Betreff
Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NW
hier. Aufhebung der Sperrung Weststraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/050
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 

Ergänzender Beschluss zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2006

(BA-Antrag vom 22.03.06)

 

1.        Die Weststraße bleibt im Einmündungsbereich der Düsseldorfer Straße für Fahrzeuge über 3,5 t

gesperrt.

 

2.    Die Weststraße wird auf dem als Mischfläche ausgebauten Abschnitt (ca. 80 m) aus Richtung

       Düsseldorfer Straße zur Einbahnstraße erklärt. Die Abfahrt aus dem Gewerbegebiet erfolgt somit

       für alle Fahrzeuge – ausgenommen Radfahrer – ausschließlich über die Liebigstraße.

 

3.    Die Weststraße erhält im ersten und zweiten Drittel der Mischfläche starke Aufpflasterungen mit

       dem Ziel, eine wirksame Verkehrsberuhigung und die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.

 

4.    Nach einer 6-monatigen Probezeit berichtet die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss über

       die Erfahrungen mit den vorgenannten Verkehrslenkungsmaßnahmen.

 

5.    Auf der Düsseldorfer Straße wird zur Optimierung der Einfahrt in die Liebigstraße eine Links-

       abbiegespur eingerichtet. Die Liebigstraße bleibt die Hauptzufahrtsstraße für das Gewerbegebiet.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der Sitzung am 30.11.2005 mit 10 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen beschlossen, die Weststraße in Höhe der Einmündung B228 – Düsseldorfer Straße – durch Sperrpfosten voll zu sperren.

Die „Vollsperrung“ ist in der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage SV 66/031, die  Variante B.

 

Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat nach Abstimmung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen mit Feuerwehr, Müllabfuhr, Polizei und Straßen NRW im Laufe des Dezember 2005 die Sperrung „angeordnet“. Die Umsetzung der Maßnahme „Vollsperrung“ (Beschilderung, Markierung) erfolgte ab der 2.KW 2006.

 

Schon nach kurzer Zeit gab es die ersten Telefonate mit Gewerbetreibenden / Bürgern / Verkehrsteilnehmern, die die Vollsperrung auf heftigste kritisierten.

 

Zwischenzeitlich sind verschiedene Beschwerden auch in schriftlicher Form bei der Verwaltung eingegangen:

            - Herr B.                                      Siemensstraße             vom 19.01.2006   mit  66 Unterschriften

            - Herr H. Großjung , Autohaus       Weststraße 21               vom 26.01.2006   mit  84 Unterschriften

            - Frau                                           Siemensstraße                vom 30.01.2006

- Hermes GmbH (Hermelin)           Siemensstraße 15         Bürgermeister-Fall vom     

                                                                                           17.01.2006

 

Die Schreiben / e-Mail sind als Anlage beigefügt. Die Unterschriften sind in der Mehrzahl den Gewerbebetrieben und Anwohnern an der Siemensstraße, Marie-Curie Straße und Weststraße zuzuordnen.

 

 

Die Verwaltung hat in der o.g. Beschlussvorlage SV 66/031 aufgezeigt, mit welchen Vor- und Nachteilen für wen die „Vollsperrung“ gemäß Variante B verbunden ist:

 

Der Nutzen einer Vollsperrung ist für den Anwohner des verkehrsberuhigten Bereichs, auch wenn er seine Wohnung mit dem maximalen Umweg von über 1250 m anfahren muss, besonders groß, da der heute legal einfahrende Verkehr und illegal ausfahrende Verkehr  in einer Größenordnung von etwa 800 Kfz/Tag verlagert wird.

Eben diese Anzahl von Kfz-Fahrten bedeutet zusätzlichen Verkehr auf der Düsseldorfer Straße; im Besonderen als Linksabbieger in einem nicht günstig geregelten Knotenpunkt Düsseldorfer Straße / Liebigstraße / ICI-Parkplatz.

Schon in 1994 ist eine Vollsperrung aufgrund des massiven Widerstands von im Gewerbegebiet ansässigen Firmen und der Taxi-Zentrale vom damals noch zuständigen Verkehrsausschuss abgelehnt und die heutige einseitige Sperrung des verkehrsberuhigten Bereichs beschlossen worden.“

 

Diese Punkte wie „ungünstige“ Linksabbiegerregelung in die Liebigstraße und eine längere Fahrtroute  werden nunmehr vom Beschwerdeführer als Argumente gegen eine „Vollsperrung“  genannt.

 

Der Rettungsweg für die Feuerwehr über die Weststraße (Ost) bleibt erhalten, da die Vollsperrung mit herausnehmbaren und klappbaren Feuerwehrpfosten realisiert werden sollte.

 

Blockaden (keine Vorbeifahrt möglich) der Liebigstraße und auch Weststraße bis zu 15 Minuten sind der Verwaltung in der beschriebenen Form bislang nicht bekannt.

 

 

 

G. Scheib