Betreff
Mobilitätskonzept für Hilden;
1. Vorlage des Entwurfs zum ersten Zwischenbericht "Aufbereitung der Bestandssituation Verkehr"
2. Freigabe für die nächste Beteiligungsphase
Vorlage
WP 20-25 SV 61/062
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP-MoKo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Entwurf zum ersten Zwischenbericht „Aufbereitung der Bestandssituation Verkehr“ zustimmend zur Kenntnis und gibt ihn für die Verwendung in der nächsten Beteiligungsphase frei.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Mobilitätskonzept für die Stadt Hilden befindet sich seit März/April 2021 in der Bearbeitung. Diese Erarbeitung gliedert sich grob in vier Arbeitsphasen:

 

  • Arbeitsphase 1: Aufbereitung der Bestandssituation im Verkehrsbereich

 

  • Arbeitsphase 2: Erarbeitung eines Leitbildes (für die zukünftige Verkehrspolitik in Hilden)

 

  • Arbeitsphase 3: Erarbeitung von Maßnahmepaketen

 

  • Arbeitsphase 4: Erarbeitung eines Monitoringkonzeptes

 

Begleitend hierzu finden umfassende Beteiligungen von Politik, Bürgerschaft und Verbänden u.a. statt.

 

Zu der ersten Arbeitsphase „Aufbereitung der Bestandssituation im Verkehrsbereich“ lieferte die Verwaltung zusammen mit dem bearbeitenden Ingenieurbüro BüroStadtverkehr, Hilden, einen Sachstandsbericht in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.10.2021 (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61 61/051).

 

Mittlerweile ist die Arbeitsphase 1 weitgehend beendet, daher kann nun der Entwurf des 1. Zwischenberichtes vorgelegt werden (siehe Anlage).

 

Es kann an dieser Stelle exemplarisch auf einige interessante Erkenntnisse hingewiesen werden:

 

  1. Bürger*innen der Stadt Hilden haben umfänglich die Chance genutzt, sich bereits früh in die Diskussion einzubringen.
  2. Fast alle Punkte in Hilden lassen sich mit dem Fahrrad mit einer durchschnittlichen Fahrzeit von 15 Min. erreichen (ausgehend von den Versorgungsstandorten in den jeweiligen Stadtteilen).
  3. Hilden hat einen Einpendler-Überschuss, d.h. es gibt mehr Einpendler als Auspendler im Berufs- und Ausbildungsverkehr.
  4. Zwischen 2000 und 2021 hat der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) an der Verkehrsmittelwahl in Hilden durchgängig abgenommen.
  5. Im Binnenverkehr Hilden trägt der „Umweltverbund“ ca. 60% der Verkehrsmittelnutzung, auf den MIV entfallen ca. 40%.

 

Interessante Ergebnisse zum Thema „Modal Split/ Verkehrsmittelwahl“ finden sich ab Seite 31 ff. Zum Binnenverkehr gibt es Aussagen auf Seite 35.

Ab Seite 53 werden Aussagen zu den Verkehrsbelastungen auf den Hauptverkehrsstraßen/ klassifizierten Straßen in Hilden gemacht.

 

Ein weiteres Kernelement des 1. Zwischenberichtes ist die „SWOT-Analyse“ (Stärken-Schwächen-Analyse).

Diese ist nach den verschiedenen Verkehrsarten (MIV, ÖPNV, Fahrrad Fußgängerverkehr) differenziert und stellt eine erste Übersicht für die Diskussion über das weitere Vorgehen in den nächsten Arbeitsphasen dar. Sie beginnt ab Seite 87 mit der Mängelanalyse.

 

Eine Zusammenfassung ist ab Seite 102 zu finden.

 

Bereits im Oktober 2021 wurde in der o.g. Sitzungsvorlage angekündigt, dass der Entwurf zum 1. Zwischenbericht Grundlage für die erste „förmliche“ Beteiligungsphase sein soll und diese Beteiligungsphase durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses eingeleitet werden soll.

 

Beteiligungsphase:

 

Vom Grundsatz her wurde über die Struktur des geplanten Beteiligungsprozesses bereits in mehreren Sitzungsvorlagen berichtet (z.B. Stadtentwicklungsausschuss 09.06.2021 WP 20-25 SV 61/035; Stadtentwicklungsausschuss 26.01.2022 WP 20-25 SV 61/057).

 

Demnach sind für die Beteiligung weiterer Interessensgruppen, Organisationen und Kommunen ein Arbeitskreis Mobilität, ein Beirat und eine Stadtkonferenz Mobilität vorgesehen. Diese sollen jeweils dreimal im Laufe der Bearbeitung einberufen/beteiligt werden, jeweils nach einer vorhergehenden Beteiligung und Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss. An einer solchen Stelle im Zeitablauf befindet sich die hier vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Nach der Freigabe des Entwurfes zum 1.Zwischenbericht durch den Stadtentwicklungsausschuss schließt sich also eine weitere Beteiligungsphase an. Diese dient zum einen der Bestätigung der an dieser Stelle erstmals zusammengestellten Ergebnisse des 1. Zwischenberichtes, zum anderen werden erste Hinweise für die sich anschließende Arbeitsphase 2 (Erarbeitung eines Leitbildes) erwartet.

 

Im Einzelnen sind vorgesehen:

 

-      Eine Sitzung des „Beirates Mobilität“ (d.h. Behandlung der Themenbereiche MIV, ÖPNV, Wirtschaftsverkehr, Radverkehr auf interkommunaler Ebene), vergleichbar mit einer über die Stadtgrenzen hinausgreifenden Beteiligung regionaler Akteure. Hier geht es um die Verflechtung der Stadt Hilden mit der Region.

-      Eine Sitzung des „Arbeitskreises Mobilität“ (d.h. Diskussion des 1. Zwischenberichtes durch lokale Akteure inkl. Vertretern der Fraktionen aus dem Rat der Stadt Hilden)

-      Eine Stadtkonferenz für die allgemeine Öffentlichkeit.

 

Beabsichtigt ist die Durchführung der geschilderten Beteiligungsschritte in den nächsten drei Monaten. Da die Pandemie-Situation zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage unübersichtlich ist, kann über Terminierungen noch nichts gesagt werden. Unter idealen Voraussetzungen könnte dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2022 der 1. Zwischenbericht in seiner dann abschließenden Form vorgelegt werden und damit die Arbeitsphase 2 „Erarbeitung eines Leitbildes“ eingeleitet werden.

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister