Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die Sportplatz- und Umkleidenbegehungen 2021 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Alle Hildener
Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von
Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im
Jahre 1983 unterzeichnet. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge
überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen Pflegeanleitungen und
ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der
Sportplatzanlagen vor. Im April 2019 haben alle pflegenden Vereine und der für
die Bezirkssportanlage zuständige Mitarbeiter überarbeitete
Pflegepläne/Leistungsbeschreibungen erhalten. Bei der Begehung der Anlagen sind
diese die Grundlage zur Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die
Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:
Sportanlage Betreuender
Verein
1. Sportplatz
Hoffeldstraße VfB
03 Hilden
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße SV
Hilden Nord
3. Sportplatz
Kalstert SV Hilden Ost
4. Sportplatz
Schützenstraße AC
Italia Hilden Süd
5. Sportplatz
Weidenweg Sp.-Vg.
Hilden 05/06
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch Stadt
Hilden
Seit Beginn der
Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt.
Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden, wie vertraglich abgestimmt,
entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich
einen Bericht über den Pflegezustand der Sportplätze vorlegt.
Aufgrund des
Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und im Jahr 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgendes wurde
festgelegt:
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In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für
Jugend, Schule und Sport - federführend.
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Bei der Begehung der Sportanlagen inkl.
Außenumkleiden werden die Ämter IV/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66
(Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der
Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein
sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.
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Die Begehungen der gesamten Sportanlagen finden
jährlich statt.
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Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs-
und Pflegeverträge inkl. der aktuellen Leistungsverzeichnisse.
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Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.
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Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen
Zeitraum zu beheben.
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Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
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Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die
der Prüfung der Behebung aufgezeigter Mängel dienen. Auch hier werden
vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch
Bildmaterial dokumentiert.
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Im Schul- und Sportausschuss berichtet die
Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus resultierende
Maßnahmen.
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Die Kontrollen beziehen sich auf die Pflege der
Anlagen und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.
Sportplatz- und Umkleidebegehungen 2021:
Die
Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleide- und Funktionsgebäude
wurden im September und Oktober 2021 durchgeführt.
Die Außenanlagen
(inkl. Bezirkssportanlage) befanden sich bei den Begehungen in einem überwiegend
guten bis sehr guten Pflegezustand. Alle betreuenden Vereine begleiteten die
Begehungen mit vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und
werden bzw. wurden behoben. Die Begehung der Umkleide- und Funktionsgebäude
haben großteilig einen guten bis sehr guten Pflegezustand aufgezeigt. Auf die
Begehung des Funktionsgebäudes auf dem Sportplatz Weidenweg wurde aufgrund der
stattfindenden Baumaßnahme verzichtet.
Fazit:
Die systematische
Kontrolle der Hildener Sportplatzanlagen führt dazu, dass sich die zu
pflegenden Flächen und Gebäude in einem guten bis sehr guten Zustand befinden.
Die Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände
objektiv festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern.
Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern/
-vertreterinnen. Die Verantwortlichkeit für die Durchführung verschiedener
Pflege- und Reinigungsschritte und -intensitäten ist per Leistungsverzeichnis
festgelegt. Pflegende und betreuende Stellen sind der Verein, der Bauhof, das
Tiefbau- und Grünflächenamt und bei Bedarf Fachfirmen.
gez.
Dr. Claus Pommer