Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur
Verwaltungsmodernisierung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In der letzten Sitzung des Hauptausschusses am 24.11.2021 wurden die
aktuellen und anstehenden Themen kurz aufgeführt. Im Folgenden wird nun der
Sachstand zu den Themen Prozessmanagement und Modularisierung von
Stellenbeschreibungen näher dargestellt, da auf diese Themen ein Hauptaugenmerk
gerichtet werden soll.
Die Überarbeitung der Dienstvereinbarung zur alternierenden Teleheimarbeit
wurde indes abgeschlossen (abgesehen von einer Evaluation und ggfs.
Nachsteuerung nach angemessenem Abstand). Das Ergebnis wird daher nachfolgend
ebenfalls erläutert.
In Bearbeitung
befindliche Themen
Standards
bei Führungsaufgaben und Führungsspanne Handlungsfeld: Grundsätze der Verwaltungsführung und des
Verwaltungshandelns Kurzbeschreibung: Teil der Organisationsuntersuchung ist
auch das Aufzeigen von Standards in der Mitarbeitendenführung. Hierbei geht
es einerseits um die Festlegung von Führungsspannen, aber auch um klare
Definition, welche Aufgaben Führung auf welcher Ebene beinhalten. Dies trägt
zu einem einheitlichen Verständnis der Führungsaufgabe bei, definiert
Anforderungen an Führungsstellen und sorgt damit für Transparenz und
unterstützt Führungskräfte in der Wahrnehmung Ihrer Führungsaufgabe. Dies
sorgt letztlich auch dafür, dass Führung in allen Bereichen mit der gleichen
Qualität und Quantität wahrgenommen werden kann. Für diese Standardisierung sind
Stelleninhalte und -umfänge aller Führungsstellen zu überprüfen und ggfs.
anzupassen. Sachstand: Das Thema wird im Zusammenhang mit der
Optimierung des Stellenbeschreibungs- und Bewertungsverfahrens (s.u.)
aufgegriffen und behandelt. |
Optimierung
des Stellenbeschreibungs- und -bewertungsverfahrens -
Modularisierung
von Stellenbeschreibungen Handlungsfeld: Steuerungsunterstützung Kurzbeschreibung: Stellenbeschreibungen legen fest, welche
Arbeiten auf einer Stelle zu erfüllen sind und sind damit Grundstein für
Stellenbewertungen und Stellenausschreibungen. Auch für Optimierungen im
Arbeitsablauf sind Stellenbeschreibungen häufig die Grundlage, da sie auch
Schnittstellen und Berührungspunkte mit anderen Organisationseinheiten oder
Externen und damit verbunden die Abgrenzung von Verantwortlichkeiten
aufzeigen. Die Erarbeitung der Stellenbeschreibungen,
wie auch das weitere Bewertungsverfahren stellen einige Anforderungen an die
erstellenden Führungskräfte. Viele Tätigkeiten werden, in unterschiedlicher
Ausprägung, in verschiedenen Bereichen ausgeübt. Auch wenn es dem Grunde nach
die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ist, so geht dies nicht immer
aus den Stellenbeschreibungen hervor, da die Tätigkeiten hier unterschiedlich
beschrieben sein können. Um hier eine Einheitlichkeit herzustellen,
sollen verschiedene Module für Stellenbeschreibungen erstellt werden, die
dann immer wieder in die jeweiligen Stellenbeschreibungen eingesetzt werden
können. Dies entlastet die Führungskräfte bei der Erstellung von
Stellenbeschreibungen, da sie bereits auf vorformulierte Bausteine
zurückgreifen können, sorgt darüber hinaus noch für eine bessere
Vergleichbarkeit von Stellen innerhalb der Verwaltung und schafft
einheitliche qualitative und quantitative Standards für die jeweiligen
Tätigkeiten. Sachstand: In Bearbeitung. Durch die Stabsstelle strat.
Organisationsentwicklung werden in Zusammenarbeit mit dem Team
Organisationsangelegenheiten die verschiedenen Tätigkeiten identifiziert, für
die sich eine einheitliche Beschreibung besonders gut eignet. Durch die
Organisationsuntersuchung der Gesamtverwaltung wurden bereits Empfehlungen zu
Führungsaufgaben und Führungsspanne ausgesprochen. Diese wurden bereits
aufgegriffen um einen Entwurf des Modul „Führung und Leitung“ zu erstellen.
Im nächsten Schritt wird dieser Entwurf mit Stakeholdern abgestimmt um die
Praktikabilität gewährleisten zu können. Nach Abstimmung kann das Modul dann
einheitlich Stück für Stück auf alle Führungsstellen angewandt werden kann. Nach dieser Systematik wird dann auch
anschließend mit weiteren identifizierten Modulen verfahren. |
Einführung
eines verwaltungsweit einheitlichen Prozessmanagements Handlungsfeld: Steuerungsunterstützung Kurzbeschreibung: Mit einem verwaltungsweit einheitlichen
Prozessmanagement wird ein gemeinsames Verständnis für die Arbeitsabläufe und
ihre Zusammenhänge aufgebaut und somit eine gemeinsame Gesprächs- und
Arbeitsgrundlage zur Betrachtung und Optimierung der Arbeitsabläufe geschaffen.
Mit Hilfe einer umfassenden
Prozessbibliothek können für verschiedenste Themen schnell die relevanten
Prozesse identifiziert, betrachtet und optimiert werden. Unter einer
Prozessbibliothek ist dabei die Sammlung aller identifizierten Prozesse
gemeint. Dabei geht es nicht nur um die namentliche Nennung der Prozesse,
sondern insbesondere darum, dass jeder Prozess mit zuvor definierten
Kerninformationen hinterlegt ist. So lassen sich beispielsweise mit wenigen
Klicks die Prozesse herausfiltern mit Bürgerkontakt, die eine hohe Fallzahl
aufweisen und zumindest aktuell noch keinen digitalen Kanal bedienen. Auf der
gleichen Grundlage wäre aber auch eine Auswertung hinsichtlich der Auflistung
aller freiwilligen Leistungen oder aller rein internen Abläufe etc. möglich. Prozessmanagement ist kein Selbstzweck,
sondern Multifunktionswerkzeug für viele anderen Themen wie zum Beispiel
Digitalisierung, Wissensmanagement, Führung, Stellenbeschreibung und
-bewertung, Haushaltskonsolidierung, Organisationsaufbau / Stellenbemessung,
Rechtssicherheit und Risikomanagement, Prozessbeteiligte,
Qualitätsmanagement. Die Vorteile sind dabei vielfältig je nach
Zielsetzung. Von den vorgenannten Themen seien nachfolgend exemplarisch die
Vorteile nur von einem Teil der Themen aufgeführt: Digitalisierung Schnittstellen identifizieren,
Digitalisierungspotenzial aufzeigen, Verknüpfung zu OZG-Leistungen herstellen,
Workflows modellieren, Berechtigungskonzepte entwickeln,
Einsatzbereiche von Software erkennen. Führung Nutzung als Steuerungsinstrument,
Priorisierung von Aufgaben im eigenen Bereich, Abbildung des AKV-Prinzips
(Darstellung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung), Rechtssicherheit
sicherstellen, Identifizierung von Flaschenhälsen (wo bündeln sich viele
Arbeitsabläufe auf einer oder wenigen Personen, wodurch es zu Verzögerungen
im Ablauf kommen könnte). Haushaltskonsolidierung Sichtbarmachung von Einsparpotenzialen,
Identifizierung von technischen und organisatorischen
Optimierungspotenzialen, Durchführung von Nutzwertanalysen, Identifikation
gebührenrelevanter Prozesse, Kategorisierung nach pflichtigen und
freiwilligen Aufgaben Prozessbeteiligte (z.B. BürgerIn, Mitarbeitende, Führungskräfte,
Politik…) Transparenz schaffen, Verständnis für
andere Prozessbeteiligte, für die eigene Rolle im Prozess und für den Ablauf
schaffen, Nutzerorientiert ausrichten, Prozessziels bekannt machen. Sachstand: In Bearbeitung. Erste Workshops sollen die
unterschiedlichen Ziele des Prozessmanagements identifizieren, so dass diese
optimal bei der Erhebung der einzelnen Prozesse berücksichtigt und verfolgt
werden können. Ziel ist es durch die Workshops die gewünschten Kerninformationen,
die sog. Prozess-DNA zu erarbeiten, die je Prozess hinterlegt sein sollen und
damit dann die Grundinformationen des Prozesses darstellt. Die Erhebung der einzelnen Prozesse bzw.
der Prozess-DNA kann direkt im Anschluss erfolgen. Hierfür ist keine zeitgleiche
Erhebung in allen Bereichen der Verwaltung erforderlich, so dass auch aktuell
stark ausgelastete Bereiche nicht zeitgleich noch zusätzlich belastet werden.
Die Prozessbibliothek wird so nach und nach anwachsen. Über die Ergebnisse
der Workshops wird in einem weiteren Sachstandsbericht dann berichtet. |
Abgeschlossene
Themen
Novellierung
der Dienstvereinbarung zur alternierenden Teleheimarbeit Handlungsfeld: Grundsätze der Verwaltungsführung und des
Verwaltungshandelns Kurzbeschreibung: Die Dienstvereinbarung zur alternierenden
Teleheimarbeit wurde den sich wandelnden Anforderungen an den Arbeitsplatz
zuletzt nicht mehr gerecht und wurde deshalb überarbeitet. Nicht zuletzt auch
die Corona-Pandemie hat das Thema Homeoffice noch einmal in den Fokus
gerückt. Auch die vorhandenen Raumkapazitäten machten es erforderlich ein
Desksharing bei der Überarbeitung der Dienstvereinbarung mit zu
berücksichtigen. Sachstand: Abgeschlossen. Es wird nun ein grundlegendes Homeoffice-Modell
(40% Homeoffice, 60% Dienststelle) angeboten. Für die Tätigkeit in der
Dienststelle wird das sog. Desksharing angewandt, mehrere Mitarbeitende mit
Homoffice-Tätigkeit teilen sich also einen Arbeitsplatz. Auf diesem Wege
können auch Raumeinsparungen generiert, bzw. weitere Raumbedarfe vermieden
werden. Für die Arbeit im Homeoffice, aber auch im Büro
wird den Beschäftigten ein Laptop inkl. Dockingstation, schnurlose Tastatur
und Maus zur Verfügung gestellt. Der Büroarbeitsplatz ist darüber hinaus dann
mit einem weiteren Bildschirm ausgestattet, für das Homeoffice wird bei
Bedarf ebenfalls ein Bildschirm zur Verfügung gestellt. Die Ausstattung mit
der o.g. technischen Ausstattung erfolgt, sofern finanzielle Mittel hierfür
vorhanden sind (s. auch WP 20-25 SV 10/022). Aktuell können die finanziellen Mittel
allerdings leider (noch) nicht (in der Höhe) verwendet werden, wie
ursprünglich vorgesehen. Daneben gibt es die Möglichkeit einer flexiblen
Homeoffice-Tätigkeit (48 Tage/Jahr). Sowohl für das grundlegende Homeoffice-Modell,
wie auch die flexible Homeoffice-Tätigkeit wurde das Genehmigungsverfahren der
Homeoffice-Anträge gestrafft und die Entscheidung auf die Amtsleitungen
delegiert. Es wurde eine Prozesscheckliste entwickelt, die als Workflow
fungieren soll (derzeit noch in Papierform, wünschenswert als digitaler
Workflow) und das Team Orga sowie alle zu beteiligenden Stellen
miteinbezieht. Der Prozess der jeweiligen Verlängerung des Homeoffice-Platzes
entfällt. In der abzuschließenden Vereinbarung wird ein Zeitraum vereinbart,
der sich automatisch um ein Jahr verlängert, sofern sie nicht von einer der
Seiten gekündigt wird. Die Höhe der Einsparungen lässt sich aktuell noch
nicht konkret bemessen, da noch nicht absehbar ist, wie viele Beschäftigte
das Angebot in Anspruch nehmen werden. Das Team Organisationsangelegenheiten plant daher
jeweils halbjährlich gemeinsam mit den Stakeholdern und unter Einbeziehung
der dann vorliegenden Fakten und Erfahrungen den Prozess Homeoffice zu
evaluieren, um mit der DV einen größtmöglichen Nutzen für Mitarbeitende und
Arbeitgeberin/Dienstherrin zu ermöglichen. Die Erkenntnisse der Evaluation werden dann in
einem Sachstandsbericht dargestellt. |
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister