Betreff
4. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung
Vorlage
WP 20-25 SV 12/008/1
Aktenzeichen
I/12-ruh
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Ursprünglicher Beschlussvorschlag der SV 12/008:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung die als Anlage 2 beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden vom 18.10.2001.

 

Beschlussvorschlag der SV 12/008/1:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung die als Anlage beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden vom 18.10.2001 in der nach dem Ausschuss angepassten Fassung.

 


Zusätzliche Erläuterung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 01.12.2021 wurde die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung ohne die bisher vorgeschlagene Tarif-Nr. 19 beschlossen, da diese Tätigkeit nicht mehr angeboten werden soll.

 

Daneben wurde die Höhe der Gebühren der Tarif-Nr. 11 hinterfragt. Hier verweist die Verwaltung auf den durchgeführten Quervergleich und die Mustersatzung und hält den Wert auch im Verhältnis zu den übrigen zeitbezogenen Gebühren weiterhin für angemessen.

 

Der neue Satzungsentwurf ist dieser Ergänzungsvorlage beigefügt.

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zuletzt wurde die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden in ihrem 3. Nachtrag am 17.12.2015 angepasst. Um Aktualität und Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten, wurden alle Ämter der Stadtverwaltung Hilden um Überprüfung der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung gebeten. Etwaige Änderungswünsche hinsichtlich Anpassungen und Neufassungen von Tarifen wurden erbeten. Parallel wurde die letzte Fassung der Musterverwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (Mustersatzung) zum Abgleich mit den in Hilden bestehenden Tarifen zu Rate gezogen. Zusätzlich wurde eine umfassende Recherche der Verwaltungsgebührensatzungen der Nachbarstädte im Kreisgebiet Mettmann durchgeführt (Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert, Wülfrath). Alsdann wurden auf Grundlage der Ergebnisse dieser Abgleiche sowie der Rückmeldungen aus den Ämtern neue Gebührenvorschläge ermittelt und in den vorliegenden Entwurf (Anlage 1) eingepflegt.

 

Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen gerechnet, die von den Fachämtern bei unterschiedlichen Budgets vereinnahmt werden. Die erwartbaren Mehreinnahmen pro Inanspruchnahme einer Leistung nach der Verwaltungsgebührensatzung werden in Klammern, gerundet auf ganze Prozent, am Ende einer jeden vorgeschlagenen Tarifanpassung in den Erläuterungen dieser Vorlage vermerkt.

 

Zur ausführlichen Erläuterung nachfolgende Ausführungen:

 

Tarif-Nr. 1 -    Vervielfältigungen und Auszüge

a)    Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für jede Seite

bisher: 0,10 €,

Vorschlag: für die ersten 10 Seiten jeweils 0,70 € (+ 600 %), ab der 11. Seite 0,40 € (+ 300 %)

b)    größere Formate als DIN A4 für jede Seite

bisher: 0,30 €,

Vorschlag: 0,90 € (+ 200 %)

c)    Farbkopien und -ausdrucke im Format A4 für jede Seite

bisher: 0,50 €,

Vorschlag: 1,20 € (+ 140 %)

d)    Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene Viertelstunde

bisher: 10,00 €,

Vorschlag: 11,00 € (+ 10 %)

 

bisher: Die Gebühren nach den Tarif-Nr. 1 a), 1 b) und 1 c) werden erst erhoben, wenn die Gebühren insgesamt eine Höhe von 2 € übersteigen.

Vorschlag: entfällt zukünftig

 

 

Die Verwaltung schlägt im Rahmen der Tarif-Nr. 1 a) bis c) eine Erhöhung zumindest auf das Niveau der Mustersatzung vor. Aufgrund des Abgleichs mit den Verwaltungsgebührensatzungen der Nachbarstädte sowie der Tariflohnerhöhung der vergangenen Jahre, in Verbindung mit dem personellen Mehraufwand den Tarif- Nr. 1 d) im Vergleich beinhaltet, wird eine Erhöhung der Tarif-Nr. 1 d) um 1 € vorgeschlagen.

 

Als Service für die Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin in der Bücherei und im Foyer des Rathauses Münzkopierer aufgestellt, an denen in Selbstbedienung Kopien für 0,20 € (bisher 0,10 €) angefertigt werden können.

 

Aufgrund vorgeschlagener Erhöhung der Tarif-Nr.1 wird weiter vorgeschlagen, den Schwellenwert für Gebührenerhebung nach den Tarif-Nr. 1 a), b) und c) ab einer Gebühr in Höhe von 2,00 € ersatzlos zu streichen.

 

 

Tarif-Nr. 2 -    Beglaubigungen und Zeugnisse

a)     Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen

bisher: 2,50 €,

Vorschlag: 3,00 € (+ 20 %)

b)     Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen

bisher je Seite 3,00 €,

Vorschlag: bis zu fünf Seiten je Seite 4,00 € (+ 33 %), für jede weitere Seite zzgl. 1,00 € (+ 67 %)

 

Aufgrund der Rückmeldung aus Amt 32, sowie im Abgleich mit den Nachbarstädten und der Mustersatzung, wird eine Gebührenerhöhung bei a) um 0,50 € vorgeschlagen. Für b) wird aus selbigem Grund eine gestaffelte Erhöhung um je 1 € für die ersten fünf Seiten vorgeschlagen sowie eine zusätzliche Erhöhung um 1 € ab der sechsten Seite.

 

 

Tarif-Nr. 3 -   Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist

bisher: 24,00 € je angefangene Stunde,

Vorschlag: 25,00 € je angefangene halbe Stunde (+ 4 %)

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1 € vor. Ein Quervergleich zu den Gebührensatzungen der Nachbarstädte wurde angestellt. Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen und ist zu empfehlen.

 

Für die Tarif-Nr. 4 wird durch das zuständige Fachamt hinsichtlich einer angepassten Gebühren-

festsetzung eine Unterteilung in zwei Leistungen a) (die vorherige Leistung der Tarif-Nr. 4) und b) (eine neue Leistung innerhalb der Tarif-Nr. 4) vorgeschlagen:

 

Tarif-Nr. 4 -   Erteilung von Vorrangeinräumungen und Löschungsbewilligungen (einschl. Zweitausfertigungen), Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch) je angefangene halbe Stunde

bisher: 25,00 €

Vorschlag:

a)    Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch: 50,00 € (100 %)

b)    Erteilung von sonstigen Erklärungen für das Grundbuchamt je angefangene halbe Stunde 25,00 € (neu)

 

 

Tarif-Nr. 5 -    Erteilung der Genehmigung nach der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

a)    Erteilung im privaten Interesse je Wohnung

bisher: 100,00 €

b)    Erteilung im öffentlichen Interesse je Wohnung

bisher: 40,00 €

 

Eine Erhöhung wird nicht vorgeschlagen. Es gibt zu dieser Tarifnummer keine Vergleichswerte zur Mustersatzung sowie zu den Vergleichsstädten. Gleichzeitig wurden keine Vorschläge zur Erhöhung angezeigt.

 

 

Tarif-Nr. 6 -    Einfache Bescheinigung über das Weiterbestehen eines Gewerbes

bisher: 10,00 €

 

Eine Erhöhung wird nicht vorgeschlagen. Es gibt zu dieser Tarifnummer keine Vergleichswerte zur Mustersatzung sowie zu den Vergleichsstädten. Gleichzeitig wurden keine Vorschläge zur Erhöhung angezeigt.

 

 

Tarif-Nr. 7 -     Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheiden, Bescheinigungen etc.,

soweit nicht eine andere Gebühr vorgeschrieben ist. Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Übersendung in Papierform erfolgt.

                        bisher: 3,00 €;

 

Eine Erhöhung wird nicht vorgeschlagen.

 

 

Tarif-Nr. 8 -     Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken

                        bisher: 5,00 €

                        Vorschlag: 7,50 € (+ 50 %)

 

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sachkosten für die Hundemarke sowie der anfallenden Porto- und Personalkosten schlägt die Verwaltung eine Erhöhung um 2,50 € vor.

 

 

Tarif-Nr. 9 -     Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Müllplaketten

                        bisher: 1,50 €

                        Vorschlag: 5,00 Euro (+ 233 %)

 

Eine Anpassung der Gebühr sollte unter Berücksichtigung der tatsächlichen Sachkosten für die Müllplakette sowie der anfallenden Porto- und Personalkosten auf 5,00 € erfolgen. Die bisherige Gebühr ist nicht kostendeckend. Darüber hinaus ist weiter der „Regelungscharakter“ dieser Gebühr zu berücksichtigen, damit die Bürgerinnen und Bürger mit den Müllplaketten sorgfältig umgehen.

 

 

Tarif-Nr. 10 -   Feststellung aus Konten und Akten

                        je angefangene halbe Stunde

                        bisher: 24,00 €

                        Vorschlag: 25,00 € (+ 4 %)

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1 € vor. Ein Quervergleich zu den Gebührensatzungen unserer Nachbarstädte wurde angestellt. Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen und ist zu empfehlen.  Darüber hinaus wird zur Steigerung der inhaltlichen Verständlichkeit der Tarifnummer die zusätzliche Erläuterung vorgeschlagen:

 

Feststellung aus Konten und Akten,

Vorschlag (ergänzt um): sofern hierfür händisch Auszüge durch Abschriften, Kopien oder ähnliches angefertigt werden müssen.

 

Hintergrund ist, dass die vorliegende Tarifnummer im Zeitalter digitaler Bearbeitungsmöglichkeiten in der jüngeren Vergangenheit zu Missverständnisse führen konnte.

 

 

Tarif-Nr. 11 -   Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden

je angefangene halbe Stunde

bisher: 24,00 €

Vorschlag: 25,00 € (+ 4 %)

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1 € vor. Ein Quervergleich zu den Gebührensatzungen unserer Nachbarstädte wurde angestellt. Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen und ist zu empfehlen.

 

Tarif-Nr. 12 -  Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für:

                        a)   Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde

                              bisher: 24,00 €

                              Vorschlag: 25,00 € (+ 4 %)

                        b)   Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde

                              bisher: 24,00 €

                              Vorschlag: 25,00 € (+ 4 %)

                        c)   Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten

                              je angefangene halbe Stunde

                              bisher: 19,00 €

                              Vorschlag: 20,00 € (+ 5 %)

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1 € vor. Ein Quervergleich zu den Gebührensatzungen unserer Nachbarstädte wurde angestellt. Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen und ist zu empfehlen.

 

Aufgrund steigender Nachfragen im Rahmen der allgemeinen Bauberatung werden vermehrt Anfragen an das SG Bauaufsicht gerichtet, die einen längeren Prüfungsaufwand beinhalten. Für die Beantwortung von Anfragen, für die sich ein Prüfaufwand von mehr als einer halben Stunde ergibt, wird zur Lenkung der Eingänge und im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung die Einführung einer neuen Tarif-Nr. 13 vorgeschlagen. Die Nummerierung der nachfolgenden Tarif-Nr. wird entsprechend fortlaufender Nummerierung angepasst.

 

Vorschlag: Tarif-Nr. 13 (neu) -        Allgemeine Bauberatung

                                                           Für unter 30 Minuten gebührenfreie Serviceleistung

                                                           Ab 30 Minuten je angefangene halbe Stunde 25,00 €

 

 

Tarif-Nr. 14 -   Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen

                        a)   je DIN-A4-Kopie

                              bisher: 0,35 €

                              Vorschlag: 0,70 € (+ 100 %)

                        b)   für Lichtpausen und Plots Gebühren gemäß Tarif-Nr. 15. a) bis e)

                        Der sich ergebende Betrag wird auf volle Euro gerundet.

                        Bei postalischer Versendung zuzüglich Portokosten.

 

Es wird vorgeschlagen, im Sinne der Einheitlichkeit, die Höhe der Gebühr von Tarif-Nr. 14 a) an das Niveau der vorgeschlagenen Änderung der Tarif-Nr. 1 a) anzugleichen. Für Tarif-Nr. 14 b entfallen zukünftig die Lichtpausen. Es wird vorgeschlagen an dieser Stelle die Gebühren für Plots, in Tarif-Nr. 15, durch Scans von technischen Plänen zu ergänzen. Damit verbunden werden neue angepasste Gebühren für Plots und neu einzuführende Gebühren für Scans in Tarif-Nr. 15 vorgeschlagen.

 

 

Tarif-Nr. 15 -  bisher: Lichtpausen und Plots

                        Vorschlag: Plots und Scans von technischen Plänen

 

                        Vorschlag: Plots

a)     DIN A 4          

bisher: 7,00 €

Vorschlag: 8,50 € (21 %)

b)     DIN A 3

bisher: 8,50 €

Vorschlag: 10,00 € (18 %)

c)     DIN A 2

bisher: 10,50 €

Vorschlag: 12,00 € (14 %)

d)     DIN A 1

bisher: 12,50 €

Vorschlag: 14,00 € (12 %)

e)     DIN A 0

bisher: 14,50 €

Vorschlag: 16,00 € (10 %)

 

Vorschlag Scans (neu)

je Blatt (Farbe oder S/W) bis DIN A3 2,50 €, DIN A2 bis DIN A0 5,00 €

 

                 bisher: Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.

                 Vorschlag: entfällt zukünftig

 

Den Zusatz hinsichtlich transparenter Lichtpausen und farbiger Ausdrucke wird vorgeschlagen ersatzlos zu streichen, da das Angebot nicht mehr existiert.

 

 

Tarif-Nr. 16 -  Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen, je angefangene halbe Stunde

                        bisher: 24,00 €

                        Vorschlag: 25,00 € (+ 4 %)

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um 1 € vor. Ein Quervergleich zu den Gebührensatzungen unserer Nachbarstädte wurde angestellt. Die vorgeschlagene Erhöhung erscheint in diesem Kontext angemessen und ist zu empfehlen.

 

 

Tarif-Nr. 17 -  Amtsblatt der Stadt Hilden

im Abonnement (12 Monate) – zuzüglich Versandkosten

bisher: 20,00 €

 

Eine Erhöhung der Gebühr sollte nicht erwogen werden. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Abonnenten noch weiter als bisher zurückgehen wird, da die Amtsblätter über die städtische Homepage abrufbar sind.

 

 

Tarif-Nr. 18 -  Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger

                        bisher: je 10 Minuten 8,00 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührenhöhe und den Zeittakt nach den Empfehlungen der Mustersatzung unverändert bestehen zu lassen.

 

 

Tarif-Nr. 19 -  Laminieren von Dokumenten, die durch die Stadt Hilden ausgestellt wurden

                        a) DIN A4

                            bisher: 1,00 €; Mustersatzung: keine Gebühr festgelegt

                        b) DIN A6

                            bisher: 0,50 €; Mustersatzung: keine Gebühr festgelegt

 

Die bisherige Tarif-Nr. 19 ist aufgrund des Beschlusses im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen gestrichen worden.

 

Die nachfolgenden Ziffern verschieben sich dementsprechend um eine Ziffer nach vorne (alte Ziffer in Klammern)

 

Tarif-Nr. 19

(20)     -          Vergabe von Hausnummern außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens                        bisher: 34,00 €

                        Vorschlag: 40,00 € (+ 18 %)

 

Zur Kostendeckung wird eine Erhöhung der Tarif-Nr. 19 vorgeschlagen.

 

 

Tarif-Nr. 20

(21)     -           Auszug aus dem Höhenverzeichnis

                        bisher: 12,00 €

 

Eine Änderung sollte nicht erfolgen.

 

 

Tarif-Nr. 21

(22)     -           Gestattungen im Straßenraum/Grünanlagen Gebühr für die Bearbeitung und Ausfertigung eines Vertrages

                        je angefangener 30 Minuten Arbeitszeit eines an der Bearbeitung beteiligten Sachbearbeiters

                        bisher: 24,00 €, Mindestgebühr 48,00 €

                        Vorschlag: 25,00 €, Mindestgebühr 50,00 € (+ 4 %)

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um einen bzw. zwei Euro vor.

 

 

Tarif-Nr. 22

(23)     -           Telekommunikationsgesetz

Gebühr für Bearbeitung und Ausfertigung einer Zustimmungserklärung bzw. eines Vertrages

je angefangener 30 Minuten Arbeitszeit eines an der Bearbeitung beteiligten Sachbearbeiters

                        bisher: 24,00 €, Mindestgebühr 48,00 €

                        Vorschlag: 25,00 €, Mindestgebühr 50,00 € (+ 4 %)

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Tariferhöhungen sowie steigender Energie- und Materialkosten eine Erhöhung um einen bzw. zwei Euro vor.

 

 

Tarif-Nr. 23

(24)     -           Bearbeitung von Erschließungs- und anderen städtebaulichen Verträgen sowie von Durchführungsverträgen zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

-       für die ersten 150.000 € der Baukosten sämtlicher öffentliche Erschließungsanlagen des Vertragsgebietes

bisher: 5% der Baukosten

-       für die weiteren 600.000 €

bisher: 3% der Baukosten

-       für den 750.000 € übersteigenden Teil

bisher: 1% der Baukosten

 

Für Tarif-Nr. 23 werden keine Änderungen vorgeschlagen.

 

 

 

Als Anlage ist der Text der neuen Satzung beigefügt.

 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister