Erläuterungen zum
Antrag:
Für das Schuljahr 2022/23 haben sich in Hilden über 50 Kinder mehr angemeldet als im Vorjahr. Die Zügigkeitsvereinbarungen aller Schulen werden jedoch eingehalten oder sogar unterschritten. Das heißt, trotz der steigenden Schülerzahlen soll in Hilden keine zusätzliche Eingangsklasse gebildet werden. Die Klassengrößen in Hilden überschreiten den kommunalen Richtwert von 23
SchülerInnen pro Klasse deutlich (Der Durchschnittswert in Hilden liegt bei 28-30 Kindern).
Kapazitäten für Rücktritte und Zuzüge sind nicht gegeben. Die Astrid Lindgren-Schule hat aktuell einen Anmeldeüberhang von 21 Kindern. 55 katholische Kinder wurden für das Schuljahr 2022/23 angemeldet. 56 Kinder dürfen aufgenommen werden. Diese 21 Schüler und Schülerinnen sollen an die Wilhelm-Busch-Schule „verschoben“ werden. Von der Wilhelm-Busch-Schule müssen dafür um die 20 Schülerinnen und Schüler abgelehnt und zur Grundschule Schulstraße „verschoben“ werden. Hier verliert sich das Motto des Schulentwicklungsplans (SEP) „kurze Beine, kurze Wege!“. Geschwisterkinder werden getrennt und Schulwege verlängern sich unangemessen. Im SEP verankert und auch im Arbeitskreis SEP diskutiert, wurde ein sinnvolles Nachsteuern auf Grundlage der aktuellen Zahlen. Die erhöhten Anmeldezahlen katholischer Kinder erfordern, auch im Hinblick auf die von allen
Beteiligten geforderte Heterogenität, dringend das versprochene Nachsteuern.
Familien melden wohnortnah an, um den Kindern kurze Wege zu ermöglichen. Die CDU Fraktion möchte die Eltern in Hilden weiterhin unterstützen und hier entsprechend nachsteuern.
Antragstext:
Die CDU Fraktion Hilden beantragt für das Schuljahr 2022/23 unter Berücksichtigung der erhöhten Schülerzahlen im Grundschulbereich, des kommunalen Klassenrichtwertes der Stadt Hilden sowie dem versprochenen Nachsteuern, verankert im aktuellen SEP der Stadt Hilden, eine einmalige Mehrklassenbildung einer Eingangsklasse an der Astrid-Lindgren-Grundschule Hilden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Stadt Hilden hat
2018 eine Schulentwicklungsplanung auf den Weg gebracht.
Ziel war die Bildung
von stabilen und heterogenen Eingangsklassen an allen Schulstandorten der
Grundschulen als Voraussetzung für eine stabile Schulentwicklung in Hilden und
für eine Standortsicherung aller Grundschulen.
Durch eine „gesunde
Durchmischung“ aller Kinder sollten gerade die Schulen des „Gemeinsamen
Lernens“ gestärkt werden, damit die Kinder mit Bedarfen sich auf viele Klassen
im gesamten Stadtgebiet verteilen und so alle Kinder optimal gefordert und
gefördert werden können.
Auf Grundlage der
geplanten und so verlässlichen Zahlen konnten und können zudem zielgerichtet
Baumaßnahmen in die Wege geleitet werden.
Der
Schulentwicklungsplan (SEP) ist daher ein wirkungsvolles Instrument für eine
gesunde Schullandschaft in Hilden. Neben ihrer Zustimmung aus dem Jahr 2018
bestätigt die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Stellungnahme erneut die
Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens und empfiehlt ausdrücklich eine Fortführung des
Schulentwicklungsplanes.
Die
Schulentwicklungsplanung beruht auf den Regelungen der §§ 78 ff des
Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen (SchulG). Es wurden alle Schulformen und
-arten so geplant, dass möglichst unter gleichen Bedingungen die Schulen als
Orte des gemeinsamen Lernens wahrgenommen werden können. Auch die
Verpflichtung, in Kooperation mit den Nachbargemeinden ein vielfältiges,
inklusives und umfassendes Angebot zu erstellen, wurde Beschlussgrundlage.
Soweit wurden alle
Forderungen aus § 80 SchulG erfüllt. Abschließend wurden durch
schulorganisatorische Maßnahmen die Schul- und Klassengrößen gem. § 81 Abs. 1
SchulG festgelegt.
Die Planung sieht
keine Schulbezirke vor und bietet insofern den Eltern im Rahmen der Kapazitäten
eine freie Schulwahl an und den Schulen eine verstärkte Konkurrenzsituation.
Zudem soll das Prinzip „kurze Beine - kurze Wege“ zum Tragen kommen.
Die Veränderung der
Zügigkeiten an einzelnen Schulen im Laufe der Jahre und somit des
Gesamtkonstrukts der Hildener Grundschullandschaft zielt auf die Einhaltung
obiger Gesetzesvorgaben ab.
Die Stadt Hilden
bietet im Hildener Norden (Teil eines Schulverbundes) und im Süden des
Stadtgebietes die Möglichkeit zum Besuch einer katholischen Bekenntnisschule,
Kinder die dem jeweiligen Bekenntnis (bei Schulanmeldung) angehören, haben
Vorrang gegenüber den Kindern fremden Bekenntnisses.
Das Verfahren zur
Erstellung des SEP fand unter Einbindung des „Arbeitskreises SEP“ statt. Dem
gehören alle am Schulleben Beteiligten an.
Dazu zählen:
-
Ratsfraktionsvertretungen,
- Schul- und
OGS-Leitungen,
- Elternvertretungen
und zeitweise Kirchenvertretungen,
-
Verwaltungsvertretungen aus verschiedenen Fachschaften
Im Ergebnis wurde
die Planung begründet und der entsprechende Ratsbeschluss der Schulaufsicht bei
der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt, diese wurde im Jahre 2018
erteilt.
Der SEP hat folgende
Festlegungen bezüglich der maximalen Zügigkeiten der einzelnen Schulen
getroffen:
Schulstraße: 4 Züge
Elbsee: 2
Züge (Schwerpunktschule)
GVB: 4
Züge
WHS: 3
Züge
Verb. Kalstert: 4 Züge
WBS: 3
Züge
ALS: 2 Züge
Summe: 22 Züge
Die Entwicklung 2022
Für das
Anmeldeverfahren 2022/23 hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Arbeitskreis
SEP am 21.01.2021 die ursprüngliche Prognose mit den vorhandenen Schulplätzen
und der voraussichtlichen Anzahl der Schülerinnen und Schüler verglichen und
keine Notwendigkeit zur Änderung der Zügigkeiten festgestellt, da im gesamten
Stadtgebiet ausreichend Schulplätze vorhanden sind. Bis zu 540 Anmeldungen
standen zur Diskussion, inzwischen ist die Zahl auf 516 zu korrigieren. Dies
ergibt aktuell einen Richtwert für 22 Klassen. (§ 6a Verordnung zur Ausführung
des § 93 Abs. 2 SchulG)
Im Herbst 2021
eröffneten die Grundschulen das Anmeldeverfahren. Alle Grundschulleitungen
waren über die Ist-Vorgabe informiert und gehalten, auf Grundlage des SEP die
Beratung der Eltern durchzuführen.
Aufgrund des
Starkregenereignisses im Sommer 2021 und der dadurch hervorgerufenen Schäden
können am Grundschulverbund Beethovenstraße (GVB) im anstehenden Schuljahr nur
drei anstatt der geplanten vier Züge eingerichtet werden. Dieser Umstand kann
dadurch aufgefangen werden, dass die naheliegende dreizügig geplante
Wilhelm-Hüls-Schule (WHS) im kommenden Schuljahr lediglich zwei Züge durch
eigene Anmeldungen belegt und somit Kinder des GVB aufnehmen kann.
Die Verbundschule
Schulstraße ist vierzügig geplant. Nach derzeitigem Anmeldestand und bei Beibehaltung
des SEP werden hier voraussichtlich nur drei Züge gebildet (einer am
Nebenstandort und zwei am Hauptstandort).
Die weiteren
Standorte im Hildener Norden/Osten Elbsee und Verbund Kalstert werden
voraussichtlich wie geplant nachgefragt und gehen in die anvisierte Zügigkeit.
Aktuelle
Problemstellung im Hildener Süden:
Der SEP legt für die
Schulen im Hildener Süden folgende Zügigkeit fest:
Wilhelm-Busch-Schule
(WBS): 3
Züge
Astrid-Lindgren-Schule
/ katholische Schule (ALS): 2 Züge
Die Hauptstandorte
beider Schulen teilen sich einen gemeinsamen Schulhof. Im Hildener Süden gibt
es 116 Kinder wovon ca. 70% direkt an der WBS aufgenommen werden können. Es ist
davon auszugehen, dass die übrigen aufgrund ihres katholischen Bekenntnisses und
der Standortnähe an der ALS gemeldet und aufgenommen werden. Dies zeigen auch
die Erfahrungen der vergangenen Jahre, sodass davon auszugehen ist, dass die
116 Schülerinnen und Schüler im Hildener Süden ihre Plätze finden werden.
An der ALS wurden in
der Vergangenheit immer durchschnittlich 45 katholische Schülerinnen und
Schüler aufgenommen. In diesem Jahr ergibt sich an der katholischen Grundschule
die Situation, dass sie aktuell über drei vierte Klassen verfügt. Sobald diese
Klassen die Schule verlassen und die Neubildung der beiden ersten Klassen
ansteht, wäre sie planungsgerecht komplett zweizügig. Allerdings verfügt die
Schule nach eigener Einschätzung über die Personalressourcen für eine weitere
Klasse. Daher warb die Schule aktiv um Schülerinnen und Schüler und ging davon
aus, außerhalb des abgestimmten und beschlossenen Rahmens „Zweizügigkeit“ eine
zusätzliche Klasse bilden zu können und kommunizierte dies an die Eltern. Nach
Bekanntwerden der überproportionalen Anmeldezahlen an der ALS haben Eltern die
Mehrklassenbildung nach § 81 Abs. 4 SchulG in die Diskussion eingebracht.
Nach § 81 Abs. 4
SchulG kann der „Schulträger (…) ohne Änderung der Schule im Einvernehmen mit
der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit Genehmigung der oberen
Schulaufsichtsbehörde die Zahl der Parallelklassen einer Schule vorübergehend
durch Bildung einer Mehrklasse erhöhen. Die Genehmigung darf nicht erteilt
werden, wenn insbesondere
1.
die für die Bildung
einer Mehrklasse erforderliche Schülerzahl nicht erreicht wird,
2.
die personellen,
räumlichen und sächlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder
3.
die
Aufnahmekapazitäten innerhalb der Schulen einer Schulform im Gebiet des
Schulträgers nicht ausgeschöpft sind und damit durch die Mehrklassenbildung der
Bestand einer oder mehrerer dieser Schulen gefährdet ist.“
Die Verwaltung geht
davon aus, dass mit einer Mehrklassenbildung der Bestand einer Schule gefährdet
wird (vgl. § 81 Abs. 4 Nr. 3 SchulG): Bei Bildung einer weiteren Eingangsklasse
an der ALS würde der überwiegende Teil der Kinder für den dritten Zug
voraussichtlich von der WBS kommen und dort dann Schulplätze frei werden. Die
freien Kapazitäten würden vermutlich von einem großen Teil der Kinder genutzt,
die bereits an der Grundschule Schulstraße angemeldet sind. So bestünde die
Gefahr, dass dort weniger Züge als geplant gebildet werden könnten.
Aus Sicht der Verwaltung
ist § 81 Abs. 4 SchulG auch auf Grundschulen anwendbar. Die Verwaltung teilt die
Rechtsauffassung der Bezirksregierung zur Nichtanwendbarkeit des § 81 Abs. 4
SchulG nicht, da sich diese weder aus dem Gesetzeswortlaut noch systematischen
Überlegungen oder der Kommentierung des SchulG ergibt.
Des Weiteren bleibt
die Betrachtung der ALS als Bekenntnisschule. Sofern die ALS nun eine dritte
Eingangsklasse bildet, wären rund 66% katholische Kinder angemeldet und somit
34% nicht katholischen Bekenntnisses. Der katholische Charakter der Schule wäre
wegen der hohen Anzahl nicht katholischer Kinder sehr in Frage gestellt. Die
Bezirksregierung äußert sich zu diesem Thema klar in ihrer Stellungnahme.
Nach den
Abstimmungsgesprächen mit dem Schulamt des Kreises Mettmann und den
Schulleitungen hat das Schulamt Mettmann für die überzähligen Anmeldungen die
Ablehnungsbescheide vorbereitet. Die Schulleitung der ALS hat die
Ablehnungsbescheide inzwischen an die betroffenen Eltern versandt.
Widerspruchsverfahren sind anhängig. Die Zu- und Absagen an anderen Schulen
sollen nach dem Willen des Schulamtes des Kreises Mettmann erst erteilt werden,
sobald das Verfahren an der ALS abgeschlossen ist.
Es bleibt
festzuhalten, dass die Verwaltung nicht im Verfahren der Schulanmeldung
verantwortlich ist. Die verantwortliche Stelle, dass Schulamt Mettmann
vertreten durch die Schulrätin, spricht in einer schulfachlichen Stellungnahme
von der Fortführung des SEP, eröffnet aber auch die Möglichkeit, dem
Elternwillen nachzukommen und an der Astrid-Lindgren-Schule eine dritte
Eingangsklasse zu bilden.
Zusammenfassend ist
festzuhalten, dass die Verwaltung geprüft hat, ob einmalig eine weitere Klasse
an der ALS eingerichtet werden kann und ob dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt
positiv rechtssicher beschlossen und umgesetzt werden könnte. Weder die obere
noch die untere Schulaufsicht sprechen sich explizit gegen eine dritte
Eingangsklasse an der ALS aus und sehen sich nur in einer Beraterrolle. Die
Bezirksregierung empfiehlt allerdings sehr deutlich, von der weiteren
Eingangsklasse abzusehen, auch wenn sie - aus ihrem Rollenverständnis heraus -
keine Entscheidung getroffen hat. Beide vorgesetzten Behörden überlassen letztlich
dem Schulträger die Zuständigkeit zur Entscheidung.
Welche Auswirkungen
die Entscheidung für eine weitere Klasse an der ALS beispielsweise auf den
Anmeldeprozess hätte, kann aufgrund vieler Unwägbarkeiten zu diesem Zeitpunkt
nicht vollständig überblickt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist aber klar,
dass ein Ausstieg aus dem jetzt gültigen SEP gravierende Auswirkungen auf die
Heterogenität der gesamten Grundschullandschaft, die Sicherung aller
Schulstandorte und begonnene und zukünftige Bauvorhaben hätte.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz:
Aktuell nicht
erkennbar.