Betreff
Sachstandsbericht zur Schwachstellenanalyse zum Starkregenereignis am 14.07.2021
Vorlage
WP 20-25 SV 66/035
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgrund eines Antrags der Fraktion Bürgeraktion hat der Rat in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgenden Auftrag an die Stadtverwaltung beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, alle im Zusammenhang mit dem Hochwasser am 14.07.2021 erkennbar gewordenen Schwachstellen im Hochwasserschutz der Stadt Hilden in einer Sitzungsvorlage für die Sitzung des Umweltausschusses im I. Quartal 2022 aufzulisten, in einer ersten Betrachtung Maßnahmen zu deren Beseitigung vorzuschlagen und eine Priorisierung hinsichtlich der Dringlichkeit vorzunehmen.“

 

Um den folgenden Sachstandsbericht einzuordnen, ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Die nach der amtshaftungsrechtlichen Rechtsprechung im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge zu treffenden Hochwasservorsorgemaßnahmen der Kommunen können diese privaten Maßnahmen nur ergänzen, aber nicht ersetzen.

 

Zur Umsetzung des eingangs zitierten Ratsbeschlusses liegt hinsichtlich der Schwachstellenanalyse folgender Sachstand vor:

 

Die potentiellen Schwachstellen des Überflutungsschutzes sind durch die durch das Ing.-Büro Fischer Teamplan erarbeiteten und im Dezember der Öffentlichkeit auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellten Starkregengefahrenkarten bestimmt worden. Durch das Extremniederschlagsereignis vom 14.07.2021 lassen sich diese Schwachstellen validieren, da die Verschneidung der damaligen Feuerwehreinsatzorte mit dieser Starkregengefahrenkarte ähnliche Handlungsschwerpunkte aufzeigt (siehe Anlage 1). Auch die Beobachtungen des Tiefbau- und Grünflächenamts vom 14.07.2021 bestätigen diese Schwachstellen.

 

Folgende Handlungsschwerpunkte wurden ermittelt:

-      Im Norden

o   Meide, Brücke über dem Hoxbach

o   Gerresheimer Straße, Querung Hoxbach

o   Beethovenstraße im Bereich der Grundschule

-      Im Süden

o   Lindenstraße / Am Lindengarten / Kölner Straße

o   Breddert

o   Rochowstraße

-      In der Innenstadt

o   Schwanenstraße, Brücke über Itter

o   Schwanenstraße / Schwanenplatz

-      Im Westen

o   Horster Allee / Schlupkotensee

 

Bei den Überflutungen im Juli des vergangenen Jahres war vielerorts nicht eindeutig zu bestimmen, ob es sich um gewässer- oder niederschlagsbedingte Überflutungen handelte. Durch das in Hilden vorherrschende Trennsystem und den vielen Einleitstellen des Niederschlagswassers in die Gewässer ist eine Trennung zwischen Niederschlag (Verantwortung der Stadtentwässerung) und Gewässer (Verantwortung des BRW) mit der Zielsetzung eines umfassenden und belastbaren Überflutungsschutzes derzeit nicht möglich oder zielführend.

 

In den genannten Gebieten sind im beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept Maßnahmen definiert, welche den Abfluss in die Gewässer reduzieren sollen. Diese sind auch in der Mehrjahresfinanzplanung enthalten, wie z.B. die Maßnahmen Regenbecken Furtwänglerstr., Regenbecken Hochdahler Str. (nördlich Richard-Wagner-Str.) und Regenbecken Westring / Brucherhof.

 

Der Hochwasserschutz an den Gewässern durch entsprechende Gewässerbewirtschaftung erfolgt im Auftrag der Kommunen durch den Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW). Ein Abstimmungstermin zur Koordinierung von Maßnahmen auf Hildener Stadtgebiet findet in regelmäßigen Abständen statt. Für den Schwachpunkt der Brücke Meide über dem Hoxbach werden derzeit Gespräche mit dem Kreis Mettmann als Untere Wasserbehörde und den Stadtwerken Hilden geführt, um zu prüfen, ob die im Gewässerquerschnitt befindlichen Leitungen zu entfernen sind. Es werden auch Konzepte zur Renaturierung der Gewässer auf dem Stadtgebiet und damit verbundener Erhöhung der Retentionswirkung diskutiert.

 

Für Überflutungsschutzmaßnahmen ist wichtig festzuhalten, dass eine Betrachtung des gesamten Gewässer- / Abwassersystems notwendig ist, da Maßnahmen an bisherigen Schwachstellen nicht zu Überflutungen an anderen Stellen führen dürfen. Gleichzeitig kann durch Maßnahmen, die nicht direkt an sichtbaren Schwachstellen durchgeführt werden, eine Verbesserung der Abflussverhältnisse im Gewässer- / Abwassersystems erreicht werden. Durch diese direkten Abhängigkeiten innerhalb des Entwässerungssystems ist eine umfangreiche Betrachtung des Systems notwendig, um die Planung von Maßnahmen und deren Priorisierung vorzunehmen. Hier wurde das Ing.-Büro Fischer Teamplan mit der Erarbeitung eines „Erweiterten Maßnahmenkonzeptes Starkregen“ beauftragt, welches auch auf die bekannten Schwachstellen innerhalb des Systems eingehen soll. Eine konkrete Formulierung der Maßnahmen und eine entsprechende Priorisierung werden auf Basis dieses Maßnahmenkonzeptes erarbeitet.

 

In der Ratssitzung am 14.12.2021 wurde auf Grundlage des von der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN eingebrachten und von der SPD- und der CDU-Fraktion ergänzten Antrags die Verwaltung beauftragt, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 19.05.2022 einen Katalog für kurzfristige Maßnahmen zum Hochwasser- und Überflutungsschutz zur Beratung vorzulegen. Es ist beabsichtigt, die bis dahin bekannten wesentlichen Ergebnisse des erweiterten Maßnahmenkonzeptes sowie die Ergebnisse der weiteren Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung, BRW und Untere Wasserbehörde in diesem Rahmen vorzustellen.

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister