Betreff
Kenntnisnahme der Haushaltsverfügung 2022 der Kommunalaufsicht
Vorlage
WP 20-25 SV 20/072
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis und der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von dem Schreiben der Kommunalaufsicht über die Kenntnisnahme von der angezeigten Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen und über die Genehmigung der lt. Haushaltssatzung erforderlichen Verringerung der Allgemeinen Rücklage.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NRW) muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (Erträge größer/gleich Aufwendungen). Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, sofern der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

 

Gem. § 4 der Haushaltssatzung 2022 steht planmäßig zur Deckung des Fehlbedarfs im Ergebnisplan die Ausgleichsrücklage nur noch anteilmäßig zur Verfügung, so dass eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in der Haushaltssatzung vorgesehen ist. Diese Verringerung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Die Genehmigung wurde vom Landrat als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.01.2022 erteilt. Die Verfügung ist erneut verbunden mit dem Hinweis auf die drohende Gefahr der pflichtigen Haushaltssicherung für die Stadt Hilden. Der bereits in den Vorjahren geäußerte Appell bzgl. einer zwingend erforderlichen, den gesamten Haushalt der Stadt Hilden umfassenden Haushaltskonsolidierung wurde auch in diesem Jahr mit Nachdruck wiederholt.

 

Das Schreiben des Landrates ist als Anlage beigefügt und wir hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

gez.

 

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister