Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 20-25 SV 50/049
Aktenzeichen
III/50.2 Ro
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2021 haben sich die Asylzahlen wie folgt entwickelt:

Im bisherigen Berichtsjahr 2021 wurden 132.666 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 93.758 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 41,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Folgende Staatsangehörigkeiten waren im bisherigen Berichtsjahr 2021 am stärksten vertreten:

·         Syrien mit 50.218 Erstanträgen

o   im Vorjahr Rang 1 mit 32.953 Erstanträgen (+52,4 %)

·         Afghanistan mit 20.454 Erstanträgen

o   im Vorjahr Rang 3 mit 8.917 Erstanträgen (+129,4 %)

·         Irak mit 13.275 Erstanträgen

o   im Vorjahr Rang 2 mit 8.944 Erstanträgen (+48,4 %).

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2021 waren 23.865 der Asylerstantragstellenden (18,0 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt
108.801 Erstanträge gestellt.

 

Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2021 stieg gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (15.126 Folgeanträge) um 162,5 % auf 39.704 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 172.370 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (108.884 Asylanträge) bedeutet dies einen Anstieg um 58,3 %.

 

(Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF, November 2021).

 

Nach einer längeren Abwärtsspirale, zeigen die aktuellen Zahlen bei den Asylanträgen eine deutliche Trendwende nach oben an. Ursächlich hierfür könnten die zunehmenden globalen Krisenherde, eine Wideraufnahme der Zuweisungen nach pandemiebedingtem Stillstand und eine Neubewertung der Sicherheitslange in einigen bisher als sicher geltenden Ländern sein.

 

Asylanträge:

 

Zeitraum

 

Insgesamt / Monatsdurchschnitt

davon Erstanträge / Monatsdurchschnitt

davon Folgeanträge / Monatsdurchschnitt

2019

165.938

142.509

23.429

2020

122.170

102.581

19.589

Jan 2021

14.448

8.524

5.924

Feb 2021

13.533

7.577

5.956

Mrz 2021

11.756

9.503

2.253

Apr 2021

9.315

8.069

1.246

Mai 2021

9.228

8.278

950

Jun 2021

11.699

10.282

1.417

Jul 2021

13.843

12.193

1.650

Aug 2021

13.961

11.847

2.114

Sep 2021

18.206

13.849

4.357

Okt 2021

15.984

13.293

2.691

Nov 2021

20.450

16.520

3.930

Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

 

Insgesamt wurden 137.120 Erst- und Folgeanträge im bisherigen Berichtsjahr 2021 entschieden, davon:

  • Syrien mit 54.665 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 60,8 %),
  • Irak mit 9.925 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 32,9 %),
  • Afghanistan mit 8.555 Entscheidungen (Gesamtschutzquote: 39,9 %).

Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Zeitraum Januar bis November 2021 bei 39,4 %. Ende November 2021 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 102.031 Verfahren. Im Vergleich zum Vormonat (92.058) ist die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Verfahren um 10,8 % gestiegen.

 

Das BAMF weist regelmäßig in seinen Veröffentlichungen darauf hin, dass die erhobenen Zahlen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu sehen sind.

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden zeigt sich nach wie vor als sehr angespannt. Unterkünfte, die aufgrund brandschutztechnischer Mängel nur sehr eingeschränkt belegt werden können und eine Vielzahl von Zuweisungen erschweren die bedarfsgerechte Disposition der Räumlichkeiten. Daher musste die bisher großzügigere Belegung angepasst werden.

 

Aktuell unterhält die Stadt Hilden 14 Unterkünfte mit einer Kapazität von 520 Plätzen bei maximaler Belegung. Die geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten sind derzeit noch ausreichend. Sollte die Bezirksregierung allerdings die Erfüllungsquote gemäß Königsteiner Schlüssel bei der Stadt einfordern, müssten annähernd Zimmerbelegungen wie zu Beginn des Flüchtlingszustroms 2015 vorgenommen oder aber neue Unterbringungsmöglichkeiten akquiriert werden.

 

Die Wohnraumsituation in Hilden ist nach wie vor als schwierig zu bezeichnen. Anerkannte Flüchtlinge haben, wie andere Menschen in Hilden auch, kaum Möglichkeiten bezahlbaren Wohnraum zu finden. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines Schutzstatus in der Regel mit einer Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren belegt sind, bleiben sie überwiegend oft notgedrungen in den städtischen Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es Einzelnen, wie auch Familien sporadisch, sich mit eigenem Wohnraum zu versorgen. Mit Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten Schutzberechtigten, die zugewiesene Gemeinde verlassen.

 

Zum Stichtag 21.12.2021 lebten in Hilden 436 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen. Der Zuwachs gegenüber dem letzten Berichtszeitraum (+55) erklärt sich durch Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg. Von diesen 436 Personen sind 264 Personen im Leistungsbezug des AsylbLG. Im Monat November 2021 bezog die Stadt Hilden vom Land NRW für 130 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).

 

Aufgrund des zu erwartenden kontinuierlichen Anstiegs der Flüchtlingszahlen erhöhen sich auch die Pauschalen, die nach FlüaG gezahlt werden von zunächst im Haushaltsplan 2022 kalkulierten 639.108,00€ auf ca. 819.000,00€. Auch die Benutzungsgebühren für die städtischen Unterkünfte erhöhen sich prognostiziert in 2022 von 828.945,00€ gemäß Haushaltsplanung auf voraussichtlich 1.107.990,00€. Die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) und der über das Sozialamt übernommenen Krankenhilfe verringern sich vermutlich von dem im Haushalt 2022 angenommenen 2.424.975,00€ auf ca. 2.339.400,00€. Zudem erwartet die Stadt Hilden in 2022 noch einmal Ausgleichszahlungen für geduldete Personen gemäß FlüaG in Höhe von 696.543,32€ (analog zu 2021) und erhöhte Pauschalen nach FlüaG für ca. 20 Personen in Höhe von jeweils 12.000€, also insgesamt ca. 240.000,00€. Im Haushaltsjahr 2022 kann somit mit ca. 1.395.490,32€ Mehreinnahmen bzw. Minderaufwand kalkuliert werden.

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 104 Menschen.

 

Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich nach Asylbewerber/innen/n im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus werden Asylbewerber/innen in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren zwar abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes.

 

Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.

 

Stand 21.12.2021

Bewohner im Asylverfahren

Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz

Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden

111

340

Weitere Aufnahmeverpflichtung

14

295

Erfüllungsquote der Bezirksregierung

88,52*

53,53%

Gesamtzahl aufzunehmender Personen

125

635

 

*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

 

Die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ist seit dem letzten Berichtszeitraum nahezu konstant geblieben (+1). Es ist zu beobachten, dass die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder Abschiebeverboten, nicht ausreisen, steigt. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden durch das Land NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf von drei Monaten nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.

 

264 Personen befinden sich entweder noch in einem laufenden Asylverfahren oder das Verfahren wurde bereits ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen Diese Personen erhalten aber weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG. Da die Kostenerstattung vom Land gem. FlüAG lediglich für 130 Personen gilt, sind die Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe für 134 Leistungsberechtigte vollständig von der Stadt Hilden zu tragen und werden nicht erstattet. Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen.

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FlüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

leisten.

 

Der Trend der sinkenden Asylanträge scheint gebrochen ist aber nach wie vor stark von der globalpolitischen Lage abhängig. Die durch die Pandemierahmenbedingungen nahezu zum Stillstand gekommenen Zuweisungen nehmen wieder Fahrt auf. Ob der Trend bei wieder steigenden Inzidenzen und zunehmenden Virusmutationen anhält, ist abzuwarten.

 

Am 12.11.2021 wurde das vom Landtag NRW am 03.11.2021 in 2. Lesung beschlossene Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und zu Ausgleichszahlungen für geduldete Personen im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet. Das Gesetz trat gemäß Artikel 3 am Tag nach der Verkündung, mithin am 13.11.2021, in Kraft.

 

Die wichtigsten Änderungen sind im Folgenden dargestellt:

 

1.    Rückwirkende Erhöhung der monatlichen FlüAG-Pauschale von bisher 866 EUR

-          auf 875 EUR für kreisangehörigen Kommunen zugewiesene Personen und

-          1.125 EUR für kreisfreien Kommunen zugewiesene Personen

ab 01. Januar 2021; die monatliche Zahlung dieser Pauschalen endet mit Ablauf des Monats des Eintritts vollziehbarer Ausreisepflicht;

2.    Einmalzahlung in Höhe von 12.000 EUR/Person für den Kommunen zugewiesene Personen, deren vollziehbare Ausreisepflicht nach dem 31. Dezember 2020 eingetreten ist; bereits für vollziehbar Ausreisepflichtige gezahlte Monatspauschalen werden mit dieser Einmalzahlung verrechnet;

3.    diese Einmalzahlung wird den Kommunen auch für solche Personen gewährt, die nach dem 31.12.2020 vollziehbar ausreisepflichtig geworden sind und der Kommune erst nach dem Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht aus einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zugewiesen worden sind;

4.    gemäß Artikel 2 des Gesetzes wird noch in diesem Jahr an die Kommunen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 175 Mio. EUR für Personen ausgekehrt, denen bis zum 31. Dezember 2020 eine Duldung erteilt wurde. Hiervon hat die Stadt Hilden im Dezember einen Betrag von 696.543,32 Euro für das Jahr 2021 zugesprochen bekommen.

 

Einzelheiten sind dem Gesetz zu entnehmen (Drs. 17/14244, GV. NRW. S. 1179).

 

Den Ausgleichszahlungen stehen aber auch enorme Mehraufwendungen aufgrund der Pandemie entgegen. So mussten für das Jahr 2021 Pandemie bedingte Mehrkosten in Höhe von 97.371,71 Euro ausgewiesen werden.

 

Die neue Corona- Test- und Quarantäne Verordnung sieht zudem in §8 Abs. 5 vor, dass Besucherinnen und Besuchern von Obdachloseneinrichtungen und Asylunterkünften ein PoC-Test anzubieten ist. Sie dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wird eine angebotene Testung abgelehnt, ist der Zutritt zu verweigern.

 

Hierfür muss die Stadt ein schlüssiges Konzept erstellen. Kosten für die Umsetzung sind noch nicht absehbar.

 

Integration

 

Die neue, schwungvolle Covid- Welle hat leider dieses Mal auch die Hildener Asylunterkünfte hart getroffen. Mehrere Infektionen bei ungeimpften Personen und einige Impfdurchbrüche mussten, teilweise ad-hoc von der Verwaltung bewältigt werden. Hierbei auch einige Großfamilien. Aufgrund des erheblichen Zuzugs in den letzten Monaten und der immer knapper werdenden Raumressourcen waren die Covid- Fälle für die betreuenden Sozialarbeiter*innen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Die Infizierten und die Kontaktpersonen mussten aus dem gewohnten Wohnumfeld herausgeholt und die Kontaktpersonen hierbei einzeln isoliert werden. Es war stets darauf zu achten, Infizierte und Kontaktpersonen nicht zu durchmischen. Bei Familien mit Kindern musste zudem die Kinderbetreuung gewährleistet bleiben. Einzelne infizierte Kinder mussten mit einem Erwachsenen isoliert werden. Die Umzüge der zu verlegenden Personen mussten ebenso von den Sozialarbeiter*innen organisiert und durchgeführt werden. Die Umstände waren z.T. grenzwertig. Die Verlegung von Personen im Nahumfeld wurde zu Fuß, die Verlegung von Personen in einem größeren Radius notgedrungen über Rettungswagen durchgeführt, weil die Feuerwehr kein Fahrzeug mehr zum Transport zur Verfügung stellen konnte. Einkäufe für die in Quarantäne befindlichen Großfamilien mussten, in Ermangelung von anderer Unterstützung von Hausmeister und Sozialarbeiter*innen bewerkstelligt werden. Für Quarantänezwecke wurden Wohnungen im Obdachbereich und zwei Objekte, die aus Brandschutzgründen aktuell nicht gänzlich belegt werden können genutzt. Für die Objekte mit den Brandschutzmängeln musste eine externe Brandwache 24/7 beauftragt werden. Für den 10.01.2022 wurde mit dem Kreisgesundheitsamt eine zentrale Impfaktion für Obdach- und Asylbereich an der Herderstr. geplant. Hier sollen hauptsächlich die Booster- Impfungen für die bereits geimpften Obdachlosen und Asylbewerber durchgeführt werden.

 

Die Belegungssituation in den Unterkünften der Stadt ist durch Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen, die größere Teile von Unterkünften über längere Zeiträume unbenutzbar gemacht haben, zusätzlich erschwert worden. Aktuell sind immer noch nicht alle Unterkünfte wieder voll belegbar. Die oben geschilderten Covid- Fälle erschweren die Belegung zusätzlich. Es gibt derzeit kaum noch Möglichkeiten, außer für Schwerstkranke, die Menschen in Einzelzimmern unterzubringen. Diese Situation wird sich voraussichtlich wieder entspannen. Insgesamt erfolgt die Belegung der Unterkünfte leider wieder auf engerem Raum.

 

Die Aufgaben auch im Zusammenhang mit der Corona Pandemie haben die MitarbeiterInnen vor große Herausforderungen gestellt, so dass im Rahmen der Betreuung der BewohnerInnen Prioritäten gesetzt werden mussten und weiterhin gesetzt werden müssen. Die Durchführung von Projekten wird dadurch deutlich erschwert.

 

Umso erfreulicher war es, dass der Asylbereich über Mittel aus dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ drei konzipierte Projekte realisieren konnte. Zum einen wurde für 15 Kindern und zwei Übungsleiter ein Tag im „Trampolino“ inklusive Essen und Getränken ermöglicht. Die Kinder konnten in geschützter Atmosphäre spielen, klettern und toben.

Des Weiteren wurde über die Fördermittel ein Multimediaraum an der Nordstr. eingerichtet. Hier können ab sofort Kinder- und Jugendliche miteinander lernen, spielen und Kontakte pflegen.

An einem weiteren Standort wird ein Sportraum entstehen, für den Geräte über das Projekt finanziert werden konnten. Hier sollen sich Kinder- und Jugendliche angeleitet in der Gemeinschaft sportlich betätigen.

 

Ebenso erfreulich war, dass nach langer Planungsphase das Projekt „Integrationsbotschafter“ realisiert werden konnte. Hier wurde zusammen mit dem interkulturellen Berater der Stadt Hilden eine Veranstaltung durchgeführt, in welcher exemplarisch den Bewohner*innen der Asylunterkunft Nordstr. demokratische Werte und Teilhaberechte aufgezeigt und in einer geheimen, demokratischen Wahl zwei Integrationsbotschafterinnen für die Unterkunft Nordstr. gewählt worden sind. Die zwei Integrationsbotschafterinnen sollen Ansprechpartnerinnen für die Bewohner*innen sein und somit ein Bindeglied zwischen Bewohner*innen und Verwaltung bilden.

 

Aufgrund der positiven Resonanz der Erfahrungsberichte von anonymisierten Einzelschicksalen, sollen sich diese Erfahrungsberichte nunmehr als fester Bestandteil der Sitzungsvorlage etablieren.

 

Die Familie A. kam im Herbst 2021 nach Hilden. Zu der Familie zählen Mutter, Vater, drei eigene Kinder, ein Onkel und eine Nichte. Die Familie kam als so genannte „Resettlement-Flüchtlinge“ aus Kenia nach Deutschland. Resettlement bezeichnet die dauerhafte Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus einem Land, in dem sie bereits als Geflüchtete leben, in einen zur Aufnahme bereiten Drittstaat. Dieser Staat gewährt den Betroffenen eine direkte und sichere Einreise und einen umfassenden Flüchtlingsschutz. Die Flüchtlinge werden in einem komplexen Verfahren unter Beteiligung des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgewählt. Resettlement ist kein Ersatz für reguläre Asylverfahren, sondern nur eine Ergänzung zum Schutz besonders vulnerabler Flüchtlinge. Ursprünglich flüchtete die Familie aus dem Kongo. Sowohl der Familienvater, als auch der Onkel sind stark versehrt. Kenia hat sich daher nicht in der Lage gesehen die medizinische Versorgung für die Familie zu gewährleisten. Über ein Abkommen mit der Bundesregierung, bestimmte Kontingente an Flüchtlingen mit medizinischen Dispositionen aufzunehmen, mündete die Familie nunmehr in einer Hildener Notunterkunft ein. Die Kinder erkundeten schnell das Terrain um die Notunterkunft herum und man hörte die Kinder fröhlich spielen und singen. Allerdings schienen die Kinder noch ein anderes Wärmeempfinden aus der ursprünglichen Heimat mitgebracht zu haben, denn trotz sinkender Temperaturen, liefen die Kinder zum Teil nur spärlich bekleidet auf dem Hofgrundstück herum. Die Sozialarbeiter*innen bemühten sich um ein beratendes Gespräch zu adäquater, temperaturgemäßer Kleidung mit den Eltern. Erste Erfolge stellten sich ein, indem die Kinder zwar mit kurzen Hosen, aber mit warmen Jacken draußen spielten. Mittlerweile haben die Kinder sich ein wenig akklimatisiert und tragen der Witterung gemäße Kleidung. Allerdings kristallisierte sich noch ein anderer kultureller Unterschied heraus. Die Nichte (12 Jahre) kümmerte sich nicht nur um die kleineren Kinder, sondern putzte, kochte und kaufte für die Familie ein. Es wurde der Dialog mit den drei Erwachsenen gesucht und Ihnen mitgeteilt, dass die Nichte nicht die kompletten Hausarbeiten übernehmen dürfte, sondern als Kind in die Schule gehen, spielen und lernen sollte. Ebenso wurde das Jugendamt informiert. Die Familie zeigte sich einsichtig und es gilt zu beobachten, ob sich das junge Mädchen in der Familie auch altersgerecht entfalten kann, oder ob zusammen mit dem Jugendamt nach einer externen Unterbringungsmöglichkeit gesucht werden muss.

 

Herr I. ist seit Kindertagen auf einen Rollstuhl angewiesen. Er hat fehlgebildete Beine. 2018 kam er mit seiner Mutter nach Deutschland. Herr I. ist heute 33 Jahre alt und zusätzlich auf regelmäßige Dialyse angewiesen. Durch die barrierearme Unterbringungsmöglichkeit in der Unterkunft Nordstr. kann sich seine Mutter um ihn kümmern. Herr I. ist lebensfroh. Zusammen mit dem betreuenden Sozialarbeiter wurde über die zuständige Krankenkasse ein Elektrorollstuhl beschafft. Mit diesem Hilfsmittel nimmt Herr I. selbstständig am Leben teil und bereichert oft die Fußgängerzone auf der Mittelstr. Was Herrn I. fehlt sind aber gleichaltrige Sozialkontakte, die ggf. auch ein Handicap haben und ggf. dieselbe Sprache sprechen. Aktuell ist der betreuende Sozialarbeiter bemüht eine soziale Gruppe für Herrn I. zu finden.

 

Herr K. ist 22 und aktuell im Gefängnis. Warum ist nicht bekannt. Herr K. lebte seit 2017 in einer Hildener Notunterkunft. Er war als starker Drogenkonsument bekannt. Alle Hilfsangebote der Sozialarbeiter*innen schlug er regelmäßig aus. Ebenso boykottierte er einen Versuch ihm einen gesetzlichen Betreuer zuweisen zu lassen. Herr K. tauchte immer wieder unter, kam nur zu Zahltagen um sich Geld zu holen. Als die Verwaltung auf seine Abwesenheit reagierte und die Auszahlungszeiträume kleiner machte, tauchte Herr K. komplett unter. Nun ist er im Gefängnis wieder aufgetaucht und kommt Anfang 2022 wieder zurück nach Hilden. Es ist zu hoffen, dass Herr K. seine Drogensucht überwunden hat bzw. nunmehr die Hilfestellungen der Sozialarbeiter*innen annimmt.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050303

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

050303

414100

Zuweisungen vom Land

639.108,00

2022

050303

533800

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

2.424.975,00

2022

050303

433020

Benutzungsgeb. Unterk. asylbegehrender Ausländer

828.945,00

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

050303

414100

Zuweisungen vom Land

1.755.543,32

2022

050303

533800

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

2.339.400,00

2022

050303

433020

Benutzungsgeb. Unterk. asylbegehrender Ausländer

1.107.990,00

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer