Betreff
Bericht über die im Jahr 2021 gewährten Zuschüsse an Sportvereine
Vorlage
WP 20-25 SV 51/113
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.03.2021 neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2021 in Kraft getreten.

 

 

Bericht über die Zuschüsse an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2021

 

Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine nach Antrag im Jahr 2021 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 99.970,77 € (s. beigefügte Grafik, ohne Sportpauschale).

 

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2021 auf 11,15 € festgesetzt.

 

Für 19 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 39.515,60 € (Vorjahr: 28.489,62 €).

 

Die Fördersumme wurde nach Antrag für 3.544 Kinder und Jugendliche an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr: 4.001 Kinder und Jugendliche).

 

Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften

 

6 Vereine haben einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 5.890,17 € (Vorjahr = 6.502,54 €), der sich wie folgt aufteilt:

 

a)

Pauschalzuschuss für Amateur- und Jugendmannschaften

566,67 €

b)

Verpflegungspauschale

3.030,00 €

c)

Kilometergeld-Pauschale

2.293,50 €

 

Gesamt:

5.890,17 €

 

Übungsleiterförderung

 

19 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 275 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.

Im Jahr 2021 wurde ein Zuschuss in Höhe von 19.250 € (Vorjahr 20.580 €) ausgezahlt.

 


Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen

 

Der Aufwand für 20 bezuschusste Vereine belief sich auf 22.490 € (Vorjahr 22.200 €).

 

Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.

 


Zuschüsse für Vereinsjubiläen

 

Im Jahr 2021 wurden 625 € als Jubiläumszuschuss ausgezahlt.

 

 

Förderung des Stadtsportverbandes Hilden

 

Der Stadtsportverband Hilden e.V. erhielt einen Zuschuss in Höhe von 12.200 €.

 

Zuschüsse für besondere Veranstaltungen

 

Veranstaltungen von besonderer Bedeutung fanden im Jahr 2021, wie auch im Vorjahr, nicht statt.

 

Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.

 

Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2021 72.243,01 €, die im Sportetat auf dem Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 31.498,77 € ausgezahlt:

 

Verein

Zuschussbetrag

Maßnahme

VfB 03 Hilden

4.500,31 €

Installation einer festen Markise

St. Sebastianer Schützenbruderschaft

638,68 €

Anschaffung von Luftgewehren

Reit- und Fahrverein

11.942,75 €

Dachsanierung der Reithalle

Hildener Windsurfing Club

2.564,03 €

Fertigstellung einer Lagerhalle

Hildener Allgemeine Turnerschaft

11.853 €

Renovierung des HATfit

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201/ Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0802010010

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

100.000

2021

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

72.243,01

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer