Beschlussvorschlag:
Der Schul- und
Sportausschuss nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr
2021 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden
fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage
der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.03.2021
neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2021 in Kraft
getreten.
Bericht über die Zuschüsse an Hildener
Sportvereine im Haushaltsjahr 2021
Das Gesamtvolumen
der an die Sportvereine nach Antrag im Jahr 2021 ausgezahlten Zuschüsse belief
sich auf 99.970,77 € (s. beigefügte
Grafik, ohne Sportpauschale).
Die Zuschüsse
teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und
Jugendförderung |
Der
Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2021 auf 11,15 € festgesetzt.
Für 19 Vereine
betrug der Gesamtzuschuss 39.515,60 €
(Vorjahr: 28.489,62 €).
Die Fördersumme
wurde nach Antrag für 3.544 Kinder und Jugendliche an Vereine mit mind. 15
Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr: 4.001 Kinder und Jugendliche).
Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften |
6 Vereine haben
einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies
erforderte einen Gesamtaufwand von 5.890,17
€ (Vorjahr = 6.502,54 €), der sich wie folgt aufteilt:
a) |
Pauschalzuschuss
für Amateur- und Jugendmannschaften |
566,67 € |
b) |
Verpflegungspauschale
|
3.030,00 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
2.293,50 € |
|
Gesamt: |
5.890,17
€ |
Übungsleiterförderung |
19 Vereine legten
Zuschussanträge für gesamt 275 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2021 wurde
ein Zuschuss in Höhe von 19.250 € (Vorjahr 20.580 €) ausgezahlt.
Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und
dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen |
Der Aufwand für 20
bezuschusste Vereine belief sich auf 22.490
€ (Vorjahr 22.200 €).
Bei den
bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden,
Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und
Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Bouleanlagen und
Beachvolleyballfelder.
Zuschüsse für Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2021
wurden 625 € als Jubiläumszuschuss ausgezahlt.
Der
Stadtsportverband Hilden e.V. erhielt einen Zuschuss in Höhe von 12.200 €.
Zuschüsse für
besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen
von besonderer Bedeutung fanden im Jahr 2021, wie auch im Vorjahr, nicht statt.
Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage
des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des
Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der
Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2021 72.243,01 €, die im Sportetat auf dem
Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Nach Eingang fristgerechter
Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse
in einer Gesamthöhe von 31.498,77 € ausgezahlt:
Verein |
Zuschussbetrag |
Maßnahme |
VfB 03 Hilden |
4.500,31 € |
Installation
einer festen Markise |
St. Sebastianer Schützenbruderschaft |
638,68 € |
Anschaffung von
Luftgewehren |
Reit- und Fahrverein |
11.942,75 € |
Dachsanierung
der Reithalle |
Hildener Windsurfing Club |
2.564,03 € |
Fertigstellung
einer Lagerhalle |
Hildener Allgemeine Turnerschaft |
11.853 € |
Renovierung des
HATfit |
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201/ Sport-, Vereins-
und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0802010010 |
531800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche |
100.000 |
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2021 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
72.243,01 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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