Betreff
Aufgaben- und Anforderungsprofil der Leistung der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG)
Vorlage
WP 20-25 SV 50/052
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt das vorliegende Aufgaben- und Anforderungsprofil für die musikalischen Angebote der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (AFB) am 01.12.2021 war Grundlage für den Ratsbeschluss vom 14.12.2021.

 

Daraus ergab sich für die Verwaltung und die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG) der Auftrag, bis Ostern (14.04.2022) ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten. Von der Verwaltung wurde die Erstellung eines Aufgaben- und Anforderungsprofils für jedes Produkt der FZG gefordert.

 

Die jeweiligen Fachausschüsse (Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss) sollten in diesen Prozess angemessen eingebunden werden. Da aufgrund der Befangenheit der Vorsitzenden und deren Stellvertreterin im Sozialausschuss keine Beratung möglich war, erfolgt die Kenntnisnahme zu diesem Punkt im Rat.

 

Diese Profile bilden die Grundlage für den Auftrag an die Freizeitgemeinschaft und damit zur Erarbeitung und Abgabe einer verbindlichen Kostenkalkulation auch für den mehrjährigen Finanzplan.

 

In der Anlage der Sitzungsvorlage ist das Aufgaben- und Anforderungsprofil für die musikalischen Angebote beigefügt.

 

Das Aufgaben- und Anforderungsprofil wurde der FZG in einem persönlichen Erläuterungsgespräch am 04.01.2022 ausgehändigt mit der Bitte, marginale Veränderungen vorzuschlagen. Der Rahmen des Aufgaben- und Anforderungsprofiles galt als festgeschrieben.

 

Die Anregung der FZG, die Nutzung der Räume durch TeilnehmerInnen hinsichtlich der Anforderungen während der Corona Pandemie vorzusehen, wurde entsprochen. Trotzdem soll die FZG durch die Kooperation mit anderen Trägern versuchen, hinsichtlich der vorgesehenen Anzahl der TeilnehmerInnen andere Räumlichkeiten zu erschließen. Sollte das nicht gelingen hat die FZG nach Beendigung der Einschränkungen durch Corona vier Monate Zeit, die erforderliche Mindestanzahl an TeilnehmerInnen für das Angebot zu gewinnen. Zudem wurde der FZG aufgegeben, das Angebot Silber(g)löckchen für über 50-Jährige umzubenennen, da davon ausgegangen wird, dass diese Bezeichnung wesentlich ältere Musizierende ansprechen würde.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister