Betreff
Einsparpotentiale hinsichtlich freiwilliger Leistungen
Vorlage
WP 20-25 SV 50/045/1
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die von der Verwaltung vorgesehenen Einsparungen in Höhe von 20.288 20.513,- €.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgrund der Haushaltskonsolidierung der Stadt Hilden und des daraus resultierenden Eckwertebeschlusses wurden die Zuschüsse im Rahmen der freiwilligen Leistungen einer kritischen Würdigung unterzogen. Die in der Anlage aufgeführten Einsparungen ergeben sich aus den folgenden Überlegungen.

 

Der bisherige Zuschuss für den Integrationsrat in Höhe von 1.800 € wurde nie in Anspruch genommen. Daher ist eine Senkung dieses Zuschusses angemessen. Gemäß § 27 Abs. 10 GO NRW ist jedoch ein Zuschuss zu gewähren.

Die Evangelische Kirchengemeinde Altenclub Nord hat sich in den Entwicklungsprozess der Stadt Hilden mit den Trägern der Nachbarschaftszentren seit 2001 nicht eingebracht und erhielt trotzdem einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € ohne zwingende Nachweise zur Mittelverwendung. Daher wurden auch keine qualitativen Kriterien gefordert und geprüft oder deren Erfüllung nachgehalten. In einer Stellungnahme führte der Altenclub Nord folgendes aus: „Aus Altersgründen wollten die Damen, die den Seniorenclub führten, ihn langsam in jüngere Hände übergeben. Wir hatten und haben ein Konzept für die Weiterführung als Mehrgenerationen-Treffpunkt. Hier sollen zusätzlich zu langjährigen Teilnehmer/innen auch Familien mit Kindern und junge Menschen willkommen und das Angebot auf diese verschiedenen Gruppen zugeschnittenen sein. Dieses neue Angebot sollte in 2020 greifen. Dann kam die Pandemie. Die Damen hielten in dieser Zeit den Kontakt zu den Teilnehmerinnen uns Teilnehmern weiter aufrecht über Telefon und Treffen draußen zu Spaziergängen und Gesprächen. Die Installierung des neuen Konzeptes war in 2020/2021 nicht möglich. Jedoch planen wir, den Treffpunkt mit neuer Konzeption wieder zu eröffnen.“ Ein Verwendungsnachweis liegt nicht vor und es ist auch nicht ersichtlich, inwieweit die Mittel der Stadt Hilden auch in den Jahren der Pandemie genutzt wurden. Verwendungsnachweise wurden nachgefordert. Schon die Erreichbarkeit der Verantwortlichen konnte erst nach einigen Bemühungen der Verwaltung erzielt werden. Das Konzept wurde bisher nicht vorgelegt. Zu bedenken ist, dass die Tätigkeit des Altenclub Nord nicht in die stadtweit vernetzte Seniorenarbeit mit den entsprechenden Trägern eingegliedert ist. Daher sollte dieser Zuschuss entfallen.

Die Zuschüsse an die Delegierten des Behindertenbeirates betragen jeweils 225 € jährlich und werden durch den Behindertenbeirat übermittelt. Die Auflistung ist der weiteren Anlage zu entnehmen. Eine Befragung der Mitgliedsgruppen hat ergeben, dass es Gruppen mit Zuschüssen durch Dritte gibt, während andere Mitglieder keinerlei Zuschüsse erhalten. Es wird daher vorgeschlagen, die weitere Förderung ausschließlich Delegierten ohne anderweitige Zuschüsse in Höhe von 250 € zu gewähren. Dadurch wird eine etwas ausgewogenere Mittelsituation der Mitglieder untereinander angestrebt. Die in der Behindertenarbeit professionell tätigen Träger sollten keinerlei weiteren Zuschüsse erhalten, Hephata hat seinen Verzicht bereits erklärt.

Der Behindertenbeirat wurde über die Absicht bereits, zuletzt in der Sitzung vom 06.10.2021, informiert.

 

Das Blaue Kreuz und Kreuzbund kümmern sich im Auftrag der jeweiligen Kirche um Suchterkrankte und sie werden ihre Aufgaben auch ohne weitere Zuschüsse wahrnehmen können.

 

Die Johanniter Unfallhilfe hat der Kürzung des Zuschusses auf 1.000 € bereits zugestimmt, daher sollte der Zuschuss an den Malteser Hilfsdienst entsprechend angepasst werden. Es handelt sich um Organisationen mit ähnlichem Aufgabenkreis.

 

Der VdK Ortsverein Hilden hat 800 Mitglieder, Tendenz steigend, und erhält seitens des Kreisverbandes 640 € Zuschüsse (0,80 € je Mitglied). Er leistet für die Hildener Bevölkerung einen erheblichen Beratungsaufwand, der sich auch durch den Umzug in Zentrumsnähe noch ausgeweitet hat. Der Zuschuss sollte daher auf 2.900 € erhöht werden.

 

Der Sozialverband Deutschland hat keine Vertretung mehr in Hilden. Inwieweit in Mettmann Beratungen für Hildener Bürgerinnen und Bürger durchgeführt wurden/werden, wurde trotz Nachfrage nicht transparent, so dass der Zuschuss gestrichen werden muss.

 

Die Nachbarschaftshilfe Hilden e.V. leistet einen sehr wertvollen Beitrag bei der Hilfestellung für Menschen zum Verbleib in der eigenen Häuslichkeit (auch während Corona) und hat sich zum Teil durch Flohmärkte mitfinanziert. Hier sollte der Zuschuss auf 800 € angepasst werden, da in diesem Bereich durch Eigeninitiative erzielte Mittel künftig nicht mehr in dem Umfang zu erwarten sind. Auch zur Abmilderung von Notsituationen, die der Stadt Hilden bekannt werden, ist die Nachbarschaftshilfe immer sofort bereit.

 

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband finanziert sich u.a. durch die Unterstützung der in Hilden ansässigen Wohlfahrtsverbände. Er sollte jedoch nur noch einen Zuschuss in Höhe von 1.864 € erhalten.

 

Die Zuschüsse aus dem Maßnahmenkatalog und die Zuschüsse an Migrantenvereine und Integrationsrat werden zusammengefast und der Gesamtzuschuss wird auf 25.000 € gesenkt. Es entspricht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, dass sich der Sinn und der Zweck seit der erstmaligen Festsetzung der Zuschüsse verändert haben. Die Mittel wurden in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft. Alle bisherigen Antragsteller und Zuwendungsempfänger haben die Möglichkeit, aus den neuen Förderrichtlinien Anträge für den Förderzweck entsprechende Maßnahmen zu stellen, s.a. WP 20-25 SV 50/039.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

s. Anlage

s.Anlage

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer