
WP 20-25 SV 20/075
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt die Anpassung der Kosten- und Leistungsrechnung bezüglich der Ausgestaltung der Internen Leistungsverrechnung für die Gebäudekosten zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Anpassung der Kosten- und Leistungsrechnung bezüglich der Ausgestaltung der Internen Leistungsverrechnung für die Gebäudekosten zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die interne Leistungsverrechnung (ILV) als Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung zwischen den Produkten im Haushaltsplan und im Jahresabschluss ist vor mehr als 10 Jahren ausgeprägt worden. Die Verrechnung dient der Darstellung von Vollkosten einschließlich verwaltungsinterner Vorleistungen in den nach Produkten gegenüber gegliederten Aufgabenbereichen der Stadt Hilden mit direktem Kundenbezug. Diese Informationen sollen grundsätzlich zur haushaltswirtschaftlichen Steuerung der Aufgabenbereiche über Ziele und Kennzahlen dienen.

In Hilden wurde innerhalb der Verwaltung festgelegt, dass für die interne Leistungsverrechnung der Gebäudekosten so genannte Zusatzkosten verrechnet werden. Das bedeutet, dass neben den für das kommunale Rechnungswesen maßgeblichen Abschreibung auf historische Anschaffungskosten zusätzliche kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen verrechnet werden, die jedoch in keinem Produkt in den ordentlichen Aufwendungen relevant sind.

 

Insgesamt wird aus der Produktgruppe „Grundstücks- und Gebäudemanagement“ so ein Betrag von rund 6 Mio. € mehr an Kosten über die ILV verrechnet, als diese im Jahresabschluss überhaupt entstanden / ausgewiesen bzw. im Haushaltsplan veranschlagt sind. Die die Gebäude nutzenden Produkte verteuern sich entsprechend im s. g. Teilergebnis gegenüber den eigentlich nach Maßstäben des kommunalen Rechnungswesens darzustellenden Kosten. Teilergebnisse, die sich aus den Grundkosten, also den im Haushaltsplan und im Jahresabschluss relevanten Rechengrößen ergeben, werden bisher gar nicht erhoben und veröffentlicht und stehen auch nicht automatisiert zur Verfügung.

 

Für Deckungsbeitragsrechnungen oder Finanzierungsbeiträge anderer staatlicher Stellen (Konnexität) werden bisher Nebenrechnungen angestellt und veröffentlicht, die nicht kompatibel zur kommunalen Rechnungslegung sind, die darüber hinaus oftmals individuellen Ausprägungen und Sichtweisen von einzelner Personen (Ausschnitte/Teilkosten) entsprechen und daher im Zeitvergleich fehleranfällig sind.

 

Für die kostenrechnenden Einrichtungen (Gebührenhaushalte) sind die kalkulatorischen Kosten wichtig und für die Berechnung der Benutzungsgebühren notwendig. Daher sollen die kalkulatorischen Kosten für diesen Bereich weiter berechnet und auf die Kostenstellen/Produkte verteilt werden. Im Jahresabschluss und im Haushaltsplan sollen zukünftig aber die einschlägigen Werte in der ILV aus Grundkosten ausgewiesen werden.

 

Aus dieser Vorgehensweise ergeben sich folgende Vorteile:

 

    Aussagekraft steigt,

    Grundlagen für Haushaltssteuerung und interkommunale Vergleiche über Deckungsbeiträge werden gelegt,

    Nebenrechnungen können entfallen,

    Argumentationsgrundlage für Kostenübernahmen Bund/Land wird gelegt,

    Abstimmung mit Gremien wird vereinfacht

    Online-Berichtswesen zum Haushalt wird ermöglicht auf Grundlage richtiggestellter Datengrundlage.

 

Die beschriebene Änderung soll beginnend mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 umgesetzt werden. Gemäß § 17 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) sind die Grundsätze über Art und Umfang der Kosten- und Leistungsrechnung vom Bürgermeister zu regeln und dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Der Rat der Stadt Hilden hat zuletzt 2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Stadtverwaltung Hilden wird auch weiterhin durch konkrete Ziele gesteuert. Dazu werden

die im Haushaltsplan enthaltenen Ziele und Kennzahlen so überarbeitet und angepasst, dass damit eine Steuerung möglich ist.

 

Der Haushalt der Stadt Hilden enthält derzeit eine Vielzahl von operationalen Zielen und Kennzahlen. Für eine aktive Haushaltssteuerung über Ziele und Kennzahlen sollte das System um strategische Ziele angereichert und eine Auswahl der bisherigen operationalen Ziele und Kennzahlen in diese Strategie eingeordnet werden. Der eingesetzte Personalaufwand in die Pflege der Kennzahlen und die interne Leistungsverrechnung kann dadurch bei höherem Steuerungsnutzen gesenkt werden.