hier. Aufhebung der Sperrung Weststraße
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
Ergänzender
Beschluss zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2006
(BA-Antrag vom 22.03.06)
1.
Die
Weststraße bleibt im Einmündungsbereich der Düsseldorfer Straße für Fahrzeuge
über 3,5 t
gesperrt.
2. Die Weststraße wird auf dem
als Mischfläche ausgebauten Abschnitt (ca. 80 m) aus Richtung
Düsseldorfer Straße zur
Einbahnstraße erklärt. Die Abfahrt aus dem Gewerbegebiet erfolgt somit
für alle Fahrzeuge –
ausgenommen Radfahrer – ausschließlich über die Liebigstraße.
3. Die Weststraße erhält im
ersten und zweiten Drittel der Mischfläche starke Aufpflasterungen mit
dem Ziel, eine wirksame
Verkehrsberuhigung und die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.
4. Nach einer 6-monatigen
Probezeit berichtet die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss über
die Erfahrungen mit den
vorgenannten Verkehrslenkungsmaßnahmen.
5. Auf der Düsseldorfer Straße
wird zur Optimierung der Einfahrt in die Liebigstraße eine Links-
abbiegespur eingerichtet.
Die Liebigstraße bleibt die Hauptzufahrtsstraße für das Gewerbegebiet.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 30.11.2005 mit 10 Ja-Stimmen
gegen 9 Nein-Stimmen beschlossen, die Weststraße in Höhe der Einmündung B228 –
Düsseldorfer Straße – durch Sperrpfosten voll zu sperren.
Die „Vollsperrung“
ist in der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage SV 66/031, die Variante B.
Das Tiefbau- und
Grünflächenamt hat nach Abstimmung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen mit
Feuerwehr, Müllabfuhr, Polizei und Straßen NRW im Laufe des Dezember 2005 die
Sperrung „angeordnet“. Die Umsetzung der Maßnahme „Vollsperrung“ (Beschilderung,
Markierung) erfolgte ab der 2.KW 2006.
Schon nach kurzer
Zeit gab es die ersten Telefonate mit Gewerbetreibenden / Bürgern / Verkehrsteilnehmern,
die die Vollsperrung auf heftigste kritisierten.
Zwischenzeitlich
sind verschiedene Beschwerden auch in schriftlicher Form bei der Verwaltung
eingegangen:
- Herr B. Siemensstraße vom 19.01.2006 mit
66 Unterschriften
- Herr H. Großjung , Autohaus Weststraße 21 vom 26.01.2006 mit
84 Unterschriften
- Frau Siemensstraße vom 30.01.2006
- Hermes GmbH (Hermelin) Siemensstraße 15 Bürgermeister-Fall vom
17.01.2006
Die Schreiben /
e-Mail sind als Anlage beigefügt. Die Unterschriften sind in der Mehrzahl den Gewerbebetrieben
und Anwohnern an der Siemensstraße, Marie-Curie Straße und Weststraße zuzuordnen.
Die Verwaltung hat
in der o.g. Beschlussvorlage SV 66/031 aufgezeigt, mit welchen Vor- und
Nachteilen für wen die „Vollsperrung“ gemäß Variante B verbunden ist:
„Der Nutzen einer Vollsperrung
ist für den Anwohner des verkehrsberuhigten Bereichs, auch wenn er seine
Wohnung mit dem maximalen Umweg von über 1250 m anfahren muss, besonders groß,
da der heute legal einfahrende Verkehr und illegal ausfahrende Verkehr in einer Größenordnung von etwa 800 Kfz/Tag
verlagert wird.
Eben diese Anzahl von
Kfz-Fahrten bedeutet zusätzlichen Verkehr auf der Düsseldorfer Straße; im
Besonderen als Linksabbieger in einem nicht günstig geregelten Knotenpunkt
Düsseldorfer Straße / Liebigstraße / ICI-Parkplatz.
Schon in 1994 ist eine
Vollsperrung aufgrund des massiven Widerstands von im Gewerbegebiet ansässigen
Firmen und der Taxi-Zentrale vom damals noch zuständigen Verkehrsausschuss
abgelehnt und die heutige einseitige Sperrung des verkehrsberuhigten Bereichs
beschlossen worden.“
Diese Punkte wie
„ungünstige“ Linksabbiegerregelung in die Liebigstraße und eine längere Fahrtroute werden nunmehr vom Beschwerdeführer als
Argumente gegen eine „Vollsperrung“ genannt.
Der Rettungsweg für
die Feuerwehr über die Weststraße (Ost) bleibt erhalten, da die Vollsperrung
mit herausnehmbaren und klappbaren Feuerwehrpfosten realisiert werden sollte.
Blockaden (keine
Vorbeifahrt möglich) der Liebigstraße und auch Weststraße bis zu 15 Minuten
sind der Verwaltung in der beschriebenen Form bislang nicht bekannt.
G. Scheib