Betreff
Antrag der CDU Fraktion im Jugendhilfeausschuss am 10.12.2021 bezüglich PCR Pooltestung in Kindertagesstätten
Vorlage
WP 20-25 SV 51/118
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

 

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und zum Schutz der Kinder und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtungen ist die Einführung eines regelmäßigen PCR Pooltests anzustreben. Die Testung gilt als Barriere gegen die Pandemie und wird bereits in den Grundschulen entsprechend durchgeführt. Mit der Einführung des zweifachen Lollitest sollen schnelle Ergebnisse Gewissheit um den Gesundheitszustand bringen und so einen weiteren Infektionsverlauf verhindern. Diese Methode der Testung wird von der CDU Fraktion auch für die Kinder in Kindertagesstätten als sinnhaft erachtet. Nach Vorlage und Auswertung der Ergebnisse ist der Politik ein Konzept für die Durchführung der PCR Pooltestung in Kindertagesstätten vorzulegen.

 


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten einer PCR Pooltestung in Kindertagesstätten zu eruieren. Dazu soll die Verwaltung umgehend Kontakt zur Stadt Düsseldorf aufnehmen, wo bereits eine Pooltestung in Kitas umgesetzt werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung Kenntnis erlangen über:

a) Welche Voraussetzungen sind zur Durchführung der PCR Pooltestung in der KiTa

erforderlich?

b) Wer führt die Testung praktisch durch?

c) Gibt es eine Altersbeschränkung der Kinder?

d) Wie hoch sind die anfallenden Kosten pro Gruppe sowie die Gesamtkosten?

d) Wie gestaltet sich derzeit die Testung in Hildener Kindergärten?


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Pandemiegeschehen in der Bevölkerung und damit auch rund um die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen, ist hochdynamisch. Um hier mehr Sicherheit zu bekommen und Beschäftigte sowie Kinder vor Ansteckungen zu schützen, setzen neben den Schulen auch einige Kommunen auf Pool-PCR-Tests in Kitas.

 

Im Schreiben des Minister Stamp (MKFFI) an Eltern und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in NRW vom 22.12.2021 heißt es hierzu:

 

[…]

 „Statt der Selbsttests bieten einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen sogenannte Lolli-Pool-Tests mit anschließender PCR-Laborauswertung an. Eine landesweite Organisation und Übertragbarkeit dieses Konzepts auf die Kindertagesbetreuung in ganz Nordrhein-Westfalen ist jedoch leider weder logistisch, noch mit Blick auf die vorhandenen Laborkapazitäten umsetzbar. Dies haben wir intensiv geprüft. Allerdings können all diejenigen Kommunen, bei denen Laborkapazität und Logistik dies erlauben, selber Lolli-Pool-Tests organisieren und dafür vom Land einen entsprechenden Kostenersatz erhalten.“ […]

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung den vorliegenden CDU-Antrag zum Anlass genommen, die Für und Wider der Kita-Pool-Testungen zu recherchieren. Neben organisatorischen Fragen, geht es auch um eine grundsätzliche Meinungsbildung, welche Strategie die Stadt Hilden in Bezug auf die Testungen in ihren Betreuungseinrichtungen verfolgt und unter welchen Umständen diese umgesetzt werden kann.

 

Zunächst werden die Fragen des Antrags beantwortet, dann folgt eine Gegenüberstellung der Für und Wider und Empfehlungen der Verwaltung, um eine fundierte Position für Hilden zu ermöglichen.

 

Recherchiert wurde mit freundlicher Unterstützung von Hildener Akteuren des Kinderbetreuungssystems, der Städte Ratingen, Monheim am Rhein, dem Sprecher der Hildener Grundschulen, diverser Testlabore, der zuständigen Vertreterin für die Testabwicklung des Landes NRW (MKFFI), dem Testmanagement des Kreisgesundheitsamtes und mittels Online-Recherche zur aktuellen Gesamtlage.

 

Beantwortung der Fragen im Antrag:

a)    Welche Voraussetzungen sind zur Durchführung der PCR Pooltestung in der KiTa erforderlich?

 

Es gibt keine speziellen Voraussetzungen, außer personeller Ressourcen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Tests durchzuführen und Abholtermine der Labore einzuhalten.

Eltern müssen außerdem ihre schriftliche Einverständniserklärung vorlegen, die Testung ist freiwillig.

 

b)    Wer führt die Testung praktisch durch?

 

Die Kinder selbst führen die Tests durch, unterstützt durch das Kita-Personal. In kleinen Einrichtungen können die Tests auch von den Eltern vor Ort durchgeführt werden. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Eltern die Kindertageseinrichtung betreten dürfen. Dies wird unterschiedlich gehandhabt.

 

c) Gibt es eine Altersbeschränkung der Kinder?

 

Grundsätzlich nein. In Anbetracht der Selbstbestimmung ja. Bei Kindern im Elementarbereich kann im Gegensatz zu Kindern im Primarbereich oder älter nicht eine Einsichtsfähigkeit in die Notwendigkeit der Testung vorausgesetzt werden. Sehr kleine Kinder verstehen die durchzuführende Handlung bzw. die helfend an ihnen durchgeführte Handlung womöglich nicht. Die Testung stellt einen körperlichen Eingriff dar und muss sehr sensibel gehandhabt werden. Die Kinder dürfen keinesfalls unter Zwang getestet werden. Ein Test zu einer bestimmten Uhrzeit in einer dafür vorgesehenen Gruppensituation (z.B. Morgenkreis) muss hier flexibel gehandhabt werden und Kinder ihre Entscheidungsfreiheit behalten, den Test auch einmal zu verweigern. Dies ist auch mit den Eltern sensibel und wertschätzend gegenüber dem Kind zu kommunizieren.

 

d) Wie hoch sind die anfallenden Kosten pro Gruppe sowie die Gesamtkosten?

 

Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, da es auf die Preise

der Labore ankommt. In der Regel werden die Tests inklusive aller Logistik angeboten.

 

Das Preisgeschehen gestaltet sich zudem auch dadurch dynamisch, dass positive Pools mit Einzeltests nachgetestet werden müssen, die jeweils extra kosten. Der Hinweis eines Labors darauf, dass die Kosten für anlassbezogene (= positiver Pool) Einzeltestungen vom öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen würden, wollte das Kreisgesundheitsamt, Abteilung Testmanagement, so nicht bestätigen. Vielmehr wurde auf eine derzeitige rechtliche Prüfung hingewiesen. Differenzierte Ausführungen zur Finanzierung siehe unten.

 

Bei einer Umstellung auf PCR-Pool-Tests erhält die Kommune Hilden vom Land eine pauschale Summe von 3 € pro Test, die sie für ihre Test-Strategie einsetzen kann.

 

e) Wie gestaltet sich derzeit die Testung in Hildener Kindergärten?

 

Eltern bekommen zwei bis drei Selbsttests in der Woche für ihre Kinder zur Verfügung gestellt. Die Testung der Kinder ist freiwillig, so ist es vom Land NRW vorgesehen und propagiert. Kita-Leitungen appellieren an Eltern, regelmäßig Tests durchzuführen.

 

Auskömmlich beliefert werden die Kindertageseinrichtungen von einem durch das Ministerium beauftragten Großhändler. Wenn ein Kind positiv getestet wurde, können alle anderen Kinder weiterhin betreut werden. Ab diesem Moment sind jedoch drei Schnelltests in der Woche für 14 Tage verpflichtend durchzuführen und deren negatives Ergebnis von den Eltern mit Unterschrift zu bestätigen.

 

 

Stellungnahme des Fachbereiches

Der Fachbereich Kindertagesbetreuung steht der Pool-PCR-Testung auch vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik ablehnend gegenüber. Unbenommen sorgt die Pool-Testung für mehr Sicherheit und auch eine vertrauensvollere Arbeit in den Kitas, weil das Infektionsgeschehen gut im Auge behalten werden kann. Auf der anderen Seite stehen

 

-       Abrechnungsrisiken

-       Betreuungsausfälle

-       Überlastete Labore

Nicht vorhandene zeitliche/personelle Kapazitäten für die Umstellung und Durchführung des Pool-Test- Verfahrens

-    Pädagogische Grenzen durch einen aktiven Eingriff in die Selbstbestimmung der Kleinsten und die Gefahr der Ungleichbehandlung in der Kita

 

Dies wird nachfolgend anhand der Beschreibung des PCR-Pool-Test-Verfahrens und der Ressourcen-Analyse näher erläutert. Abschließend werden notwendige weitere Schritte im Falle eines politischen Richtungsentscheides für die Konzeptionierung der Pool-Testungen aufgeführt.

 

 

Das PCR-Pool-Test-Verfahren

 

Bei einer Umstellung auf PCR-Pool-Tests erhält die Kommune Hilden vom Land eine pauschale Summe von 3 € pro Test, die sie für ihre Test-Strategie einsetzen kann. Es wird kein Verwendungsnachweis geführt und es erfolgt keine Spitzabrechnung. Die pauschale Summe richtet sich nach den KiBiz-Pauschalen des Landes für das Kita-Jahr 2021/2022, das Ministerium zahlt für 2 zwei Tests in der Woche (ein dritter Test ist anlassbezogen verhandelbar).

 

Für Hilden würde mit 1.848 Kindern gerechnet. Die ausgezahlte Summe läge bei 11.088,- € in der Woche für 2 zwei PCR-Tests. Wenn die Kommune auf das PCR-Pool-Testverfahren umstellt, werden in ganz Hilden keine Selbsttests mehr über das Land ausgeliefert. Es ist dann Sache des Trägers, die PCR-Testungen zu organisieren und nicht teilnehmende Kitas z.B. mit einem finanziellen Budget für Selbsttests zu versorgen.

 

Die Labore stellen in der Regel Test-Kits für eine Pool-Testung und eine individualisierte Rückstellprobe zur Verfügung. Ein Pool besteht bei den recherchierten Laboren aus 10-15 Personen. Erst wenn es in einem Pool zu einem positiven Ergebnis kommt, werden die Einzeltestungen ausgewertet. Dies birgt ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko:

 

Ein Labor (Name der Redaktion bekannt) meldete zum Beispiel auf Anfrage zurück, das Kombi-Test-Kit mit 30 Testungen für 210,- € zur Verfügung zu stellen (Pool inklusive Rückstellprobe und Logistik). Hieraus dürften bis zu 3 drei Pools gebildet werden. Im Falle eines positiven Pools müssten dann Einzeltestungen aus den vorhandenen Rückstellproben folgen, die Kosten betrügen dann 55,- € pro Test. 

 

Umgerechnet würde ein Test pro Kind in diesem repräsentativen Beispiel 7,- € kosten (4,-€ mehr als der pauschale Kostensatz des Landes), die Auflösung eines positiv-Pools läge jedoch bei mindestens 550,- €. Ein Blick auf das hochdynamische Infektionsgeschehen in der Schule lässt erahnen, dass dies teuer werden kann. Ein weiteres Labor würde die „all inklusive Lösung“ mit

50 € für 25 Tests deutlich günstiger anbieten. Die Aussage jedoch, der öffentliche Gesundheitsdienst würde eventuelle Einzeltestungen refinanzieren, trifft derzeit nicht zu: Nach telefonischer Rücksprache mit dem Testmanagement des Kreisgesundheitsamtes befindet sich der Umgang mit diesem Kostenfaktor in der rechtlichen Prüfung. Das Gesundheitsamt hat nach Aussage der Kollegin bereits eine Gesamtlösung für alle kreisangehörigen Städte geprüft, jedoch aufgrund mangelnder Testkapazitäten verwerfen müssen. Nicht möglich ist nach derzeitigem Kenntnisstand, ein von der Kommune beauftragtes Labor Teilleistungen mit dem Kreis abrechnen zu lassen, zumal auch die Preise hierfür im Vorfeld nicht verhandelt wurden.

 

Wenn in der Kita ein Pool-Test positiv ausfällt oder nicht auswertbar ist, müssen alle beteiligten Kinder sich bis zur Auswertung der Einzeltests in häusliche Isolation begeben. Dies dauert in der Regel einen Vormittag. Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist für diese Zeit der Selbstisolation nicht vorgesehen. Es kommt demnach auch auf die Möglichkeit der Eltern an, kurzfristig Betreuung privat sicherzustellen.

 

Angesichts der Infektionsdynamik bedingt durch die Variante Omikron ist in den kommenden Wochen verstärkt mit positiven Pools zu rechnen. Dies bedeutet zunehmende Betreuungsausfälle, die das Prinzip der sicheren Betreuung und trotz Positiv-Testungen (über eigenverantwortliche Selbsttestung der Kinder) offen gehaltenen Kitas konterkarieren. Die Elternschaft ist hier sehr sensibel, da Personalausfälle aufgrund des Fachkräftemangels immer wieder zu Gruppenschließungen führen.

 

Geben nicht alle Eltern der Kita ihr Einverständnis für die freiwillige Pool-Testung, ist zu klären, wie mit den nicht teilnehmenden Kindern umgegangen wird. Eine Gleichbehandlung dieser Kinder muss aus Sicht der Verwaltung unbedingt gewährleistet sein. Bei einer teiloffenen Arbeit wird demnach der Bewegungsradius für alle Kinder eingeschränkt, oder für keines. Ein nicht eingeschränkter Bewegungsradius hätte jedoch zur Folge, dass Infektionsübertragungen durch nicht PCR-getestete Kinder möglich sind. Aus Sicht der Verwaltung verbietet sich die Austragung von Elternkonflikten auf dem Rücken der Kinder, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. 

 

Die Durchführung der Testung durch das pädagogische Personal bei Kindern, die dies nicht selbst vermögen, stößt außerdem an Grenzen, sofern das (U3) Kind sich dem Eingriff durch das pädagogische Personal verweigert. Hier ist ähnlich wie beim Zähneputzen sehr viel Sensibilität gefragt. Ein zwanghafter Eingriff kann auch in Hektik durch Übersehen der entsprechenden Signale passieren und dies ist in jedem Falle zu vermeiden. Gerade in Hinblick auf die zurzeit sehr dünne Personaldecke im oft stressigen Kita-Alltag wäre die notwendige Besonnenheit bei der Testung eine große Herausforderung für die Fachkräfte.

 

Ressourcen-Analyse

 

Die Umstellung auf PCR-Pool-Testungen müsste vom Fachbereich organisiert werden. Im Gespräch mit anderen Kommunen wurde deutlich, dass es hierfür einer dauerhaften zeitlichen Ressource bedarf. Zunächst um alle Träger bzw. Kitas ins Boot zu holen und die Details zu klären. Dann um Labore zu finden und eine Vergabe durchzuführen. Schließlich, um die Umstellung des Verfahrens zu organisieren (einschließlich Logistik und Abrechnungen). Darüber hinaus braucht es eine zentrale Ansprechperson, an die sich Kitas mit Fragen wenden können (zum Beispiel beim Vorgehen nach einem positiven Pool-Test, einem ungültigen Test-Ergebnis, etc.). Diese personelle Ressource kann der Fachbereich derzeit nicht zur Verfügung stellen, da hier mit einer strukturellen Unterbesetzung umgegangen werden muss. Weiterhin sind Stellenvakanzen, Elternzeit, etc. in der Verwaltung zu kompensieren.

Des Weiteren müssen verlässlich personelle Ressourcen in den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen freigestellt werden. Zumindest in den Einrichtungen in städtischer Trägerschaft sind diese aktuell nur bedingt bis nicht vorhanden.

 

Von den angefragten sieben Laboren meldeten der Verwaltung vier zurück, keine Kapazitäten für Großaufträge zu haben, bzw. bewegt sich ein Labor preislich in Hinblick auf eine „Test-Strategie für alle“ auf einem nicht über Landesmittel refinanzierbaren Niveau. Ein weiteres Labor hat zur Kapazität keine Auskunft gegeben, jedoch ein weit günstigeres Angebot in Aussicht gestellt, allerdings ohne Preisangabe für die anlassbezogenen Einzelauswertungen. Am 13.01.2022 titelt die Tagesschau „Die Limits der Labore“ und beschreibt deren Situation als äußerst angespannt. Hier ist generell zu überlegen, wie mit der endlichen Kapazität der Labore umgegangen werden soll und welche Test-Gruppen priorisiert werden sollten. Es ist perspektivisch von einer Verlängerung der Wartezeiten auf das Ergebnis und höherer Fehlerquote in der Logistik auszugehen, die zusätzlich von Eltern kompensiert werden muss. Zwischenzeitlich kann aus der Presse auch entnommen werden, dass Engpässe bezüglich der Verfügbarkeit von PCR-Tests möglich sind. Diese Engpässe haben aktuell nach der Bund-Länder-Konferenz am 24.01.2022 zum Vorhaben der Priorisierung der auch zahlenmäßig begrenzt vorhandenen PCR-Tests geführt. Eine neue Teststrategie wird derzeit ausgearbeitet.

 

Zur finanziellen Ressource kann festgehalten werden, das die Umstellung auf PCR-Tests in Kitas der Gemeinde Hilden nur auskömmlich und für Eltern in Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragbar sein kann, wenn

 

a)    nur eine begrenzte Zahl Kitas und Kinder mitmachen

 

b)    nur eine begrenzte Anzahl positive-Pools entstehen

 

c)    der Verwaltung zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird

 

d)    eine weitere Leitungsfreistellung von mindestens 1 Std/Tag umgesetzt werden kann.

 

e)    Eine Priorisierung von PCR-Tests für den Kita-Bereich von Land und Bund erfolgt

 

 

Zu a)

Die Testpauschale von 3,-€ würde bei dem von einem Labor mit Kapazitäten vorgeschlagenen Test-Preis von 7,-€ (inklusive Logistik) nur ausreichen, wenn nicht alle Kitas bzw. Kinder beteiligt sind. Bei diesem Labor wären zwei Tests die Woche für 792 Kinder auskömmlich, bei einem Test in der Woche wären es 1.584 Kinder. Die Berechnungsgrundlage des Landes liegt bei 1.848 Kinder.

 

Beschäftigte sind in dieser Test-Strategie noch gar nicht vorgesehen, obwohl deren Teilnahme sinnvoll wäre, um auch hier Sicherheit zu haben.

 

Ein weiteres Labor mit nicht bestätigter Kapazität in der gewünschten Größenordnung gibt an, lediglich 2,-€ pro Test zu nehmen (inklusive Logistik). Dies wäre auskömmlich für alle Kinder. Wie diese hohe Preisspanne zwischen den beiden Angeboten zustande kommt, lässt sich erst bei Einholung eines differenzierten konkreten Angebotes nachvollziehen.

 

Dies ist in der aktuellen Phase der Meinungsbildung noch nicht erfolgt.

 

Zu b)

Nicht einberechnet sind außerdem die Positiv-Pools, die deutliche Mehrkosten nach sich ziehen. Für den Kita-Bereich müssten bei einer Komplettberücksichtigung der Kinderzahlen 185 Zehner-Pools bzw. 123 Fünfzehner-Pools (ohne Personal!), oder 62 Dreißiger-Pools gebildet werden. Bei besagtem Labor würden Einzeltestungen 55,- € kosten. Dies würde finanziell Folgendes auslösen:

 

Pool-Größe

(Teilnehmer*innen pro Pool)

Stadtweit gebildete Pools

(ohne Personal)

Kosten pro ausgewerteter 

Positiv-Pool

 

Kosten bei 5 ausgewerteten Positiv-Pools

 

Kosten bei 10 ausgewerteten Positiv-Pools

 

10

185

550 €

2.750 €

5.500 €

15

123

825 €

4.125 €

8.250 €

30

62

1650 €

8.250 €

16.500 €

 

 

 

Pro ausgewerteter Positiv-Pool entstünden Kosten zwischen 550 € und 1.650 €. Damit wäre die komplette Test-Pauschale des Landes von 5.544,- € pro Tag allein durch die Auswertung von 10 positiven Zehner-Pools im gesamten Stadtgebiet aufgebraucht. Das wären 5% der gesamt durchgeführten Pools.

 

Alleine am Freitag, den 14.01.2022 hatte die größte Hildener Grundschule acht positive Pools in drei Klassen zu verzeichnen. Die Pool-Test-Strategie eignet sich vor diesem Hintergrund ausschließlich für ein geringes Infektionsgeschehen, nicht aber für die aktuelle Pandemielage.

 

Fazit

 

Die Verwaltung konstatiert, dass sich ein Infektionsgeschehen mittels PCR-Testungen viel klarer abbilden lässt. Es würde mehr Sicherheit erzeugen und ein vertrauensvolleres Arbeiten ermöglichen, da von den Beschäftigten ein weitgehender Schutz vor Ansteckungen angenommen wird. Auch Eltern hätten mehr Sicherheit bezüglich der Infektionslage in ihrer Kita.

Diejenigen Kommunen, die auf PCR-Pool-Testungen umgestellt haben, zeigen sich sehr zufrieden. Zum Zeitpunkt der Anfrage (Anfang Januar) war das Infektionsgeschehen moderat, jedoch bereits mit der Tendenz, deutlich anzuziehen. Die befragte Kommune mit Pool-Test-Strategie gab zu diesem Zeitpunkt an, einen Großteil der Kitas zu versorgen und etwaige Zusatzkosten in Kauf zu nehmen. Die Strategie war auskömmlich, die Eltern der Kitas wurden jedoch nicht komplett erreicht und auch nicht gänzlich alle Kitas machten mit. In Anbetracht vieler Nachteile (keine sicher gegenfinanzierten Tests im Infektionsfall, keine Gruppenwechsel mehr für nicht getestete Kinder) erhöhte sich die Nachfrage jedoch zunehmend, parallel zog das Geschehen der Positiv-Pool-Tests gerade an.

 

In der Summe sprechen folgende Gründe gegen die Einführung der Pool-Testung in Hilden:

 

-       Unkalkulierbare Steigerung der Tage der häuslichen Isolation für Familien (ohne Bescheinigung)

-       Unkalkulierbares finanzielles Risiko durch den Anstieg von Einzeltestungen

-       Keine Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Test-Strategie (und Umgang mit steigenden Infektionszahlen)

-       Keine personellen Ressourcen vor Ort in den Kindertageseinrichtungen

-       Keine hinreichende Gegenfinanzierung, wenn mehr als die Hälfte der Kinder 2x/Woche getestet werden (ohne Beschäftigte! Ohne Einzeltests!)

-       Mangelnde Labortestkapazitäten

-       Keine Testung der Kinder durch das Personal mittels Zwang. Die Folgen von „Gruppenzwang“ und „Elternzwang“ sind nicht kalkulierbar

-       Konflikte mit Eltern, die nicht teilnehmen möchten

 

Ergänzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die PCR-Testung an den Grundschulen nicht dazu geführt hat, das Infektionsgeschehen nachhaltig zu kontrollieren bzw. einzudämmen. Auch hier steigen die positiven Fälle rasant an und Infektionen häufen sich deutlich.

 

Im Ministerschreiben von Herrn Stamp an Eltern und Fachkräfte vom 28.01.2022 wird jüngst darauf hingewiesen, dass aufgrund der mangelnden Laborkapazitäten mit einer Rückkehr von Kindertageseinrichtungen von PCR-Pool-Testungen zum alten Verfahren gerechnet wird. Eine kurzfristige Umstellung auf Antigen-Schnelltests innerhalb einer Woche wird vom Minister zugesichert. Das Land NRW stellt den Kindertageseinrichtungen nun dauerhaft 3 Selbsttests pro Kind und Woche zur Verfügung und appelliert eindringlich, hiervon auch Gebrauch zu machen. Gleichzeitig begründet der Minister, warum nur dann eine Testpflicht besteht, wenn ein Infektionsgeschehen festgestellt wurde: „Ich habe die große Sorge, durch eine Testpflicht dauerhaft jene Kinder von den frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten auszuschließen, die womöglich in besonderer Weise von diesen profitieren. Eine präventive Testpflicht besteht daher nicht.“

 

Im Falle eines politischen Beschlusses für die Einführung der Pool-Testungen würde die Verwaltung Träger und Eltern kurzfristig hierzu befragen. Diese müssen dem Verfahren mit großer Mehrheit zustimmen. Es sei nochmal darauf hingewiesen, dass eine teilweise Umstellung der Teststrategie nicht funktioniert. Entweder gibt es die Landespauschale für die Pooltests, oder es werden weiterhin Schnelltests geliefert. Ein „sowohl-als auch“ wird es nicht geben. Weiterhin muss eine personelle Ressource für die Umsetzung gefunden werden und deren Finanzierung sichergestellt sein. Des Weiteren müssten zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

Klimarelevanz:

Keine.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 (hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke