Betreff
Antrag 104-22 der Allianz: Website Menüpunkt Corona - Aktuelle Informationen
Vorlage
WP 20-25 SV 20/073
Aktenzeichen
I/20.2
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Auswirkungen das Coronavirus stellt Unternehmen und Betriebe immer noch vor existenzielle Belastungsproben. Den von der Krise betroffenen Unternehmen sollte daher durch Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen der Pandemie möglichst unbürokratisch, schnell und mit wenig Aufwand geholfen werden.

 

Zur Verdeutlichung verweisen wir auf die Webseite der Stadt Erkrath: https://www.erkrath.de/Schnellnavigation/Notfallrufnummern/Coronavirus/

 

Auf der vorgenannten Webseite kann auch ein Dokument „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ heruntergeladen werden.


Antragstext:

 

Die Allianz für Hilden beantragt, dass auf der Webseite der Stadt Hilden im Menüpunkt „Corona - Aktuelle Informationen und Hinweise“ der Bereich der Digitale Angebote und Hilfen der Stadt Hilden für Unternehmen und Gewerbetreibende erweitert wird. Hier sollen Formulare verlinkt werden, die Unternehmen und Gewerbetreibende die Beantragung zur Gewährung von Stundungen / Ratenzahlungen der Gewerbesteuer erleichtern. Zumindest soll aber ein Hinweis auf die mögliche Antragstellung auf der Webseite der Stadt gegeben werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In seinem Schreiben und Erlass vom 19.03.2020, zu Beginn der Pandemie, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Maßnahmen der Steuererleichterungen, wie Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren verfügt.

Grundsätzlich haben BMF-Schreiben und Erlasse keine Bindungswirkung auf die Kommunen, dennoch wurden diese Maßnahmen unter Abwägung der Schutzinteressen der Gewerbetreibenden, dem seitens des Städte- und Gemeindebund NRW empfohlenen Gleichlauf der Verwaltungspraxis des Bundes, des Landes und der Kommunen, der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen und finanziellen Effekte in Hilden übernommen und von vielen Hildener Gewerbesteuerpflichtigen in Anspruch genommen.

 

Die Übernahme der Maßnahmen erfolgte jedoch mit der Einschränkung, zinslose Stundungen im vereinfachten Verfahren auf drei Monate (bis 30.06.2020) zu begrenzen.

Im Folgenden wurden im Jahr 2020 56 Stundungen beantragt und genehmigt, in 53 Fällen erfolgte die Antragstellung bis 30.06.2020. Folgend haben die Gewerbesteuerpflichtigen auf die Hilfen des Bundes, Landes und Sonstige zurückgegriffen, sodass keine Notwendigkeit der Verlängerung von zinslosen Stundungen bestand.

Selbstverständlich konnten weiterhin Stundungsanträge, formlos unter Beifügung entsprechender Nachweise, beim zuständigen Steuersachgebiet gestellt werden. Im Bedarfsfall wurde seitens der Gewerbesteuerpflichtigen hiervon Gebrauch gemacht und die Genehmigungen erfolgten fast ausnahmslos.

Im Verlauf des Jahres 2021 reduzierten sich die Antragsstellungen von Stundungen und Anpassungen von Gewerbesteuervorauszahlungen auf Vorjahresniveau und Anfragen zu zinsfreien Stundungen aufgrund der Corona-Pandemie wurden zur Ausnahme.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Verlängerung der steuererleichternden Maßnahmen im vereinfachten Verfahren, einschließlich Verzicht von Zinsen, wie zuletzt mit BMF-Schreiben vom 07.12.2021 bis 31.03.2022 vorgesehen, abgesehen.

 

Die Informationen für Unternehmen sind unter www.wirtschaft.hilden.de bzw. auf www.hilden.de unter der Rubrik „erfolgreicher arbeiten - Wirtschaftsförderung“ zusammen gefasst. Corona-Wirtschaftshilfen, Informationen des Landes NRW sowie Informationen zu möglichen Steuerstundungen und reduzierten Vorauszahlungen sind dort genannt und verlinkt.

Die Informationen auf www.wirtschaft.hilden.de richten sich gezielt an Unternehmen. Der Antrag der Fraktion Allianz für Hilden wurde zum Anlass genommen, diese Informationen an die Wirtschaft zusätzlich auf der allgemeinen Corona-Informationsseite www.hilden.de/corona zu verlinken (rechte Spalte unten). Dies wurde am 25. Januar 2022 umgesetzt.

 

Seit Beginn der Pandemie, erstmals am 20.03.2020, versendet die Wirtschaftsförderung Informationen per Newsletter an rund 1.200 Selbständige und Kontaktpersonen in Hildener Unternehmen. In 2020 wurden neun, in 2021 wurden zwölf Newsletter versandt unter anderem mit stets neuen Informationen rund um Corona.

Insbesondere in den ersten Wochen und Monaten der Pandemie stand die Liquiditätssicherung in der Priorität vieler Unternehmen sehr weit oben. In einem newsletter am 24.03.2020 war zusätzlich zu Hilfen der Bürgschaftsbank NRW sowie Krediten der KfW erstmals ausdrücklich auf die Möglichkeit von Steuerstundungen hingewiesen worden. Das Land NRW hält die Informationen dazu seitdem fortlaufend unter der Internetadresse https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus bereit.

Nach Einschätzung der Wirtschaftsförderung haben sich viele Unternehmen soweit möglich auf die anhaltende Pandemie und die regelmäßig geänderten Restriktionen eingestellt und dies in der Liquiditätssicherung zunehmend berücksichtigt. Steuerkanzleien sind darauf eingestellt und beraten Selbständige und Unternehmen entsprechend.

Pandemie bezogene Anfragen in der Wirtschaftsförderung betrafen in den vergangenen Monaten Änderungen der Corona-Schutzverordnung. Hinsichtlich finanzieller Themen wie KfW-Kredite, Bürgschaften, Steuererleichterungen gibt es praktisch keine Anfragen mehr. Mutmaßlich ist diesbezüglich eine gewisse Routine eingetreten. Ansprechpartner und fachkundige Dienstleister dazu sind bekannt (insbesondere Steuerkanzleien, Finanzinstitute, Agentur für Arbeit). Deshalb wurden diese Themen zuletzt in der Internetpräsenz reduziert.

 

 

Klimarelevanz:

 

keine