Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und zum Schutz der Kinder und
der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtungen ist die Einführung eines
regelmäßigen PCR Pooltests anzustreben. Die Testung gilt als Barriere gegen die
Pandemie und wird bereits in den Grundschulen entsprechend durchgeführt. Mit
der Einführung des zweifachen Lollitest sollen schnelle Ergebnisse Gewissheit
um den Gesundheitszustand bringen und so einen weiteren Infektionsverlauf
verhindern. Diese Methode der Testung wird von der CDU Fraktion auch für die Kinder
in Kindertagesstätten als sinnhaft erachtet. Nach Vorlage und Auswertung der Ergebnisse
ist der Politik ein Konzept für die Durchführung der PCR Pooltestung in Kindertagesstätten
vorzulegen.
Antragstext:
Die CDU Fraktion beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten einer PCR
Pooltestung in Kindertagesstätten zu eruieren. Dazu soll die Verwaltung
umgehend Kontakt zur Stadt Düsseldorf aufnehmen, wo bereits eine Pooltestung in
Kitas umgesetzt werden soll.
Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung Kenntnis erlangen über:
a) Welche Voraussetzungen sind zur Durchführung der PCR Pooltestung in
der KiTa
erforderlich?
b) Wer führt die Testung praktisch durch?
c) Gibt es eine Altersbeschränkung der Kinder?
d) Wie hoch sind die anfallenden Kosten pro Gruppe sowie die
Gesamtkosten?
d) Wie gestaltet sich derzeit die Testung in Hildener Kindergärten?
Stellungnahme der
Verwaltung:
Das Pandemiegeschehen in der Bevölkerung und damit auch rund um die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen, ist hochdynamisch. Um hier mehr Sicherheit zu bekommen und Beschäftigte sowie Kinder vor Ansteckungen zu schützen, setzen neben den Schulen auch einige Kommunen auf Pool-PCR-Tests in Kitas.
Im Schreiben des Minister Stamp (MKFFI) an Eltern und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in NRW vom 22.12.2021 heißt es hierzu:
[…]
„Statt der Selbsttests bieten
einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen sogenannte Lolli-Pool-Tests mit
anschließender PCR-Laborauswertung an. Eine landesweite Organisation und
Übertragbarkeit dieses Konzepts auf die Kindertagesbetreuung in ganz
Nordrhein-Westfalen ist jedoch leider weder logistisch, noch mit Blick auf die
vorhandenen Laborkapazitäten umsetzbar. Dies haben wir intensiv geprüft.
Allerdings können all diejenigen Kommunen, bei denen Laborkapazität und
Logistik dies erlauben, selber Lolli-Pool-Tests organisieren und dafür vom Land
einen entsprechenden Kostenersatz erhalten.“ […]
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung den vorliegenden CDU-Antrag
zum Anlass genommen, die Für und Wider der Kita-Pool-Testungen zu
recherchieren. Neben organisatorischen Fragen, geht es auch um eine
grundsätzliche Meinungsbildung, welche Strategie die Stadt Hilden in Bezug auf
die Testungen in ihren Betreuungseinrichtungen verfolgt und unter welchen
Umständen diese umgesetzt werden kann.
Zunächst werden die Fragen des Antrags beantwortet, dann folgt eine
Gegenüberstellung der Für und Wider und Empfehlungen der Verwaltung, um eine
fundierte Position für Hilden zu ermöglichen.
Recherchiert wurde mit freundlicher Unterstützung von Hildener Akteuren
des Kinderbetreuungssystems, der Städte Ratingen, Monheim am Rhein, dem
Sprecher der Hildener Grundschulen, diverser Testlabore, der zuständigen
Vertreterin für die Testabwicklung des Landes NRW (MKFFI), dem Testmanagement
des Kreisgesundheitsamtes und mittels Online-Recherche zur aktuellen
Gesamtlage.
Beantwortung der Fragen
im Antrag:
a)
Welche Voraussetzungen sind zur Durchführung der
PCR Pooltestung in der KiTa erforderlich?
Es gibt keine speziellen Voraussetzungen, außer personeller Ressourcen,
die zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Tests durchzuführen und
Abholtermine der Labore einzuhalten.
Eltern müssen außerdem ihre schriftliche Einverständniserklärung
vorlegen, die Testung ist freiwillig.
b)
Wer führt die Testung praktisch durch?
Die Kinder selbst führen die Tests durch, unterstützt durch das
Kita-Personal. In kleinen Einrichtungen können die Tests auch von den Eltern
vor Ort durchgeführt werden. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Eltern die
Kindertageseinrichtung betreten dürfen. Dies wird unterschiedlich gehandhabt.
c) Gibt es eine Altersbeschränkung der Kinder?
Grundsätzlich nein. In Anbetracht der Selbstbestimmung ja. Bei Kindern
im Elementarbereich kann im Gegensatz zu Kindern im Primarbereich oder älter
nicht eine Einsichtsfähigkeit in die Notwendigkeit der Testung vorausgesetzt
werden. Sehr kleine Kinder verstehen die durchzuführende Handlung bzw. die
helfend an ihnen durchgeführte Handlung womöglich nicht. Die Testung stellt
einen körperlichen Eingriff dar und muss sehr sensibel gehandhabt werden. Die
Kinder dürfen keinesfalls unter Zwang getestet werden. Ein Test zu einer
bestimmten Uhrzeit in einer dafür vorgesehenen Gruppensituation (z.B.
Morgenkreis) muss hier flexibel gehandhabt werden und Kinder ihre
Entscheidungsfreiheit behalten, den Test auch einmal zu verweigern. Dies ist
auch mit den Eltern sensibel und wertschätzend gegenüber dem Kind zu
kommunizieren.
d) Wie hoch sind die anfallenden Kosten pro Gruppe sowie die
Gesamtkosten?
Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, da es auf die Preise
der Labore ankommt. In der Regel werden die Tests inklusive aller
Logistik angeboten.
Das Preisgeschehen gestaltet sich zudem auch dadurch dynamisch, dass
positive Pools mit Einzeltests nachgetestet werden müssen, die jeweils extra
kosten. Der Hinweis eines Labors darauf, dass die Kosten für anlassbezogene (=
positiver Pool) Einzeltestungen vom öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen
würden, wollte das Kreisgesundheitsamt, Abteilung Testmanagement, so nicht
bestätigen. Vielmehr wurde auf eine derzeitige rechtliche Prüfung hingewiesen. Differenzierte
Ausführungen zur Finanzierung siehe unten.
Bei einer Umstellung auf PCR-Pool-Tests erhält die Kommune Hilden vom
Land eine pauschale Summe von 3 € pro
Test, die sie für ihre Test-Strategie einsetzen kann.
e) Wie gestaltet sich derzeit die Testung in Hildener Kindergärten?
Eltern bekommen zwei bis drei Selbsttests in der Woche für ihre Kinder
zur Verfügung gestellt. Die Testung der Kinder ist freiwillig, so ist es vom
Land NRW vorgesehen und propagiert. Kita-Leitungen appellieren an Eltern,
regelmäßig Tests durchzuführen.
Auskömmlich beliefert werden die Kindertageseinrichtungen von einem
durch das Ministerium beauftragten Großhändler. Wenn ein Kind positiv getestet
wurde, können alle anderen Kinder weiterhin betreut werden. Ab diesem Moment
sind jedoch drei Schnelltests in der Woche für 14 Tage verpflichtend
durchzuführen und deren negatives Ergebnis von den Eltern mit Unterschrift zu
bestätigen.
Stellungnahme des
Fachbereiches
Der Fachbereich Kindertagesbetreuung steht der Pool-PCR-Testung auch vor
dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik ablehnend gegenüber. Unbenommen
sorgt die Pool-Testung für mehr Sicherheit und auch eine vertrauensvollere
Arbeit in den Kitas, weil das Infektionsgeschehen gut im Auge behalten werden
kann. Auf der anderen Seite stehen
-
Abrechnungsrisiken
-
Betreuungsausfälle
-
Überlastete Labore
Nicht vorhandene zeitliche/personelle
Kapazitäten für die Umstellung und Durchführung des Pool-Test- Verfahrens
-
Pädagogische Grenzen durch einen aktiven Eingriff
in die Selbstbestimmung der Kleinsten und die Gefahr der Ungleichbehandlung in
der Kita
Dies wird nachfolgend anhand der Beschreibung des PCR-Pool-Test-Verfahrens und der Ressourcen-Analyse näher erläutert. Abschließend werden notwendige weitere Schritte im Falle eines
politischen Richtungsentscheides für die Konzeptionierung der Pool-Testungen
aufgeführt.
Das
PCR-Pool-Test-Verfahren
Bei einer Umstellung auf PCR-Pool-Tests erhält die Kommune Hilden vom
Land eine pauschale Summe von 3 € pro
Test, die sie für ihre Test-Strategie einsetzen kann. Es wird kein
Verwendungsnachweis geführt und es erfolgt keine Spitzabrechnung. Die pauschale
Summe richtet sich nach den KiBiz-Pauschalen des Landes für das Kita-Jahr
2021/2022, das Ministerium zahlt für 2 zwei Tests in der Woche (ein dritter
Test ist anlassbezogen verhandelbar).
Für Hilden würde mit 1.848 Kindern gerechnet. Die ausgezahlte Summe läge
bei 11.088,- € in der Woche für 2 zwei PCR-Tests. Wenn die Kommune auf das
PCR-Pool-Testverfahren umstellt, werden in ganz Hilden keine Selbsttests mehr
über das Land ausgeliefert. Es ist dann Sache des Trägers, die PCR-Testungen zu
organisieren und nicht teilnehmende Kitas z.B. mit einem finanziellen Budget
für Selbsttests zu versorgen.
Die Labore stellen in der Regel Test-Kits für eine Pool-Testung und eine
individualisierte Rückstellprobe zur Verfügung. Ein Pool besteht bei den
recherchierten Laboren aus 10-15 Personen. Erst wenn es in einem Pool zu einem
positiven Ergebnis kommt, werden die Einzeltestungen ausgewertet. Dies birgt
ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko:
Ein Labor (Name der Redaktion bekannt) meldete zum Beispiel auf Anfrage
zurück, das Kombi-Test-Kit mit 30 Testungen für 210,- € zur Verfügung zu
stellen (Pool inklusive Rückstellprobe und Logistik). Hieraus dürften bis zu 3
drei Pools gebildet werden. Im Falle eines positiven Pools müssten dann
Einzeltestungen aus den vorhandenen Rückstellproben folgen, die Kosten betrügen
dann 55,- € pro Test.
Umgerechnet würde ein Test pro Kind in diesem repräsentativen Beispiel
7,- € kosten (4,-€ mehr als der pauschale Kostensatz des Landes), die Auflösung
eines positiv-Pools läge jedoch bei mindestens 550,- €. Ein Blick auf das
hochdynamische Infektionsgeschehen in der Schule lässt erahnen, dass dies teuer
werden kann. Ein weiteres Labor würde die „all inklusive Lösung“ mit
50 € für 25 Tests deutlich günstiger anbieten. Die Aussage jedoch, der
öffentliche Gesundheitsdienst würde eventuelle Einzeltestungen refinanzieren,
trifft derzeit nicht zu: Nach telefonischer Rücksprache mit dem Testmanagement
des Kreisgesundheitsamtes befindet sich der Umgang mit diesem Kostenfaktor in
der rechtlichen Prüfung. Das Gesundheitsamt hat nach Aussage der Kollegin
bereits eine Gesamtlösung für alle kreisangehörigen Städte geprüft, jedoch
aufgrund mangelnder Testkapazitäten verwerfen müssen. Nicht möglich ist nach
derzeitigem Kenntnisstand, ein von der Kommune beauftragtes Labor
Teilleistungen mit dem Kreis abrechnen zu lassen, zumal auch die Preise hierfür
im Vorfeld nicht verhandelt wurden.
Wenn in der Kita ein Pool-Test positiv ausfällt oder nicht auswertbar
ist, müssen alle beteiligten Kinder sich bis zur Auswertung der Einzeltests in
häusliche Isolation begeben. Dies dauert in der Regel einen Vormittag. Eine
Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist für diese Zeit der Selbstisolation nicht
vorgesehen. Es kommt demnach auch auf die Möglichkeit der Eltern an,
kurzfristig Betreuung privat sicherzustellen.
Angesichts der Infektionsdynamik bedingt durch die Variante Omikron ist
in den kommenden Wochen verstärkt mit positiven Pools zu rechnen. Dies bedeutet
zunehmende Betreuungsausfälle, die das Prinzip der sicheren Betreuung und trotz
Positiv-Testungen (über eigenverantwortliche Selbsttestung der Kinder) offen
gehaltenen Kitas konterkarieren. Die Elternschaft ist hier sehr sensibel, da
Personalausfälle aufgrund des Fachkräftemangels immer wieder zu
Gruppenschließungen führen.
Geben nicht alle Eltern der Kita ihr Einverständnis für die freiwillige
Pool-Testung, ist zu klären, wie mit den nicht teilnehmenden Kindern umgegangen
wird. Eine Gleichbehandlung dieser Kinder muss aus Sicht der Verwaltung
unbedingt gewährleistet sein. Bei einer teiloffenen Arbeit wird demnach der
Bewegungsradius für alle Kinder eingeschränkt, oder für keines. Ein nicht
eingeschränkter Bewegungsradius hätte jedoch zur Folge, dass
Infektionsübertragungen durch nicht PCR-getestete Kinder möglich sind. Aus
Sicht der Verwaltung verbietet sich die Austragung von Elternkonflikten auf dem
Rücken der Kinder, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Die Durchführung der Testung durch das pädagogische Personal bei
Kindern, die dies nicht selbst vermögen, stößt außerdem an Grenzen, sofern das
(U3) Kind sich dem Eingriff durch das pädagogische Personal verweigert. Hier
ist ähnlich wie beim Zähneputzen sehr viel Sensibilität gefragt. Ein
zwanghafter Eingriff kann auch in Hektik durch Übersehen der entsprechenden
Signale passieren und dies ist in jedem Falle zu vermeiden. Gerade in Hinblick
auf die zurzeit sehr dünne Personaldecke im oft stressigen Kita-Alltag wäre die
notwendige Besonnenheit bei der Testung eine große Herausforderung für die
Fachkräfte.
Ressourcen-Analyse
Die Umstellung auf PCR-Pool-Testungen müsste vom Fachbereich organisiert
werden. Im Gespräch mit anderen Kommunen wurde deutlich, dass es hierfür einer
dauerhaften zeitlichen Ressource bedarf. Zunächst um alle Träger bzw. Kitas ins
Boot zu holen und die Details zu klären. Dann um Labore zu finden und eine
Vergabe durchzuführen. Schließlich, um die Umstellung des Verfahrens zu
organisieren (einschließlich Logistik und Abrechnungen). Darüber hinaus braucht
es eine zentrale Ansprechperson, an die sich Kitas mit Fragen wenden können
(zum Beispiel beim Vorgehen nach einem positiven Pool-Test, einem ungültigen
Test-Ergebnis, etc.). Diese personelle Ressource kann der Fachbereich derzeit
nicht zur Verfügung stellen, da hier mit einer strukturellen Unterbesetzung
umgegangen werden muss. Weiterhin sind Stellenvakanzen, Elternzeit, etc. in der
Verwaltung zu kompensieren.
Des Weiteren müssen verlässlich personelle Ressourcen in den
teilnehmenden Kindertageseinrichtungen freigestellt werden. Zumindest in den
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft sind diese aktuell nur bedingt bis
nicht vorhanden.
Von den angefragten sieben Laboren meldeten der Verwaltung vier zurück, keine
Kapazitäten für Großaufträge zu haben, bzw. bewegt sich ein Labor preislich in
Hinblick auf eine „Test-Strategie für alle“ auf einem nicht über Landesmittel
refinanzierbaren Niveau. Ein weiteres Labor hat zur Kapazität keine Auskunft
gegeben, jedoch ein weit günstigeres Angebot in Aussicht gestellt, allerdings
ohne Preisangabe für die anlassbezogenen Einzelauswertungen. Am 13.01.2022
titelt die Tagesschau „Die Limits der Labore“ und beschreibt deren Situation
als äußerst angespannt. Hier ist generell zu überlegen, wie mit der endlichen
Kapazität der Labore umgegangen werden soll und welche Test-Gruppen priorisiert
werden sollten. Es ist perspektivisch von einer Verlängerung der Wartezeiten
auf das Ergebnis und höherer Fehlerquote in der Logistik auszugehen, die
zusätzlich von Eltern kompensiert werden muss. Zwischenzeitlich kann aus der
Presse auch entnommen werden, dass Engpässe bezüglich der Verfügbarkeit von
PCR-Tests möglich sind. Diese Engpässe haben aktuell nach der
Bund-Länder-Konferenz am 24.01.2022 zum Vorhaben der Priorisierung der auch
zahlenmäßig begrenzt vorhandenen PCR-Tests geführt. Eine neue Teststrategie
wird derzeit ausgearbeitet.
Zur finanziellen Ressource kann festgehalten werden, das die Umstellung
auf PCR-Tests in Kitas der Gemeinde Hilden nur auskömmlich und für Eltern in
Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragbar sein kann, wenn
a)
nur eine begrenzte Zahl Kitas und Kinder mitmachen
b)
nur eine begrenzte Anzahl positive-Pools entstehen
c)
der Verwaltung zusätzliches Personal zur Verfügung
gestellt wird
d)
eine weitere Leitungsfreistellung von mindestens 1
Std/Tag umgesetzt werden kann.
e)
Eine Priorisierung von PCR-Tests für den
Kita-Bereich von Land und Bund erfolgt
Zu a)
Die Testpauschale von 3,-€ würde bei dem von einem Labor mit Kapazitäten
vorgeschlagenen Test-Preis von 7,-€ (inklusive Logistik) nur ausreichen, wenn
nicht alle Kitas bzw. Kinder beteiligt sind. Bei diesem Labor wären zwei Tests
die Woche für 792 Kinder auskömmlich, bei einem Test in der Woche wären es
1.584 Kinder. Die Berechnungsgrundlage des Landes liegt bei 1.848 Kinder.
Beschäftigte sind in dieser Test-Strategie noch gar nicht vorgesehen,
obwohl deren Teilnahme sinnvoll wäre, um auch hier Sicherheit zu haben.
Ein weiteres Labor mit nicht bestätigter Kapazität in der gewünschten
Größenordnung gibt an, lediglich 2,-€ pro Test zu nehmen (inklusive Logistik). Dies
wäre auskömmlich für alle Kinder. Wie diese hohe Preisspanne zwischen den
beiden Angeboten zustande kommt, lässt sich erst bei Einholung eines
differenzierten konkreten Angebotes nachvollziehen.
Dies ist in der aktuellen Phase der Meinungsbildung noch nicht erfolgt.
Zu b)
Nicht einberechnet sind außerdem die Positiv-Pools, die deutliche
Mehrkosten nach sich ziehen. Für den Kita-Bereich müssten bei einer Komplettberücksichtigung
der Kinderzahlen 185 Zehner-Pools bzw. 123 Fünfzehner-Pools (ohne Personal!),
oder 62 Dreißiger-Pools gebildet werden. Bei besagtem Labor würden
Einzeltestungen 55,- € kosten. Dies würde finanziell Folgendes auslösen:
Pool-Größe (Teilnehmer*innen
pro Pool) |
Stadtweit
gebildete Pools (ohne
Personal) |
Kosten
pro ausgewerteter Positiv-Pool |
Kosten
bei 5 ausgewerteten Positiv-Pools |
Kosten
bei 10 ausgewerteten Positiv-Pools |
10 |
185 |
550 € |
2.750 € |
5.500 € |
15 |
123 |
825 € |
4.125 € |
8.250 € |
30 |
62 |
1650 € |
8.250 € |
16.500 € |
Pro ausgewerteter Positiv-Pool entstünden Kosten zwischen 550 € und
1.650 €. Damit wäre die komplette Test-Pauschale des Landes von 5.544,- € pro
Tag allein durch die Auswertung von 10 positiven Zehner-Pools im
gesamten Stadtgebiet aufgebraucht. Das wären 5% der gesamt durchgeführten
Pools.
Alleine am Freitag, den 14.01.2022 hatte die größte Hildener Grundschule
acht positive Pools in drei Klassen zu verzeichnen. Die Pool-Test-Strategie
eignet sich vor diesem Hintergrund ausschließlich für ein geringes
Infektionsgeschehen, nicht aber für die aktuelle Pandemielage.
Fazit
Die Verwaltung konstatiert, dass sich ein Infektionsgeschehen mittels
PCR-Testungen viel klarer abbilden lässt. Es würde mehr Sicherheit erzeugen und
ein vertrauensvolleres Arbeiten ermöglichen, da von den Beschäftigten ein
weitgehender Schutz vor Ansteckungen angenommen wird. Auch Eltern hätten mehr
Sicherheit bezüglich der Infektionslage in ihrer Kita.
Diejenigen Kommunen, die auf PCR-Pool-Testungen umgestellt haben, zeigen
sich sehr zufrieden. Zum Zeitpunkt der Anfrage (Anfang Januar) war das
Infektionsgeschehen moderat, jedoch bereits mit der Tendenz, deutlich
anzuziehen. Die befragte Kommune mit Pool-Test-Strategie gab zu diesem
Zeitpunkt an, einen Großteil der Kitas zu versorgen und etwaige Zusatzkosten in
Kauf zu nehmen. Die Strategie war auskömmlich, die Eltern der Kitas wurden
jedoch nicht komplett erreicht und auch nicht gänzlich alle Kitas machten mit.
In Anbetracht vieler Nachteile (keine sicher gegenfinanzierten Tests im
Infektionsfall, keine Gruppenwechsel mehr für nicht getestete Kinder) erhöhte
sich die Nachfrage jedoch zunehmend, parallel zog das Geschehen der
Positiv-Pool-Tests gerade an.
In der Summe sprechen folgende Gründe gegen die Einführung der
Pool-Testung in Hilden:
-
Unkalkulierbare Steigerung der Tage der häuslichen
Isolation für Familien (ohne Bescheinigung)
-
Unkalkulierbares finanzielles Risiko durch den
Anstieg von Einzeltestungen
-
Keine Verwaltungskapazität zur Umsetzung der
Test-Strategie (und Umgang mit steigenden Infektionszahlen)
-
Keine personellen Ressourcen vor Ort in den
Kindertageseinrichtungen
-
Keine hinreichende Gegenfinanzierung, wenn mehr als
die Hälfte der Kinder 2x/Woche getestet werden (ohne Beschäftigte! Ohne
Einzeltests!)
-
Mangelnde Labortestkapazitäten
-
Keine Testung der Kinder durch das Personal mittels
Zwang. Die Folgen von „Gruppenzwang“ und „Elternzwang“ sind nicht kalkulierbar
-
Konflikte mit Eltern, die nicht teilnehmen möchten
Ergänzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die PCR-Testung
an den Grundschulen nicht dazu geführt hat, das Infektionsgeschehen nachhaltig
zu kontrollieren bzw. einzudämmen. Auch hier steigen die positiven Fälle rasant
an und Infektionen häufen sich deutlich.
Im Ministerschreiben von Herrn Stamp an Eltern und Fachkräfte vom
28.01.2022 wird jüngst darauf hingewiesen, dass aufgrund der mangelnden
Laborkapazitäten mit einer Rückkehr von Kindertageseinrichtungen von
PCR-Pool-Testungen zum alten Verfahren gerechnet wird. Eine kurzfristige
Umstellung auf Antigen-Schnelltests innerhalb einer Woche wird vom Minister
zugesichert. Das Land NRW stellt den Kindertageseinrichtungen nun dauerhaft 3
Selbsttests pro Kind und Woche zur Verfügung und appelliert eindringlich,
hiervon auch Gebrauch zu machen. Gleichzeitig begründet der Minister, warum nur
dann eine Testpflicht besteht, wenn ein Infektionsgeschehen festgestellt wurde:
„Ich habe die große Sorge, durch eine
Testpflicht dauerhaft jene Kinder von den frühkindlichen Bildungs- und
Betreuungsangeboten auszuschließen, die womöglich in besonderer Weise von
diesen profitieren. Eine präventive Testpflicht besteht daher nicht.“
Im Falle eines politischen Beschlusses für die Einführung der
Pool-Testungen würde die Verwaltung Träger und Eltern kurzfristig hierzu
befragen. Diese müssen dem Verfahren mit großer Mehrheit zustimmen. Es sei
nochmal darauf hingewiesen, dass eine teilweise Umstellung der Teststrategie
nicht funktioniert. Entweder gibt es die Landespauschale für die Pooltests,
oder es werden weiterhin Schnelltests geliefert. Ein „sowohl-als auch“ wird es
nicht geben. Weiterhin muss eine personelle Ressource für die Umsetzung
gefunden werden und deren Finanzierung sichergestellt sein. Des Weiteren
müssten zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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