Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 11.11.2021:
Schutz des Baumbestandes an der Itter
Vorlage
WP 20-25 SV 66/033
Aktenzeichen
IV/66 Dr
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

In der Presse war zu lesen, dass der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) den Uferbereich an der Itter zwischen Finanzamt Hilden und Horster Allee in Teilen als Hochwasserschutzanlage klassifiziert hat. Durch die Einstufung der Erdaufschüttungen im Uferbereich als Hochwasserschutzanlagen (Deiche) müssten große Teile des dortigen Baumbestandes gerodet werden, um die Deichanlagen zu schützen.

 

Die Notwendigkeit präventive Hochwasserschutzmaßnahmen zu treffen, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Hochwasser- beziehungsweise Überflutungsereignisse ist unbestritten und es müssen entsprechende Anpassungsmaßnahmen in diesem Bereich getroffen werden.

 

Dabei gilt es aber unbedingt den teilweise schon sehr alten Baumbestand zu schützen, da dieser erheblich zur Verbesserung des städtischen Klimas beiträgt und ein Baustein zur Bewältigung der Klimakrise ist.

 

Ferner sollte der besagte Bereich als beliebtes Naherholungsgebiet für Hildener*innen, sowie als Lebensraum für Artenvielfalt erhalten bleiben.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem BRW zu prüfen, ob es möglich ist, im Verlauf der ltter, im Bereich zwischen dem Hildener Finanzamt und der Horster AIlee, einen kurven- oder schleifenartigen Seitenarm der Itter einzurichten, um notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen zu treffen, die Fließgeschwindigkeit zu reduzieren, das Wasservolumen gleichmäßiger zu verteilen und gleichzeitig den dort vorhandenen Baumbestand zu schützen. Die Grundstückseigentümer sind ggf. in die Gespräche mit einzubinden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der FDP-Antrag bezieht sich auf einen Bericht in der Lokalausgabe der Rheinischen Post, der nach einer im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2021 erfolgten Mitteilung der Verwaltung zu lesen war. Im Stadtentwicklungsausschuss berichtete die Verwaltung, dass der Kreis Mettmann als Untere Wasserbehörde mit E-Mail vom 14.10.2021 die Stadtverwaltung um Stellungnahme zur Planung des BRW bat, auf den Verwallungen entlang der Itter im Abschnitt zwischen Eisenbahntrasse und Agnes-Pockels-Straße / Weststraße sowie von der Horster Allee bis zur Stadtgrenze Rodungen durchzuführen.
Anlass dieser Fragestellung ist die Darstellung der Verwallungen in der im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf in 2019 erstellten Hochwassergefahrenkarte als „Hochwasserschutzeinrichtungen“ und zwar insbesondere als „Deiche, mobile und stationäre Hochwasserschutzwände“.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 11.11.2021 berichtete die Verwaltung, dass weder der BRW noch die die Anfrage prüfende Genehmigungsbehörde Kreis Mettmann als Untere Wasserbehörde und als Untere Naturschutzbehörde das Interesse hat, ausschließlich aufgrund dieser nachrichtlichen Darstellung vitale Bäume zu fällen und erheblich in das Landschaftsbild einzugreifen.


Die Sachlage stellt sich nach Abstimmung mit dem Kreis Mettmann und dem BRW zurzeit wie folgt dar:
Bei der Darstellung in der Hochwassergefahrenkarte kann es sich nur um eine nachrichtliche Darstellung handeln, die keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet.
Zunächst ist entscheidend, welchen Zweck der Planfeststellungbeschluss aus 1961 den Verwallungen zuordnet, die laut Auskunft des Kreises dort als „Dämme“ bezeichnet wurden. Da der Planfeststellungsbeschluss weder dem BRW noch der Kreisverwaltung vollständig, sondern nur auszugsweise vorliegt, hat der Kreis Mettmann die damalige Genehmigungsbehörde, d.h. die Bezirksregierung Düsseldorf, gebeten, den vollständigen Beschluss zu übersenden, um ihn entsprechend auszuwerten. Jedoch liegt nach heutigem Kenntnisstand auch der Bezirksregierung der damalige Planfeststellungsbeschluss nicht mehr vor.
Vor diesem Hintergrund dauert die Prüfung durch den Kreis Mettmann weiterhin an.

 

 

Unabhängig von dieser Fragestellung sollen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) alle Gewässer, die dieser Richtlinie unterliegen, in den nächsten Jahren in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden.

 

Mit der als Anlage 1 beigefügten Sitzungsvorlage SV 66/175 vom 25.3.2020 hat die Verwaltung den Stadtentwicklungsausschuss am 22.4.2020 über das konkrete Handlungskonzept für die Itter informiert.

Das Handlungskonzept sieht die Umstrukturierung der Itter in dem Abschnitt zwischen dem Finanzamt und der Horster Allee vor, der in o.g. Antrag aufgeführt wird. Der entsprechende Lageplan ist der Sitzungsvorlage nochmals beigefügt (Anlage 2).

 

Das Einholen der wasserrechtlichen Genehmigung sowie die anschließende Realisierung ist Aufgabe des BRW, ebenfalls die Abwicklung des hierfür erforderlichen Grunderwerbs. Der Zeitrahmen der Umsetzung ist jedoch durch den erfahrungsgemäß zeitaufwendigen Grunderwerb nicht vorhersehbar.

 

In dem Zuge soll auch der in diesem Bereich vorhandene Baumbestand aufgenommen, in die Planung mit einbezogen und wenn möglich erhalten werden.

 

 

In den bisher geführten Gesprächen mit dem Kreis Mettmann und dem BRW wurde deutlich, dass auch aus Sicht des Kreises und des BRW´s die konzipierte Umstrukturierung der Itter die Lösung des Konfliktes zwischen Hochwasserschutz und Landschaftsbild / Erhalt der vitalen Bäume darstellt.

Die Verwaltung unterstützt diese Position und wirbt weiterhin für den Erhalt der Bäume, die entlang des derzeitigen Itterverlaufs stehen.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Mit einer Umstrukturierung der Itter im Hildener Westen würden nach heutigem Kenntnisstand viele Bäume erhalten bleiben, die Retentionskapazität der Itter vergrößert werden und eine wasserökologische Aufwertung des Gewässers mit den damit einhergehenden positiven Auswirkungen für Flora und Fauna erfolgen.